Erschienen in:
01.08.2021 | Pädiatrie | Einführung zum Thema
Digitalisierung in der Kinder- und Jugendmedizin
verfasst von:
Prof. Dr. Hermann Girschick, Prof. Dr. Fred Zepp
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 8/2021
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Auszug
Sind Sie als Kinderärztin/Kinderarzt mit Ihrer IT-Ausstattung an Ihrem Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik zufrieden? Haben Sie das Gefühl, dass digitale Systeme Sie in Ihrem Alltag konzeptionell unterstützen und zu einer Arbeitszeitersparnis führen? – Die Nutzung elektronischer oder digitaler Datenerfassungs- und Übertragungssysteme hat sich in den letzten 30 Jahren radikal gewandelt. Erste dezentrale Computersysteme zur Erstellung von Arztbriefen, analoge medizinische Bilddokumentation, die Faksimile-Übertragung und das kollegiale Telefonat wurden abgelöst durch zentral vernetzte Patientendokumentationssysteme, Videokommunikation, komplette elektronische Datenerstellung und -verarbeitung. Medizinische Patienteninformationen werden in großen Datenbanken innerhalb der Versorger archiviert. In Medien und Politik werden seit Langem die digitale Patienten-Chipkarte, die Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie die digitale Patientenakte diskutiert. Gerade hat die Pandemie unmittelbar offengelegt, dass viele dieser alltagsrelevanten Fragen noch nicht optimal gelöst sind, insbesondere auch im Hinblick auf Fragen des Datenschutzes. Erfahrungen mit der digitalen Patientenakte in Praxis und Klinik sind gerade im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin oft zweigeteilt. So zeigen z. B. Besonderheiten in der Medikamentendosierung und die Altersabhängigkeit von Normwerten die besonders komplexen Anforderungen in unserem Fachgebiet. Die Entwicklung von versorgerübergreifenden Dokumentationsschnittstellen befindet sich erst in den Kinderschuhen. Sicherlich hat es große Fortschritte hierzu in der digitalen Bildarchivierung/Weitergabe, z. B. das Format Digital Imaging and Communications in Medicine (DICOM), gegeben. Der unmittelbare Austausch der eigentlichen Patientenakte ist in der Regel aber nur eingeschränkt möglich. Einzelne selektive Zugänge, z. B. von niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, in die Klinik hinein zum Abrufen von Laborwerten, Arztbriefen oder bildgebenden Befunden werden seit Jahren verschiedentlich angeboten, stoßen aber im Hinblick auf Praktikabilität und Akzeptanz an Grenzen – die Alltagstauglichkeit, schnell, präzise und ohne Verluste Daten austauschen zu können, ist unverändert verbesserungsbedürftig. …