Erschienen in:
29.06.2017 | Begutachtung | Leitthema
Dokumentation und Begutachtung physischer Spuren von Folter
Besonderheiten, Möglichkeiten und Probleme
verfasst von:
L. Küppers, F. Mayer, M. Rothschild, S. Banaschak, K. Janßen, S. Ritz-Timme
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Anfragen zu Dokumentation und Begutachtung physischer Folterfolgen in rechtsmedizinischen Instituten häufen sich derzeit und können eine Herausforderung darstellen.
Ziel der Arbeit
Die diagnostischen und organisatorischen Besonderheiten einschlägiger Fälle werden benannt, ebenso Lösungsmöglichkeiten und derzeit noch unbeantwortete Fragen.
Material und Methoden
Nach der Vorstellung einer Kasuistik werden die Besonderheiten der Dokumentation und Begutachtung physischer Folterfolgen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der interdisziplinären Fachtagung „Folteropfer sehen – Versorgungspfade bahnen“ (Düsseldorf, 10.–11.03.2017,
http://www.folteropfer-sehen.de) vorgestellt.
Ergebnisse
Das Vorgehen bei Dokumentation und Begutachtung sollte klinisch-rechtsmedizinischen Standards entsprechen und unter Berücksichtigung des „Istanbul-Protokolls“ erfolgen. Die Untersucher/-innen sollten entsprechend fortgebildet sein. Obwohl klinisch-forensische Expertisen sowohl in Asylverfahren als auch vor den Verwaltungsgerichten entscheidend sein können, werden in Deutschland bislang kaum entsprechende Aufträge erteilt. Die organisatorische und finanzielle Last für Dokumentation und Begutachtung werden oft auf Betroffene oder psychosoziale Einrichtungen übertragen.
Schlussfolgerung
Rechtsmedizinische Expertise kann in einschlägigen Fällen einen wichtigen Beitrag zur Sachverhaltsklärung leisten, wird aber selten von den zuständigen Behörden beauftragt. Die Übertragung der organisatorischen und finanziellen Last auf Betroffene und/oder psychosoziale Einrichtungen ist problematisch.