Erschienen in:
08.05.2016 | Epilepsie | Aktuelle Urteile
Dravet-Syndrom als Impfschaden anerkannt
verfasst von:
mwo
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 9/2016
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Auszug
Das Dravet-Syndrom, eine schwere Form myoklonischer Epilepsie im Kindesalter, kann als Impfschaden anerkannt werden. Die Versorgungsbehörden können dies nicht mit dem Argument abweisen, dass eine Genmutation zugrunde liege, wie das Bayerische Landessozialgericht entschied. Der im Jahr 2000 geborene Kläger hatte im dritten Lebensmonat den neu eingeführten Sechsfach-Impfstoff Hexavac® erhalten, welcher 2005 wegen möglicherweise unzureichende Wirksamkeit vom Markt genommen wurde. Drei Tage nach der Impfung kam es zum ersten Krampfanfall. …