Erschienen in:
14.01.2020 | praxis
DSGVO und Website - das sollten Sie wissen!
Erschienen in:
Die junge Zahnmedizin
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Ausgabe 1/2020
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Auszug
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU und dient als Schutz für personenbezogene Daten. Seitdem gelten viele Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht mehr bzw. wurden neu gefasst. Die DSGVO betrifft jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist - demnach auch jede Zahnarztpraxis mit einem eigenen Webauftritt. Um teure Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt über die Regelungen der DSGVO informiert sein. Nicht nur beim Datenschutz im Praxisalltag, sondern auch im Hinblick auf Ihre Internetseite. …