Dysphagie nach Extubation auf der Intensivstation
Epidemiologie, klinischer Verlauf und Management
- 07.05.2025
- Dysphagie
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 07.05.2026
- Anzahl Versuche
- 2
- Dies ist Ihre Lerneinheit
- Zum Artikel
Schluckstörungen nach Extubation (Postextubationsdysphagie, PED) sind auf Intensivstationen häufig vorhanden und machen etwa 20 % eines gemischt medizinisch-chirurgischen Notfallpatientenkollektivs von Intensivstationen aus. Die PED ist sowohl im Kollektiv neurologischer als auch nichtneurologischen Intensivstationspatienten unabhängiger Risikofaktor für eine erhöhte 28- und 90-Tage-Mortalität (28-Tage-Mortalität: plus 9 %). Das erhöhte Mortalitätsrisiko ist bis zu etwa einem Jahr nach Intensivstationsaufenthalt nachzuweisen. Aufgrund der Konsequenzen von PED sollte bei allen Intensivstationspatienten nach Extubation/Dekanülierung ein systematisches Dysphagiescreening erfolgen (z. B. Wasserschlucktest) und zur Diagnosesicherung eine fiberoptische endoskopische Evaluation des Schluckakts (FEES). Die Behandlung erfolgt interdisziplinär mit Ernährungsanpassung/Nahrungsaufbau bzw. Nahrungskarenz, Physiotherapie/Logopädie und zukünftig ggf. mit interventionellen Verfahren.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie Häufigkeit und Folgen der Postextubationsdysphagie (PED) einschätzen;
- kennen Sie die Risikofaktoren der PED und wissen Sie, dass alle Intensivstationspatienten Risikopatienten („at risk population“) für PED sind;
- ist Ihnen bekannt, dass PED ein unabhängiger Risikofaktor für die 28-Tage- und 90-Tage-Mortalität ist und Effekte auf die Mortalität noch innerhalb eines Jahrs nachweisbar sind;
- kennen Sie die Empfehlung, dass ein systematisches Screening aller Patienten auf Intensivstationen nach Extubation durchgeführt werden sollte;
- wissen Sie, dass ein systematisches Dysphagiescreening direkte Auswirkungen auf das klinische Management betroffener Patienten hat.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].