Der Bewertungsausschuss hat das Überweisungserfordernis zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik in zwei Fällen abgeschafft: Für geriatrisch qualifizierte Hausärzte und für Berufsausübungsgemeinschaften mit Hausarzt- und Geriater-Qualifikation. Das wirkt sich für Vertragsärzte auch positiv auf die EBM-Honorierung aus.
23.10.2017 | EBM | Nachrichten | Online-Artikel