12.12.2024 | EBM | Die Verbände informieren
Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs ab Januar 2025
Erschienen in: Allergo Journal | Ausgabe 8/2024
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV, gesetzliche Krankenversicherung) haben kürzlich gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im Bewertungsausschuss vereinbart. Mit dem vorliegenden Beschluss, den die beiden Verbände in der 745. Sitzung Ende Oktober gefasst haben, wird die Höhe der Bewertung der Kostenpauschale 40350 der Allergiediagnostik I (Kostenpauschale für Epikutantestung im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 30110) entsprechend der aktuellen Marktpreisentwicklung angepasst (Tab. 1). Die Kostenpauschale 40350 steigt demnach von 16,14 € auf 21,58 €. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Änderung der Bewertung der Kostenpauschale 40350 im Abschnitt 40.7 EBM
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Kostenpauschale des EBM
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Bewertung bis 31.12.2024
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Bewertung ab 1.1.2025
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40350
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16,14 €
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21,58 €
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