Erschienen in:
18.02.2020 | EBM | AUS DER PRAXIS . VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Neue Überprüfungspflicht bei der AU
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 3/2020
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Auszug
_ Seit dem 3. Februar 2020 ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Arbeitsunfähigkeit rechtskräftig. Mit ihm wird geregelt, dass nach spätestens sechs Wochen regelmäßig ärztlich festgestellt werden muss, ob für den Patienten eine stufenweise Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit in Betracht kommt. Für den Vertragsarzt bedeutet das grundsätzlich, dass er nun ab der Sechs-Wochen-Grenze mit jeder Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit feststellen muss, ob er eine Wiedereingliederung empfehlen kann. …