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Erschienen in:

01.06.2019 | EBM | Die Verbände informieren

BESCHLUSS DES BEWERTUNGSAUSSCHUSSES

Psychotherapiehonorar weiter aufgewertet

verfasst von: Springer Medizin

Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 6/2019

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Auszug

Der paritätisch aus Krankenkassen (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, SVGKV) und Ärzten (Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV) bestehende Bewertungsausschuss hat Anfang April 2019 eine erneute, ungefähr zehnprozentige Erhöhung der Honorare für Richtlinienpsychotherapie beschlossen. Vorausgegangen war eine Klage der Psychotherapeuten wegen steigender Praxiskosten, die letztendlich vor dem Bundessozialgericht (BSG) Erfolg hatte. Kollegen, deren zurückliegende Honorarbescheide noch nicht bestandskräftig waren (z. B. weil sie geklagt oder sich der Musterklage angeschlossen hatten), bekommen die Honorardifferenzen rückwirkend für die Jahre 2009 bis 2018 ausbezahlt, alle anderen erhalten die Differenzbeträge rückwirkend nur bis 1. Januar 2019. Dies betrifft neben den Einzel-, Gruppentherapien und neuropsychologischen Leistungen insbesondere auch die am 1. April 2017 eingeführte Psychotherapeutische Sprechstunde (EBM 35151, mindestens 25 Minuten) sowie die Psychotherapeutische Akuttherapie (EBM 35152). Deren Bewertung wurde von 421 auf 462 Punkte angehoben. Somit ergibt sich für diese beiden Leistungen nun eine Bewertung von 50 €. Insgesamt werden die Krankenkassen allein aufgrund dieser Preisanpassung bundesweit ab 2019 pro Jahr etwa 220 Millionen € mehr für Psychotherapie ausgeben müssen. …
Metadaten
Titel
BESCHLUSS DES BEWERTUNGSAUSSCHUSSES
Psychotherapiehonorar weiter aufgewertet
verfasst von
Springer Medizin
Publikationsdatum
01.06.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 6/2019
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-019-6762-0

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