Skip to main content
Erschienen in: Uro-News 7-8/2022

11.07.2022 | EBM | Panorama

Langfristige Kryokonservierung

Werden Patienten alleingelassen?

verfasst von: Florian Staeck

Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 7-8/2022

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Auszug

Seit Juli 2021 ist die Kostenübernahme einer Kryokonservierung von Ei- oder Spermienzellen vor einer keimzellschädigenden Therapie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesetzlich geregelt, seit April 2022 gibt es im Kapitel 8.6 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) eine Abrechnungsziffer. Probleme bereitet dem Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ) zufolge die Kostenübernahme bei der langfristigen Lagerung. Praxen übertrügen diese an Unternehmen, die nicht mit den Kassen abrechnen können und Patient*innen eine Rechnung stellten. Deren Erstattung lehnen Kassen ab, weil es eine EBM-Leistung gibt. Der BRZ mahnt beim GKV-Spitzenverband eine praxisnahe Regelung an. Dieser beruft sich auf eine nötige Gesetzesänderung, die etwa zwei Jahre dauere. Aus Sicht des BRZ wäre die Erstattung "ein Ausweg aus der vom Gesetzgeber so nicht intendierten Situation". Der Verband appelliert an die Kassen, sich für eine kurzfristige, praxisnahe Lösung einzusetzen.
Metadaten
Titel
Langfristige Kryokonservierung
Werden Patienten alleingelassen?
verfasst von
Florian Staeck
Publikationsdatum
11.07.2022
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
EBM
Erschienen in
Uro-News / Ausgabe 7-8/2022
Print ISSN: 1432-9026
Elektronische ISSN: 2196-5676
DOI
https://doi.org/10.1007/s00092-022-4949-3

Weitere Artikel der Ausgabe 7-8/2022

Uro-News 7-8/2022 Zur Ausgabe

Industrieforum

Industrieforum

Abrechnung: Die aktuellen Änderungen im Blick

Abrechnung: Die aktuellen Änderungen im Blick

Ob EBM, GOÄ, UV-GOÄ oder GOP: Die Abrechnungsdatenbank ist mit allen Gebührenordnungen stets auf dem neuesten Stand und wird kontinuierlich mit Kommentaren, Tipps und aktuellen Urteilen versehen.
Mit dem SpringerMedizin.de-Zugang können Sie die Abrechnungsdatenbank in vollem Umfang nutzen.