18.03.2020 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT | Ausgabe 5/2020
Ein Zombie erhebt sich: Die Kodierrichtlinien!
- Zeitschrift:
-
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 5/2020
- Autor:
- Springer Medizin
_ Viele jüngere Kollegen werden sich gar nicht mehr erinnern an die „Allgemeinen Kodierrichtlinien“ (AKR), die Ende der Nullerjahre von der KBV entwickelt und nach deren Vorstandsvorsitzendem auch scherzhaft „Andreas-Köhler-Richtlinien“ genannt wurden. Sie konnten seinerzeit im Rahmen eines Petitionsverfahrens abgewendet werden. Nun aber kommen sie zurück! Mit dem am 11. Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird die Kodierung ambulanter Behandlungsdiagnosen zur Pflicht für alle Ärzte, Psychotherapeuten, MVZ, Krankenhäuser etc., die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zulasten der GKV teilnehmen. So steht es im § 295 Abs. 4 Sätze 3 und 5 SGB V. ...