Erschienen in:
09.08.2016 | Pflege | Leitthema
Einwilligungsunfähige Personen – Rechtskonzept der Einwilligungsfähigkeit und Teilhaberecht
verfasst von:
Prof. Dr. Reinhard Damm
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 9/2016
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Zusammenfassung
Rechtliche Probleme der Einwilligungs- und Entscheidungsfähigkeit haben in jüngerer Zeit an Bedeutung gewonnen. Dabei geht es um die Voraussetzungen und Grenzen rechtlicher Teilhabe als Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe. Als einschlägige Sozialbereiche und Handlungsfelder sind insbesondere Medizin und Gesundheitsversorgung sowie Behinderung und Pflege betroffen. Auf normativer Ebene resultieren mit Blick auf betroffene Personen grundsätzliche Fragen aus dem Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge als rechtliche und ethische Basisnormen. Auf empirischer Ebene gibt es Diskussionen zwischen Recht und Fachwissenschaften über die relevante Wissensbasis der Beurteilung von Einwilligungs(un)fähigkeit. Zu überkommenen Kontroversen hinsichtlich der maßgeblichen rechtlichen Kriterien für die Feststellung des Vorliegens oder Fehlens von Einwilligungsfähigkeit haben sich in jüngster Zeit neue Rechtsentwicklungen ergeben, von denen zwei besonders hervorzuheben sind. Dies betrifft zum einen das von Gerichten und Gesetzgeber zunehmend betonte Postulat der jedenfalls kommunikativen Einbeziehung auch nicht einwilligungsfähiger Personen in die Entscheidungsfindung. Zum anderen ist eine grundsätzliche medizinethische Diskussion zu Konzepten assistierter Selbstbestimmung und unterstützter Entscheidungsfähigkeit im Gange, deren Auswirkungen auch auf rechtlicher Ebene relevant werden. Insofern kommt der Entwicklung des Betreuungsrechts und den rechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention besondere Bedeutung zu.