Erschienen in:
01.03.2018 | Leitthema
Elektronische Entscheidungsunterstützung zur Annäherung an eine sichere Arzneimitteltherapie
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 3/2018
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Zusammenfassung
Arzneimittel sicher und wirksam anzuwenden wird immer komplexer, da Arzneimittelauswahl, -dosierung und -verabreichung auf die vorliegende Krankheit und ihre (genomisch definierten) Untergruppen (personalisierte Medizin) angepasst und auf den Kontext (Komorbidität, Komedikation, Patientenpräferenzen, Gegebenheiten des Versorgungssektors) abgestimmt werden müssen. Es wird daher immer schwieriger, optimale Therapieentscheidungen intuitiv zu treffen, da sie immer öfter und rascher die Analyse eines Beziehungsgeflechts vielschichtiger Einflussgrößen erfordern, was absehbar die Leistungsfähigkeit des menschlichen Gehirns übersteigen wird. Unterstützung durch Computersysteme ist deshalb unverzichtbar, um eine fehlerarme Hochleistungsmedizin zu ermöglichen. Das zentrale Element jeder umfassenden Computerunterstützung in der Arzneimitteltherapie ist die elektronische Verordnungsplattform (CPOE), auf der die gesamte Medikation eines Patienten in strukturierter und eindeutig codierter Form erfasst und so für Entscheidungsunterstützungssysteme (CDSS) evaluierbar gemacht wird. Die Implementierung einer CPOE ist deshalb ein strategisch relevanter Schritt eines Leistungserbringers, der unumgänglich ist, um Medikationsfehler flächendeckend und kontinuierlich zu vermeiden. Die CPOE-Plattform sollte in eine elektronische Patientenakte integriert sein um auf Patientendaten zuzugreifen, die ihrerseits strukturiert vorliegen müssen. Erst dann wird eine kontinuierliche Bewertung von Arzneimitteltherapien durch CDSS möglich. CDSS wiederum müssen Qualitätsansprüche in Bezug auf die zugrunde liegenden Daten, die Integration und die Anwenderinteraktion erfüllen, um den Behandlungsprozess effizient zu unterstützen anstatt zu beeinträchtigen.