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Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden ab Wer Auswertung seiner ePA-Daten ablehnt, muss widersprechen

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Auszug

Das Verfassungsgericht hat die elektronische Patientenakte insofern bestätigt, als Krankenkassen gespeicherte Daten auswerten dürfen - es sei denn, der Versicherte ist damit nicht einverstanden. …
Titel
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden ab
Wer Auswertung seiner ePA-Daten ablehnt, muss widersprechen
Verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
15.10.2021
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Orthopädie & Rheuma / Ausgabe 5/2021
Print ISSN: 1435-0017
Elektronische ISSN: 2196-5684
DOI
https://doi.org/10.1007/s15002-021-3373-5