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Erschienen in:

11.12.2020 | Elektronisches Rezept | Die Verbände informieren

Gesundheitspolitische Nachrichten

verfasst von: Dr. med. Gunther Carl

Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 12/2020

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Auszug

Aufgrund der erneut zunehmenden Corona-Infektionszahlen gelten nun wieder seit dem 2. November 2020 Abrechnungs- und Verordnungserleichterungen wie bereits im Frühjahr 2020, beschlossen vom Bewertungsausschuss beziehungsweise G-BA am 30. Oktober 2020.
  • Telefonkonsultation bei ausschließlich telefonischen 10-Minuten-Gesprächen im Quartal ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt (APK) mit einem neurologischen oder psychiatrischen "bekannten" (in den letzten sechs Quartalen mindestens einmal in der Praxis gesehenen) Patienten: GOP 01433 ("Telefonkonsultation", 154 Punkte, 16,92 €) bis zu 20 mal je Arztfall pro Quartal, gültig bis 31. Dezember 2020. Die 01433 zählt ins RLV und ist nicht extrabudgetär. Neben der ersten 01433 im Quartal ist einmalig die 01435 (s. u.) abzurechnen. Ohne persönlichen APK sind in diesem Quartal keine Grundpauschale und Betreuungsziffern abrechenbar.
  • Telefonkonsultation bei persönlichem APK in der Praxis und weiteren telefonischen Gesprächen im gleichen Quartal (Reihenfolge gleichgültig): 16/21220 bei 10-Minuten-Gesprächen in der Praxis und 01433 für die telefonischen 10-Minuten-Gespräche, maximal 20 mal in der Summe aller Gespräche, gültig bis 31. Dezember 2020. Die Grundpauschale wird beim ersten Kontakt zusätzlich abgerechnet, Betreuungsziffern sind möglich.
  • Kürzere Gespräche bei ausschließlich telefonisch im Quartal behandelten Patienten: 01435 (88 Punkte, 9,67 €), je Arztfall pro Quartal nur ein einziges mal abrechenbar. Ohne persönlichen APK sind keine Grundpauschale und Betreuungsziffern abrechenbar.
  • Videosprechstunde: Bisherige Mengen- und Genehmigungsrestriktionen sind vorerst aufgehoben. Abrechnung: Grundpauschalen 16/21220, Psychotherapie, Pseudo-GOP Video alleine im Quartal 88220, Authentifizierung 01444, Technikzuschlag 01450, Anschubförderung 01451. Betreuungsziffern nicht abrechenbar. EBM-Leistungen über Videosprechstunde sind mit "V" zu kennzeichnen.
  • Videobehandlung ist zudem möglich bei: Psychiatrischer häuslicher Krankenpflege (pHKP), Soziotherapie, Heilmitteln.
  • Portokosten sind jetzt doch bis 30. September 2021 unbudgetiert: GOP 40110 Brief 0,81 €. GOP 40111 Fax 0,10 €. Erst ab 1. Oktober 2021 gelten die ursprünglich bereits ab 1. Juli 2020 angekündigten komplexen Deckelungsregelungen (wir berichteten im NeuroTransmitter) zur Förderung des sicheren eArztbriefes.
  • Ausschließliche Verwaltungsleistungen im Quartal (Wiederholungsrezepte, Überweisungen) per Post: 01430 (nicht budgetrelevant), die Portogebühr 40122 (90 Cent) kann zusätzlich abgerechnet werden. Erfolgt in diesen Fällen ein kurzes medizinisches Telefongespräch mit dem Arzt oder indirekt über Betreuungspersonen: 01435 (budgetrelevant), falls 10-minütig: 01433 (budgetrelevant).
  • Folgeverordnungen sind telefonisch möglich: häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel (solche, die zum Verbrauch bestimmt sind sowie Zubehörteile oder Ersatzbeschaffungen, mit Ausnahme für Seh- und Hörhilfen), Krankenbeförderung (zur ambulanten Behandlung jetzt genehmigungsfrei)
  • Entlassmanagement für Krankenhäuser: Verordnungen für bis zu 14 Tage und zum Übergang in die ambulante Versorgung für Leistungen und Bescheinigungen
Metadaten
Titel
Gesundheitspolitische Nachrichten
verfasst von
Dr. med. Gunther Carl
Publikationsdatum
11.12.2020
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 12/2020
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-020-7607-6

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