Bei den Hörtests werden subjektive Hörtests, bei denen der Patient angeben muss, ob und wann er einen Ton hört, unterschieden von objektiven Hörtests, die unabhängig von der Kooperation des Patienten erfolgen (Laszig und Lehnardt
2009).
Subjektive Hörtests/Überschwellige Hörtests
Eine Differenz der Hörschwellen für Knochen- und Luftleitung zeigt eine Schallleitungsstörung im äußeren Ohr bzw. im Mittelohr an. Fallen beiden Hörschwellen parallel nebeneinander ab, spricht dies für eine Funktionsstörung im Innenohr oder in den nachgeschalteten neuralen Hörbahnen (sensorineurale Schwerhörigkeit); der genaue Ort der Schwerhörigkeit kann durch ergänzende überschwellige Tests (s. unten) weiter differenziert werden.
Mit Hilfe der überschwelligen Hörtests kann zwischen einer Innenohrschwerhörigkeit und einer retrokochleären Schwerhörigkeit unterschieden werden. Diese Tests basieren auf dem sogenannten Lautheitsausgleich („recruitment“), das heißt, dass auf dem schwerhörigen Ohr bei steigender Lautstärke nicht nur die frequenzspezifischen, sondern auch die umgebenden
Haarzellen zunehmend miterregt werden, sodass bei einem überproportionalen Zuwachs der Lautheitsempfindung die Unbehaglichkeitsschwelle schneller erreicht wird. Dies resultiert in einem eingeschränkten Dynamikbereich des Innenohres.
Zu nennen sind hier u. a.
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der Fowler-Test (bei Verstärkung eines Tons auf beiden Ohren werden auf dem schwerhörigen Ohr geringere Verstärkungen gebraucht als auf dem gesunden Ohr, um eine gleiche Lautheitsempfindung zu erreichen)
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der SISI-Test (Short Increment Sensitivity Index; Erkennen von 1-dB-Intensitätssteigerungen 20 dB oberhalb der Hörschwelle als Ausdruck eines Innenohrschadens)
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der Langenbeck-Test (Hörschwellenbestimmung ohne und mit Verdeckungsrauschen).
Bei der Begutachtung genügen gewöhnlich zwei überschwellige Hörtests, um den Sitz der Hörstörung zu lokalisieren (Feldmann und Brusis
2019).
Insgesamt spielen überschwellige und Hörermüdungstests in der klinischen Beurteilung und vor allem
Verifizierung eines Hörverlustes nur noch eine untergeordnete Rolle. Die weiterentwickelten objektiven Hörprüfungen bieten hier wesentlich mehr Sicher- und Zuverlässigkeit.
Mit den Werten dieses Tests wird nach der Tabelle „Prozentualer Hörverlust aus dem Sprachaudiogramm“ von Boenninghaus u. Röser 1973 (Beitrag „Krankheiten und Verletzungen von Hals, Nase und Ohren“) für jedes Ohr der prozentuale Hörverlust ermittelt, aus dem sich dann die Minderung der Erwerbstätigkeit ergibt.
Objektive Hörtests
Alle Hörprüfmethoden, bei denen der Patient das Ergebnis der Untersuchung nicht beeinflussen kann, werden als objektiv bezeichnet.
Dieses Verfahren dient zur Diagnostik kindlicher
Hörstörungen, zur Erkennung einer simulierten Schwerhörigkeit und zur Differenzialdiagnose kochleärer und retrokochleärer Schäden.