Aufklärung in der Tumortherapie
Eine Chemotherapie – in welcher Form sie auch immer appliziert wird – gilt aufgrund ihrer vielseitigen und teils erheblichen kurz- und langfristigen Nebenwirkungen als „invasive“ Therapie und ist daher aufklärungspflichtig. Neben dem juristischen Aspekt dient die idealerweise parallel zur schriftlich geführten, ausführliche mündliche Aufklärung des Patienten auch der Information über seine Krankheitssituation, Therapiemöglichkeiten sowie Prognose. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (Patientenrechtegesetz) verankert.