Nierenschäden |
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Gesundheit der anderen Niere | 25 |
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Schaden der anderen Niere, ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit krankhaftem Harnbefund | 30 |
Nierenfehlbildung (z. B. Erweiterung des Nierenhohlsystems bei Ureterabgangsstenose, Nierenhypoplasie, Zystennieren, Nierenzysten, Beckenniere), Nephroptose | |
ohne wesentliche Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung | 0–10 |
mit wesentlichen Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung | 20–30 |
Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung der Niere | |
mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten | 0–10 |
mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholten Harnwegsinfekten | 20–30 |
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion (z. B. Glomerulopathien, tubulointerstitielle Nephropathien, vaskuläre Nephropathien), ohne Beschwerden, mit krankhaftem Harnbefund (Eiweiß und/oder Erythrozyten- bzw. Leukozytenausscheidung) | 0–10 |
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit Beschwerden: rezidivierende Makrohämaturie, je nach Häufigkeit | 10–30 |
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kompensiert (keine Ödeme) | 20–30 |
dekompensiert (mit Ödemen) | 40–50 |
bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung | 50 |
Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion | |
Eine geringfügige Einschränkung der Kreatininclearance auf 50–80 ml/min bei im Normbereich liegenden Serumkreatininwerten bedingt keinen messbaren GdS | |
Nierenfunktionseinschränkung leichten Grades: Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl (Kreatininclearance ca. 35–50 ml/min), Allgemeinbefinden nicht oder nicht wesentlich reduziert, keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit | 20–30 |
Serumkreatininwerte andauernd zwischen 2 und 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden wenig reduziert, leichte Einschränkung der Leistungsfähigkeit | 40 |
mittleren Grades: Serumkreatininwerte andauernd zwischen 4 und 8 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden stärker beeinträchtigt, mäßige Einschränkung der Leistungsfähigkeit | 50–70 |
schweren Grades: Serumkreatininwerte dauernd über 8 mg/dl, Allgemeinbefinden stark gestört, starke Einschränkung der Leistungsfähigkeit, bei Kindern keine normalen Schulleistungen mehr | 80–100 |
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkung der anderen Niere | |
leichten Grades | 40–50 |
mittleren Grades | 60–80 |
schweren Grades | 90–100 |
| 100 |
Bei allen Nierenschäden mit Funktionseinschränkungen sind Sekundärleiden (z. B. Hypertonie, ausgeprägte Anämie [Hb-Wert unter 8 g/dl], Polyneuropathie, Osteopathie) zusätzlich zu bewerten. | |
Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen 2 Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS entscheidend abhängig von der verbliebenen Funktionsstörung; unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression ist jedoch der GdS nicht niedriger als 50 zu bewerten. | |
Nach Entfernung eines malignen Nierentumors oder Nierenbeckentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. | |
GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren | |
| 50 |
nach Entfernung eines Nierenbeckentumors im Stadium Ta N0 M0 (Grading G1) | 50 |
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren | |
nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom) | |
im Stadium (T1 [Grading ab G2], T2) N0 M0 | 60 |
in höheren Stadien | wenigstens 80 |
nach Entfernung eines Nierenbeckentumors | |
im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 | 60 |
in höheren Stadien | wenigstens 80 |
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im Stadium I und II | 60 |
in höheren Stadien | wenigstens 80 |
Schäden der Harnwege |
Chronische Harnwegsentzündungen (insbesondere chronische Harnblasenentzündung) | |
leichten Grades (ohne wesentliche Miktionsstörungen) | 0–10 |
stärkeren Grades (mit erheblichen und häufigen Miktionsstörungen) | 20–40 |
chronische Harnblasenentzündung mit Schrumpfblase (Fassungsvermögen unter 100 ml, Blasentenesmen) | 50–70 |
Bei Entleerungsstörungen der Blase (auch durch Harnröhrenverengung) sind Begleiterscheinungen (z. B. Hautschäden, Harnwegsentzündungen) ggf. zusätzlich zu bewerten. | |
Entleerungsstörungen der Blase | |
leichten Grades (z. B. geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln) | 10 |
stärkeren Grades (z. B. Notwendigkeit manueller Entleerung, Anwendung eines Blasenschrittmachers, erhebliche Restharnbildung, schmerzhaftes Harnlassen) | 20–40 |
mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters, eines suprapubischen Blasenfistelkatheters oder Notwendigkeit eines Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinungen | 50 |
Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. | |
GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter Belassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1 | 50 |
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren | |
nach Entfernung im Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2) | 50 |
nach Entfernung in den Stadien (T2 bis T3a) N0 M0 | 60 |
mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung | 80 |
nach Entfernung in höheren Stadien | 100 |
Harninkontinenz |
Relative Harninkontinenz: leichter Harnabgang bei Belastung (z. B. Stressinkontinenz Grad I) | 0–10 |
Harnabgang tags und nachts (z. B. Stressinkontinenz Grad II–III) | 20–40 |
Völlige Harninkontinenz | 50 |
bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit | 60–70 |
Harninkontinenz nach Implantation einer Sphinkterprothese mit guter Funktion | 20 |
Harnröhren-Haut-Fistel der vorderen Harnröhre bei Harnkontinenz | 10 |
Harnweg-Darm-Fistel bei Analkontinenz, je nach Luft- und Stuhlentleerung über die Harnröhre | 30–50 |
Künstliche Harnableitung (ohne Nierenfunktionsstörung) | |
in den Darm | 30 |
nach außen | |
mit guter Versorgungsmöglichkeit | 50 |
sonst (z. B. bei Stenose, Retraktion, Abdichtungsproblemen) | 60–80 |
Darmneoblase mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen | 30 |
Männliche Geschlechtsorgane |
Verlust des Penis | |
Teilverlust des Penis | 50 |
Teilverlust der Eichel | 10 |
Verlust der Eichel | 20 |
Sonstige | 30–40 |
Nach Entfernung eines malignen Penistumors ist in den ersten 5 Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit nach Entfernung im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0 | |
bei Teilverlust des Penis | 50 |
bei Verlust des Penis | 60 |
mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa | 80 |
nach Entfernung in höheren Stadien | 90–100 |
Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderem Hoden | 0 |
Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden | |
in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt) | 10 |
sonst je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution | 20–30 |
vor Abschluss der körperlichen Entwicklung | 20–40 |
Verlust oder Schwund eines Nebenhodens | 0 |
Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi) | 0 |
| 20 |
Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung | 20 |
| 0–10 |
| 0–10 |
Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. | |
GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 | 50 |
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren | |
nach Entfernung eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 | 50 |
nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 | 60 |
in höheren Stadien | 80 |
Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie | |
ohne wesentliche Miktionsstörung | 0–10 |
mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen | 20 |
Prostataadenom: Der GdS richtet sich nach den Harnentleerungsstörungen und der Rückwirkung auf die Nierenfunktion. | |
Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. | |
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1) | 50 |
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren | |
nach Entfernung in den Stadien T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0 | 50 |
nach Entfernung in höheren Stadien | wenigstens 80 |
Maligner Prostatatumor | |
ohne Notwendigkeit einer Behandlung | 50 |
auf Dauer hormonbehandelt | wenigstens 60 |