Begutachtung bei Schlafbezogenen Atmungsstörungen
Schlafbezogene Atmungsstörungen (SBAS) und ihre Begleiterkrankungen führen aufgrund der sozialmedizinischen Konsequenzen häufig zu gutachterlichen Fragestellungen durch verschiedene Auftraggeber unter anderem nach dem Rentenrecht, dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertengesetz, der gesetzlichen Unfallversicherung. Begutachtungen von Schlafstörungen und schlafmedizinischen Erkrankungen sollten in akkreditierten Schlafzentren erfolgen, die mit definierten, internationalen Standards genügender Qualität arbeiten, zumeist in den Gebieten Pneumologie, Neurologie und Psychiatrie. Als medizinische Ursache von gesteigerter Tagesschläfrigkeit findet man in einem hohen Prozentsatz Schlafbezogene Atmungsstörungen. Durch die Fragmentierung des Schlafs vermindert sie dessen Erholungsfunktion und das hat im täglichen Leben Folgen, die einem chronischen Schlafmangel entsprechen. In diesem Beitrag werden gutachterliche Grundsätze sowie die Begutachtung der Krankheitsbilder in den einzelnen sozialmedizinischen Institutionen besprochen.