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Enzyklopädie der Schlafmedizin
Info
Publiziert am: 30.11.2020

Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 25

Verfasst von: Helga Peter und Thomas Penzel
Definition von Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 25.

Synonyme

G 25

Definition

Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
Siehe „Begutachtung bei Schlafbezogenen Atmungsstörungen“ und „Begutachtung von Patienten mit Schlafstörungen in der Neurologie“.