Allgemeine Begriffe und Definitionen zur Rehabilitation
Die Sozialmedizin beschreibt und analysiert die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesundheit und Krankheit, ihren Risiken und protektiven Faktoren einerseits und gesellschaftlichen Tatbeständen andererseits unter ätiologischer, präventiver, rehabilitativer, gutachterlicher, versorgungsrechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive (Diehl et al. 2011 Kursbuch Sozialmedizin – Lehrbuch zum Curriculum der Bundesärztekammer. Deutscher Ärzteverlag, Köln).
Im folgenden Kapitel werden die Grundbegriffe der Sozialmedizin erläutert, die im Rahmen der Rehabilitation von angiologischen Patienten von Bedeutung sind und der sozialmedizinischen beruflichen Beurteilung des Leistungsvermögens von Patienten dienen. Dieses Kapitel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, diesbezüglich wird auf das „Sozialmedizinische Glossar der Deutschen Rentenversicherung“ verwiesen (DRV 2013).