Berufliche und soziale Rehabilitation bei Gefäßerkrankungen
Die sozialmedizinische Begutachtung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben von Patienten mit Gefäßerkrankungen wird in der Regel durch sozialmedizinisch ausgebildete Ärzte durchgeführt. Häufig wird jedoch eine fachspezifische Stellungnahme angefordert, sodass die Autoren in diesem Kapitel die Grundlagen der Begutachtung der sozialmedizinisch bedeutsamen Gefäßerkrankungen für interessierte Gefäßmediziner zusammengefasst haben.
Die sozialmedizinische Begutachtung umfasst die exakte Erhebung der krankheitsspezifischen und tätigkeitsbezogenen Anamnese, des bisherigen klinischen Verlaufs sowie die Objektivierung des Leistungsvermögens durch verschiedene apparative Techniken sowie spezifische klinische Untersuchungen. Die krankheitsspezifischen Möglichkeiten der Indikationsstellung zur Rehabilitation und der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz sowie die Beurteilung des erwerbsbezogenen Leistungsvermögens und einer Berentung wegen Erwerbsminderung werden dargelegt.
Bezüglich der verwendeten Begrifflichkeiten wird auf das Kap. „Definitionen und Begrifflichkeiten“ verwiesen.