Nach erfolgter Notifizierung kann eine benannte Stelle als notifizierte Stelle bezeichnet werden.
Benennung (von Konformitätsbewertungsstelle): Staatliche Bevollmächtigung einer Konformitätsbewertungsstelle oder Akkreditierungsstelle, um festgelegte Konformitätsbewertungstätigkeiten unter Gesetzen oder Vorschriften durchzuführen.
Literatur
DIN EN ISO/IEC 17000:2005 „Konformitätsbewertung – Begriffe und allgemeine Grundlagen“