Die Richtigkeitskontrolle erfolgt durch Analyse einer Kontrollprobe, für die der Sollwert angegeben ist, und muss über den gesamten klinisch relevanten Messbereich erfolgen. Hierfür werden abwechselnd verschiedene Kontrollproben mit unterschiedlichen Konzentrationen verwendet. Der Sollwert sollte dem Analytiker nicht bekannt sein. Man unterscheidet prinzipiell zwischen laborinterner (interner) Richtigkeitskontrolle und externer Richtigkeitskontrolle im Rahmen der Durchführung von Ringversuchen (s. Ringversuch). Zu den Anforderungen zu Kontrollprobenmessungen s. die jeweils aktuelle Richtlinie der Bundesärztekammer Rili-BÄK.