Allgemeine Voraussetzungen
Da Operationsabteilungen
eines Krankenhauses oder großen ambulanten Operationszentrums (AOZ) meist von vielen verschiedenen operativen Fachdisziplinen genutzt wird, müssen sich der Flächenbedarf, die Gestaltung und Ausstattung der geplanten OP-Einheit am Bedarf orientieren. Dieser ist abhängig von dem angebotenen Eingriffsspektrum, der OP-Zahl, der Zahl der Mitarbeiter und schließlich vom Spektrum der Patienten. Hiervon werden die Anzahl an OP-Sälen, die Größe der Umkleide- und Lagerräume etc. letztlich bestimmt. Für die Hygiene müssen bei der Raumgestaltung und Ausstattung vor allem die Funktionalität und der medizinisch sinnvolle wie hygienisch sichere, kreuzkontaminationsfreie Ablauf der einzelnen Arbeitsprozesse gesichert sein, um die hygienisch notwendigen Maßnahmen ordnungsgemäß durchführen können. Ebenso beantwortet sich die Frage, ob eine Belüftung aus klimatischen Gründen erforderlich oder gewünscht und welche raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) für die Einrichtung aus infektionspräventiven Gründen notwendig ist, anhand des geplanten Eingriffsspektrums, der örtlichen wie räumlichen Gegebenheiten und natürlich anhand der arbeitsphysiologischen Erfordernisse. Selbstverständlich sind die Wünsche der Nutzer einzuholen und – soweit hygienisch vertretbar – zu beachten. Maßnahmen, die innerhalb der OP-Einheit tatsächlich zu einer Prävention oder Reduktion
postoperativer Wundinfektionen positiv beitragen, müssen grundsätzlich mit einem erfahrenen Krankenhaushygieniker festgelegt werden, der die aktuelle Studienlage und die anerkannten Empfehlungen hierzu kennt.
Es ist üblich, zwischen
Eingriffsraum und
Operationsraum zu unterscheiden. Das
Robert Koch-Institut hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Einteilung vorgenommen, was als Eingriff im Eingriffsraum oder als Operation (mit erhöhten Anforderungen an die Keimarmut) im OP-Saal durchzuführen ist (RKI
1997).
Eingriffsräume
Die Planung des Eingriffsraums orientiert sich an den Erfordernissen der voraussichtlichen Nutzung. Der Eingriffsraum stellt eine abgeschlossene Raumeinheit dar, technisch für die hier stattfindenden Eingriffe geeignet ausgestattet. Er ist im Gegensatz zum OP-Saal nicht notwendigerweise innerhalb einer OP-Abteilung angesiedelt. Ist er einer OP-Abteilung angegliedert, so kann der Zugang sowohl von der Krankenhaus- wie von der OP-Seite ermöglicht werden. Vor allem in ambulanten OP-Abteilungen kann dies von Vorteil sein, um dem Operateur unnötige Wege und Zeitverlust bei kurz hintereinander stattfindenden Operationen im OP-Saal als auch kleineren Eingriffen im Eingriffsraum zu ersparen. Die Zugangsbereiche der Eingriffsräume sind mit Händedesinfektionsmittelspendern auszustatten.
Ein neu geplanter Eingriffsraum in einem Krankenhaus sollte in etwa eine Fläche von 30 m
2 haben (Weidenfeller et al.
2011).
Die Lagerung des Sterilguts erfolgt staub-, feuchtigkeits-, kontaminations- und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt in einem separaten (reinen) Lagerraum sowie in geschlossenen Schränken oder Schubläden.
Ein Hybrid-OP
ist vonseiten der Hygiene wie ein OP-Saal zu betrachten. Durch seine technische Ausstattung (CT, MRT, DSA-Anlage für interventionell-radiologische Verfahren) ist der Flächenbedarf deutlich höher, ermöglicht dadurch aber auch eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit. Neben der Größe, dem technischen Ausstattungsbedarf und der erweiterten Nutzungsmöglichkeiten stellt er höhere Ansprüche an die Disziplin des Personals. Der Hybrid-OP ist mit einer dreistufig filternden RLT-Anlage entsprechend der Raumklasse I nach DIN 1946–4:2008–12 auszustatten (Kap.
Technische Hygiene).
Operationsabteilung
OP-Abteilungen sind spezialisierte Funktionseinheiten, die neben den OP-Sälen auch über die erforderlichen Funktionsbereiche sowie Nebenräume verfügen und somit im Routinebetrieb autark sind. Sie sind gegenüber dem übrigen Klinikbereich klar abgetrennt und verfügen über eine definierte stringente Zugangsregelung mit eindeutigen Verhaltensmaßgaben für Personal und Patienten. Die OP-Abteilungen von Krankenhäusern sowie großen ambulanten Operationszentren (AOZ) verfügen im Allgemeinen über mehrere Operationssäle, die in der Regel von verschiedenen Operateuren unterschiedlicher chirurgischer Fachdisziplinen genutzt werden.
Der Flächenbedarf der OP-Abteilung sowie deren Gestaltung, das heißt die Größe der Umkleide-, Neben- und Lagerräume, die Zahl der OP-Säle und deren Größe, Vorbereitungs- und Nebenräume etc., orientieren sich am jeweiligen Bedarf, in Abhängigkeit von Eingriffsspektrum und OP-Frequenz, sowie an der Zahl der Mitarbeiter.
Die bauliche und organisatorische Struktur der OP-Abteilung muss Folgendes beinhalten:
-
Klare Trennung von allgemeinem Klinik- und OP-Bereich
-
Patientenumkleideraum und -übergabebereich
-
Personalumkleideräume mit für den Bedarf angemessener Raumgröße mit Toiletten und Möglichkeiten zum Händewaschen auf der unreinen Seite
-
Räume für die präoperative Vorbereitung der Patienten sind erforderlich, und sollten unabhängig vom OP-Saal sein
-
Angemessen große geschützte Arbeitsflächen, beispielsweise zum Anrichten von Infusionen und Injektionen (z. B. im Vorbereitungs- oder Einleitungsbereich)
-
An den Bedarf angepasste Anzahl ausreichend großer OP-Säle
-
Geschützte Nischen für die chirurgische Händedesinfektion müssen in der Nähe der jeweiligen OP-Säle vorhanden sein; das heißt, eine durchdachte Installation von dezentralen Desinfektionseinheiten ist erforderlichen
-
Reine Räume mit Schränken/Regalen zur Lagerung von Sterilgut, Medikamenten, Infusionen und OP-Wäsche und -Abdeckmaterial
-
Unreiner Arbeitsraum mit Ausgussbecken
-
Entsorgungsraum mit ausreichend Fläche für Sammelbehälter zur Zwischenlagerung der verschiedenen Abfallfraktionen
-
-
Personalaufenthaltsraum
-
Dokumentationsarbeitsplätze
Aus infektionspräventiver Sicht bringt eine Aufteilung in aseptische und septische OP-Bereiche/Abschnitte mit gegebenenfalls separaten Zugangswegen keinen Vorteil. Dennoch wird mitunter von den Berufsgenossenschaften eine Unterteilung als Voraussetzung für die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren formal gefordert.
Da das Händewaschen mit Wasser und Seife nicht mehr zur routinemäßigen finalen OP-Vorbereitung des Chirurgen und des OP-Teams gehört, ist ein abgeschlossener zentraler Waschraum nicht notwendig. Damit reduziert sich die Zahl der notwendigen Waschplätze innerhalb der OP-Abteilung deutlich und kann durch dezentrale, nah an den einzelnen OP-Sälen gelegene und seitlich geschützte Waschnischen optimiert werden. Dennoch muss selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, verschmutzte oder verschwitzte Hände ohne Umstände waschen zu können. Dafür sind einzelne gut erreichbare Handwaschplätze an geeigneten Stellen vorzusehen.
Die Organisation der Materialversorgung sowie der Entsorgung von Abfall und gebrauchten Instrumenten muss so geregelt sein, dass sowohl Kontaminationen als auch Beeinträchtigungen des Patienten sowie der Arbeitsabläufe des Personals ausgeschlossen werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass keine unkontrollierte Lagerung von Geräten, Material und Abfallsäcken im OP-Flur geduldet wird. Dafür müssen ausreichend Lagerkapazitäten eingeplant und der zeitnahe Abtransport der Abfallfraktionen sowie gebrauchter Instrumente sichergestellt werden.
Für die Lagerung von reinen Gütern (Sterilgüter, Medikamente, aufbereitete Geräte etc.) an geeigneter Stelle innerhalb der OP-Abteilung sind genügend Lagerräume und/oder geschlossene Schränke oder Regale mit Aufbewahrungsbehältnissen einzuplanen. Lagerschränke sind bündig mit Decke und Boden zu verbinden, damit Staubablagerungen verhindert und die Reinigungsarbeiten erleichtert werden. Für manche chirurgischen Disziplinen (z. B. Orthopädie) müssen viel Material und/oder Instrumente vorgehalten werden. Daher ist es erforderlich, hier entsprechend vorausschauend Lagerkapazitäten einzuplanen, um zum Beispiel auch Leihinstrumente fachgerecht unterbringen zu können. Die Planung der Lagerflächen sollte prinzipiell eher großzügig und vor allem weitsichtig erfolgen, das heißt bei der Kapazitätsplanung neben dem aktuellen Bedarf auch schon eventuell geplante oder für die Zukunft vorgesehene Erweiterungen des OP-Angebotes zu ermitteln und berücksichtigen.
Instrumente und Instrumententische
sind stets gezielt und zeitnah für den anstehenden Eingriff zu richten, im oder unter vergleichbaren reinen Bedingungen wie im OP-Saal. Erfolgt das Richten der Instrumente nicht im OP-Saal, müssen die vorbereiteten Instrumententische steril abgedeckt, sicher abgestellt und eindeutig gekennzeichnet (für welchen OP-Programmpunkt und OP-Saal vorgesehen sowie Handzeichen des Mitarbeiters) werden. Die vorbereiteten Tische werden kontaminationsgeschützt auf kürzestem Weg in den OP-Saal gebracht. Zu keinem Zeitpunkt darf das vorbereitete, sterile OP-Besteck unbeaufsichtigt sein. Unkontrolliertes Abstellen oder Lagern von vorbereiteten Instrumententischen im Sterilgutlagerflur ist risikobehaftet. Es muss mit höchster Sicherheit gewährleistet sein, dass kontaminierte oder potenziell kontaminierte Instrumententische und
Medizinprodukte nicht zum Einsatz kommen. Die aufgeführten Empfehlungen sind organisatorisch mit einer für die Mitarbeiter verbindlichen Arbeitsanweisung zu regeln und die Verantwortlichkeiten festzulegen sowie die konsequente Umsetzung zu kontrollieren.