Definition und Phänomenologie
Akte der Selbstverletzung als Ausdruck emotionaler Überforderung oder religiöser Verzückung sind historisch gesehen nichts Neues. Schon im Mittelalter zogen Flagellanten durch die Städte, die sich mit kurzen Lederpeitschen die Rücken blutig schlugen und dabei schrien, um mit Klagegesängen die Barmherzigkeit Gottes zu erflehen. Selbstgeißelung und Auspeitschung waren dabei einer besonderen Form der Glaubenssehnsucht geschuldet. Kulturübergreifend ist festzustellen, dass auch bei Naturvölkern der Körper geschunden wurde, um Trauer, Angst oder Scham zu bewältigen (Resch
2017). Neben dem individuellen religiösen oder affektiven Beschwörungscharakter kann der Selbstverletzung aber auch schon in frühen Zeugnissen ein gruppenbezogener Aspekt abgewonnen werden: Durch Verletzungsakte und (gegenseitige) rituelle Verwundungen, kann die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder eine klare Abgrenzung vom Rest der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht werden. In vielen Kulturen gab und gibt es Pubertätsriten, rituelle Beschneidungen, schmerzhafte Zeremonien, die die Anerkennung der Gruppe oder das Ende der Kindheit kennzeichnen und auf diese Weise zugleich der Zugehörigkeit und Abgrenzung dienen.
Als besonders häufig auftretendes Verhalten bei Jugendlichen haben Selbstverletzungen deutlich an klinischer Relevanz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zugenommen. Trotz des Versuchs bestimmte Formen der Selbstschädigung als eigenständige diagnostische Entität im Diagnostischen und Statistischen Manual
Psychischer Störungen (
DSM-5, American Psychiatric Association 2018) in der Sektion mit Störungsbildern, welche weiterer Forschung bedürfen, festzumachen, ist das übergeordnete Phänomen des selbstverletzenden Verhaltens weiterhin begrifflich sehr unterschiedlich gefasst. Schon 1938 wurde von Menninger (1985) der Versuch gemacht, eine neurotische Selbstverstümmelung („neurotic self-mutilation“) definitorisch von suizidalem Verhalten oder gravierenden Selbstverstümmelungen im Rahmen von Psychosen abzugrenzen (s. Übersicht bei Kaess und Edinger 2019). Von Pattison und Kahan (1983) wurde die Beschreibung eines spezifischen selbstschädigenden Verhaltens mit Gewebeschädigung syndromatisch gefasst („deliberate self-harm“; DSH). Dieser Ansatz ist bis heute in der fachlichen Diskussion von Bedeutung geblieben. Die Frage, ob Selbstverletzungen ein Symptom unterschiedlicher psychischer Erkrankungen darstellen oder ob es sich dabei um eine eigene Krankheitseinheit handelt, konnte bis heute nicht wissenschaftlich entschieden werden. Wir gehen heute davon aus, dass es im englischen Sprachraum über 30 verschiedene Bezeichnungen für selbstverletzende Verhaltensweisen gibt (Plener et al. 2010). Der Ausdruck der absichtlichen Selbstbeschädigung („deliberate self-harm“) konnte sich bis heute in einer Reihe von Studien durchsetzen. Absichtliche Selbstverletzungen beschreiben dabei ein Verhalten mit oder ohne suizidale Intention. Am weitesten verbreitet ist heute die Definition des selbstverletzenden Verhaltens in Abgrenzung von suizidalen Verhaltensweisen: Man spricht von nicht-suizidalem selbstverletzendem Verhalten (Non-Suicidal Self-Injury; NSSI). Seit den 90er-Jahren fand dieser Ausdruck Einzug in die Forschungsliteratur. Nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten wird im deutschsprachigen Raum mit NSSV abgekürzt.
NSSV definiert sich als freiwillige direkte Zerstörung oder Veränderung des Körpergewebes ohne suizidale Absicht, die sozial nicht akzeptiert ist, eine unmittelbar verletzende Auswirkung hat und einen repetitiven Charakter aufweisen kann, wobei sie meist nur zu kleinen oder moderaten Schädigungen führt (Plener et al.
2017).
Als repetitives NSSV
wird definiert, wenn sich die Betroffenen innerhalb eines Jahres an fünf oder mehr Tagen absichtlich selbst eine Schädigung von Körpergewebe zugefügt haben (Kriterium A nach DSM-5). Nicht als NSSV gelten repetitive Stereotypien im Rahmen von Entwicklungsstörungen oder erhebliche Selbstverletzungen, die ausschließlich im Rahmen von Intoxikationen oder psychotischen Zuständen auftreten.
Die Angabe der Frequenz von mindestens fünf Selbstverletzungen innerhalb eines Jahres ist keine willkürliche Zahl. Eine große Untersuchung von Muehlenkamp et al. (
2017) identifizierte drei Gruppen, die mit einer Diskriminationsfunktionsanalyse herausgearbeitet werden konnten. Eine Frequenz von 25 und mehr Selbstverletzungstagen pro Jahr kennzeichnete eine besonders schwer betroffene Gruppe. Diese zeigte schwere Symptome psychischer Beeinträchtigungen. Eine zweite Gruppe mit psychischen Problemen lag bei einer Verletzungsfrequenz von 5–24 Verletzungstagen pro Jahr. Die Gruppe von unter fünf Tagen mit selbstverletzenden Akten pro Jahr zeigte zwar einen Bezug zu psychischen Belastungen, aber relativ wenig
Psychopathologie. Nach Muehlenkamp et al. (
2017) können wir davon ausgehen, dass die derzeitige Schwelle von fünf Tagen mit Selbstverletzungen pro Jahr sehr valide jene Individuen erfassen kann, die eine erhöhte klinische Aufmerksamkeit benötigen.
Ein weiterer Punkt der Definition des NSSV betrifft die soziale Akzeptanz von Verhaltensweisen, die ebenfalls den Körper für Zwecke der Schönheit oder aus religiösen Gründen instrumentalisieren. So fallen Body-Piercings, Tattoos und andere religiös oder kulturell motivierte körperbezogene Akte, die durchaus mit Verletzungen einhergehen können, nicht unter diese Definitionen.
Einteilungen anhand der Motive und Verletzungsformen wurden ebenfalls vorgenommen und direkte und indirekte Selbstschädigungen, aber auch offene und heimliche Selbstverletzungen beschrieben. In der Regel werden Selbstverletzungen in offener Haltung präsentiert und sollen vom Gegenüber gesehen werden. Darin liegt eine durchaus provokative Komponente. Demgegenüber sind heimliche Selbstverletzungen von anderem Charakter. Es handelt sich dabei nicht selten um
artifizielle Störungen, also herbeigeführte Aggravierungen vorhandener Störungen (z. B. Verwundungen) oder vorgetäuschte Krankheiten. Solche Verhaltensweisen besitzen eine sozial-manipulative Komponente, die im medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskontext zum Tragen kommt, um beispielsweise die Behandler zu zwingen, in eine pathologische Arzt-Patientenbeziehung einzutreten, die sich in repetitiven Untersuchungen, ambivalenten Verstrickungen und Handlungszwängen äußern kann. So können die Patienten nach Operationen die Wundnarben immer wieder öffnen, den Heilungsprozess durch Manipulationen oder Verschmutzungen verhindern, um so im medizinischen System eine bewusste Opferrolle durch Komplikationen einzunehmen.
Die Einteilung von Favazza (
1996) gilt immer noch als die wichtigste klassifikatorische Festlegung: Dabei werden vier unterschiedliche Formen der direkten Selbstverletzung unterschieden:
In besonderer Weise muss die Abgrenzung zu und der Zusammenhang mit
Suizidalität hervorgehoben werden. Schon die Definition NSSV grenzt theoretisch das Phänomen der suizidalen Verhaltensstörung (ebenfalls diagnostische Entität im DSM-5) von den selbstverletzenden Verhaltensweisen ab, die nicht in suizidaler Intention ausgeübt werden. Klinisch können wir teilweise das Phänomen beobachten, dass selbstverletzende Akte drängende Suizidideen und Suizidimpulse zum Abklingen bringen können und damit sogar einen Suizid-protektiven Effekt entfalten. Wir gehen dann davon aus, dass selbstverletzende Verhaltensweisen eine paradoxe Form der Selbstfürsorge ermöglichen (Resch 2017). Selbstverletzende Akte sind also hier keine missglückten Suizidversuche, sondern haben gegebenenfalls sogar auto-protektiven Charakter. Das Verhältnis zwischen Suizidalität und NSSV ist trotzdem zwiespältig und in Forscherkreisen durchaus nicht eindeutig geklärt. Einerseits besteht bei NSSV die unterschiedliche Intention gegenüber der suizidalen Handlung, dass zwar der Tod nicht das zentrale Handlungsziel darstellt (Plener et al. 2010), auch wenn er gegebenenfalls billigend in Kauf genommen würde. Demgegenüber finden wir epidemiologisch jedoch einen starken Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der selbstverletzenden Verhaltensweisen und Suizidalität. Die aktuelle Datenlage legt sogar nahe, dass sich durch Selbstverletzungen zukünftige suizidale Akte vorhersagen lassen (z. B. (Koenig et al. 2017a)). Wir gehen davon aus, dass fast 50 % der Jugendlichen, die sich regelmäßig selbst verletzen, auch schon mehrere Suizidversuche unternommen haben (Brunner et al. 2007).
NSSV geschieht zwar per Definition ohne suizidale Intention. Häufig bestehen aber bei den betroffenen Individuen gleichzeitig Suizidgedanken und es besteht auch ein erhöhtes Risiko für suizidale Handlungen.
Die typische Verletzungsform ist die direkte Schädigung der Haut. Typische Körperstellen sind Unterarme und Handgelenke, demgegenüber sind Oberarme oder die Beine mit Ober- und Unterschenkel seltener betroffen. Unterarme und Handgelenke sind leicht erreichbar und bei Bedarf den Blicken im sozialen Umfeld rasch zu präsentieren oder durch Verhüllung zu entziehen. Die üblichste Form stellt das Ritzen mit einer Klinge oder scharfen Kante dar. Rasierklingen, Messer, Scheren, Skalpelle kommen ebenso zum Einsatz wie Glasscherben, Zirkelspitzen oder geöffnete Büroklammern. Selbstverletzende Akte stellen eine Aktionssprache dar.
Ein klinisches Charakteristikum stellt der typische Spannungsbogen des selbstverletzenden Aktes dar (Resch
2017): Zumeist beginnt der Zyklus mit negativen Gefühlen, die durch traumatische Erinnerungen oder aktuelle Beziehungsprobleme hervorgerufen werden. Die Umgebung kann oft die Trigger und Auslöser für die starke Betroffenheit bei den Jugendlichen nicht erkennen. Spezifische subjektive Entwertungs-, Demütigungs- oder Überwältigungserlebnisse stellen dafür die Basis dar. Wutgefühle, Verzweiflung, Angst vor Ablehnung und Dysphorie kennzeichnen Formen narzisstischer Fehlregulation, die mit Hoffnungs- und Hilflosigkeitsgefühlen einhergehen. Eskalierende Zyklen von Selbstvorwürfen, Scham und Selbsthass verstärken das negative Selbstbild. Der affektive Druck führt zu dissoziativen Entfremdungserlebnissen wie
Depersonalisation und verminderter Schmerzempfindung (Hypoalgesie). Der Schnitt wird auf dem Höhepunkt einer Spannung gesetzt, die von Angst vor Selbstverlust begleitet wird. Während das Blut rinnt, entsteht eine Gewissheit, noch am Leben zu sein, eine Gewissheit als Selbst noch zu existieren. Das Gefühl der Erleichterung bis hin zu einem paradoxen Wohlbefinden können einsetzen, und die Spannung scheint unterbrochen. Die positiven Gefühle halten jedoch nicht an, zunehmend bauen sich Emotionen des Ekels, der Scham und der Schuld auf, die noch durch Angst vor entstellenden Narben oder dem negativen sozialen Echo verstärkt werden. Selbstvorwürfe, dem Drang nicht standgehalten zu haben laden schließlich mit verstärkten negativen Emotionen den „Circulus Vitiosus“ auf. Der Spannungsbogen beginnt von vorne.
Komorbidität
Auch wenn NSSV von einigen Experten als eigene diagnostische Entität betrachtet wird und nicht grundsätzlich in jedem Fall mit einer anderen psychischen Störung einhergehen muss, gibt es doch eine Reihe von psychiatrischen Syndromen, die in charakteristischer Weise mit selbstverletzenden Verhaltensweisen verknüpft sind. Solche Störungen, die gehäuft in Verbindung mit Selbstschädigungen zu beobachten sind, sollen im Einzelnen besprochen werden (Kaess und Edinger
2019).
Die
Borderline-Persönlichkeitsstörung wird sehr häufig mit NSSV in Verbindung gebracht, da selbstschädigendes Verhalten ein diagnostisches Kriterium der Störung darstellt. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass NSSV im Jugendalter sogar mehrheitlich bei Individuen vorkommt, die keine Borderline-Persönlichkeitsstörungs-Diagnose haben und dass umgekehrt nicht alle Individuen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung auch selbstverletzende Verhaltensweisen zeigen (Cipriano et al. 2017). Die Borderline-Persönlichkeitsstörung gehört jedoch zu den wesentlichen Differenzialdiagnosen, die im Rahmen der Abklärung von NSSV näher beleuchtet werden sollten. Zu betonen ist, dass NSSV nicht selten ein erster Indikator für ein mögliches Auftreten einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sein kann und dass eine Früherkennung und Frühintervention von Borderline-Persönlichkeitsstörungen im Jugendalter heute dringend empfohlen wird (Kaess et al. 2014). Bei zeitlich überdauernden repetitiven selbstverletzenden Verhaltensweisen sollte daher immer eine ausführliche und fachgerechte Diagnostik im Hinblick auf eine mögliche Symptomatik der Borderline-Persönlichkeitsstörung durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass auch subklinische Symptomkonstellationen, die nicht für eine kategoriale Diagnosestellung ausreichen, schon mit deutlich erhöhter Psychopathologie und deutlich reduziertem Funktionsniveau einhergehen (Kaess et al. 2017) und daher gegebenenfalls störungsspezifisch behandlungsbedürftig sind.
Auch eine erhöhte
Depressivität sowie manifeste Diagnosen einer depressiven Episode im Kindes- und Jugendalter findet sich bei Jugendlichen mit selbstverletzenden Verhaltensweisen gehäuft. Eine Übersichtsarbeit mit 32 Studien konnte aufzeigen, dass Depressivität ein wesentlicher Prädiktor für selbstverletzende Verhaltensweisen ist (Plener et al. 2015). Jugendliche mit depressiven Episoden sind durch Niedergeschlagenheit und Traurigkeit sowie eine ausgeprägte Freudlosigkeit gekennzeichnet. Neben Interessenverlusten sind noch Störungen des Antriebs sowie Schlaf- und Appetitstörungen festzustellen. Psychosomatische Beschwerden oder neu hinzutretende Leistungsprobleme in der Schule können bei Jugendlichen auch auf eine depressive Symptomatik hinweisen. Bei männlichen Jugendlichen zeigen sich nicht selten expansive bis hin zu delinquenten Verhaltensweisen. Es ist davon auszugehen, dass NSSV gerade bei Jugendlichen eine mögliche Manifestationsform einer depressiven Episode darstellen könnten (Kaess und Edinger 2019). In klinischen Stichproben von Jugendlichen mit NSSV sind die affektiven Störungen die häufigste Komorbidität (Ghinea et al. 2020).
Störungen des Sozialverhaltens sind mit selbstverletzenden Verhaltensweisen gehäuft anzutreffen. In der Heidelberger Schulstudie zeigten sich delinquente Verhaltensweisen als zweitstärkster Prädiktor für selbstverletzendes Verhalten im Jugendalter. Die sozial delinquenten und autoaggressiven Verhaltensweisen sind inhaltlich und in der Häufigkeit ihres gemeinsamen Auftretens miteinander verknüpft (Brunner et al.
2007). Gerade bei männlichen Jugendlichen findet sich der Zusammenhang zwischen selbstverletzendem Verhalten, Sozialverhaltensstörungen und expansiven Symptomen deutlich. Therapeutische Interventionen können dadurch an ihre Grenzen stoßen (Kaess und Edinger
2019).
Der übermäßige Konsum von Zigaretten und Alkohol ist ebenso wie der Konsum illegaler Drogen (wie z. B. Marihuana,
Kokain oder
Opioide) als
Risikoverhalten eng mit dem Auftreten selbstverletzender Verhaltensweisen verbunden. Als Begründung für die hohe Korrelation von Substanzkonsum, anderen Risikoverhaltensweisen und selbstverletzenden Verhalten, ist vermutlich der gemeinsame deutliche Zusammenhang mit emotionaler Dysregulation und Impulsivität zu nennen. Alle Risikoverhaltensweisen könnten in diesem Zusammenhang als dysfunktionale Coping-Strategie angesehen werden. Es ist notwendig, bei Jugendlichen mit NSSV einen potenziellen vermehrten Substanzkonsum, sexuelles Risikoverhalten oder auch einen exzessiven Medienkonsum aktiv anzusprechen, da ansonsten eine Chronifizierung und die Entstehung diverser Folgeprobleme (z. B. Suchterkrankungen) im jungen Erwachsenenalter resultieren können.
Der Zusammenhang zwischen
gestörtem Essverhalten und selbstverletzenden Verhaltensweisen ist seit langem bekannt (Herpertz und Sass 1997). Die deutlichsten Befunde sind für den Zusammenhang zwischen Bulimia nervosa und NSSV nachzuweisen. Unkontrollierbare Essattacken, gefolgt von Maßnahmen zur Gewichtsregulierung zeigen in Bezug auf den Spannungsbogen eine gewisse klinische Ähnlichkeit mit dem Akt der Durchführung einer Selbstverletzung.
Auch im Rahmen von
posttraumatischen Stressstörungen, dissoziativen Störungen, Zwangsstörungen und dissoziativen Identitätsstörungen, kommen selbstverletzende Verhaltensweisen signifikant häufiger vor (Cipriano et al.
2017). Bei erwachsenen Patienten konnte nachgewiesen werden, dass ein Zusammenhang zwischen selbstverletzenden Verhaltensweisen in der Biografie und aktuell negativen Einstellungen gegenüber dem eigenen Körper, nachzuweisen waren. Auch in nichtklinischen
Stichproben zeigten jene, die selbstverletzende Verhaltensweisen aufwiesen, verstärkte Angst- und Depressionssymptomatik. Insgesamt kann festgehalten werden, dass Adoleszente, die selbstverletzende Verhaltensweisen offenbaren, in der Regel mehrere Risikoverhaltensweisen, wie Substanzmissbrauch oder riskantes Sexualverhalten, gleichzeitig an den Tag legen.
Ein besonderes Thema stellen die
suizidalen Verhaltensweisen dar. Denn ungeachtet der Tatsache, dass Suizidalität und selbstverletzende Verhaltensweisen definitorisch und theoretisch getrennt werden, zeigen alle Untersuchungsdaten einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit selbstverletzender Verhaltensweisen und Suizidalität. Es besteht also eine hohe Komorbidität zwischen nicht-suizidaler Selbstverletzung und Suizidalität (Übersicht bei Kaess und Edinger 2019). Da Suizide im Jugendalter in Europa die zweithäufigste Todesursache, gleich nach Unfällen, darstellen, muss auf die Differenzierung von selbstverletzendem Verhalten und Suizidalität besonderer Wert gelegt werden. Die genaue und sorgfältige Anamnese und Klärung der intentionalen Hintergründe hat schließlich Einfluss auf die entsprechenden therapeutischen Interventionen.
Therapie und Prävention
Wahl des Behandlungssettings
Stellt man die Prämisse eines geringstmöglichen Eingriffs in das Alltagsleben der Jugendlichen voran und ist ein höchstmögliches Funktionsniveau zu erhalten ein vordringliches Ziel, dann muss der ambulanten Behandlung
grundsätzlich Vorrang gegeben werden. Besonders zu beachten ist, dass gerade langandauernde und wenig fokussierte stationäre Aufenthalte das Risiko für regressive Verhaltensweisen bergen und somit die erforderliche Verantwortungsübernahme für das NSSV und die oftmals assoziierte Suizidalität zunehmend erschwert wird. Auch die Gruppendynamik innerhalb der Patientengruppe kann bei stationären Aufenthalten problematische Situationen auslösen. Dennoch darf die Sicherheit der Jugendlichen durch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht aufs Spiel gesetzt werden. Es gibt daher wesentliche Kriterien, die eine stationäre Aufnahme bei NSSV notwendig machen (Plener et al. 2017).
In der Therapie von Jugendlichen mit NSSV ist es besonders wichtig, auch das Umfeld in den therapeutischen Prozess mit einzubeziehen. Durch das Erkennen von Konflikten und Problemherden in den sozialen Netzen der Jugendlichen, können die situativen Rahmenbedingungen erhellt, und damit auch das Verhalten kontextuell verständlich gemacht werden. Familien oder Helfersysteme können aber auch als Ressource genutzt und durch Kooperationen in den Behandlungsverlauf eingebunden werden. Der Fokus auf eine Kooperation mit Eltern, Jugendhilfe, Sozialarbeit und Schulen kann also dazu beitragen, den therapeutischen Prozess zu optimieren, indem durch wechselseitige Abstimmung eine Gleichrichtung des therapeutischen Feldes erfolgt. Damit soll der Gefahr entgegengesteuert werden, dass die unterschiedlichen Helfersysteme einander entwerten oder sogar in ihren Interventionen gegeneinander tätig zu werden drohen. Auch ein stationäres Therapieangebot soll – multimodal – von unterschiedlichen Berufsgruppen getragen werden und durch unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote gekennzeichnet sein. Das Ziel ist, den Patientinnen und Patienten ein möglichst hohes Maß an Selbstverantwortung zu erhalten und nicht durch paternalistische Überfürsorglichkeit maligne Regressionsphänomene anzustoßen, in denen die Patienten noch weitere Alltagskompetenzen verlieren. Ein flexibles Therapieangebot ermöglicht also, das ambulante, teilstationäre und stationäre Setting auf eine dem Patienten angemessene Weise bedarfsgerecht in Anspruch zu nehmen.
Psychotherapie
Das psychotherapeutische Behandlungsangebot bedient sich auch im Fall des NSSV des Prinzips der dynamischen Hierarchisierung (Herpertz
2009). Die Behandlungsschwerpunkte orientieren sich nicht nur an der momentanen Situation und dem Bedarf des Patienten, sondern geben stets bestimmten Themenkreisen Vorrang:
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Suizidale Ideen oder die eigene Person schwerwiegend schädigende oder gefährdende Verhaltensweisen müssen unmittelbar beachtet werden, wenn sie den Patienten selbst bezüglich seines Überlebens oder seiner körperlichen Unversehrtheit bedrohen und infrage stellen. Therapeutische Interventionen müssen sich daran orientieren, dass die Therapie einen sicheren Ort darstellt.
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Im zweiten Schritt müssen schließlich therapiegefährdende und das Setting sprengende Verhaltensweisen in den Fokus genommen werden. Hierbei spielen die Motivationsbildung zur Arbeit am NSSV und zur
Compliance mit den Regeln und Anforderungen des jeweiligen therapeutischen Settings eine wichtige Rolle.
-
Im dritten Schritt werden anhand einer Funktionsanalyse des NSSV die jeweiligen Funktionen, aber auch Auslöser, Verstärker und Kontextfaktoren (z. B. belastende Ereignisse und Konflikte im aktuellen Umfeld der Patienten) exploriert und thematisiert.
Das thematische Durchlaufen dieser Hierarchie kann eine notwendige Stabilität des Settings gewährleisten und die Fortsetzung der Therapie ermöglichen. Für die Jugendlichen stellen oft ihre aktuellen Konflikte oder familiäre und schulische Probleme den zentralen Punkt dar, sodass es nicht immer leichtfällt, das selbstschädigende Verhalten oder andere das Setting sprengende Rahmenbedingungen zu priorisieren. Grundsätzlich gilt in der Behandlung der Jugendlichen, dass die Unterstützung einer stabilen Therapiemotivation
Vorrang hat.
Cutting-Down-Programm
Eine spezifisch zur Behandlung von NSSV entwickelte Kurzzeittherapie stellt das Cutting-Down-Programm
dar. Diese modulare Psychotherapie arbeitet mit Prinzipien der kognitiven Verhaltenstherapie sowie der dialektisch-behavioralen Therapie und kann in ca. 10 Sitzungen mit selbstverletzenden Jugendlichen umgesetzt werden. Die manualisierte Therapie enthält edukative und instruktive Anteile, die sich – nach einer Phase der Aufklärung und Motivationsbildung – mit Strategien des Umgangs mit der Selbstverletzung beschäftigen, Techniken zur Problemlösung vermitteln, helfen, die eigenen Gedanken und Gefühle wahrzunehmen und zu kontrollieren, Stresssituationen zu bewältigen und Bewältigungsstrategien für die Zukunft entwickeln zu lernen. In einer randomisierten-kontrollierten Studie konnte das Cutting-Down-Programm seine Wirksamkeit im Vergleich mit einer herkömmlichen und deutlich intensiveren psychotherapeutischen Behandlung behaupten (Kaess et al. 2020). Um das Programm noch niederschwelliger zu gestalten, hat die Heidelberger Arbeitsgruppe im Rahmen eines bundesweiten Konsortiums eine Online-Intervention entwickelt, die auf den Materialien des Manuals des Cutting-Down-Programms aufgebaut ist (Kaess et al. 2019). Die Wirksamkeitsergebnisse dieser Untersuchung bleiben abzuwarten.
Dialektisch-behaviorale Therapie für Adoleszente
Die
dialektisch-behaviorale Therapie für Adoleszente (DBT-A
) ist ein evidenzbasiertes Therapieprogramm, das eine für Heranwachsende angepasste Form der dialektisch-behavioralen Therapie (DBT) nach Marsha Linehan darstellt (Linehan 1993). Es gilt als das derzeit am weitesten verbreitete und grundsätzlich beforschte Therapieverfahren für Patienten mit selbstverletzenden Verhaltensweisen und chronischer Suizidalität bei Jugendlichen mit (auch subklinischen) Borderline-Persönlichkeitsstörungen. Schließlich findet aber die breitere Anwendung auch bei Behandlungen von Selbstverletzung und Suizidalität sowie Störungen der Impulskontrolle, Essstörungen und Adoleszenten-Krisen Eingang in das Therapierepertoire. Grundprinzipien und Ablauf der DBT-A werden im Therapiemanual von Auer und Bohus (2018) vorgestellt und sollen folgend überblickartig aufgezeigt werden. Detaillierte Ausführungen sind in Kaess und Edinger (2019) nachzulesen.
Der Begriff der „Dialektik“ bezieht sich auf das angestrebte Gleichgewicht zwischen Akzeptanz und Veränderung, welches das Denken und Handeln aller Beteiligten im Rahmen der DBT-A prägt: Während Therapeuten und Bezugspersonen den Problemstellungen und Symptomen der Jugendlichen mit Akzeptanz begegnen, wird das gemeinsame Ziel verfolgt, eine Veränderung herbeizurufen. Die fundamentale Strategie, die dem Patienten ermöglichen soll, das Spannungsfeld zwischen Akzeptanz und Veränderung dialektisch zu durchwandern, ist das Prinzip der
Validierung. Dabei wird dem Jugendlichen vermittelt, dass alle seine Gefühle, Gedanken und Handlungen Sinn ergeben, einer speziellen persönlichen Situation geschuldet sind und vor dem Hintergrund der Person und deren Lebensgeschichte nachvollziehbar bleiben. Im Rahmen der Psychotherapie sollen die Patienten sowohl durch Therapeuten diese Validierung erfahren, sie sollen aber auch lernen, in ihrem Umfeld sich selbst und andere zu validieren und damit Verständnis und Akzeptanz für die Gefühle, Gedanken und Handlungen anderer zu entwickeln.
Die DBT-A setzt sich aus unterschiedlichen therapeutischen Bausteinen zusammen. Wöchentliche Einzeltherapiesitzungen werden ergänzt durch Bezugspersonengespräche und im Krisenfall können bei Bedarf telefonische Kurzberatungen angeboten werden. Weiter wird der Super- und Intervision der Therapeuten große Bedeutung beigemessen, wobei ein besonderer Fokus auf der dialektischen Grundhaltung der Behandler liegt. Die Skills-Gruppe stellt das wohl bekannteste Element der DBT-A dar. Charakterisiert durch fünf aufeinander aufbauende Module werden in Skills-Gruppen Fertigkeiten zum Umgang mit bestimmten Problembereichen erlernt, welche im Folgenden beleuchtet werden:
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Achtsamkeit: Die Grundlage des ersten Moduls ist die Einnahme einer wertfreien, sich selbst und andere annehmenden Haltung und die Fokussierung auf das Hier und Jetzt. Neben einem Gefühl von Sicherheit zielt diese Technik auf ein gestärktes Bewusstsein und den Einklang von Gefühlen und Verstand ab. Das Achtsamkeitsmodul legt die Grundlage für die Anwendung aller darauffolgender Skills und wird im Laufe des Trainings regelmäßig wiederholt.
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Stresstoleranz: Durch eine verbesserte Stresstoleranz kann Impulsivität reduziert und der Umgang mit krisenhaften Situationen gemeistert werden. Gleichzeitig werden Anspannungszustände reduziert und ihnen vorgebeugt. Unterschieden wird dabei zwischen kurzfristigen, veränderungsorientierten Strategien (z. B. Ablenkung, Beruhigung, Veränderung des Augenblicks) und langfristigen, präventiven Techniken (z. B. Akzeptanz, innere Bereitschaft). In extremen Anspannungssituationen können zur Ablenkung und als „Ersatz“ von NSSV sensorische Reize wie Eiswürfel oder Chilischoten eingesetzt werden.
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Emotionsregulation: In diesem Modul wird gelernt, Emotionen zu erkennen und zu benennen. Dabei geht es insbesondere um das Beobachten, Beschreiben und Verstehen, aber auch das Vorbeugen von heftigen Gefühlen, z. B. durch einen gesunden Lebensstil. Ein weiteres Ziel ist das Hervorrufen und Stärken von angenehmen Gefühlen und die Regulierung von Emotionen durch entgegengesetzte Handlungen.
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Zwischenmenschliche Fertigkeiten: Die Stärkung sozialer Kompetenzen ist ein wichtiger Aspekt der DBT-A. Neben dem Knüpfen neuer Beziehungen steht dabei insbesondere die Aufrechterhaltung und Pflege bestehender Beziehungen im Fokus. Durch entsprechende Fertigkeiten sollen Jugendliche befähigt werden, eigene Meinungen zu vertreten und Respekt und Selbstachtung zu wahren, ohne beziehungsgefährdendes Verhalten zu zeigen. Diese Strategie kann auch einen wichtigen Platz im familiären Kontext einnehmen.
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„Walking the Middle Path“: Dieses Modul wurde spezifisch für Jugendliche entwickelt. Das Thema ist das Finden eines Mittelwegs und das Eingehen von Kompromissen durch dialektisches Denken und Handeln, welches insbesondere in familiären Konfliktsituationen zur Anwendung kommt. Ein Fokus liegt außerdem auf pädagogischen Techniken und dem bereits aufgezeigten Thema der Validierung.
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Selbstwert: Das deutschsprachige Therapiemanual zur DBT-A wurde von Auer und Bohus (
2018) durch ein zusätzliches, für diese Patienten häufig relevantes Modul ergänzt. Dabei geht es um Selbstakzeptanz, das Hinterfragen und Verändern bestimmter Grundannahmen und die Identifizierung eigener Stärken.
Nicht nur in der Verbesserung der Borderline-Symptomatik hat sich die DBT-A als wirksam erwiesen, auch spezifisch in der Reduzierung von suizidalen und nicht-suizidalen selbstverletzenden Verhaltensweisen zeigten sich positive Ergebnisse (Buerger et al.
2019). In einer randomisiert-kontrollierten Studie mit repetitiv selbstverletzenden Jugendlichen zeigte die DBT-A Gruppe eine stärkere Verbesserung der Selbstverletzung, aber auch der Suizidgedanken und der depressiven Symptomatik im Vergleich zu einer üblichen Behandlungsgruppe. In beiden Gruppen ließ sich ein positiver Behandlungseffekt nachweisen, jedoch nur in der DBT-A handelte es sich um einen großen Effekt (Mehlum et al.
2014). Weiter konnte die Forschungsgruppe zeigen, dass die deutliche Reduktion des selbstverletzenden Verhaltens über drei Jahre hinweg aufrecht erhalten werden konnte, was für langfristige Verbesserungen durch die DBT-A spricht (Mehlum et al.
2019).
Mentalisierungsbasierte Therapie
Die mentalisierungsbasierte Therapie (MBT) geht sowohl auf bindungstheoretische Konzepte als auch empirische Psychotherapieforschungsergebnisse zurück und wurde von Bateman und Fonagy (
2000) für Patienten mit schweren
Persönlichkeitsstörungen entwickelt. Ziel der MBT ist die Verbesserung der sog. Mentalisierungsfähigkeit, wodurch innere Zustände (Gedanke, Gefühle, Bedürfnisse) von anderen und sich selbst besser erkannt und auf das eigene Verhalten übertragen werden sollen. Die Beeinträchtigung der Mentalisierung wird als typischer Kernaspekt von Persönlichkeitsstörungen angesehen, entsprechende Techniken können aber auch in andere Behandlungsangebote integriert werden. Für Jugendliche wurde die altersentsprechende MBT-A
entwickelt, wofür mittlerweile auch deutschsprachige Manuale vorliegen (z. B. Taubner und Volkert 2016). Der Fokus liegt dabei auf Impulsivität und Affektregulierung. Auch bei Adoleszenten erwies sich dieses Verfahren hinsichtlich einer Reduktion des selbstverletzenden Verhaltens über ein Jahr hinweg wirksamer als herkömmliche Behandlungen (Rossouw und Fonagy 2012).
Pharmakotherapie
Medikamentöse Interventionen spielen bei der Behandlung von NSSV eine eher untergeordnete Rolle. Pharmakotherapeutische Maßnahmen sollten immer die vorrangigen psycho- und soziotherapeutischen Interventionen begleiten und nie als Monotherapie zum Einsatz kommen. Die Empfehlungen für pharmakologische Behandlungen von Jugendlichen mit NSSV gehen dahin, nicht das NSSV selbst, sondern andere komorbide Störungsbilder oder Zielsymptome leitliniengerecht für die Pharmakotherapie heranzuziehen. Hierbei kommen folgende Indikationen häufiger vor:
Für akute Spannungszustände und aggressive Impulsdurchbrüche sind niedrigpotente
Neuroleptika (meist eingesetzt als Bedarfsmedikation) geeignet. Auf
Benzodiazepine sollte aufgrund der Risiken für Missbrauch und Abhängigkeit verzichtet werden. Grundsätzlich sollte die pharmakologische Reduktion von akuten Spannungszuständen vor allem im stationären Setting bei schweren Symptomkomplexen stattfinden. Sie sollte temporär eingesetzt werden mit dem Ziel, die psychotherapeutische Arbeit an den Spannungszuständen zu ermöglichen. Im ambulanten Setting sollte nach Möglichkeit auf eine derartige Bedarfsmedikation verzichtet werden.
Komorbide Störungen (z. B. Depressionen,
Angststörungen) oder dem NSSV zugrundliegende Symptome (z. B. Impulskontrolldefizite) können durch psychopharmakologische Interventionen günstig beeinflusst werden. Für die Depressionen sowie Angst- und
Zwangsstörungen werden hier Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI
) empfohlen, bei Impulskontrolldefiziten können atypische Neuroleptika zum Einsatz kommen. Bei Patienten mit NSSV bestehen oftmals Schlafstörungen, die ebenfalls entsprechend der Leitlinien auch pharmakologisch behandelt werden können.
Es gibt keine pharmakologische Intervention spezifisch für NSSV. Zugrunde liegende Anspannungszustände oder Impulskontrolldefizite sowie komorbide Störungen können entsprechend der Leitlinien medikamentös mitbehandelt werden.
Ambulanz für Risikoverhalten und Selbstschädigung (AtR!Sk)
Die Heidelberger sowie Berner Ambulanz für Risikoverhalten und Selbstschädigung (AtR!Sk
) verfolgt einen multimodal ausgerichteten sog. Stepped-Care-Ansatz, der unterschiedliche Betreuungselemente miteinander verbindet. Neben dem niederschwelligen Zugang über eine offene Sprechstunde für riskantes und selbstschädigendes Verhalten kann auf Stufe 1 eine verbindliche Beratung erfolgen. Weiterführende diagnostische Maßnahmen finden schließlich in Stufe 2 statt. Stufe 3 ist durch die Behandlungsphase gekennzeichnet, die vom psychosozialen Management und kinder- und jugendpsychiatrischer Beratung über die Anwendung des Cutting-Down-Programms bei Bedarf bis zur ambulanten Behandlung mit dialektisch-behavioraler Therapie für Adoleszente reichen kann. Diese Maßnahmen werden entsprechend eines Stepped-Care-Ansatzes angeordnet. Stufe 4 stellt die Eskalationsstufe dar, die durch Maßnahmen zur akuten Unterstützung bei suizidalen Krisen und mögliche kurzfristige stationäre Aufenthalte zur Krisenintervention gekennzeichnet ist. Als ein ambulantes Pionierkonzept wird AtR!Sk derzeit von den deutschen Krankenkassen durch eine eigene Pauschale finanziert.
Prävention selbstverletzenden Verhaltens
Eine gezielte primäre Prävention
von selbstverletzenden Verhaltensweisen ist aufgrund der multifaktoriellen Entstehung und Heterogenität des Erscheinungsbildes problematisch. Die unterschiedlichen Risikofaktoren und kontextuellen Einflüsse sind in keiner Weise spezifisch für das selbstverletzende Verhalten, sondern jeder dieser Faktoren erhöht oder erniedrigt in Kombination mit anderen Faktoren die Auftrittswahrscheinlichkeit für psychische Probleme im Allgemeinen. Im Rahmen von Präventionsmodellen muss daher eine Art universelle Prävention betrieben werden, die versucht, vorhandene Ressourcen zu aktivieren, zu stabilisieren und die Rahmenbedingen mit ihren erhöhten Risiken positiv zu verändern. Während universelle Modelle versuchen die Allgemeinheit zu erreichen, beschäftigen sich selektive Modelle mit einzelnen Risikofaktoren und den Gruppen, in denen solche Risikofaktoren gehäuft vorkommen. Eine Strategie der indizierten Prävention, die hinsichtlich suizidaler Verhaltensweisen bei Jugendlichen bereits etabliert ist und auch evaluiert wurde, stellen die Awareness-Programme dar (Übersicht bei Kaess und Edinger 2019). Dabei wird versucht, den Jugendlichen ein geschärftes Bewusstsein für psychische Gesundheit sowie für selbstschädigende und suizidale Verhaltensweisen zu verschaffen. Jugendliche sollen lernen in Problemlagen auch Hilfe zu holen und anzunehmen oder andere bei ihrer Hilfesuche zu unterstützen. Im Rahmen einer viel zitierten Studie, bei der Awareness-Interventionen an Schulen mit Hilfe von Videos und Gruppendiskussionen durchgeführt und evaluiert wurden, zeigten sich kurzzeitige Abnahmen von Suizidversuchen (Aseltine und DeMartino 2004). Eine Evaluation hinsichtlich selbstverletzender Verhaltensweisen erfolgte in dieser Untersuchung jedoch nicht.
Einen Präventionsansatz, der schon eher den Bereich der Sekundärprävention betrifft, stellen Gatekeeper-Trainings dar. Dabei sollen Erwachsene, die für Jugendliche eine wichtige Funktion erfüllen, (also Eltern, Lehrer, Mitarbeiter der Jugendhilfe) diejenigen identifizieren, die ein erhöhtes Risiko für suizidale oder selbstverletzende Verhaltensweisen aufweisen. Aktuelle Programme, wie die forschungsbasierten Empfehlungen zu selbstverletzenden Verhaltensweisen für professionelle Helfer im Schulkontext (De Riggi et al.
2017), oder auch das Ulmer Projekt zur Schulung von Lehr- und Beratungskräften, weisen immerhin vielversprechende Resultate auf (Groschwitz et al.
2017).