Die Operationsvorbereitung
beim thoraxchirurgischen Patienten entspricht den Richtlinien der allgemeinen Chirurgie. Die Haut des Operationsgebietes des Patienten wird außerhalb der Operationsabteilung gründlich gereinigt. Wenn eine Entfernung der Haare notwendig ist, erfolgt dies unmittelbar vor dem operativen Eingriff, bevorzugt mittels Kürzen der Haare (Clipping). Die Enthaarung
umfasst, je nach operativem Eingriff, den gesamten vorderen Thorax, einschließlich des oberen Drittels des Abdomens, oder die zu operierende Seite vom Sternum bis zur Wirbelsäule, sowie Axilla und Schulterregion, bis zum tiefsten möglichen Punkt (Beckenkamm). Im Operationsraum erfolgt eine gründliche Desinfektion/
Antiseptik der Haut des Operationsgebietes. Zur Keimreduktion auf Haut und Schleimhäuten werden Antiseptika verwendet, wie im Hygieneplan des jeweiligen Krankenhauses hinterlegt (KRINKO-Empfehlungen) (rki
2018). Die Hautdesinfektion
erfolgt großflächig weit über das Gebiet der eigentlichen Inzision hinaus, bei aseptischen Eingriffen vom Zentrum zur Peripherie, bei septischen Eingriffen von der Peripherie zum Zentrum hin. Während der gesamten Einwirkzeit muss die zu desinfizierende Fläche satt benetzt und feucht gehalten werden. In talgdrüsenreichen Hautarealen (Axilla) ist die Reduktion der residenten Hautflora deutlich erschwert, daher sind hier längere Einwirkzeiten erforderlich (siehe Angaben des Herstellers). Bei der Benetzung des Operationsgebietes muss darauf geachtet werden, dass der Patient nicht in einer Flüssigkeitsansammlung des Desinfektionsmittels zu liegen kommt, da dies bei der anschließenden Anwendung elektrochirurgischer Techniken über einen elektrischen Kurzschluss zu den Metallteilen des Operationstisches zu Verbrennungen und zu Hautnekrosen führen kann. Durch flüssigkeitsaufnehmende Materialien (z. B. Moltex), welche für den Desinfektionsvorgang unter den Patienten gelegt werden, wird dies vermieden.
Abdeckung
Die sterile Abdeckung
des Patienten erfolgt unter Verwendung von Einmalmaterialien, welche der Anforderungen der DIN EN 13795-1 entsprechen (AWMF
2017). Auf die untere Körperhälfte wird zunächst ein großes Ablagetuch gelegt, darauf erfolgt das Abdecken des Operationsgebietes
durch ein großes U-Tuch mit integrierter Klebefläche. Die langen Klebeflächen werden ohne Zug so anmodelliert, dass sie oberhalb der Axilla (bei Seitenlagerung) oder unterhalb des Kinns (bei Rückenlagerung) zusammentreffen. Die Abgrenzung zum Arbeitsbereich der Anästhesie erfolgt über ein großes Tuch mit ebenfalls integrierter Klebefläche, welches über den verlängerten Narkosebügel abgelegt wird. Die Verwendung von Klebefolien für den Operationsbereich ist nicht obligat. Sie hat praktische und ästhetische Gründe, jedoch keine nachweisbaren Vorteile in hygienischer und mikrobiologischer Hinsicht.