Schwere der Erkrankung | In Verbindung mit Zusatzkriterium B (Intensität der Behandlung) |
A1 | Plötzliche Bewusstseinsstörung oder akuter Verwirrtheitszustand | Nein |
A2 | Pulsfrequenz: <50/min oder >140/min | Ja |
A3 | Blutdruck: – systolisch <90 oder >200 mmHg – diastolisch <60 oder >120 mmHg | Ja |
A4 | Akuter Verlust der Sehfähigkeit oder des Gleichgewichtssinnes | Nein |
A5 | Akuter Verlust der Hörfähigkeit | Ja |
A6 | Akute oder progrediente Lähmung oder andere akute neurologische Symptomatik | Ja |
A7 | Lebensbedrohliche Infektion oder anhaltendes oder intermittierendes Fieber (>38,0 °C Kerntemperatur) | Ja |
A8 | Akute/subakute Blutung und/oder interventionsbedürftiger Hämoglobinabfall | Ja |
A9 | Schwere Elektrolytstörung oder Blutgasentgleisung oder aktuelle Entgleisung harnpflichtiger Substanzen | Ja |
A10 | Akute oder progrediente sensorische, motorische, funktionelle, zirkulatorische oder respiratorische oder dermatologische Störungen sowie Schmerzzustände, die den Patienten nachdrücklich behindern oder gefährden | Ja |
A11 | Dringender Verdacht oder Nachweis einer myokardialen Ischämie | Nein |
A12 | Behandlung mit onkologischen Chemotherapeutika oder anderen potenziell lebensbedrohlichen Substanzen | Ja |
Intensität der Behandlung | In Verbindung mit Zusatzkriterium A (Schwere der Erkrankung) |
B1 | Kontinuierliche bzw. intermittierende intravenöse Medikation und/oder Infusion (schließt Sondenernährung nicht ein) | Ja |
B2 | Operationen, Interventionen oder spezielle diagnostische Maßnahme innerhalb der nächsten 24 Stunden, die die besonderen Mittel und Einrichtungen eines Krankenhauses erfordert | Nein |
B3 | Mehrfache Kontrolle der Vitalzeichen, auch mittels Monitor, mindestens alle 4 Stunden | Ja |
B4 | Behandlung auf einer Intensivstation | Nein |
B5 | Intermittierende, mehrmals tägliche oder kontinuierliche, assistierte oder kontrollierte Beatmung | Nein |
Operation/invasive Maßnahme (außer Notfallmaßnahmen) | In Verbindung mit Zusatzkriterium A, D, E oder F |
C1 | Operation/Prozedur, die unstrittig nicht ambulant erbracht werden kann | Nein |
C2a | Leistungen, die gemäß des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V in der Regel ambulant erbracht werden sollen (mit [*]-Sternchen gekennzeichnete Leistungen aus dem aktuellen Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach Anlage 1) und ein Kriterium der allgemeinen Tatbestände gemäß § 3 Abs. 3 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V erfüllen | Nein |
Komorbiditäten in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen |
D1 | Signifikant pathologische Lungenparameter |
D2 | Schlafapnoesyndrom: Anamnestisch bekanntes mittelschweres oder schweres Schlafapnoesyndrom |
D3 | Blutkrankheiten: Interventionsrelevante Gerinnungsstörung oder therapiepflichtige Blutkrankheit |
D4 | Manifeste Herzerkrankungen: Angina pectoris Grad III oder IV (NYHA) |
D5 | |
D6 | Patienten, bei denen eine besonders überwachungspflichtige Behandlung der folgenden Erkrankungen dokumentiert ist z. B.: – Endokrine Erkrankungen (z. B. Diabetes) – Obstruktive Lungenerkrankungen – Schlaganfall und/oder Herzinfarkt – Behandlungsrelevante Nieren-/Leberfunktionsstörung – Schwere Immundefekte – Bluthochdruck mit Gefahr der Entgleisung |
Komorbiditäten in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen |
E1 | Voraussichtliche Überwachungspflicht über 12 h nach Narkose- oder Interventionsende |
E2 | Amputationen und Replantationen |
E3 | Gefäßchirurgische Operationen (arteriell und/oder zentral) |
E4 | Einsatz und Entfernung von stabilisierenden Implantaten, ausgenommen z. B. nach unkomplizierten Hand-, Handgelenks- sowie Fuß-, und Sprunggelenksoperationen |
E5 | Einsatz von Drainageschläuchen mit kontinuierlicher Funktionskontrolle |
E6 | |
Soziale Faktoren, aufgrund derer eine medizinische Versorgung des Patienten nicht möglich wäre, in Verbindung mit Operationen oder anderen krankenhausspezifischen Maßnahmen |
F1 | Fehlende Kommunikationsmöglichkeit, z. B. da der Patient allein lebt und kein Telefon erreichen kann |
F2 | Keine Transportmöglichkeit oder schlechte Erreichbarkeit durch Stellen, die Notfallhilfe leisten können |
F3 | Mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten |
F4 | Fehlende Versorgungsmöglichkeiten |