Dabigatrantexilat (z. B. Pradaxa) gehört ebenfalls zur Gruppe der „DOAKs“ und ist seit 2008 in Deutschland zur Thromboseprophylaxe nach orthopädischen Eingriffen zugelassen. Im Jahre 2011 wurde die Indikation zur Schlaganfall- und Thromboembolieprävention bei nicht-valvulärem
Vorhofflimmern und Vorliegen mehrerer Risikofaktoren, wie z. B.
Herzinsuffizienz, erweitert. Dabigatran ist ein selektiver Thrombininhibitor mit hoher
Affinität zum aktiven Zentrum des
Enzyms und wird
postoperativ oral verabreicht. Pharmakologisch handelt es sich um ein „Prodrug“, welches durch Esterasen in Dabigatran umgewandelt wird. Maximale Wirkspiegel im
Plasma werden nach etwa 2 bis maximal 4 h erreicht. Die Standarddosis beträgt 1–4 h postoperativ 110 mg und dann in den folgenden Tagen 220 mg täglich, eine Dosisanpassung muss bei Patienten über 75 Jahren oder bei
Niereninsuffizienz (Kreatininclearance 30–50 ml/min) erfolgen: Hier beträgt die Tagesdosis 2 × 75 mg. Bei einer Kreatininclearance <30 ml/min sowie bei Leberinsuffizienz soll Dabigatran nicht angewandt werden. Eine routinemäßige laborchemische Überwachung mit Gerinnungsanalysen ist nicht erforderlich [
1,
4]. Auch wenn in der klinischen Praxis eine Bestimmung von Medikamentenspiegeln routinemäßig nicht nötig und auch nicht finanzierbar ist, können diese Bestimmungen in Einzelfällen weitere Hinweise über den Status des Hämostasesystems liefern, z. B. bei Patienten mit eingeschränkten Organfunktionen oder bei einer positiven Blutungsanamnese präoperativ [
1]. Als zusätzlicher Parameter kann die Bestimmung der
Thrombinzeit nützlich sein, da diese sehr sensitiv auf Dabigatran ist.
Seit Anfang 2016 steht in Deutschland mit der Substanz Idarucizumab
(z. B. Praxbind) ein monoklonaler
Antikörper zur Aufhebung der Thrombininhibition durch Dabigatran zur Verfügung [
8]. Dies stellt eine zusätzliche Therapieoption bei mit manifesten Blutungen unter Einnahme von Dabigatran dar.