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Die Intensivmedizin
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Publiziert am: 04.08.2023

Qualitätsmanagement, Patientendatenmanagementsysteme (PDMS) und Ökonomie in der Intensivmedizin

Verfasst von: Tobias M. Bingold, Jörg Martin, Jürgen Graf, Oliver Kumpf und Falk von Dincklage
Dieses Kapitel befasst sich mit den Aspekten Qualitätsmanagement, Patientendatenmanagement-systemen (PDMS) und Ökonomie in der Intensivmedizin.
Ziel eines Qualitätsmanagements ist es, die Struktur und die Prozesse so zu organisieren, dass ein optimales Ergebnis entsteht. Das interne Qualitätsmanagement ist als teamorientierter Ansatz für die Erfassung und Bewertung von Qualitätszielen erforderlich. Es setzt mögliche Verbesserungen in die Tat um. Die externe Qualitätssicherung nutzt externe Evaluation zur Identifikation von Verbesserungspotenzialen und erlaubt ein Benchmarking der eigenen Station mit anderen Intensivstationen.
Ein PDMS ist ein klinisches Informationssystem, das der Dokumentation und Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität dient. Die vollständige ärztliche und pflegerische Befund- und Verlaufsdokumentation sowie die vollständige Therapie- und Pflegeplanung können über PDMS erfolgen.
In der Intensivmedizin wird – gemessen an der Bettenzahl – überproportional viel und speziell ausgebildetes Personal benötigt, womit vergleichsweise hohe Kosten pro Patient bzw. Fall verursacht werden. Kosten, Ressourceneinsatz und weitere ökonomische Aspekte sind hierbei im Kontext der Leistungserbringung und der erzielten Ergebnisqualität zu bewerten.

Qualitätsmanagement in der Intensivmedizin

Einleitung

Die Intensivmedizin – wie alle Bereiche der Krankenhausbehandlung – muss sich der Frage stellen, wie gute, idealerweise am Patientenoutcome orientierte, Behandlungsqualität abgebildet werden kann. Die aktuell existierende externe Qualitätssicherung betrachtet kaum intensivmedizinische Prozesse. Alternative Qualitätsmessungen wie z. B. der Kerndatensatz Intensivmedizin, die ein Benchmarking von Intensivstationen ermöglicht hätten, haben sich nicht durchgesetzt (Waydhas 2000). Daher ist es in der Verantwortung der einzelnen Intensivstationen Verbesserungspotenziale zu identifizieren und über ein internes Qualitätsmanagement oder externe Qualitätssicherungsverfahren wie z. B. Peer Review Verfahren (Kumpf 2021) zu evaluieren und schließlich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung umzusetzen. Ziel von Qualitätsmanagements ist es dabei, Strukturen so anzupassen und Prozesse so zu organisieren, dass ein optimales Ergebnis entsteht.
Definition
Qualität im Gesundheitswesen
Qualität im Gesundheitswesen ist definiert als Versorgung bzw. Behandlung, die sicher, zeitnah, effektiv, effizient, angemessen und patientenzentriert ist (Committee on Quality of Health Care in America 2001)

Dimensionen der Qualität

Nach Donabedian lässt sich Qualität grob in drei Dimensionen unterteilen: Struktur-, Prozess- und Ergebnis-(Outcome-) Qualität (Donabedian 1993). Diese stehen in einem engen Verhältnis zueinander und bedingen sich zu einem gewissen Grad gegenseitig.

Struktur- Prozess und Ergebnisqualität

Strukturqualität bezeichnet die Komponente der Qualität die beschreibt, wie Intensivmedizin entsprechend ihres jeweiligen Zwecks organisiert ist. Hier gibt es in Deutschland große Unterschiede je nach Aufgabe einer Intensivstation z. B. interdisziplinäre, fachübergreifende Intensivstationen, fachspezifische Intensivstationen und interdisziplinär operative oder medizinische Intensivstationen entsprechend der Organisationsstruktur einer Klinik. Zu den relevanten Komponenten zählen organisatorische Leitung, personelle Besetzung, technische Ausstattung, räumliche Organisation und weitere.
Dass Strukturkomponenten Einfluss auf das Outcome haben konnte z. B. daran gezeigt werden, dass Intensivstationen, die von Intensivmedizinern geleitet werden, die 24 h erreichbar sind, ein besseres Outcome haben (Pronovost et al. 2002). Dies führte dazu, dass die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) seit 2012 Strukturvoraussetzungen für Intensivstationen in einer Empfehlung festgelegt (Jorch et al. 2012). Diese wurden 2022 aktualisiert (Waydhas et al. 2022).
Die zweite Dimension stellt die Prozessqualität dar. In ihr spiegeln sich die Behandlungsprozesse für die Patienten wieder mit ihren Auswirkungen auf Patienten selbst, aber auch Angehörige und das Personal. Gerade die Intensivmedizin hat eine sehr große Zahl an klinischen und nicht klinischen Schnittstellen, die optimal aufeinander abgestimmt sein müssen. Die ablaufenden Prozesse der Intensivmedizin sind wesentlich für die Behandlungsqualität. Die Basis guter Behandlungsprozesse sind Leitlinien und Empfehlungen, deren Erstellung auf den Prinzipien der „Evidence-based medicine“ beruht. Es gibt Studien, die darlegen, dass spezielle Interventionen und Prozesse zu einer Verbesserung der Qualität führen (Kalassian et al. 2002), dennoch gibt es keine wissenschaftlichen Belege, wie die Gesamtorganisation einer Intensivstation optimal zu gestalten ist. Prozesse an den o. g. Leitlinien und Empfehlungen zu orientieren erhöht aber die Wahrscheinlichkeit ein gewünschtes Behandlungsergebnis zu erzielen. Allerdings haben auch nicht klinische Prozesse, wie das Organisationsmanagement, einen Einfluss auf die Qualität der Behandlung (Reis Miranda et al. 1997a) Weitere Parameter der Prozessqualität können das Aufnahme-, Entlass- und Verlegungsmanagement (Carlet 1996) sein.
Die dritte Dimension dieses Qualitätsmodells ist die Ergebnisbzw. Outcome-Qualität. Hierzu gibt es in der Intensivmedizin die meisten Publikationen. Es wurden Modelle entwickelt, die die risikoadjustierte Mortalität sowie die standardisierte Mortalitätsrate aufzeigen. Dennoch hat auch die risikoadjustierte Messung der Mortalität wichtige Limitationen und kann nur bedingt die Qualität einzelner Intensivstationen darstellen (Werner und Asch 2005). Auch andere Outcome-Parameter, wie z. B. die Morbidität, beschreiben die Ergebnisqualität der Intensivmedizin. Dies ist der Grund, dass die Ergebnisqualität in der Intensivmedizin keine reine Outcome-Qualität ist. Eine Verbesserung der Ergebnisqualität benötigt optimale Prozessqualität. Hierzu muss die Strukturqualität die entsprechenden Voraussetzungen bieten.
Bei der Implementierung eines übergreifenden Qualitätsmanagementprogramms auf einer Intensivstation müssen mindestens diese drei Ausprägungen der Qualität berücksichtigt werden.
Weitere Qualitätsdimensionen die in der Intensivmedizin eine Rolle spielen umfassen auch Aspekte wie Sicherheit, Effizienz, Patientenorientierung, Angemessenheit und Zeitnähe (Siehe Abb. 1).

Qualitätsmanagement auf der Intensivstation

Qualitätsmanagement ist immer eine Leitungsaufgabe. Ziel aller Initiativen zum Qualitätsmanagement muss sein die Prinzipien zur Erreichung optimaler Qualität innerhalb einer Organisation zu verinnerlichen. Sinnvollerweise gehen diese Initiativen von der Leitung aus und werden von ihr kontinuierlich unterstützt. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen (Tab. 1). Wesentlich ist, dass solche Initiativen in einem Teamansatz verfolgt werden (Ivers et al. 2012). Bei der Einführung qualitätsfokussierter Teamarbeit kann externe Unterstützung z. B. durch Peer Reviews oder Audits hilfreich sein (Griem et al. 2013; Siggelkow et al. 2017).
Tab. 1
Implementierung eines Qualitätsmanagementprogrammes durch die Leitung einer Einrichtung. (Martin et al. 2007)
Stadium
Die einzelnen Schritte
Vorbereitung eines Qualitätsmanagementprogramms
– Motivation der Mitarbeiter, Unterstützen des Teams
– Aufbau einer Führungsstruktur
– Eruieren potenzieller Projekte und Auswahl eines Startprojektes
– Vorbereiten des Projektes durch Festlegung der Messinstrumente, Aufbau einer Unterstützung für das Projekt und Entwicklung eines Projektplanes
– Durchführung einer Ist-Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, (eventuelle Hindernisse, Möglichkeiten und Gefahren evaluieren)
– Ressourcen für das Projekt freigeben
– Festlegen der Datensammlung (Qualitätsindikatoren) und Dokumentation
– Regelmäßige Darstellung der Zwischenergebnisse
– Ein Veränderungsmanagement (Change-Management) implementieren.
Evaluation des Qualitätsmanagementprogramms
– Überprüfen, ob die Ziele der Änderung erreicht sind
– Weitere Änderungsstrategien einführen
– Fokussieren auf das interdisziplinäre Team

Teamarbeit – der Schlüssel zum Erfolg

Erfolgreiches Qualitätsmanagement setzt einen Teamansatz voraus. Bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems sind unterschiedliche Beteiligte erforderlich. Deren Expertise muss in den Entwicklungsprozess einbezogen werden. Dabei sind unterschiedliche Rollen definiert, denen Rechnung getragen werden muss (Stakeholderanalyse). Eine wichtige Erfolgsvoraussetzung sind angemessene Ressourcen (vor allem Zeit) und Unterstützung durch die Leitungsebene.
Voraussetzungen für das erfolgreiche Implementieren der Teamarbeit (Martin et al. 2007)
  • Die Einführung von Teamarbeit als Prozess verstehen und nicht als einmaligen Akt.
  • Widerstände der Mitarbeiter als normales Phänomen akzeptieren.
  • Regelmäßige Kommunikation in allen Phasen der Einführung durchführen.
  • Schulungen frühzeitig starten.
  • Vor dem Start der Teamarbeit die Arbeitsabläufe entsprechend der neuen Struktur definieren.
  • Die Handlungsspielräume der Mitarbeiter festlegen.
  • Wer bislang hierarchisch geführt hat, braucht eine Qualifizierung für die neue Rolle.
  • Erfolge feiern.
Die Bildung von Teams und die entsprechende Reorganisation der Arbeitsabläufe allein genügen nicht, um die Synergieeffekte freizusetzen, die das Einführen eines Qualitätsmanagements ermöglichen. Wenn Teamarbeit zum Erfolg aller Beteiligten führen soll, müssen Gewohnheiten aufgegeben und Arbeitsstile aufeinander abgestimmt werden. Eine Vielzahl von Einzelhandlungen ist zu einem wirksamen Gesamtprozess zu koordinieren. Teamarbeit als gemeinsame Vorgehensweise und Entscheidung bedeutet einen wichtigen Wechsel im Rollenverständnis aller Beteiligten. Dies beinhaltet dann vor allem Elemente des Changemanagements (Curtis et al. 2006). Die Änderung vor allem von Behandlungsprozessen sollte die Erstellung von z. B. Therapiestandards enthalten. Diese können z. B. in Behandlungsbündel, oder übergeordnet in Behandlungspfade integriert werden. Dies macht Anforderungen an Prozesse transparent und nachvollziehbar. Überdies ermöglichen Standards leichter die Einführung von Qualitätskennzahlen. Schlussendlich ist im Team eine Reflexion der eigenen Tätigkeit in Bezug auf qualitative Vorgaben möglich. Dies ist der entscheidende Schritt um eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung zu erreichen (Kalassian et al. 2002; Grol und Grimshaw 2003).

Evaluation von Qualität in der Intensivmedizin – Verstetigung von Qualitätssicherungsprogrammen

Qualitätsmanagement basiert – neben nachhaltigen Anpassungen von Strukturen und Prozessen – auf der regelmäßigen Überprüfung inwieweit dies erfolgreich geschieht. Gleichzeitig soll eine tatsächliche Verbesserung messbar werden. Hierzu ist es erforderlich Kennzahlen zu erfassen und zu bewerten. Diese Kennzahlen bezeichnet man als Qualitätsindikatoren. Diese sind Hilfsgrößen, die die Qualität einer zu bewertenden Einheit durch Zahlen bzw. Zahlenverhältnisse indirekt abbilden.
Qualitätsindikatoren können frei definiert werden. In der Praxis ist es jedoch sinnvoll, auf bereits entwickelte Kennzahlen zur Überwachung von Qualität zurückzugreifen. Es gibt eine Vielzahl von Qualitätsindikatoren für die Intensivmedizin, die mehr oder weniger geeignet sind Qualität abzubilden oder zu überwachen (Kumpf 2021). Sie sollen Grundanforderungen genügen. Eine einfache Systematik bietet die sog. RUMBA-Regel. Weiterführende Qualitätsmerkmale für solche Qualitätsindikatoren sind z. B. in der QUALIFY-Systematik zu finden (Reiter et al. 2007). Diese erweitert diese Anforderungen und beinhaltet Aspekte wir Wissenschaftlichkeit und Risiko von Fehlanreizen (Kumpf et al. 2020).
Anforderungen an Qualitätsindikatoren: RUMBA-Regel
  • „Relevant for selected problem“ (relevant für das Problem)
  • „Understandable“ (verständlich)
  • „Measurable with high reliability and validity“ (messbar mit hoher Zuverlässigkeit und
  • Gültigkeit)
  • „Behaviourable, i. e. changeable by behaviour“ (veränderbar durch das Verhalten)
  • „Achievable and feasible“ (erreichbar und durchführbar)
Für die Intensivmedizin in Deutschland existieren seit 2010 intensivmedizinische Qualitätsindikatoren der DIVI. Diese werden in regelmäßigen Zeitintervallen aktualisiert. Sie beinhalten überwiegend Prozesskennzahlen und orientieren sich thematisch an patientenrelevanten Prozessen wir Kommunikation, Vermeidung von langfristigen negativen Outcomes nach Intensivbehandlung und Infektionsprävention und -management. Die aktuellen Qualitätsindikatoren in der Intensivmedizin sind auf der Internetseite der DIVI (https://www.divi.de/empfehlungen/qualitaetssicherung-intensivmedizin/peer-review/qualitaetsindikatoren) veröffentlicht, einschließlich ausführlicher Erläuterungen zu jedem Qualitätsindikator. Das intensivmedizinische Peer Review Verfahren der DIVI beinhaltet diese Qualitätsindikatoren als integralen Bestandteil (Siehe Abschn. 2) (Kumpf et al. 2021) (Abb. 2) (Tab. 2 and 3).
Tab. 2
Schritte zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren. (Pronovost et al. 2003)
Arbeitsschritte
Erklärung
Review in der aktuellen Literatur
Zusammenfassung der vorhandenen Evidenz in Struktur und Prozessen der Versorgung bei Verbesserung des Outcomes.
Auswahl spezifischer Typen von Outcome
Auswahlkriterien: evaluiertes Outcome, eingeschlossen Mortalität, Morbidität, Kosten der Versorgung
Pilotindikatoren festlegen
Auswahlkriterien: Stärke der Evidenz, dass ein spezieller Prozess das Outcome verbessern könnte; Möglichkeit der Datenerhebung
Ein Manual zur Erfassung der Indikatoren erstellen
Für jede Messung definieren: Wer, was; wo, wann und wie die Daten erfasst werden müssen
Evaluation auf Validität und Reliabilität der Daten
Validität: Ist es glaubhaft, dass die gemessenen Daten einen wichtigen Aspekt der Qualität der Versorgung darstellen?
Reliabilität: Reduktion der Unterschiede in der Datenerfassung durch ein exaktes Beschreiben, wie die Daten zu erfassen sind?
Pilotmessung in der Praxis
Überprüfen ob die Daten nutzbar sind
Tab. 3
Qualitätsindikatoren in der Intensivmedizin. Fassung aus dem Jahr 2022 (https://www.divi.de/empfehlungen/qualitaetssicherung-intensivmedizin/peer-review/qualitaetsindikatoren)
Indikator
Titel
Qualitätsziel
I
Tägliche multiprofessionelle und interdisziplinäre klinische Visite mit Dokumentation von Tageszielen
Durchdringung des täglichen Ablaufs auf einer Intensivstation mit vorgegebenen Tageszielen und Durchführung einer multidisziplinären Visite.
II
Management von Sedierung, Analgesie und Delir
Es soll sichergestellt werden, dass die Überwachung von unangemessener Sedierung, unzureichender Schmerztherapie und das Erkennen eines Delirs zeitnah und kontinuierlich über den gesamten Behandlungsverlauf erfolgt
III
Patientenadaptierte Beatmung (bei schwerem Lungenversagen)
Der Indikator soll zur Verbesserung des Behandlungsergebnisses des schweren Lungenversagens beitragen, indem standardisierte, an den neuesten Erkenntnissen der EBM orientierte Behandlungsverfahren bei der Therapie des ARDS angewandt werden. Dabei steht die individualisierte Beatmungsstrategie im Vordergrund
IV
Frühzeitige Entwöhnung von einer invasiven Beatmung (Weaning)
Möglichst niedrige Anzahl erfolgloser Beatmungsentwöhnungen
V
Überwachung der Maßnahmen zur Infektionsprävention
Der Qualitätsindikator Infektionsprävention überwacht die Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität als Maß für die Umsetzung der Leitlinien zur Infektionsprävention. Es soll sichergestellt werden, dass aktuelle Empfehlungen zur Infektionsprävention auf Intensivstationen umgesetzt werden.
VI
Maßnahmen zum Infektionsmanagement
Durch frühzeitige, adäquate und effektive Infektionsdiagnostik, Fokuskontrolle und antiinfektive Therapie wird ein relevanter Beitrag zur Verbesserung des Outcomes (Sterblichkeit, Komplikationen und Behandlungsdauer) von kritisch kranken Patienten mit schweren Infektionen, Sepsis und septischem Schock geleistet. Rationaler, gezielter und reliabler Einsatz von antiinfektiven Substanzen leistet im Weiteren einen gewichtigen Beitrag zur Reduktion der Resistenzentwicklung und der Behandlungskosten.
VII
Patientenadaptierte klinische Ernährung
Intensivpatienten erhalten eine standardbasierte, an den individuellen Bedarf angepasste Ernährungstherapie. Durch die Nutzung des Qualitätsindikators soll die Anzahl von Patienten die eine ungenügende Ernährungstherapie erhalten minimiert werden
VIII
Strukturierte Kommunikation mit Patienten und Angehörigen
Verbesserung der Kommunikation mit Patienten und Angehörigen und Dokumentation von strukturierten Gesprächsinhalten. Vermeiden von PTSD, Depressionen und Ängsten bei Familienmitgliedern von Patienten. Vermeidung von ethischen Konflikten und interpersonellen Belastungen des Personals.
IX
Frühmobilisation
Sicherstellung ausreichender pflegerischer und physiotherapeutischer Ressourcen zur Durchführung von Frühmobilisation
X
Leitung der Intensivstation
Die Leitung der Intensivstation durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, der keine anderen klinischen Aufgaben hat, die Präsenz eines Facharztes mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin in der Kernarbeitszeit und die Gewährleistung der Präsenz von intensivmedizinisch erfahrenem ärztlichen und pflegerischen Personal über 24 h sichert die Qualität der Versorgung und verringert Mortalität und Behandlungsdauer der Intensivpatienten.
Zur qualitativ hochwertigen Versorgung von intensivmedizinischen Patienten ist die Präsenz von erfahrenem, ärztlichem und pflegerischem Personal rund um die Uhr erforderlich. Die pflegerische und ärztliche Leitung der Intensivstation haben mit der Geschäftsführung zusammen für die Umsetzung der personellen Strukturvorgaben der DIVI Sorge zu tragen.
Fazit
Für das erfolgreiche Implementieren eines Qualitätsmanagements auf der Intensivstation bedarf es eines interdisziplinären und interprofessionellen Teams, das motiviert ist, ein Qualitätsmanagement stufenweise und kontinuierlich einzuführen (Jorch et al. 2012).

Externe Qualitätssicherung

Externe Qualitätssicherung in der Intensivmedizin ist grundsätzlich sinnvoll. Die angewandten Methoden sollten sich dabei an Grundsätzen orientiert sein, die eine Fehlsteuerung in diesem Zusammenhang vermeiden. Versuche in Deutschland über Registerstrukturen eine vergleichende Qualitätssicherung zu etablieren waren bislang nicht erfolgreich. Der DIVI-Kerndatensatz konnte sich als Methode nicht flächendeckend durchsetzen Durch die COVID-19 Pandemie sind neue Strukturen entstanden wie z. B. das DIVI-Intensivregister: (https://www.divi.de/versorgungsforschung/intensivregister) die zukünftig für solche Zwecke nutzbar sein können.
Die externe Qualitätssicherung beruht auf dem Vergleich des eigenen Ergebnisses mit einem Komparator. Aus diesem Vergleich wird auf die Ergebnisqualität geschlossen. Sie bezieht sich dabei auf die Qualität der Erreichung eines vorgegebenen Ziels, gemessen an einem absoluten Zielwert oder im Vergleich mit der Zielerreichung Anderer. Sie kann als Beurteilungsmaßstab für eine medizinische Leistung herangezogen werden. Die zentrale Hypothese besagt dabei, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Qualität der eingesetzten Mittel (Strukturqualität) und der Qualität der Behandlungsdurchführung (Prozessqualität) mit dem erreichten Ergebnis besteht. Bei Abweichungen ist eine retrospektive Analyse von möglichen Schwächen in der Struktur- oder Prozessqualität nötig um diese ggf. zu identifizieren und zu beseitigen. Zu beachten ist, dass Unterschiede in der Zielerreichung auch durch nicht beeinflussbare Variablen wie beispielsweise die Patientenselektion bedingt sein können. Das schränkt den Wert dieses Verfahrens stark ein.

Mögliche Kriterien der Ergebnisqualität

Das Ergebnis einer Behandlung ist ein sehr wichtiges Kriterium für die Qualität der Versorgung. Alle anderen Maßnahmen, in den Bereichen der Struktur- und Prozessqualität, zielen auf die Erreichung eines möglichst guten Ergebnisses ab. Dabei ist ein weites Spektrum verschiedenster (messbarer) Ergebnisausprägungen möglich (Tab. 4). Sie werden häufig als Ergebnisindikatoren dargestellt.
Tab. 4
Mögliche Ausprägungen der Ergebnisqualität (Auswahl)
Parameter
Qualitätsindikator
Sterblichkeit
– Intensivstationsletalität
– Krankenhausletalität
– 28- oder 90-Tages-Letalität
– 2- oder 5-Jahres-Letalität
Behandlungsdauer
– Beatmungsdauer
– Intensivstationsliegedauer
– Krankenhausliegedauer
Morbidität
– Infektionen (Inzidenz, Schwere)
– Organfunktionsstörungen (Inzidenz, Schwere)
– Reintubationsrate
– Ungeplante Wiederaufnahmerate auf die Intensivstation
Zwischenfälle
– Inzidenz
– Schwere
Zufriedenheit und Lebensqualität
– der Patienten
– der Angehörigen von Intensivpatienten
– des medizinischen Personals
Ökonomie und Kosteneffizienz aus der Sicht von
– eigener Abteilung (Budgetverantwortung)
– Krankenhausleitung
– Kostenträger
– Versicherten
Die genannten Ergebnisqualitäten sind offensichtlich von der Perspektive der Interessengruppen abhängig. Daher sind diese je nach Zweck besser oder schlechter geeignet. Die Auswahl erfolgt in Abhängigkeit von selbst gewählten oder vorgegebenen Qualitätszielen und davon, wer die Qualitätssicherung vornimmt (Blumenstock 2011). Auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig diese Kennzahlen geeignet zu definieren (siehe Abschn. 1.5). Entsprechend der ausgewählten Ergebnisausprägungen ist eine darauf abgestimmte spezielle Leistungserfassung erforderlich. Diese kann – je nach Qualität der Datenerfassungsstruktur – routinemäßig und mit relativ geringem Aufwand möglich sein (z. B. Sterblichkeit, Liegedauer, Morbidität, einige Kostenaspekte), oder aber aufwendiger – und deshalb selten außerhalb wissenschaftlicher Studien – können das Langzeitüberleben, Lebensqualitätsparameter (z. B. SF-36) sowie gesamtökonomische Ergebnisse erhoben und analysiert werden. Insbesondere durch elektronische Datenerfassung aus Klinikinformationssystemen oder PDMS (Siehe Abschn. 2) ergeben sich in Zukunft neue Möglichkeiten im Qualitätsmanagement und in der externen Qualitätssicherung (Salluh et al. 2018).

Vergleichbarkeit der Ergebnisse

Für die Bewertung von Behandlungsergebnissen ist ein Vergleich mit einem Zielwert notwendig. Wenn die Kalibrierung an einem übergeordneten, allgemein gültigen „Standard“ fehlt, ist das Ergebnis im Spektrum dessen, was generell erwartet bzw. geleistet wird, schwierig einzuordnen. Hierfür ist ein externer Qualitätsvergleich erforderlich. Ein externer Vergleich (Benchmarking) macht die eigene Leistung transparent und animiert zur Analyse der eigenen Leistung (Salluh et al. 2017). Bei der internen Analyse kann ein Vorher-nachher-Vergleich den Fortschritt, den die eigenen qualitätsverbessernden Maßnahmen bewirkt haben aufzeigen. Das kann in einen Zyklus der ständigen Verbesserung münden, als Herz des Qualitätszyklus.
Kernproblem aller Vergleiche ist die Frage, ob verschiedene Patientenkollektive überhaupt miteinander vergleichbar sind.
Das Behandlungsergebnis hängt neben der Struktur- und vor allem der Prozessqualität, von demografischen Faktoren wie Alter und Geschlecht des Patienten, seinen Vorerkrankungen, der Art und dem Stadium bzw. der Prognose der Grunderkrankung, der Dauer der akuten Erkrankung vor Aufnahme auf die Intensivstation, dem Zustand des Patienten zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Intensivstation, dem Vorliegen einer Patientenverfügung u. v. a. ab. Nur wenn bezüglich dieser und anderer Risikofaktoren eine Vergleichbarkeit zwischen Patientenkollektiven besteht, kann auf den Einfluss der o. g. Qualitätskriterien zurückgeschlossen werden.
Ein externer Qualitätsvergleich ist ohne eine Form der Risikoadjustierung z. B. mit Prognosescores nicht möglich.
Für die Intensivmedizin existieren eine Reihe von gut validierten Prognosescores wie der Simplified Acute Physiology Score 3 (SAPS 3) ist (Tab. 5). Dieser ist als „public domain“ frei verfügbar. Alternativen sind der ältere SAPS 2 sowie der APACHE II und der APACHE III (kostenpflichtig). Für andere Ergebnisqualitäten können andere Schweregradadjustierungen erforderlich sein; nicht für alle Anwendungen sind diese vorhanden.
Tab. 5
Parameter des Simplified Acute Physiology Score 3 (SAPS 3). (Adaptiert nach (Moreno et al. 2005))
Box 1
Box 2
Box 3
– Alter
– Komorbiditäten
– Dauer des Krankenhausaufenthalts vor Aufnahme auf die Intensivstation
– Krankenhausbereich, in dem sich der Patient vor Aufnahme auf die Intensivstation aufgehalten hat
– Wesentliche Therapiemaßnahmen vor Aufnahme auf die Intensivstation
– Geplante oder ungeplante Aufnahme auf die Intensivstation
– Gründe für die Aufnahme (welche Organstörung?)
– Chirurgischer Status
– Anatomische Region des chirurgischen Eingriffs (falls zutreffend)
– Akuter Infektionsstatus zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Intensivstation
– Glasgow-Coma-Scale
– Gesamtbilirubin
– Körpertemperatur
– Herzfrequenz
– Leukozytenzahl
– pH-Wert
– Thrombozytenzahl
– Systolischer Blutdruck
– Oxygenierung
Für den Ergebnisvergleich ist, neben dem eingangs erwähnten internen Längsschnittvergleich, der eher das interne Qualitätsmanagement betrifft, der Vergleich mit den Ergebnissen anderer, vergleichbarer Intensivstationen von besonderem Interesse. Diese können, beispielsweise anhand publizierter Daten aus wissenschaftlichen Studien, als die möglicherweise „besten“ erzielbaren Ergebnisse definiert werden. Dies hat den Nachteil, dass man sich mit Ergebnissen vergleicht, die zwar unter optimalen Bedingungen erreichbar sind (und zusätzlich einem Hawthorne-Effekt – Teilnehmer einer Studie ändern ihr natürliches Verhalten, weil sie wissen, dass sie an einer Studie teilnehmen unterliegen können), aber unter artifiziellen Studienbedingungen und entsprechender Selektion von Patienten entstanden sind. Damit sind diese Ergebnisse nicht regelhaft auf typische Patientenkollektive übertragbar. Auch ist eine Vergleichbarkeit in der Datenerfassung und Datenqualität meist nicht sichergestellt. Günstiger erscheint die Teilnahme an größeren Qualitätssicherungsprojekten mit definierter Datenerfassung, einheitlichen Definitionen und vorgegebenen Qualitätsindikatoren. Hierzu gehören im deutschsprachigen Raum bzw. international:
Insgesamt ist in Deutschland die externe Qualitätssicherung im Bereich der Intensivmedizin z. B. in der stationären externen Qualitätssicherung (EQS) des Bundes nicht repräsentiert. Freiwillige Initiativen wie die Initiative Qualitätsmedizin (IQM) sind aber Möglichkeiten sich extern zu vergleichen z. B. anhand von Tracern für intensivmedizinische Sachverhalte (Rink 2012; Brenner et al. 2019).
Eine häufig genutzte Analyse ist der Vergleich der erwarteten Sterblichkeit mit der tatsächlichen, ausgedrückt als SMR („standardized mortality ratio“). Die SMR ist der Quotient aus beobachteter zu vorhergesagter Sterblichkeit. Ein Quotient von < 1 bedeutet, dass weniger Patienten verstorben sind als erwartet (als Hinweis auf gute Qualität), ein Quotient von > 1 ist entsprechend umgekehrt zu interpretieren. Ergänzt werden können solche Kennzahlen mit Faktoren wie z. B. Behandlungsaufwand. Daraus lässt sich gewissermaßen auch auf die Effizienz einer Intensivstation schließen. Die alleinige Bewertung der SMR ist allerdings kritisch zu sehen (Lilford und Pronovost 2010), u. a. weil sie eine unterschiedlicher durchschnittliche Fallschwere der Behandlungsfälle verglichener Krankenhäuser nicht berücksichtigt. (Roessler et al. 2021).
Zur Interpretation des Vergleichs ist die Definition des angestrebten Ziels entscheidend („benchmarking“). Es kann Ziel sein der durchschnittlichen Leistung vergleichbarer Intensivstationen zu entsprechen oder sich an den Besten zu orientieren. Der Vergleich soll in jedem Fall dazu führen, dass Problembereiche identifiziert und die Potenziale realisiert werden, die eine Spitzenleistung ermöglichen. Im Grunde zeigt eine Leistung wie der Durchschnitt eine adäquate Qualität an. Ein unterdurchschnittliches Ergebnis oder ein Ergebnis, das nicht den eigenen Erwartungen entspricht, muss Anlass sein mögliche Struktur- oder Prozessdefizite zu identifizieren diese zu untersuchen und Verbesserungspotenziale auszuschöpfen. Dabei ist zu beachten, dass solche Analysen der Ergebnisqualität auch unerwünschte Effekte haben können, sog. „gaming“. Dabei werden unerwünschte Ergebnisse vermieden, um im Benchmark besser dazustehen. Das konterkariert Qualitätsbemühungen und kann Ausdruck einer unzureichenden Identifikation mit dem Qualitätsgedanken durch eine Einrichtungsleitung sein.

Patientendatenmanagementsysteme (PDMS)

Ein „Patientendatenmanagementsystem“ (PDMS) ist ein klinisches Informationssystem, das die klassische papiergebundene Dokumentation im Bereich der Intensivmedizin ersetzt und der Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität dient. Als Grundfunktionen bieten solche Systeme einerseits die vollständige Dokumentation klinischer Daten inkl. Verordnungen und andererseits eine automatisierte Datenübernahme von Medizingeräten.
Somit kann die vollständige ärztliche und pflegerische Befund- und Verlaufsdokumentation sowie die vollständige Therapie- und Pflegeplanung über dieses Systeme erfolgen (Rohrig und Ruth 2009)
Neben dem Ersatz einer papiergestützten Dokumentation bietet ein PDMS die Möglichkeit über Managementfunktionen klinische und administrative Prozesse zu unterstützen und somit zur Verbesserung der Behandlungsqualität und Erhöhung der Patientensicherheit beizutragen (Meyfroidt et al. 2011; Roshanov et al. 2013). Doch obwohl die Anzahl der Software-Anbieter im letzten Jahrzehnt zunehmend größer wurde, steigt die Verbreitung auf deutschen Intensivstationen nach wie vor eher langsam.

Funktionalitäten eines PDMS

PDMS sind mittlerweile in ihrer Entwicklung zu komplexer Spezialsoftware vorangeschritten. Bei der Betrachtung der Systeme müssen grundsätzlich drei wesentliche Funktionalitäten unterschieden werden.
  • Dokumentationssystem,
  • Schnittstellen zu Geräten und Krankenhausinformationssystem (KIS), Labor, Radiologie,
  • Managementfunktionen.
Tab. 6 zeigt eine Übersicht der möglichen Funktionalitäten, über die ein modernes PDMS verfügen sollte. Insbesondere die Managementfunktionen sind für den Anwender längerfristig von entscheidender Bedeutung und werden von klinischen Nutzern als besonders relevant eingeschätzt (von Dincklage et al. 2018). Neben der Verfügbarkeit der einzelnen Funktionen ist auch die Qualität deren Umsetzung und die Nutzerfreundlichkeit von entscheidender Bedeutung, kann jedoch in verschiedenen Produkten sehr unterschiedlich ausfallen (von Dincklage et al. 2019). Die Hinterlegung evidenzbasierter Standard-Therapie-Protokolle und z. B. von Datenbanken zur Pharmakotherapie kann sicherheitsrelevant sein und Fehler vermeiden helfen.
Tab. 6
Funktionen eines PDMS
Dokumentation
Geräteschnittstellen
Management
Ärztliche Befunde, Verlaufsberichte, Arztbriefe
Vitaldatenmonitor
Hinterlegung von Standards und standardisierten Prozessbeschreibungen
Pflegeplanung, -dokumentation und -bericht
Klinische Entscheidungsunterstützung
Therapieplanung und -dokumentation
Perfusoren
Verordnungs- und Medikationsunterstützung
Medikationsverordnungen,
sonstige Anordnungen
Patientenmanagement
Überwachungsdaten des Monitors, der Beatmung und anderer Geräte
Statistiken und Auswertungen
Automatisierte Berichte zur Weiterverarbeitung in anderen Systemen (z. B. KIS)
Andere Geräte (ECMO, IABP etc.)
Interne und externe Qualitätssicherung (Kerndatensatz Intensivmedizin, KIS)
Benutzerverwaltung/Berechtigungskonzept
Krankenhausinformationssystem (KIS)
Kostenträgerrechnung
Leistungsdokumentation
Radiologieinformationssystem (RIS/PACS)
 
Materialdokumentation
Laborinformationssystem (LIS)
 
Personaldokumentation
Mikrobiologie
 

Technik

Technisch gibt es zwei Möglichkeiten einer Anbindung von Geräten an das PMDS, die auch in Kombination beider Varianten ausgeführt werden können:
  • Einerseits besteht die Möglichkeit, die Daten des Monitoring-Systems, die in der Regel als Medizinprodukt über ein eigenständiges Netzwerk betrieben werden, zentral in das PDMS einzuspeisen.
  • Alternativ kann eine dezentrale Lösung, d. h. die Einspeisung der Daten über jeden einzelnen Arbeitsplatz, erfolgen.
Der Vorteil der zentralen Einspeisung der Daten besteht darin, dass erheblich weniger Datenverbindungen geschaffen werden müssen, also nicht an jedem Arbeitsplatz eine Einzelanbindung erforderlich ist. Somit können Kosten eingespart werden. Zusätzlich können bei dieser Lösung z. B. die Beatmungsgeräte oder das erweiterte hämodynamische Monitoring über das Monitoring-Netzwerk eingebunden werden. Der Nachteil ist, dass bei Unterbrechung der zentralen Verbindung an allen Arbeitsplätzen die Datenübertragung ausfällt. Bei der dezentralen Anbindung erfolgt eine bettseitige Anbindung, d. h. an jedem Bettarbeitsplatz werden alle Geräte einzeln über einen Datenkonzentrator angebunden. Der Vorteil ist, dass bei Ausfall des Netzwerkes lokal weiter alle Daten elektronisch zur Verfügung stehen.
Bei der Ausgestaltung des Bettarbeitsplatzes ist, insbesondere unter dem Aspekt knapper Raumressourcen, auf eine möglichst hohe Ergonomie für das Personal des ärztlichen und pflegerischen Dienstes zu achten. Der Blickkontakt zum Patienten sollte während der Dokumentationszeiten am Bett gewährleistet sein. Zusätzlich sollte die Möglichkeit, sich während der Dokumentation hinsetzen zu können, berücksichtigt werden. Aus technischer Sicht ist hier die DIN ISO 60601 zu beachten.
Die Verwendung eines PDMS stellt technisch eine besondere Herausforderung für das Krankenhaus dar. Deshalb ist bei Einführung eines PDMS auf den Schutz der Gesundheit und der Unversehrtheit des Patienten bei Anwendung von Medizingeräten am Menschen zu achten. Es existieren hierzu verschiedene Vorschriften und Normen, die beachtet werden müssen.
Vorschriften und Normen, die bei Einführung eines PDMS beachtet werden müssen
  • Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
  • Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
  • DIN EN 82304 (IEC 82304)
  • DIN EN 60601 (IEC 60601)
  • DIN EN 62304 (IEC 62304)
  • DIN EN 62366 (IEC 62366)
  • DIN EN 13485 (ISO 13485)
  • DIN EN ISO 14971 (ISO 14971)

Datensicherung

Die Datensicherung eines PDMS muss wohl bedacht sein. Um der rechtssicheren Dokumentationspflicht (Handelsgesetzbuch § 257) nachkommen zu können, bedarf es eines entsprechend definierten Prozesses. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
  • Die Möglichkeit eines Papierausdrucks am Ende des Aufenthalts; die digitalen Patientenakten im PDMS können jedoch bei längerem Aufenthalt auf der Intensivstation einen erheblichen Umfang erreichen.
  • Die zweite Möglichkeit ist die digitale Archivierung. Diese ist in vielen Krankenhäusern jedoch noch nicht abschließend rechtssicher gewährleistet.

Kosten

Die Einführung eines PDMS ist mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Eine verlässliche Kosteneffektivitätsanalyse zum Betreiben eines PDMS liegt derzeit noch nicht vor. Aus einzelnen kleineren Studien geht jedoch hervor, dass durch die vollständige Dokumentation ein Kostenvorteil in der Abrechnung entstehen kann (Levesque et al. 2013). Analysen zu Kosteneffektivität durch die Erhöhung der Patientensicherheit liegen derzeit noch nicht vor.

Nutzen

Der Nutzen eines PDMS ist vielseitig. Im Wesentlichen lässt sich der Nutzen in drei Ebenen untergliedern:
Ebene der direkten Krankenversorgung
  • Die automatisierte elektronische Erfassung über Schnittstellen bietet, je nach Einstellung und Konfiguration der Schnittstellen, die Möglichkeit, minutengenau Daten des Standardmonitorings, des hämodynamischen Monitorings, der Beatmung sowie anderer Geräte automatisiert zu übertragen. Hieraus entsteht eine neue Dimension einer vollständigeren Datengrundlage und damit die Gelegenheit, Veränderungen klinischer Parameter tabellarisch oder grafisch darzustellen. Entsprechend entsteht die Möglichkeit für den Arzt und die Pflegekraft, differenziertere Entscheidungen treffen zu können.
  • Durch eine elektronische Anordnung therapeutischer Maßnahmen wird die Patientensicherheit durch klar lesbare Anordnungen und hinterlegte Medikamentendosierungen erhöht; damit werden Therapiefehler reduziert (Shulman et al. 2005; Ali et al. 2010).
  • Eine weitere Erhöhung der Patientensicherheit kann durch die Implementierung von standardisierten Behandlungsprozessen erreicht werden. Hierin liegt einer der großen Vorteile eines PDMS. Die standardisierten Behandlungsprozesse können Behandlungsprotokolle beinhalten, aber auch z. B. eine Unterstützung bei der Initiierung einer antiinfektiven Therapie oder aber eine Indikationsüberprüfung bei Verordnung von Blutprodukten beinhalten. Wissenschaftlich gibt es Hinweise auf einen positiven Effekt bezüglich Morbidität und Mortalität; die abschließende Beurteilung bedarf aber weiterer Untersuchungen (Manias et al. 2012; Roshanov et al. 2013).
  • Eine weitere Möglichkeit zur Erhöhung der Patientensicherheit ist durch die Implementierung von intelligenten Frühwarnsystemen möglich. Ein möglicher Nutzen kann hier z. B. die automatisierte Kontrolle der SIRS-Kriterien sein. Sind z. B. über 2 h > 2 SIRS-Kriterien erfüllt, und das System erkennt, dass keine Antiinfektivatherapie erfolgt, kann eine Meldung auf dem Monitor oder je nach Anbieter per Telefon, Pager oder SMS erfolgen.
Wirtschaftliche Ebene
  • Ein PDMS ermöglicht eine patientenbezogene Zuordnung von Kosten und Erlösen. Somit ist, je nach PDMS, eine relativ genaue Kostenträgerrechnung zur besseren wirtschaftlichen Kontrolle und Steuerung möglich.
  • Die automatisierte Übernahme von Daten des Monitorings, der Beatmung bis hin zur automatisierten Übernahme von Daten der Perfusor- und Infusionspumpen reduziert den Dokumentationsaufwand der Pflegekräfte. Dieser Zeitgewinn wird nicht selten durch eine zusätzliche Dokumentation von neuen Parametern bei immer aufwendigeren Patienten aufgebraucht, dennoch ist eine Effizienzsteigerung mit einer patientenorientierten Versorgung durch ein PDMS möglich (Shulman et al. 2005; Ali et al. 2010). Ob sich hieraus insgesamt auch ein positiver Effekt auf die Kosten ergibt ist allerdings unklar (Thompson et al. 2015).
  • Die Abrechnung im deutschen DRG-System der Intensivstationsfälle wird durch eine vollständige Dokumentation erleichtert. Insbesondere in Bezug auf die Intensivkomplexziffer, die Beatmungsdauer, durchgeführte Prozeduren oder anderer administrativer Protokolle sind durch ein PDMS eine präzisere Abrechnung und eine Reduktion von Verlusten infolge lückenhafter Dokumentation möglich.
  • Für eine Prüfung des MDK sind, je nach PDMS-Hersteller, individuell zusammengestellte Protokolle mit den abrechnungsrelevanten Daten möglich. Durch diese Form der Vorbereitung von Patientenakten sind zeiteffiziente Prüfungen möglich bzw. erübrigen ggf. zusätzliche Prüfungen.
Qualitätssicherung und Wissenschaft
  • Im Bereich der Qualitätssicherung bietet ein PDMS gegenüber der papiergebundenen Aktenführung, je nach Anpassungsmöglichkeit der Software, einen deutlichen Vorteil. Es können Scores durch eine Vorbelegung mit Daten durch das System zeitlich wesentlich effizienter erstellt werden, sodass eine Beteiligung an Qualitätssicherungssystemen wie dem Kerndatensatz Intensivmedizin der DIVI auch bei knappen Personalressourcen möglich ist. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit geringem Aufwand Kennzahlen zur internen Qualitätssicherung zu erheben und eigene Prozessanweisungen entsprechend gezielt zu überprüfen und zu adaptieren. Dies kann z. B. zur automatisierten Überprüfung des Wirkgrades der Umsetzung von Qualitätsindikatoren in der Intensivmedizin verwendet werden.
  • Durch Konfiguration von Eingabemasken für Studiendaten kann einerseits eine Doppeldokumentation von bereist erhobenen Parametern verhindert werden. Andererseits können zeitkritische Eingaben gezielt durch Benachrichtigung protokollgerecht erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Benachrichtigungen an ein Studienteam zu versenden, sobald das System erkennt, dass z. B. die Einschlusskriterien für eine Studie erfüllt sind.

Ökonomie

Einführung

Die Ökonomik bzw. Wirtschaftswissenschaften setzen sich mit dem rationalen Umgang nur begrenzt verfügbarer Güter oder Dienstleistungen auseinander. Hierbei geht es nicht nur um die Betrachtung von Kosten und Ressourcen, sondern auch um die Bewertung von Nutzen und Verteilungsgerechtigkeit, sowie die Planung und Steuerung von Kapazitäten und Leistungen.
Die Intensivmedizin stellt in der stationären Patientenversorgung einen integralen und zentralen Bereich dar. Im Vergleich zu anderen stationären Bettenbereichen wird überproportional viel und speziell ausgebildetes Personal benötigt, womit vergleichsweise hohe Kosten pro Patient bzw. Fall entstehen. Kosten und Ressourceneinsatz sind hierbei im Kontext der Leistungserbringung und der erzielten Ergebnisqualität zu bewerten. Aus diesem Grund ist es für jeden Intensivmediziner essenziell eine Vorstellung von der Ökonomik der Intensivmedizin zu entwickeln.

Kosten und Kostenkategorien

Unter Kosten wird in den Wirtschaftswissenschaften der monetär bewertete Verbrauch von Produktionsfaktoren verstanden. Da die betriebswirtschaftliche Nomenklatur in der Medizin häufig uneinheitlich verwendet wird, werden grundlegende Begrifflichkeiten im Folgenden erläutert (1–4) (Edbrooke et al. 1997; Frutiger et al. 1998; Jegers et al. 2002).
Es können direkte und indirekte sowie fixe und variable Kosten unterschieden werden. Die Klassifikation dieser Kosten-Kategorien wird durch den Zeitrahmen der Kostenermittlung (fixe versus variable Kosten) und durch die Zuordnung zu einer Kostenstelle (direkte versus indirekte Kosten) determiniert.
Direkte Kosten sind Kosten, die einer spezifischen Kostenstelle (bestimmte Abteilung oder Station) zugeordnet werden können, während indirekte Kosten auf mehrere Kostenstellen verteilt werden. Um die Gesamtkosten eines Kostenträgers für eine bestimmte Zeitspanne zu ermitteln, werden die indirekten Kosten auf die Kostenträger umgelegt und jeweils den direkten Kosten hinzugefügt. Folglich beinhalten die Gesamtkosten einer Intensivstation nicht nur die Kosten, die sie selbst verursacht, sondern ebenso Anteile von Kosten des Krankenhausmanagements und des Personals, das nicht auf der Intensivstation beschäftigt ist, aber dennoch Dienstleistungen für die Intensivstation erbringt. Dasselbe gilt für Vorhaltekosten (Infrastruktur) (Tab. 7). Alle aufgeführten Kategorien beschreiben verschiedene ökonomische Mechanismen und sind als unabhängig voneinander zu betrachten.
Tab. 7
Einteilung von Kosten-Kategorien (F = fix, V = variabel, D = direkt, I = indirekt)
Kosten-Kategorie
abhängig von der Kostenstelle
direkte Kosten
indirekte Kosten
abhängig vom Zeitrahmen der Kostenkalkulation
fixe Kosten
F/D
F/I
variable Kosten
V/D
V/I
Um eine Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten zu ermöglichen, wird ein dritter Parameter, die „Aktivität“ hinzugezogen (Jegers et al. 2002). Die Aktivität kann in einem Krankenhaus oder auf einer Intensivstation durch die Anzahl der Patienten (möglicherweise nach deren Krankheitsbildern gewichtet), die Anzahl der Liegetage, durch eine gezielte Beschreibung der realen Aktivität z. B. mittels eines therapeutisch-interventionellen Scoring-Systems oder die Anzahl von Interventionen definiert werden. Die einfachsten Parameter zur Umsetzung auf einer Intensivstation sind die Anzahl der Patienten und die Liegetage sowie kategorisierende Merkmale wie Beatmung oder Organersatztherapie. Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen personellen Aufwendungen für die individuellen Patienten sind in der Vergangenheit vor allem therapeutisch-interventionelle Scoring-Systeme wie z. B. TISS (5) (Cullen et al. 1974), TISS-28 (6) (Miranda et al. 1996) oder NEMS (7) (Reis Miranda et al. 1997a) eingesetzt worden.
Die Gesamtkosten der Intensivstation bestehen zudem aus fixen Kosten, die von dem Aktivitäts-Niveau der Station unabhängig sind. Energiekosten, Versicherungs-Beiträge, Abschreibungen, Zinsen und der Großteil der Gehälter können hier beispielhaft genannt werden. Als variable Kosten wird der vom Aktivitäts-Niveau der Station abhängige Teil bezeichnet (Abb. 3). Folglich sinken die durchschnittlichen Fixkosten proportional mit einem steigenden Aktivitäts-Niveau der Station, während die durchschnittlichen variablen Kosten in Abhängigkeit des Aktivitätsniveaus entweder steigen oder sinken können.
Die individuelle Zuordnung von Personalkosten zu einer Kostenkategorie und spezifischen Patienten stellt eine besondere Herausforderung dar. Das Pflege- und Ärztepersonal der Station verbringt unterschiedlich viel Zeit mit den einzelnen Patienten und neben dieser Zeit einen weiteren Teil für allgemeine Stationsaufgaben, wie z. B. der Organisation, dem Management, Fort- und Weiterbildung und anderen Tätigkeiten.
Die Kosten für letztere Tätigkeiten werden als nicht-patienten-spezifische Kosten bezeichnet. Zudem repräsentiert das im Dienst befindliche Pflege- und Ärztepersonal nur einen Teil der gesamten Belegschaft, die zur Bereitstellung eines medizinischen 24-Stunden-Betriebes benötigt wird. Die „Hintergrund-Belegschaft“ (d. h., Mitarbeiter im Dienstfrei, Urlaub, Fortbildung oder auch Krankheit) wird daher ebenfalls in Form nicht-patienten-spezifischer Kosten berechnet.
Diese Aufteilung der Arbeitszeit einerseits in variable Zeit, die direkt für die einzelnen Patienten abhängig von deren Bedürftigkeit aufgewendet und andererseits in Zeit, die allgemeinen Stationsaufgaben gewidmet wird, führt dazu, dass Personalkosten zu einem Teil als variable, zu einem anderen Teil jedoch als fixe Kosten (sowie als patienten- und nicht-patienten-spezifische Kosten) betrachtet werden müssen.

Klinisch eingesetzte Methoden der Kostenkalkulation

Die klinisch verwendeten Methoden zur Kostenkalkulation lassen sich gemäß der angewendeten Grundprinzipien in die so genannte top-down- und bottom-up-Methode unterteilen. Die top-down-Methode verwendet Globaldaten der Verwaltung (d. h. z. B. die Gesamtausgaben einer Klinik) und weist diese Kosten dann retrospektiv den einzelnen Bereichen zu (Abb. 4). Unterschiedliche Ressourcennutzung einzelner Patienten oder kleinerer Untereinheiten oder Funktionsbereiche bleiben bei dieser Vorgehensweise in der Regel unberücksichtigt.
Die bottom-up-Methode ist die Methode der Wahl für Kosten-Effizienz-Betrachtungen, da die Kosten im Sinne des Kostenträgers (hier der Leitung der Intensivstation) durch Berechnung aller Aktivitäten und Umrechnung dieser in monetäre Einheiten kalkuliert werden. Dieser Ansatz kann sowohl retrospektiv als auch prospektiv durchgeführt werden (Abb. 4). Mit der bottom-up-Methode sind detaillierte Kostenanalysen für einzelne Patienten, Krankheitsbilder oder auch Interventionen möglich (8,9) (Graf et al. 2005, 2008). Andererseits ist die Durchführung selbst ressourcen- und zeitaufwendig und komplex im Hinblick auf die Entwicklung, Validierung und Implementierung der benötigten Instrumente (10) (Graf et al. 2003).

Refinanzierung der Intensivmedizin

Die Refinanzierung der Intensivmedizin basiert in der aktuellen Form (2023) auf der im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes 2000 verabschiedeten Einführung eines durchgängig leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems für die Vergütung von Krankenhausleistungen. Daraus entstand im Jahre 2000, in Anlehnung an das australischen AR-DRG System (Australian Refined Diagnosis Related Groups), die deutsche Fassung des DRG-Systems (http://www.g-drg.de/).

Abrechnung eines Intensivpatienten mit dem Kostenträger

Die Abrechnung eines Patienten erfolgt nach vollständiger Codierung der Diagnosen nach dem ICD10 und der Prozeduren nach dem OPS-Katalog. Grundlage ist hierbei eine konsistente, vollständige Dokumentation in der Krankenakte. Ist die Behandlung abgeschlossen und der Patient entlassen, wird eine Hauptdiagnose festgelegt. Die Hauptdiagnose ist diejenige Diagnose, die als hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten gilt. Diese Diagnose entspricht aber nicht immer der Diagnose, die den größten Ressourcenverbrauch zur Folge hatte. Diagnosen, die während des Aufenthaltes neu gestellt werden, oder aber vorbestehende Krankheitszustände beschreiben werden als Nebendiagnosen bezeichnet. Um eine Nebendiagnose jedoch kodieren zu können müssen drei Faktoren während des stationären Aufenthaltes erfüllt sein:
  • Diagnostische Maßnahmen
  • Therapeutische Maßnahmen
  • Erhöhter Aufwand (bzgl. Betreuung, Pflege, Überwachung) bezogen auf die Nebendiagnose.
Um eine Nebendiagnose kodieren zu können muss somit die diagnostische Maßnahme bzw. die therapeutische Maßnahme entsprechend dokumentiert werden. Hierzu ist auch der Befund, der diese Maßnahme erforderlich macht, hinreichend nachvollziehbar zu dokumentieren. Als einfaches Beispiel und die Gabe eines Thrombozyten-Konzentrates abrechnen zu können muss die Indikation z. B. die Thrombozytopenie in der Krankenakte nachvollziehbar dokumentiert sein.
Sind Prozeduren und Diagnosen kodiert, wird über eine Grouper-Software eine DRG zugeordnet. Wesentliche Grundbegriffe, die hierbei verwendet werden, sind in Tab. 8 zusammengefasst. Jede DRG setzt sich aus einem Buchstaben (MDC) einer Nummer (Basis DRG) und einem weiteren Buchstaben für den Schweregrad zusammen (Abb. 5).
Tab. 8
DRG Grundbegriffe
MDC
Major Diagnosis Category (DRG Hauptgruppen/Kapitel)
Pre-MDC
Sonderfälle
CCL
Complication and Comorbidity Level Schweregrad für jede einzelne Nebendiagnose
PCCL
Patient Complication and Comorbidity Level Patientenbezogener Fallschweregrad (wird aus den CCL der Nebendiagnosen errechnet)
Der Erlös für den Bereich der Intensivmedizin setzte sich bis 2020 aus drei Erlösblöcken zusammen:
  • DRG
  • Zusatzentgelte
  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden NUB
Das DRG-System ist ein medizinisch-ökonomisch auf die ärztlichen Leistungen ausgelegtes Abrechnungssystem. Die Leistungen des Pflegepersonals wurden hier nur unzureichend klassifiziert.
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren hier unterschiedliche Reformen angestoßen. Seit 2019 sind für die Vergütung der Intensivmedizin die ersten entscheidenden Reformen in Kraft getreten. Zunächst besteht seit 2019 für den Bereich der Intensivstationen die Pflicht verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen einzuhalten (PpUGV, Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) (Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz 2021). Hier wurde neben der Anzahl an Pflegepersonal auch eine Vorgabe für den möglichen Pflegepersonalqualfikationsmix festgelegt. Die aktuelle Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (3. Verordnung vom 16.12.2022) (11) (Bundesministerium für Gesundheit 2022) sieht für Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin eine Besetzung in der Tagschicht mit 2 Patienten pro Pflegekraft vor sowie in der Nachtschicht 3,0 Patienten pro Pflegekraft (12). Hierbei müssen die Krankenhäuser für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln. Die Überprüfung erfolgt hierbei durch unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer und muss durch diese bestätigt werden. Bei Nichteinhaltung werden die Krankenhäuser, die sich nicht an diese Vorgaben gehalten haben und die Grenzen unterschritten haben mit Vergütungsabschlägen belegt.
Als weiterer für das Abrechnungssystem relevanter Prozess wurde mit dem seit 01.01.2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) eine Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem G-DRG-System sowie die Einführung einer neuen Pflegepersonalkostenvergütung ab dem Jahr 2020 beschlossen (13) (InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 2021). Gemäß dem Selbstkostendeckungsprinzip werden seit 2020 die Pflegepersonalkosten in der Form eines Pflegebudgets refinanziert. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass sowohl bei der PpUGV noch beim Pflegebudget die Berechnung auf Grund des individuellen Pflegebedarf der Patienten ermittelt wird und ein großer zusätzlicher Dokumentationsaufwand für die Krankenhäuser entstanden ist.
Im Folgenden wird anhand eines Beispiels die Ermittlung des Erlöses für einen fiktiven Intensivpatienten mit einer Beatmungs-DRG dargestellt. Bei der Eingruppierung ist die Versorgungsstufe des eigenen Krankenhauses zu berücksichtigen. Hierbei ist in der Intensivmedizin die Eingruppierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung relevant. Diese richtet sich in der Eingruppierung neben den täglich erhobenen Aufwandspunkten nach den Strukturmerkmalen, die die eigene Intensivstation, respektive das Krankenhaus erfüllt.
DRG
Liegt bei Entlassung z. B. die DRG A09B vor, kann man die Zuordnung der erzielten Erlöse aus dem DRG-Browser ablesen. Die DRG hat einen Bewertungsrelation/Case mix von 15,205 Punkten. Diese wird mit dem Basisfallwert, z. B. 3833,07 € multipliziert. So beträgt der Erlös aus der DRG für diesen Patienten 58.281,83 €. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Erlös der DRG sich jährlich durch den Basisfallwert ändert, wenn dieser neu festgelegt wird. Je nach Verweildauer des Patienten im Krankenhaus kann sich der Erlös ändern, die durchschnittliche Verweildauer für diese DRG liegt 2022 bei 40,9 Tagen. In einer Spanne von 14–58 Tagen Verweildauer im Krankenhaus ändert sich dieser Erlös nicht. Wird die Verweildauer aber unterschritten entstehen Abschläge, in diesem Beispiel 0,898 Bewertungsrelationspunkte oder 3442,10 €/Tag. Bei Überschreitung einer Verweildauer von 58 Tagen erhält das Krankenhaus für jeden weiteren Liegetag 0,307 Bewertungsrelationspunkte, oder 1176,75 €.
Die Aufschlüsselung der Erlöszuordnung gliedert sich in 13 Unterpunkte (Normalstation, Intensivstation, OP-Bereich, Anästhesie, Kardiologische Diagnostik/Therapie, Endokopische Diagnostik/Therapie, Radiologie, Laboratorien, Diagnostische Bereiche, Therapeutische Verfahren und Patientenaufnahme), im Detail ist in Tab. 9 der Erlösanteil der Intensivstation von 38.320,22 € näher aufgeführt. Die Anteile für den Pflegedienst sind hier nicht mehr integriert sondern werden extra vergütet.
Tab. 9
Erlös Intensivstation für DRG A09B
Personalkosten
  
 
Ärztlicher Dienst (1)
14.500,09 €
 
med/techn. Dienst (3)
459,34 €
Sachkosten
 
 
Arzneimittel (4a)
2338,61 €
 
Arzneimittel (4b)
1508,51 €
 
Implantate/Transplantate (5)
4,71 €
 
Med. Bedarf (6a)
5140,35 €
 
Med. Bedarf (6b)
209,83 €
 
Med. Bedarf (6c)
127,35 €
Infrastrukturkosten
 
 
med. Infrastruktur (7)
4052,22 €
 
nicht med. Infrastruktur (8)
9979,19 €
Summe
 
38.320,22 €
Nummer in Klammern entsprechen der Kostengruppe
Zusatzentgelte (ZE)
Neben diesem Grunderlös sind die Erlöse aus Zusatzentgelten (ZE) in der Intensivmedizin wichtig. Bei einem Patienten mit einem ARDS und der DRG A09B können ZE auf Grund verschiedener Prozeduren anfallen. Die Erlöse und die Aufschlüsselung der ZE sind im Zusatzentgelt-Katalog nach § 6 Abs. 1 KHEntgG hinterlegt. Unterschieden werden hierbei ZE die im Entgeltkatalog bereits bepreist sind, so z. B. Antimykotika, Nierenersatztherapie oder aber ZE die vom Krankenhaus individuell vereinbart werden müssen (z. B. ECMO-Therapie). In dem hier aufgeführten Beispiel eines ARDS-Patienten können z. B. durch eine Nierenersatztherapie, Gabe von Gerinnungsfaktoren und Erythrozytenkonzentraten, Antimykotika und einer ECMO 10.000 € bis 20.000 € zusätzlicher Erlös entstehen.
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)
Gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG sollen die örtlichen Vertragsparteien zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte oder Zusatzentgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vereinbaren (14) (InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 2022). Diese Entgelte müssen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von jedem Krankenhaus individuell vereinbart werden und sind zeitlich befristet. Im Gegensatz zu den ZE werden NUB-Entgelte zusätzlich zum vereinbarten Krankenhaus Budget bezahlt. Die ZE sind im Gegensatz dazu ein Teil des vereinbarten Gesamtbudgets. Der Vorteil einer ZE liegt darin, dass die Entgelte im ZE-Entgeltkatalog definiert sind und somit nicht vom Basisfallwert abhängig sind.
DRG-System und Intensivmedizin – Strukturproblem/Anreizproblem
Das DRG-System als Abrechnungssystem bildet in sehr unterschiedlicher Form den Ressourcenverbrauch im Krankenhaus ab. Der Anteil an Intensivpatienten beträgt ca. 35 % der Patienten im Krankenhaus. Diese erlösen aber ca. 1520 % des Gesamterlöses.
Diese hohen Erlöse werden durch kostenintensive, komplexe Behandlungen ermöglicht; so entsteht ein Anreiz, v. a. diese Patienten zu behandeln. Die Beatmung z. B. ist einer der hoch vergüteten Bereiche in der Intensivmedizin. Dies stellt aber unter dem Aspekt, prinzipiell Beatmung zu vermeiden einen falschen Anreiz dar. Nicht invasive Beatmung, verbunden mit hohem Personalaufwand wird deutlich schlechter vergütet als eine invasive Beatmung. Ein Anreiz durch eine gute Ergebnisqualität einen adäquaten Erlös zu erzielen, fehlt im derzeitigen DRG-System vollständig. Der Gesetzgeber reagiert entsprechend mit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Eine Abschwächung der Summe der Beatmungsstunden als maßgeblicher Trigger für eine entsprechend hohe Erlössumme wird in den vergangenen Jahren durch eine Aufwertung der intensivmedizinischen Komplexziffer verfolgt.

Aufteilung der Deckungsbeiträge zwischen den Leistungserbringern

Im Krankenhaus müssen die Erlöse den einzelnen Leistungserbringern zugeordnet werden, um eine Deckungsbeitragsrechnung durchführen zu können (siehe auch Klinisch eingesetzte Methoden der Kostenkalkulation). Dies geschieht, je nach Krankenhaus auf sehr unterschiedliche Art und Weise. Eine goldene Regel, wie Kosten und Erlöse sinnvoll zugeordnet werden sollten, existiert nicht. Ein wesentliches Problem ist, dass ein Teil der Kosten (Medikamente, Personal) sehr gut zugeordnet werden können, ein anderer Teil (Strom-, Wasserkosten) jedoch mit sehr hohem Aufwand einer einzelnen Behandlung zugeordnet werden können. Das DRG-System sieht eine strukturierte Erlöszuordnung jeder einzelnen DRG für die einzelnen Leistungserbringer vor (s.o.). Diese strukturierte Zuordnung in den klinischen Alltag zu implementieren ist mit einem sehr hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.

Modulationsgrößen

Wesentliche Modulationsgrößen sind die Personalkosten, die Kosten für Struktur- und Organisation der Intensivstation sowie die effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (Vermeidung von Fehlbelegung, Vermeidung von Unterbelegung).
Der Anteil an fixen Kosten sinkt, wenn das Aktivitätsniveau der Station hoch ist bzw. steigt. Andererseits versuchen viele Krankenhausträger insbesondere in personalintensiven Bereichen wie der Intensivstation, die Kosten durch eine Reduktion des Personals zu senken.
Um den Fixkostenanteil sinnvoll gering zu halten ist eine adäquate Belegung der Station eminent wichtig. Das Aktivitätsniveau kann hoch sein, wenn immer die Station zu 100 % belegt ist. Dennoch kann hierdurch erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn Patienten ohne eine entsprechende Indikation für eine Intensivtherapie dort behandelt werden. D. h. werden Patienten zur reinen Überwachung auf einer strukturell voll ausgestatteten Intensivstation (mit je einem Beatmungsgerät/Bettplatz, Nierenersatztherapie-Geräten) und einem entsprechenden Pflegeschlüssel versorgt wird die Refinanzierung nicht gegeben sein und der/die Patientin ist einem höheren Risiko für die Entwicklung eines Delirs, der potenziellen Übertragung von hochresistenten Erregern etc. ausgesetzt.
Als Modulationsgröße ist deshalb aus struktureller Sicht des Krankenhauses auf eine adäquate Ressourcenplanung zu achten. Es bedarf, je nach zu behandelndem Patientenkollektiv, neben einer voll ausgestatteten Intensivstation einer ausreichenden Anzahl von Überwachungsbetten im Bereich einer Postanästhesiologischen Überwachungsstation (PACU) oder einer Intermediate Care Station (IMC).
Neben der sinnvollen Strukturierung kann auch die Größe einer Behandlungseinheit eine nachhaltige Modulationsgröße der Fixkosten darstellen. Die Infrastrukturkosten sinken, wenn größere Behandlungseinheiten vorgehalten werden. Eine effiziente Versorgungseinheit sollte hierzu nicht größer als 812 Betten sein. Um die Strukturkosten für Ersatzgeräte (Beatmungsgeräte etc.), oder Geräte, die nur selten benötigt werden zu senken, können mehrere Versorgungseinheiten in einer größeren Organisationseinheit – im Sinne eines ‚shared service‘ – zusammengefasst werden. Auch im Personalbereich können so effiziente Einheiten geschaffen werden um die Kosten für Fort- und Weiterbildung, Einarbeitung oder Schulung zu senken.
Betrachtet man als Modulationsgröße den Erlös, so ist neben der vollständigen Dokumentation der erbrachten Leistungen und Erfassung der Diagnosen eine wesentliche Stellgröße die Beachtung der Verweildauer des Patienten. Werden Patienten „zu früh“ verlegt, d. h. unterhalb der unteren Grenzverweildauer, so führen entsprechende Abschläge zu einer Erlösminderung. Im umgekehrten Fall wird die obere Grenzverweildauer überschritten, sinken die Erlöse für den Fall trotz anteiligem Zuschlag je Behandlungstag oberhalb der oberen Grenzverweildauer. D.h. die kosteneffizienteste Liegedauer eines Patienten ist im Zeitraum zwischen unterer Grenzverweildauer und mittlerer Verweildauer eines Patienten. Dies kann, muss allerdings nicht in jedem Fall der medizinisch optimalen Verweildauer entsprechen.
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