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Klinische Kardiologie
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Publiziert am: 08.01.2022

Synkope

Verfasst von: Wolfgang von Scheidt
Synkope ist ein häufiges, bisweilen lebensbedrohliches Krankheitsbild. Von besonderer Bedeutung sind die initiale Basisdiagnostik, die Abgrenzung synkopenähnlicher Erkrankungen und die Risikoeinschätzung bzgl. möglicher lebensbedrohlicher Ursachen, insbesondere Arrhythmien. Hiervon wird die spezifische weiterführende Diagnostik und Therapie bestimmt. Bei fehlenden Hochrisikokriterien sind die wichtigsten diagnostischen Untersuchungen: die Kipptischuntersuchung bei V. a. Reflexsynkopen (falls nicht bereits anamnestisch geklärt) oder die längerfristige Rhythmusüberwachung mittels implantierbarem Loop-Rekorder (ILR) bei begründetem Verdacht auf eine arrhythmogene Synkope (ungeklärte, rezidivierende Synkopen ohne Prodromi). Mittels Echokardiografie und ggf. Ischämiediagnostik sollte geklärt werden, ob eine Herzerkrankung vorliegt. Therapieoptionen umfassen bei Reflexsynkopen Patienteninformation, isometrische Manöver, Stehtraining, erhöhte Trinkmenge, selten medikamentöse Therapie, extrem selten Schrittmachertherapie.

Hintergrund

Synkope ist ein häufiges Problem mit bisweilen lebensbedrohlichen Ursachen. In ca. 1 % aller Vorstellungen in einer Notaufnahme ist der Grund eine Synkope. Circa jeder zweite Mensch erleidet in seinem Leben eine Synkope (Brignole et al. 2018a, b, c). Schwere Verletzungen wie Frakturen oder Autounfälle treten in 6 % aller Synkopenpatienten auf, kleinere Verletzungen in mehr als einem Viertel. Die Prognose der Synkopen variiert je nach Ursache. Die 1-Jahres-Mortalität beträgt für Synkopen bei unzureichend behandelter kardialer Grunderkrankung 20–30 %, ohne kardiale Grunderkrankung 0–10 %. Bei Synkopen ungeklärter Ursache liegt sie zwischen 5 % und 10 %, am ehesten bedingt durch diagnostisch nicht erkannte Rhythmusstörungen (Brignole et al. 2018c).
Eine häufig bestehende Unsicherheit in der Abklärung von Synkopen beruht im Wesentlichen auf zwei Gründen: zum einen liegt, anders als bei anderen Erkrankungen, das Problem (d. h. die Synkope) zum Untersuchungszeitpunkt nicht mehr vor. Dies erfordert einen diagnostischen „Indizienprozess“. Zum anderen gibt es vielfältige Synkopenursachen, teils harmlose, teils lebensbedrohliche. Bedrohliche Ursachen (d. h. künftig drohender plötzlicher Herztod) dürfen nicht übersehen werden, harmlose Ursachen sollten keiner Überdiagnostik unterworfen werden. Die Kunst liegt also darin, Sicherheit für den Patienten mit Effizienz in der Diagnostik zu kombinieren.

Definition und Klassifikation

Synkope ist definiert als plötzlicher oder rasch einsetzender, spontan reversibler Bewusstseins- und Tonusverlust infolge zerebraler Minderperfusion. Pathogenetisch können Synkopen differenziert werden in inadäquate Vasodilatation und unzureichende kardiale Auswurfleistung. Die inadäquate Vasodilatation kennzeichnet – fakultativ begleitet von Bradykardie – die autonom-nerval vermittelten, vasovagalen Reflexsynkopen. Unzureichende Auswurfleistung infolge mechanischer Obstruktion oder bradykarder oder tachykarder Rhythmusstörungen kennzeichnet die Synkopen bei kardialer Grunderkrankung (Abb. 1).
Die Klassifikation der Synkopen ist in Tab. 1 aufgeführt.
Tab. 1
Klassifikation der Synkopen. (Aus von Scheidt et al. 2019a)
(Nerval vermittelte) Reflexsynkope
Vasovagal
– Orthostatische vasovagale Synkope (VVS): im Stehen, seltener im Sitzen
– Emotionaler Stress: Furcht, Schmerz (somatisch oder viszeral), Eingriff, Phobie
Situativ
– Miktion
– Gastrointestinale Stimulation (Schlucken, Defäkation)
Husten, Niesen
– Nach körperlicher Anstrengung
– Andere (z. B. Lachen, Spielen eines Blechblasinstruments)
Nichtklassische Formen (ohne Prodromi und/oder ohne ersichtliche Auslöser und/oder atypische Präsentation)
Synkope durch orthostatische Hypotonie (OH)
Medikamenteninduzierte OH (häufigste Ursache der OH)
– z. B. Vasodilatatoren, Diuretika, Phenothiazin, Antidepressiva
Volumenmangel
– Blutung, Diarrhö, Erbrechen usw.
Primäres autonomes Versagen (neurogene OH)
– Reines autonomes Versagen, Multisystematrophie, Parkinson-Krankheit, Lewy-Körper-Demenz
Sekundäres autonomes Versagen (neurogene OH)
Diabetes, Amyloidose, Rückenmarksverletzung, autoimmune autonome Neuropathie, paraneoplastische autonome Neuropathie, Niereninsuffizienz
Kardiale Synkope
Arrhythmie als primäre Ursache
 Bradykardie:
 – Sinusknotenfunktionsstörung (einschl. Bradykardie-Tachykardie-Syndrom)
 – Atrioventrikuläre Leitungsstörung
 Tachykardie:
 – Supraventrikulär
 – Ventrikulär
Strukturell kardial: Aortenstenose, akuter Myokardinfarkt/Ischämie, hypertrophe Kardiomyopathie, kardiale Neubildungen (Vorhofmyxom, Tumoren usw.), Perikarderkrankung/Tamponade, angeborene Anomalien der Koronararterien, Dysfunktion einer Herzklappenprothese
Kardiopulmonal und große Gefäße: Lungenembolie, akute Aortendissektion, pulmonale Hypertonie

Basisdiagnostik und Risikostratifizierung

Eine ausführliche, standardisierte Erhebung einer Anamnese und Fremdanamnese, vorzugsweise mittels Checkliste, zu Auslösesituation, Auffälligkeiten zu Beginn, während und nach der Synkope sowie zu Vorerkrankungen ist unbedingt erforderlich, wird jedoch nur selten mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt (Brignole et al. 2018c; von Scheidt et al. 2019b, c). Eine modifizierte Kurzversion der wichtigsten im Rahmen der Anamnese und Fremdanamnese zu erhebenden Informationen ist in Tab. 2 wiedergegeben.
Tab. 2
Wichtige Informationen, die durch Anamnese und Fremdanamnese bei Patienten mit Synkope erhoben werden sollten (Auswahl). (Mod. nach Brignole et al. 2018c; von Scheidt et al. 2019b). PHT plötzlicher Herztod
 
Informationen und Symptome
Umstände direkt vor der Synkope
– Körperposition: liegend, stehend, sitzend
– Aktivität: Ruhe, Wechsel der Körperhaltung, während oder nach Belastung, Miktion, Defäkation, Husten, Schlucken
– Prädisponierende Faktoren: überfüllter, stickiger Aufenthaltsort, langes Stehen, postprandial
– Vorangehende Ereignisse: z. B. Furcht, Schmerz, Kopfdrehung
Beginn der Synkope (Prodromalphase)
Übelkeit, Erbrechen, abdominelles Druckgefühl, Kältegefühl, Schwitzen, Aura, Schmerzen in Nacken oder Schultern, unscharfes Sehen, Benommenheit
Fremdanamnese
– Sturzart: Zusammensacken oder wie ein gefällter Baum
– Hautfarbe: Blässe, Zyanose, Rötung
– Dauer des Bewusstseinsverlustes
– Atmungsmuster (Schnarchen?)
– Bewegungen/motorische Entäußerungen, Einsetzen vor/nach Synkope, Zungenbiss
Ende der Synkope
Übelkeit, Erbrechen, Kältegefühl, Schwitzen, Verwirrtheit, Muskelkater, Hautfarbe, Verletzung, Thoraxschmerz, Palpitationen, Urin- oder Stuhlinkontinenz
Anamnestischer Hintergrund
– Familiäre Belastung mit PHT, arrhythmogener, kongenitaler Erkrankung oder Synkope
– Vorbestehende Herzerkrankung
– Neurologische Vorerkrankung: Parkinson, Epilepsie, Narkolepsie
– Stoffwechselstörungen: Diabetes mellitus etc.
– Medikamentenanamnese: Antihypertensiva, Antianginosa, Antidepressiva, Diuretika, QT-Zeit verlängernde Pharmaka
– Bei rezidivierenden Synkopen: Ersteintritt, Intervalle, Anzahl
Eine gezielte (Fremd)Anamnese bietet unverzichtbare Hinweise auf die Synkopenursache (Reflexsynkope, orthostatische Hypotonie mit Synkope, arrhythmogene Synkope, nichtarrhythmogene kardiale Synkope) sowie einen ebenfalls unabdingbaren Ausschluss nichtsynkopaler Ursachen eines transienten Bewusstseinsverlustes (TLOC, „transient loss of consciousness“), wie Epilepsie, psychogene Pseudosynkope, Hypoxämie, Hyperventilation mit Hypokapnie, Hypoglykämie, Subclavian-Steal-Syndrom, vertebrobasiläre TIA u. a.
Die Basisdiagnostik umfasst das Erheben der Anamnese und Fremdanamnese, die körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung im Liegen und im Stehen sowie ein 12-Kanal-EKG. Hierdurch lassen sich 3 Grundkonstellationen (Diagnostiktrias) unterscheiden (Abb. 2):
  • Unmittelbare Klärung der Synkopenursache („sichere Diagnose“).
  • Unklare Ursache, aber Hochrisikokonstellation für plötzlichen Herztod.
  • Unklare Ursache, keine Hochrisikokonstellation, Erarbeiten einer Verdachtsdiagnose mit entsprechender weiterer Diagnostik.
Gemäß Leitlinie gilt nach initialer Evaluation die Synkopenursache als geklärt bei den in Tab. 3 aufgelisteten Konstellationen. Die Ursache kann harmlos oder lebensbedrohlich sein, weitere spezifische Maßnahmen und eine spezifische Therapie können jedoch rasch eingeleitet werden.
Tab. 3
Geklärte Synkopenursachen (Reflexsynkope, kardiale arrhythmogene Synkope, kardiale nichtarrhythmogene Synkope) nach initialer Evaluation gemäß ESC-Leitlinie. (Aus von Scheidt et al. 2019a)
Empfehlungen
Empfehlungsgrad
Evidenzgrad
Reflexsynkope und OH
  
1. VVS ist sehr wahrscheinlich, wenn der Synkope Schmerz, Furcht oder Stehen vorangeht und typische progressive Prodromi (Blässe, Schwitzen, Übelkeit) auftreten
I
C
2. Situativ bedingte Reflexsynkope ist sehr wahrscheinlich, wenn die Synkope während oder unmittelbar nach spezifischen Triggern, wie in Tab. 1 aufgelistet, auftritt
I
C
3. Orthostatische Synkope ist diagnostiziert, wenn die Synkope im Stehen auftritt und eine begleitende signifikante OH dokumentiert ist
I
C
4. Bei Fehlen der vorstehenden Kriterien sind Reflexsynkope und OH als wahrscheinlich anzusehen, wenn Hinweise auf eine Reflexsynkope oder OH vorhanden sind, Hinweise auf eine kardiale Synkope aber fehlen (s. unten)
IIa
C
Kardiale Synkope
  
5. Eine arrhythmogene Synkope ist sehr wahrscheinlich, wenn sich Folgendes im EKG zeigt:
I
C
– Persistierende Sinusbradykardie <40 bpm oder Sinusarrest >3 s im Wachzustand und ohne körperliches Training
  
– AV-Block II Typ Mobitz 2 oder AV-Block III
  
– Alternierender Links- und Rechtsschenkelblock
  
– VT oder schnelle SVT
  
– Nichtanhaltende Episoden polymorpher VT und verlängertes oder verkürztes QT-Intervall
  
– Schrittmacher- oder ICD-Fehlfunktion mit Pausen
  
6. Kardiale Ischämie-assoziierte Synkope ist diagnostiziert, wenn die Synkope zusammen mit dem Nachweis einer akuten Myokardischämie mit oder ohne Myokardinfarkt auftritt
I
C
7. Eine Synkope aufgrund struktureller kardiopulmonaler Erkrankungen ist sehr wahrscheinlich, wenn die Synkope bei Patienten mit prolabierendem Vorhofmyxom, Kugelthrombus im linken Vorhof, hochgradiger Aortenstenose, Lungenembolie oder akuter Aortendissektion auftritt
I
C
Empfehlungsgrade und Evidenzgrade sind wie folgt definiert: I = Maßnahme oder Therapie ist indiziert, IIa = Maßnahme oder Therapie sollte erwogen werden, IIb = Maßnahme oder Therapie kann erwogen werden, III = Maßnahme oder Therapie ist nicht indiziert. A = Daten aus multiplen randomisierten klinischen Studien oder Metaanalysen. B = Daten aus einer einzigen randomisierten Studie oder großen nichtrandomisierten Studien. C = Meinungskonsens der Experten oder kleine Studien, retrospektive Studien, Register (Brignole et al. 2018a). VVS vasovagale Synkope; OH orthostatische Hypotonie; VT ventrikuläre Tachykardie; SVT supraventrikuläre Tachykardie; ICD implantierbarer Kardioverter-Defibrillator
Bei fehlender unmittelbarer Klärung der Synkopenursache wird nach Kriterien einer Hochrisikokonstellation gesucht gemäß Tab. 4. Hierbei ist eine präzise EKG-Interpretation von größter Bedeutung.
Tab. 4
Hochrisikokriterien (lebensbedrohliche Synkopenursache wahrscheinlich oder möglich) und Niedrigrisikokriterien (harmlose Synkopenursache wahrscheinlich) bei Ersteinschätzung von Patienten mit Synkope, gemäß ESC-Leitlinie. (Aus von Scheidt et al. 2019a)
Synkopales Ereignis
Geringes Risiko
– Geht mit für eine Reflexsynkope typischen Prodromi einher (z. B. Benommenheit, Wärmegefühl, Schwitzen, Übelkeit, Erbrechen)
– Nach einem plötzlichen, unerwarteten, unerfreulichen Anblick, Geräusch, Geruch oder Schmerz
– Nach längerem Stehen oder in überfüllten, überhitzten Räumen
– Während oder nach einer Mahlzeit
– Ausgelöst durch Husten, Defäkation oder Miktion
– Bei Kopfdrehen oder Druck auf den Karotissinus (etwa durch Tumoren, Rasieren, engen Kragen)
– Beim Aufstehen aus dem Liegen/Sitzen
Hohes Risiko
Major
– Neu einsetzender Thoraxschmerz, Atemnot, Abdominalschmerz oder Kopfschmerz
– Synkope während Belastung oder im Liegen
– Plötzlich einsetzende Palpitation unmittelbar gefolgt von einer Synkope
Minor (hohes Risiko nur in Verbindung mit einer strukturellen Herzerkrankung oder auffälligem EKG)
– Keine Warnsymptome oder kurze (<10 s) Prodromi
– SCD in jungen Jahren in der Familienanamnese
– Synkope im Sitzen
Medizinische Vorgeschichte
Geringes Risiko
– Jahrelang rezidivierende Synkopen mit Merkmalen eines geringen Risikos mit denselben Charakteristika wie die aktuelle Episode
– Fehlen einer strukturellen Herzerkrankung
Hohes Risiko
Major
– Schwere strukturelle oder koronare Herzerkrankung (Herzinsuffizienz, niedrige LVEF oder früherer Myokardinfarkt)
Körperliche Untersuchung
Geringes Risiko
– Normaler Befund
Hohes Risiko
Major
– Unerklärlicher systolischer BP-Wert in der ED von <90 mmHg
– Hinweis auf gastrointestinale Blutung in der Rektaluntersuchung
– Persistierende Bradykardie (<40 bpm) im Wachzustand und ohne körperliches Training
– Undiagnostiziertes systolisches Geräusch
EKGa
Geringes Risiko
– Normales EKG
Hohes Risiko
Major
Minor (hohes Risiko nur, wenn Anamnese für arrhythmogene Synkope spricht)
– EKG-Veränderungen vereinbar mit akuter Ischämie
– AV-Block II Typ Mobitz 2 oder AV-Block III
– Langsames AF (<40 bpm)
– Persistierende Sinusbradykardie (<40 bpm) oder wiederholter sinuatrialer Block oder Sinusarrest von >3 s im Wachzustand und ohne körperliches Training
– Schenkelblock, intraventrikuläre Leitungsstörung, ventrikuläre Hypertrophie oder Q-Zacken vereinbar mit ischämischer Herzkrankheit oder Kardiomyopathie
– Anhaltende und nichtanhaltende VT
– Fehlfunktion eines implantierbaren kardialen Gerätes (Schrittmacher oder ICD)
– ST-Streckenhebung mit Typ-1-Morphologie in den Ableitungen V1–V3 (Brugada-Muster)
– QTc >460 ms in wiederholten 12-Kanal-EKGs hinweisend auf LQTS
– AV-Block II Typ Mobitz 1 (= Wenckebach) und AV-Block I mit deutlich verlängertem PR-Intervall
– Asymptomatische unangemessene milde Sinusbradykardie (40–50 bpm) oder langsames AF (40–50 bpm)
– Paroxysmale SVT oder paroxysmales Vorhofflimmern
– QRS-Komplex mit Präexzitation
– Verkürztes QTc-Intervall (≤340 ms)
– Atypische Brugada-Muster
– Negative T-Wellen in den rechtspräkordialen Ableitungen, Epsilon-Wellen hinweisend auf ARVC
AF Vorhofflimmern; ARVC arrhythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie; ICD implantierbarer Kardioverter-Defibrillator; LQTS Long-QT-Syndrom; LVEF linksventrikuläre Auswurffraktion; SCD plötzlicher Herztod; SVT supraventrikuläre Tachykardie; VT ventrikuläre Tachykardie
Die Risikostratifizierung bestimmt wesentlich über eine stationäre Aufnahme eines Synkopenpatienten (Abb. 3 und Tab. 4) (Brignole et al. 2018a, d; von Scheidt et al. 2019a). Niedrigrisikopatienten ohne Hinweise für eine kardiogene Synkope können gemäß ESC-Leitlinie entlassen werden, Hochrisikopatienten sollten stationär aufgenommen werden auf eine Telemetrieeinheit oder Intensivstation, eine unmittelbare Reanimationsmöglichkeit muss gewährleistet sein. Weitere Maßgaben für das Vorgehen in einer Notaufnahme umfassen: Präsynkopen sind wie Synkopen abzuklären, eine routinemäßige Durchführung ohne spezifische Verdachtsmomente von Röntgenthorax, Schädel-CT, Laboruntersuchungen inkl. Myokardmarker oder D-Dimer wird nicht empfohlen (Brignole et al. 2018). Die routinemäßige Verwendung von Risikostratifizierungs-Scores wird aufgrund fehlender Überlegenheit gegenüber einer guten und standardisierten klinischen Einschätzung nicht empfohlen.
Kann die Synkopenursache nicht unmittelbar geklärt werden und fehlen Hochrisikokriterien, sollte zur weiteren ambulanten oder stationären Abklärung eine Verdachtsdiagnose generiert werden entlang evtl. Hinweisen für Reflexsynkopen, orthostatische Hypotonie oder kardiale Synkopen. Entsprechende diagnostische Tests werden angeschlossen (Abb. 2 und 4) (Brignole et al. 2018a; von Scheidt et al. 2019a, b, c).

Diagnostische Tests

Kipptischuntersuchung (KTU)

Die Indikation zur KTU wird als IIa-B-Empfehlung (Definitionen s. Tab. 3) bewertet bei Patienten mit vermuteter Reflexsynkope, orthostatischer Hypotonie (OH), posturalem Tachykardiesyndrom („postural orthostatic tachycardia syndrome“, POTS) oder psychogener Pseudosynkope (Brignole et al. 2018a). Eine pathologische KTU mit entsprechender Symptomatik (Synkope oder Präsynkope) gilt als für die jeweilige Konstellation (Reflexsynkope, OH) zuverlässig diagnostisch wertbar (IIa-B-Empfehlung). Eine KTU kann hilfreich sein zur Differenzierung zwischen konvulsiver Synkope und Epilepsie, und zur Abgrenzung von Synkopen und Stürzen.
Bei klaren klinischen Hinweisen für eine Reflexsynkope wird ein pathologisches Kipptischresultat als diagnostisch beweisend bewertet. Bei ungeklärter Synkopengenese oder kardiogener Synkopenursache kann die Kipptischuntersuchung ebenfalls pathologisch sein und fälschlicherweise eine Reflexsynkope als Ursache suggerieren (begrenzter positiver prädiktiver Wert). In diesen Konstellationen legt eine pathologische KTU lediglich eine allgemeine Hypotonieneigung nahe, die eine begleitende Rolle unabhängig von der Ätiologie und dem Mechanismus der Synkope spielen kann und zu additiven, unspezifischen Therapiemaßnahmen Anlass geben mag (Abb. 5) (Sutton und Brignole 2014).
Eine negative KTU schließt eine Reflexsynkopengenese nicht aus (begrenzter negativer prädiktiver Wert). Ein negatives KTU-Resultat sollte bei klinischer Vermutung einer Reflexgenese und Lebensalter >40 Jahre als Indikation für einen ILR gesehen werden (IIa B). Hierdurch können allfällige spontane kardioinhibitorische Reflexkomponenten entdeckt werden.
Die Kipptischuntersuchung stellt einen aussagekräftigen Bestätigungstest einer begründeten klinischen Verdachtsdiagnose einer Reflexsynkope dar, jedoch keinen zuverlässigen Suchtest bei ungeklärter Synkope.

Karotissinusmassage (CSM)

Die Karotissinusmassage wird empfohlen (I B) bei Patienten über 40 Jahre mit ungeklärter Synkope vereinbar mit einem Reflexmechanismus (Brignole et al. 2018a). Ein Karotissinussyndrom (Synkope infolge hypersensitivem Karotissinusreflex) gilt als gesichert, wenn die CSM eine Asystolie >3 s und/oder einen Blutdruckabfall >50 mmHg verursacht (Karotissinushypersensitivität, CSH) mit Induktion einer Synkope und die Patienten klinische Hinweise im Rahmen der spontanen Synkope bieten, die eine Reflexsynkope vermuten lassen (I B). Eine Karotissinushypersensitivität (CSH) alleine kann allerdings ein unspezifisches Ergebnis bei Patienten mit ungeklärter Synkope sein aufgrund der geringen Spezifität der CSM (bis zu 40 % älterer Männer ohne Synkope weisen eine CSH auf). Eine generelle Empfehlung zur Durchführung einer CSM bei Synkopenpatienten >40 Jahre erscheint daher wenig sinnvoll und ist in Deutschland wenig gebräuchlich.
Es sollte anamnestisch eindeutig eine Reizung des Karotissinus (z. B. Kopfdrehung oder -anheben bei beengender Kleidung, Rasur) vorliegen, um die Diagnose eines CSS als Synkopenursache zu stellen, mit der Konsequenz einer Schrittmacherimplantation bei alleiniger oder dominierender kardioinhibitorischer Form.
Die CSM sollte im Liegen und im Stehen (auf dem Kipptisch) erfolgen. Bei Patienten mit früherer TIA oder Schlaganfall oder bekannten Karotisstenosen >70 % sollte die CSM mit Vorsicht erfolgen (Brignole et al. 2018a).
Die Karotissinusmassage sollte, vergleichbar der KTU, als Bestätigungstest einer begründeten klinischen Verdachtsdiagnose angesehen werden, nicht als Suchtest bei ungeklärter Synkope.

EKG-Monitoring und implantierbarer Loop-Rekorder (ILR)

Ein oder mehrere Langzeit-EKGs sind keine geeignete Diagnostik zur Abklärung arrhythmogener Synkopen, außer bei mehr als einer Synkope pro Woche (Brignole et al. 2018a). Als wichtigstes diagnostisches Instrument zum Nachweis oder zum Ausschluss arrhythmogener Synkopen gilt der implantierbare Loop-Rekorder (Brignole et al. 2018a). Klasse-I-A-Indikationen für einen ILR beinhalten in der Frühphase der diagnostischen Abklärung Patienten mit rezidivierenden, ungeklärten Synkopen ohne Hochrisikokriterien sowie Patienten mit Hochrisikokriterien, bei denen eine ausführliche Diagnostik kein Ergebnis erbrachte und die keine übliche primärpräventive ICD-Indikation haben. Patienten mit vermuteten oder gesicherten Reflexsynkopen und häufigen oder schweren, d. h. Prodromi-freien, synkopalen Ereignissen haben eine IIa-B-Indikation zur Klärung einer evtl. Schrittmacherversorgung nach ILR-Dokumentation einer spontanen Asystolie (Brignole et al. 2012, 2018a). Patienten mit hypertropher Kardiomyopathie, arrhythmogener rechtsventrikulärer Kardiomyopathie oder Ionenkanalerkrankungen (jeweils ohne eine Hochrisikokonstellation mit unmittelbarer ICD-Indikation) haben eine IIa-C-Indikation für einen ILR (Brignole et al. 2018a, b).
Der implantierbare Loop-Rekorder ist die wichtigste diagnostische Maßnahme zur Abklärung rezidivierender, ungeklärter, Prodromi-freier Synkopen.

Weitere diagnostische Untersuchungen

Die elektrophysiologische Untersuchung (EPU) ist selten indiziert in der Synkopendiagnostik. Eine I-B-Indikation stellen Patienten mit Synkope und abgelaufenem Myokardinfarkt oder anderen Ursachen einer Myokardnarbe dar, wenn mit nichtinvasiven diagnostischen Maßnahmen keine Klärung erbracht wurde (Frage: Induzierbarkeit einer monomorphen Kammertachykardie). Weitere Empfehlungen einer EPU nach erfolgloser nichtinvasiver Klärung umfassen plötzliches Einsetzen von Palpitationen mit nachfolgender Synkope (IIb C), bifaszikuläres Blockbild und Synkope (IIa B) und asymptomatische Sinusbradykardie (IIb B) (Brignole et al. 2018a). Die transthorakale Echokardiografie (UKG) ist indiziert zur Diagnostik und Risikostratifizierung bei vermuteter struktureller Herzerkrankung (I B). Ein UKG gehört nicht zur unabdingbaren Basisdiagnostik in der Synkopenabklärung, sofern keine Hinweise für eine strukturelle Herzerkrankung vorliegen. Eine Ergometrie ist indiziert bei Auftreten von Synkopen während (eher kardiale Ursache) oder unmittelbar nach (eher Reflexursache) Belastung (I C). Eine Ergometrie gehört ebenfalls nicht zur unabdingbaren Basisdiagnostik in der Synkopenabklärung. Die Indikationsstellung zur Koronarangiografie ist identisch zu handhaben wie bei Patienten ohne Synkope. Die Synkope per se indiziert keine Koronarangiografie (Brignole et al. 2018a).
Neurologische Testverfahren. Eine neurologische Untersuchung ist nicht Bestandteil der Basisdiagnostik von Synkopenpatienten. Sie ist indiziert bei Synkope infolge orthostatischer Hypotonie (OH) bei autonomer Dysfunktion zur Klärung der Grunderkrankung sowie bei transientem Bewusstseinsverlust mit vermuteter Epilepsie als Ursache (jeweils I B). Zur Differenzierung zwischen Synkope und Epilepsie geben die Practical Instructions der ESC-Leitlinie wertvolle Hinweise, z. B. ist ein lateraler Zungenbiss hinweisend auf Epilepsie (Brignole et al. 2018c). EEG, Duplexsonografie der Halsgefäße, Schädel-CT oder -MRT sind nicht indiziert in der Synkopenabklärung (III B), außer bei klaren neurologischen Auffälligkeiten wie Parkinson-Symptome, Ataxie oder kognitiven Störungen (I C). Hier findet im Alltag eine häufige, nichtindizierte Überdiagnostik statt (von Scheidt et al. 2019b).
Transthorakale Echokardiografie und Ergometrie werden selektiv eingesetzt, eine elektrophysiologische Untersuchung ist sehr selten indiziert. EEG, Duplex der Halsgefäße, Schädel-CT und -MRT sind kein Bestandteil der Synkopendiagnostik.

Vorgehen bei ungeklärter Synkope

Unter ungeklärter Synkope („unexplained syncope“) kann eine Synkope mit fehlender Prima-vista-Erklärung, fehlenden vasovagalen Prodromi und einem negativen Ergebnis im diagnostischen Abklären (ohne ILR) möglicher Verdachtsdiagnosen verstanden werden. Bei jedwedem Fehlen von Hinweisen für eine Reflexsynkope (wie typischerweise vasovagale Prodromi) gelten KTU und CSM als wenig spezifisch (s. Abschn. 4.1 und 4.2) und daher nicht zielführend. Eine ungeklärte Synkope gilt prinzipiell als V. a. arrhythmogene Synkope.
Ein sinnvolles Vorgehen in einer solchen Konstellation ist eine unmittelbare ILR-Implantation unter Verzicht auf CSM und Kipptischuntersuchung. Dieses Vorgehen ist studienbelegt (Sutton und Brignole 2014; Brignole et al. 2012, 2014).

Therapie der Reflexsynkope

Die Behandlung der häufigsten Manifestationsform der Reflexsynkope, der orthostatisch induzierten Reflexsynkope nach längerem Stehen (früher: neurokardiogene Synkope), richtet sich nach Alter, Präsentationsform und Schwere der Synkope (traumatische Verletzungsgefahr) (Abb. 6).
Wichtig sind Aufklärung über den harmlosen Charakter der Reflexsynkopen, Hinweise zur Vermeidung von Triggerfaktoren, Erläuterung von Prodromalsymptomen. Die praktischen Instruktionen der Leitlinie bieten eine kurze Patienteninformation (Brignole et al. 2018c). Isometrische Gegenregulationsmanöver werden empfohlen bei Patienten unter 60 Jahren mit Prodromi (IIa B). Stehtraining wird als wenig effektiv bewertet bei zusätzlich geringer längerfristiger Akzeptanz (IIb B). Eine Reduktion von Antihypertensiva oder Medikamenten mit hypotonen Nebeneffekten (z. B. Antidepressiva, Neuroleptika, Dopaminergika) ist empfehlenswert mit einem systolischen Zielblutdruck von 140 mmHg (IIa B). Eine aktive medikamentöse Therapie wird allerdings erst bei rezidivierenden Synkopen trotz Beachten der vorgenannten Maßnahmen im Einzelfall empfohlen (IIb B). In Frage kommen Fludrocortison oder der alpha-Rezeptoragonist Midodrin (Brignole et al. 2018a). Beide sind mit häufigen Nebenwirkungen behaftet. Andere pharmakologische Therapieansätze (u. a. ß-Blocker, Paroxetin) sind wegen fehlenden Nutzens nicht indiziert (III A).
Bei ILR-dokumentierter spontaner Asystolie >3 s mit Synkope oder >6 s ohne Synkope wird bei Lebensalter >40 Jahre eine Schrittmachertherapie empfohlen (IIa B) (Abb. 6). Interessanterweise ist ein signifikanter Nutzen der Schrittmachertherapie nur bei negativer Kipptischuntersuchung aufgrund der fehlenden vasodepressorischen Zusatzkomponente nachweisbar, nicht jedoch bei Patienten mit positiver KTU inkl. selbst der asystolen Form (Sutton und Brignole 2014; Brignole et al. 2014). Für Patienten >40 Jahre mit rezidivierenden, häufigen Synkopen ohne Prodromi und asystoler Antwort in der KTU (Pause >3 s) und fehlender EKG- oder ILR-Dokumentation spontaner Asystolien sieht die ESC-Leitlinie eine IIb-B-Indikation für eine SM-Therapie, d. h. im Einzelfall überlegenswert (Abb. 6) (Brignole et al. 2018a). Die Leitlinienautoren räumen für diese Indikation unterschiedliche Meinungen und einen nur als schwach eingeschätzten Nutzen ein. Sie empfehlen weitere Studien zur fundierteren Klärung.
Bei kardioinhibitorischem Karotissinussyndrom wird die SM-Empfehlung aufgrund fehlender größerer randomisierter Studien und in Analogie zur Empfehlung bei spontanen Reflexasystolien mit IIa B eingestuft (Abb. 6) (Brignole et al. 2018a). Der Nachweis eines CSS sollte jedoch nicht als automatische Schrittmacherindikation bewertet, sondern als ein diagnostischer Baustein in den Kontext der klinischen Situation integriert werden.
Die ESC-Leitlinie betont ausdrücklich die notwendige Begrenzung der SM-Indikation auf ältere Patienten mit schweren, d. h. Prodromi-freien, verletzungsträchtigen Synkopen und Asystolie ≥3 s (alternativ ≥6 s) in einer ILR-Dokumentation oder, weniger aussagekräftig, während CSM oder KTU bei simultaner Synkopenreproduktion („method of symptoms“) (Brignole et al. 2018a).
Generell soll eine Schrittmacherindikation bei Reflexsynkopen mit größter Zurückhaltung gestellt werden.

Therapie von bradykarden und tachykarden Herzrhythmusstörungen als Synkopenursache

Die Therapie bradykarder und tachykarder Herzrhythmusstörungen als Synkopenursache ist in Abb. 7 und 8 zusammengefasst.

Therapie struktureller Erkrankungen mit erhöhtem Risiko eines plötzlichen Herztodes

Bei Synkopenpatienten mit hypertropher Kardiomyopathie (CMP), Long-QT-Syndrom, arrhythmogener rechtsventrikulärer CMP (ARVC) oder Brugada-Syndrom und jeweils hohem Risiko für einen plötzlichen Herztod wird eine ICD-Implantation empfohlen (IIa, für ARVC IIb) (Brignole et al. 2018a). Bei niedrigem Risiko wird alternativ eine ILR-Implantation empfohlen zur EKG-Dokumentation bei der nächsten Synkope (jeweils IIa C).
Bei Synkopenpatienten mit eingeschränkter linksventrikulärer Funktion ≤35 % wird eine ICD-Implantation empfohlen (I A). Bei eingeschränkter, aber >35 % liegender Auswurffraktion wird bei ungeklärter Synkope eine ICD-Implantation als vernünftig erachtet (IIa C) (Brignole et al. 2018a). Dies ist eine weitreichende Expertenkonsensempfehlung, die von der ESC-Leitlinie „Ventricular Arrhythmias and Prevention of Sudden Cardiac Death“ 2015 abweicht (Priori et al. 2015). Hier empfiehlt sich eine sorgfältige Abwägung gegenüber einer ILR-Implantation zur weiteren Informationsgewinnung.

Fahrtauglichkeit

Für Privatfahrer gilt eine einzelne oder milde (d. h. mit Prodromi einhergehende) Reflexsynkope nicht als die Fahrtauglichkeit einschränkend, außer die Synkope trat während dem Autofahren auf. Patienten mit häufigeren und schweren (d. h. ohne Prodromi einsetzenden) Reflexsynkopen, arrhythmogenen Synkopen sowie Synkopen bei strukturellen kardiopulmonalen Erkrankungen gelten als fahruntauglich bis zur Etablierung einer erfolgreichen Therapie (Brignole et al. 2018c). Zur Frage der Einschätzung der Fahrtauglichkeit in Deutschland bei kardiovaskulären Erkrankungen s. auch Klein et al. 2017.

Organisatorische Aspekte

Die ESC-Leitlinie empfiehlt nachdrücklich die Einrichtung von sog. Synkopeneinheiten („syncope units“), allerdings ohne Angabe einer Empfehlungsklasse oder eines Evidenzgrades. Ziel ist eine optimierte, effektive, interdisziplinäre, hochkompetente und rasche Synkopenabklärung durch ein spezialisiertes Team in einer entsprechend ausgestatteten Einrichtung, am besten neben einer Notaufnahme eines Krankenhauses. Es werden detaillierte Empfehlungen zur Struktur, Ausstattung, Abläufen, Organisation der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung und der Teamzusammensetzung gegeben (Brignole et al. 2018a, c).
Dies ist eine idealisierte Versorgungsvorstellung, die bislang europaweit bis auf wenige Ausnahmen kaum verfügbar ist. Der medizinische und/oder ökonomische Nutzen ist bislang wissenschaftlich nicht ausreichend untersucht. Aktuell bestünde keinerlei angemessene Vergütungsabbildung. Die ESC-Leitlinie betont den interdisziplinären Charakter der Synkopenabklärung, insbesondere im Rahmen von Synkopeneinheiten.
Bei Fehlen derartiger Einrichtungen sollte die Abklärung von Synkopen unbekannter Ursache nach initialer Evaluation unter kardiologischer Zuständigkeit/Führung erfolgen.

Übersicht

Synkopenformen umfassen Reflexsynkopen, Synkopen bei orthostatischer Hypotonie sowie kardiale Synkopen infolge von Arrhythmien oder durch Flussobstruktion. Die Basisdiagnostik umfasst eine standardisierte Anamnese und Fremdanamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung im Liegen und nach mehrminütigem Stehen sowie ein 12-Kanal-EKG. Die diagnostische Trias bedeutet Prima-vista-Klärung evidenter Synkopenursachen, standardisierte Risikoeinschätzung bzgl. Gefährdung durch plötzlichen Herztod, bei unklarer Synkopenursache Generierung einer Verdachtsdiagnose mit nachfolgenden Testverfahren bzgl. Reflexursachen oder kardialen Ursachen, v. a. Arrhythmien. Kipptischuntersuchung und Karotissinusmassage sind Bestätigungstests eines begründeten klinischen Verdachts auf Reflexsynkopen, keine ungezielten Suchtests bei ungeklärter Synkope. Für rezidivierende ungeklärte Synkopen ohne Prodromi sollte zur gezielten Suche nach Arrhythmieursachen eine Loop-Rekorder-Implantation erfolgen. Therapeutisch werden Reflexsynkopen durch beruhigende Aufklärung, Allgemeinmaßnahmen, selten Medikamente und extrem selten (bei dokumentierter, spontaner reflektorischer Asystolie) mittels Schrittmacherimplantation behandelt. Die Therapie der orthostatischen Hypotonie umfasst Aufklärung, Allgemeinmaßnahmen und Medikamente. Arrhythmogene Synkopen werden gemäß der dokumentierten Arrhythmie behandelt. Die Therapie von Synkopenpatienten mit strukturellen oder Ionenkanalerkrankungen und hohem Risiko für einen plötzlichen Herztod erfordert zumeist eine ICD-Implantation.
Literatur
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Klein HH, Sechtem U, Trappe H-J (2017) Fahreignung im Straßenverkehr bei kardiovaskulären Erkrankungen. Dt. Ärztebl Int 114:692–702
Priori SG, Blomstrom-Lundqvist C, Mazzanti A, Blom N, Borggrefe M et al (2015) 2015 ESC Guidelines for the management of patients with ventricular arrhythmias and the prevention of sudden cardiac death. Eur Heart J 36:2793–2867CrossRef
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