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Klinische Neurologie
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Publiziert am: 08.09.2017

Neuropathologie: Liquorzytologie

Verfasst von: Eva Neuen-Jacob
Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt auf der Darstellung der Indikation zur neuropathologischen Liquordiagnostik und wichtiger Punkte, die beim Versand der Proben beachtet werden sollten.
Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt auf der Darstellung der Indikation zur neuropathologischen Liquordiagnostik und wichtiger Punkte, die beim Versand der Proben beachtet werden sollten.
Bei der neuropathologischen Untersuchung des Liquors steht eine zytologische Untersuchung des Liquors im Vordergrund, um eine mögliche Mitbeteiligung des Liquorraums bei einer neurologischen Erkrankung abzuklären. Die wichtigste Indikation ist der Nachweis von Tumorzellen als Folge einer Metastasierung in das ZNS, wobei Karzinome, Melanome, maligne Lymphome, Leukämien oder primär hirneigene Tumoren zu einer Liquoraussaat führen können. Auch bei entzündlichen Affektionen des ZNS kann die Liquordiagnostik wichtige diagnostische Informationen liefern, z. B. bei der akuten eitrigen Meningitis, Virusmeningitis, tuberkulösen Meningitis, Pilzerkrankungen oder Parasitosen.
Für eine optimierte Zellanreicherung aus der im Vergleich zum Blut sehr zellarmen Zerebrospinalflüssigkeit sind spezielle Zentrifugationstechniken erforderlich. Wichtig ist eine rasche Verarbeitung der Liquorprobe, die möglichst innerhalb einer Stunde nach der Punktion beginnen sollte, da sonst die Zellerhaltung zu schlecht ist. Bei längeren Transportwegen ist der Versand von ungefärbten Zytospinpräparaten vorzuziehen. Eine Zellfixierung in 4 %iger gepufferter Formalinlösung oder in 80%igem Alkohol ist lediglich als Kompromiss anzusehen, um die Zellen zu konservieren und einen Versand der Probe per Post zu ermöglichen.
An den Zytozentrifugenpräparaten können sowohl histologische Färbungen, z. B. nach Pappenheim (Abb. 1a, c, e), als auch histochemische oder immunhistochemische Spezialfärbungen zum Nachweis von Erregern bzw. zur Zelltypisierung (Abb. 1b, d, f) durchgeführt werden.
Fallbeispiel
Ein 39 Jahre alter HIV-positiver Patient klagte über Kopfschmerzen und Übelkeit. Zum Ausschluss eines ZNS-Lymphoms wurde eine Liquorpunktion durchgeführt. Das Liquorsediment zeigte zahlreiche rundliche Pilze mit peripherem Schleimkapsel-Halo (Abb. 1e), sodass die Diagnose einer Kryptokokken-Meningitis gestellt wurde, die sich immunhistochemisch bestätigen ließ (Abb. 1f).
Entscheidend für die Beurteilung der Liquorproben ist eine hinreichend genaue Kenntnis der Anamnese und der klinischen Befunde des Patienten, sofern sie für die Beantwortung der liquorzytologischen Fragestellung erforderlich sind (Hansen et al. 2017).
Bei entsprechender Fragestellung und ausreichender Probenmenge können auch Aliquots für zusätzliche Untersuchungen, z. B. Erregernachweis durch PCR, molekularbiologische Untersuchungen bei malignen Lymphomen etc. asserviert werden.

Facharztfragen

1.
Bei welcher Fragestellung ist eine neuropathologische Untersuchung des Liquors sinnvoll?
 
2.
Welche Punkte müssen bei der Verarbeitung und dem Versand der Liquorproben beachtet werden?
 
Literatur
Hansen HC et al (Hrsg) (2017) Notfälle Bewusstseinsstörungen und Koma. Springer, Berlin/Heidelberg/New York, in Vorbereitung