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Patienteninformation in der Onkologie

Verfasst von: Sylvia Sänger
Informationen sind eine wesentliche Voraussetzung zur Patientenbeteiligung. Das trifft in besonderer Weise auf die Onkologie zu, denn gerade hier sind (im Idealfall) von Arzt und Patient oft Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen zu fällen. Ob Patienten gut informiert in diesen Entscheidungsprozess gehen können, hängt wesentlich von der Verfügbarkeit, Verständlichkeit und Evidenzbasis der Informationen, von der Gesundheitskompetenz der Patienten und von der Akzeptanz der informierten Patienten durch die Ärzte ab. Der Beitrag beschreibt die Anforderungen an evidenzbasierte Patienteninformationen und ihre Rolle im Behandlungsprozess, die Erwartungen von Patienten an die Information und Aufklärung und die Problematik mangelnder Gesundheitskompetenz. Die besondere Funktion von Patientenleitlinien als Information und als Implementierungsinstrument der S3-Leitlinien in der Onkologie wird hervorgehoben. Onkologisch tätige Ärzte erhalten Anregungen zum Umgang mit Patienteninformationen und dem informierten Patienten.

Informationen als Teil der Behandlung

Im Nationalen Krebsplan wird als ein Ziel die aktive Einbeziehung von Patienten in Entscheidungen über medizinische Maßnahmen definiert (Bundesministerium für Gesundheit 2017). Wenn aber Patienten Mitglied des Behandlungsteams sein sollen, brauchen sie evidenzbasierte Informationen über ihre Erkrankung und vor allem über mögliche Behandlungsalternativen.
Evidenzbasierte Patienteninformation: Definition (Sänger et al. 2006)
Evidenzbasierte Patienteninformationen beruhen auf objektiven und wissenschaftlich belegten Aussagen zu Erkrankungen und deren Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Sie berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Erstellung vorhandenen besten und aussagekräftigsten Daten zu den untersuchten Themen und die Erfahrungen und Bedürfnisse betroffener Patienten. Evidenzbasierte Patienteninformationen müssen für Menschen ohne medizinische Vorbildung verständlich und relevant sein. Relevanz bedeutet, dass als „Erfolgsfaktoren“ der Behandlung auch solche dargestellt werden, die für Patienten bedeutsam sind. Dies sind insbesondere die Lebenserwartung und die Lebensqualität. Unter diesen Voraussetzungen sind evidenzbasierte Patienteninformationen eine Grundlage für Patienten, Entscheidungen für oder gegen infrage kommende Untersuchungs- oder Behandlungsmaßnahmen zu treffen.
Das Recht auf umfassende Information und Aufklärung gehört zu den gesetzlich verbrieften Patientenrechten, die im Jahr 2013 verabschiedeten Patientenrechtegesetz niedergeschrieben sind (Bundesgesetzblatt 2013). Für Patienten wurde der Wortlaut des Gesetzes in einer laienverständlichen Broschüre aufbereitet mit dem Titel „Ratgeber Patientenrechte – Informiert und selbstbestimmt“ (Bundesministerium für Gesundheit 2018). Die im Gesetz geregelte Information und Aufklärung bezieht sich jedoch lediglich auf die Aufklärung durch den Arzt. Es muss umfassend und verständlich über die erforderlichen Untersuchungen, die Diagnose, die beabsichtigte Therapie und die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung aufgeklärt werden. Chancen und Risiken sämtlicher infrage kommender Optionen und die unterschiedlichen Belastungen, die damit verbunden sind, müssen ebenfalls erläutert werden. Wenn Kosten für eine bestimmte Behandlung nicht übernommen werden, muss der Arzt darüber informieren. Das Patientenrecht auf Information beinhaltet auch die Aufklärung für den Fall, dass es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist.
Kurze Zusammenfassung der Patientenrechte in Bezug auf Information und Aufklärung (Bundesministerium für Gesundheit 2018)
Die Aufklärung des Patienten erfolgt:
  • nur durch den Behandelnden oder eine Person, die dazu ausgebildet ist, die Behandlung durchzuführen;
  • rechtzeitig vor den entsprechenden medizinischen Maßnahmen (den Patienten muss genügend Zeit gewährt werden, ihre Fragen zu stellen und Entscheidungen zu überdenken);
  • in einem persönlichen Gespräch (schriftliche Unterlagen können einbezogen werden, ersetzen aber nicht das Gespräch);
  • umfassend und verständlich (Risiken und Chancen aller infrage kommender Maßnahmen, Kosten der Behandlung, Behandlungsfehler).
  • Patienten haben das Recht, jederzeit ihre vollständigen Behandlungsunterlagen einzusehen und auf Wunsch eine Kopie zu erhalten (die Kosten hierfür trägt der Patient); verstirbt der Patient, haben die Angehörigen das gleiche Recht, es sei denn, der Patient hätte dies ausdrücklich oder mutmaßlich nicht gewollt; die Einsichtnahme kann in besonderen Ausnahmefällen abgelehnt werden, etwa dann, wenn Suizidgefahr besteht oder durch die Akteneinsicht Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden könnten
Ausnahmen bei der ärztlichen Aufklärung sind Notfälle, bei denen die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann, oder wenn der Patient selbst ausdrücklich auf eine Aufklärung verzichten möchte.
Neben der ärztlichen Aufklärung in einem persönlichen Gespräch beziehen Patienten weitere Informationen aus verschiedenen Quellen in Form von Printmedien, audiovisuellen Medien, elektronischen Medien (wie zum Beispiel, Internet, Gesundheits-Apps), von Selbsthilfeorganisationen oder von Menschen mit „wohlmeinenden Ratschlägen“. Das ist für behandelnde Ärzte nicht immer einfach. Besonders dann nicht, wenn sich die Inhalte der ärztlichen Aufklärung den von den Patienten zusätzlich recherchierten Informationen widersprechen.
Dennoch ist gerade in der Onkologie eine gemeinsame Entscheidungsfindung von Arzt und Patient wichtig, an der Patienten nach ihren Kräften und individuellen Bedürfnissen beteiligt sind (siehe Kap. „Patientenzentrierte Kommunikation und partizipative Entscheidungsfindung in der Onkologie“). Zu einem evidenzbasierten Vorgehen gehört die Kombination aus ärztlicher Expertise, Berücksichtigung der Ergebnisse der systematischen Forschung sowie Präferenzen und Wertevorstellung der Patienten (Sackett et al. 1996). Um ihre Wertevorstellungen und Präferenzen einbringen zu können, benötigen Patienten sehr umfangreiche Informationen, die in den Arztgesprächen nicht immer ausreichend oder nicht immer in verständlicher Form vermittelt werden. Nach einer Untersuchung des Berliner Selbsthilfeforums wurde eine Mängelliste zur Patienteninformation und -aufklärung erstellt, die auszugsweise folgende Punkte enthält (Stötzner 2001):
  • Ärzte hören zu wenig zu, haben zu wenig Zeit
  • Aufklärung und Beratung sind unzureichend
  • Ärzte sprechen in einer unverständlichen Wissenschaftssprache
  • Ärzte haben eine einseitige Definitionsmacht, es wird Druck ausgeübt in Richtung bestimmter Behandlungsmethoden
  • Ärzte legen ihre Interessen und Informationsquellen nicht offen
Obwohl diese Befragung aus dem Jahr 2001 stammt, hat sie noch immer nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Auch die von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC für das „Healthcare-Barometer 2018“ an 1000 Bürger gerichteten Fragen kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Mit dem Gesundheitssystem und der medizinischen Versorgung sind die Bürger zufrieden, mit dem Zeitbudget ihrer Ärzte für ihre Anliegen sind sie es nicht (Wollschläger 2018). Ungefähr 45 % der Bürger geben an, der Arzt nähme sich zu wenig Zeit für sie. Dass Patienten so empfinden, kann viele Ursachen haben. Wenig Zeit und Wissenschaftssprache der Ärzte machen da nur einen Teil aus. Gerade in der Onkologie verstehen Patienten durch die Verarbeitung des Diagnoseschocks die vermittelten Informationen oft nicht und sind mit allen neuen Informationen erst einmal überfordert. Außerdem scheint auch nicht die Zeit des Arzt-Patienten-Gesprächs allein ein ausschlaggebender Faktor für die Patientenzufriedenheit zu sein, es ist vielmehr die Qualität der Arzt-Patienten-Beziehung (Elmore et al. 2016). Informationen (gleich welcher Form), die der Patient mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen, hören oder sehen kann, helfen ihm und auch den Angehörigen oder anderen vertrauten Personen, das nächste Arztgespräch gezielt vorzubereiten, Fragen zu Unklarheiten zu notieren und so die eigenen Präferenzen mit den infrage kommenden Möglichkeiten abzugleichen.

Anforderungen an gute Patienteninformationen

Informationen zu gesundheitlichen Belangen sollen den aktuellen Wissensstand zu Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge zuverlässig und unverzerrt darstellen. Die Arbeitsgruppe „Gute Praxis Gesundheitsinformation“ (AG GPGI) des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin fasst den Begriff Patienteninformationen daher weiter als Gesundheitsinformation und konsentierte 2016 in zweiter Fassung die „Gute Praxis Gesundheitsinformation“ (Arbeitsgruppe GPGI 2016). In diesem Konsenspapier sind Qualitätsanforderungen für den Erstellungsprozess und die Beschaffenheit der Information selbst definiert. Nach den Forderungen der AG GPGI beruhen evidenzbasierte Gesundheitsinformationen informationen auf:
  • Einer systematischen Recherche
  • Einer begründeten Evidenzauswahl
  • Einer unverzerrten Darstellung der relevanten Ergebnisse
  • Einer angemessenen inhaltlichen und sprachlichen Darstellung von Unsicherheiten
  • Entweder einem Verzicht auf direkte Empfehlungen oder einer klaren Trennung zwischen der Darstellung von Ergebnissen und der Ableitung von Empfehlungen
  • Der Berücksichtigung der aktuellen Evidenz zur Kommunikation von Zahlen, Risikoangaben und Wahrscheinlichkeiten; welche Wirkung welche Darstellung bei Patienten hat, wurde von Lühnen et al. für die „Leitlinie evidenzbasierte Gesundheitsinformation“ untersucht (Lühnen et al. 2017)
  • Transparenten Angaben über Verfasser und Herausgeber der Gesundheitsinformation und deren Finanzierung
Personen und Institutionen, die evidenzbasierte Informationen erstellen, sollen nach den Anforderungen der Guten Praxis Gesundheitsinformation ihre Vorgehensweise bei der Informationsrecherche, der Informationspräsentation und bei der Qualitätssicherung in einem Methodenpapier beschreiben.
Qualitätskennzeichnungen im Internet bzw. auf Printmedien wie die Transparenzsiegel des Aktionsforums Gesundheitsinformationssysteme afgis (www.afgis.de), der Stiftung Health on the Net (www.hon.ch), das Zertifikat der Stiftung Gesundheit (www.stiftung-gesundheit.de), das Zertifikat der Spezial-Suchmaschine für Medizin und Gesundheit (www.medisuch.de) oder das DISCERN-Instrument zur Bewertung der methodischen Qualität von Gesundheitsinformationen (www.discern.de) sind kein Garant für unverzerrte, evidenzbasierte Inhalte, da diese Qualitätsprüfungen vornehmlich formale Aspekte abprüfen. Sie sind aber ein erster Anhaltspunkt dafür, dass sich die bewerteten Informationsanbieter mit der Qualität ihrer Informationen auseinandersetzen. In Tab. 1 sind die verschiedenen Qualitätskennzeichnungen und Bewertungssysteme angeführt.
Tab. 1
Qualitätskennzeichnungen und Qualitätsprüfungen auf Broschüren, im Internet und für Gesundheits-Apps. (Aus: Sänger 2015)
Anbieter
Internetadresse
Beschreibung
afgis
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afgis seht für Aktionsforum Gesundheitsinformationssysteme und ist ein gemeinnütziger ausprobiert werden, für die Prüfung fallen Kosten an
Health on the Net
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Die in der Schweiz ansässige Stiftung Health on the Net (HON) hat 8 Prinzipien für gute Webseiten, den sogenannten „HON code of conduct“, definiert. Seiten, die dieses Logo tragen, befolgen diese Prinzipien und wurden auch dahingehend von HON überprüft. Wer eine solche Prüfung durchlaufen hat, ist berechtigt, das HON-Siegel auf dem Internetangebot zu platzieren. Diese Qualitätskennzeichnung gilt weltweit. Die zertifizierten Seiten werden alle 2 Jahre automatisch erneut zertifiziert. Die erste Qualitätsprüfung ist kostenfrei
Spezial-Suchmaschine für Medizin und Gesundheit
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Das Institut für Qualität und Transparenz von Gesundheitsinformationen (www.iqtg.de) vergibt nach Qualitätsprüfung anhand transparenter Kriterien ein Qualitätssiegel für medizinische Internetangebote. Die Siegelträger müssen sich dort verpflichten, frei von Industrieinteressen bei ihrem Angebot zu sein. Das Qualitätsprüfungsverfahren gilt in Deutschland und ist kostenfrei
Stiftung Gesundheit
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Die gemeinnützige Stiftung Gesundheit zertifiziert Publikationen (Flyer, Broschüren, Patientenbücher) und Internetseiten auf fachliche Qualität und Verständlichkeit. Gutachter sind Publizisten, Juristen und IT-Experten. Ist das Gütesiegel vergeben, hat es Gültigkeit für ein Jahr. Das Prüfverfahren gilt nur in Deutschland
DISCERN
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DISCERN ist ein Instrument bzw. Hilfsmittel, das entwickelt wurde, um Nutzern von Patienteninformationen zu helfen, die Qualität von Patienteninformationen über Behandlungsalternativen einzuschätzen. Es enthält 15 Fragen und eine Gesamteinschätzung zur Beurteilung der methodischen Qualität einer Patienteninformation.
HealthOn
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Informations- und Bewertungsplattform für Gesundheits-Apps. Für den Test als vertrauenswürdige Quellen werden 7 Kriterien definiert. Das Bewertungsverfahren ist ausführlich beschrieben. Die Website enthält Testberichte zu geprüften Gesundheits-Apps und eine Checkliste für Gesundheits-Apps. Unternehmen können die HealthOn-Expertise nutzen, um die Qualität ihrer Apps zu verbessern oder sich bei der Entwicklung ihrer digitalen Portfolios beraten zu lassen
Patienteninformationen beziehen sich nicht nur auf individuell erforderliche Maßnahmen der Prävention, Diagnostik, Therapie oder Nachsorge. Auch aussagekräftige, objektiv erhobene und vor allem verständlich aufbereitete Daten über die Qualität medizinischer Einrichtungen und Informationen zu Beratungs- und Hilfeangeboten, sozialrechtliche Informationen sowie Informationen zur Selbsthilfe sind für Patienten wichtig.

Was Patienten erwarten

Fragen, die Patienten nach der Diagnose einer Tumorerkrankung haben, beziehen sich nicht nur auf das Verständnis der Erkrankung selbst sowie möglicher Therapieoptionen, vielmehr ist für die Betroffenen jetzt wichtig zu wissen: Wer ist in meinem Fall „der beste Arzt“, das „beste Krankenhaus“? Wie wird sich mein Leben verändern? Was muss ich alles beachten? etc.
Die Arzt-Patienten-Beziehung mit dem Fokus der Informationsvermittlung ist aus verschiedenen Sichtweisen (Health Care Professionals und Patienten bzw. Patientenvertretungen) untersucht worden. Patienten hoffen auf den „allwissenden Arzt auf dem Weltniveau der medizinischen Forschung und Erkenntnis … der … in unabhängiger Beraterposition seinen Patienten durch die Untiefen seiner Erkrankung geleitet. Sie wünschen nur diejenigen Therapien, die mit nachvollziehbarer Evidenz auch Erfolg versprechen“ (Sänger et al. 2007b). Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts erwarten 99 % der befragten Bürger umfassende und verständliche Informationen von ihrem Arzt (Laschet 2013). Dieser Wunsch rangiert auch bei Untersuchungen anderer Autoren auf den vorderen Rängen (Ollenschläger 2004).
Besonders bei Patienten mit einer Tumorerkrankung ist das Informationsbedürfnis hoch, auch wenn es Phasen gibt, in denen der Patient nicht in der Lage oder bereit ist, Informationen aufzunehmen. Informationsbedürfnisse können im Verlauf einer Erkrankung zunehmen oder abnehmen (Schmidt et al. 2015). Informationsdefizite sehen Patienten nach Untersuchungen von Schmidt et al. vor allem im Bereich der Alltagsbedürfnisse, der Ernährung, der Anwendung gesundheitsförderlicher Mittel und Maßnahmen und der Naturheilverfahren. Überwiegend und teilweise bevorzugte Informationsquellen sind Gespräche (93 %), Broschüren (89 %), Internet (56 %) und Informationsveranstaltungen (55 %).
Die von Schäffner (Schäffner 2013) angeführten Erwartungen von Patienten und Ärzten auf der Sach- und Beziehungsebene (Tab. 2) lassen sich durch gute Information im Arzt-Patienten-Gespräch und ergänzendes Informationsmaterial zum großen Teil befriedigen.
Tab. 2
Erwartungen von Patienten und Ärzten auf der Sach- und Beziehungsebene. (Nach Schäffner 2013)
 
Der Patient wünscht sich …
Der Arzt wünscht sich …
… auf der Sachebene
… dass der Arzt sachlich kompetent ist, was man an dessen Fähigkeit erkennen kann, eine sichere Diagnose zu erstellen bzw. einzuleiten, und natürlich auch an der Wirksamkeit der therapeutischen Maßnahmen
… dass der Arzt seine eigenen Grenzen erkennt und ggf. den Patienten an einen Facharzt oder an eine Klinik überweist, ihn dann aber nicht einfach abgibt, sondern durch die nachfolgenden medizinischen Institutionen wenigstens für eine Übergangszeit begleitet
… dass es ihm gelingt, die Beschwerden abzuklären und zu behandeln oder die Behandlung einzuleiten. Sichtbar für den Arzt wird der Erfolg zudem, wenn der Patient sich bedankt und schlicht und einfach wiederkommt
… auf der Beziehungsebene
… als Individuum und nicht als Fall behandelt und wahrgenommen zu werden, indem der Arzt den Patienten zum Beispiel mit Namen anredet
… ernst genommen, also nicht von oben herab behandelt zu werden. Dazu gehört auch, dass der Arzt die Beschwerden mitsamt der damit von dem Patienten verknüpften Vermutungen, auch wenn diese aus ärztlicher Sicht möglicherweise laienhaft falsch erscheinen mögen, aufnimmt und dabei seine Bereitschaft, aber auch seine Fähigkeit zeigt, aktiv zuzuhören. Diese Fähigkeit wird vor allem durch ein gezieltes Nachfragen erkennbar, das Bezug auf das nimmt, was der Patient zuvor gesagt hat
… dass es ihm … über eine freundliche Zuwendung gelingt, ein notwendiges Vertrauensverhältnis aufzubauen
… dass nicht nur die Linderung der Beschwerden, sondern auch die Zufriedenheit mit dem Gespräch beim Patienten einen nicht zu unterschätzenden Eindruck hinterlässt
Patienten nutzen heute mehr als 3 unterschiedliche Quellen, um sich Informationen zu Gesundheitsthemen zu verschaffen. Bittner und Kollegen haben 800 Ärzte befragt, welche Auswirkungen das aus Ärztesicht auf die Arzt-Patienten-Beziehung hat (Bittner 2016). Zu Patienten, die sich selbst informieren, herrscht geteilte Meinung. Vor allem bei Patienten mit geringem Bildungsstatus bewerteten die Ärzte die Auswirkungen der Selbstinformation eher negativ. Ungefähr ein Drittel der befragten Ärzte gaben an, dass die Selbstinformation die Patienten verwirre und das Vertrauensverhältnis zum Arzt beeinträchtige.

DEN Patienten gibt es nicht

Ebenso wie es den Arzt nicht gibt, gibt es auch nicht den Patienten. Ärzte können während ihrer Ausbildung auf bestimmte ethische und normative Betrachtungsweisen „eingeschworen werden“, den „Beruf des Patienten“ kann man nicht nach allgemeingültigen Vorgaben erlernen. Die „Expertenbildung in eigener Sache“ ist stets hochindividuell, und es wird hier immer eine sehr große Heterogenität geben. Das ist eine große Herausforderung für Ärzte. Wie sollen sie so und unter Berücksichtigung des Zeitmangels die individuellen Informationsbedürfnisse eines jeden Patienten umfassend befriedigen? An einer Typologie der Patienten haben sich verschiedene Autoren abgearbeitet. Autoren aus dem Selbsthilfebereich beispielsweise definieren auf der Grundlage ihrer Erfahrung den Vereinfacher, den zuhörenden Versteher, den nachlesenden Versteher, den Selbstbewerter, den Erfahrung-Einholenden, den Zweitmeinung-Einholenden, den Solidarischen und den Zweifler (Sänger et al. 2007b). Marstedt und Kollegen (Marstedt et al. 2007) haben anhand von multivariaten Analysen einer Befragung von 1500 Personen auf der Basis der Dimensionen Informationsbemühungen zu Gesundheitsfragen und Medizinvertrauen 4 Patiententypen identifiziert:
  • Den Gleichgültigen (niedrige Informationsbemühungen, niedriges Medizinvertrauen)
  • Den Arztgläubigen (niedrige Informationsbemühungen, hohes Medizinvertrauen)
  • Den Arztkritischen (hohe Informationsbemühungen, niedriges Medizinvertrauen)
  • Den Kotherapeuten (hohe Informationsbemühungen, hohes Medizinvertrauen)
Es wäre natürlich am besten, wenn alle Patienten zum Typus des Kotherapeuten gehörten. Leider ist das in der Praxis nicht der Fall. Außerdem haben Patienten auch ein Recht auf Nichtwissen. In diesem Fall sollte man ihnen aber immer wieder Informationsangebote unterbreiten, damit sie sich bei Bedarf wieder beteiligen können, wenn es ihre Ressourcen und Wünsche zulassen.

Gesundheitskompetenz der Patienten als limitierender Faktor

Evidenzbasierte Gesundheitsinformationen nützen nicht viel, wenn sie vom Patienten nicht gefunden und verstanden werden. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung war in den vergangenen Jahren Ziel von internationalen und nationalen Studien (Schaeffer et al. 2017b; Quenzel und Schaeffer 2016; Schaeffer et al. 2017a; Sørensen et al. 2015). Eine große Herausforderung bestand zunächst darin, das Konzept Gesundheitskompetenz exakt zu definieren (Dierks 2017). Sørensen und Kollegen haben in einem systematischen Review Definitionen und Modelle ermittelt und erstmalig eine einheitliche Definition von Gesundheitskompetenz vorgenommen (Sørensen et al. 2012), die auch in Deutschland übernommen wurde:
Gesundheitskompetenz
Unter Gesundheitskompetenz wird das Wissen, die Motivation und die Fähigkeit verstanden, gesundheitsrelevante Informationen ausfindig zu machen, zu verstehen, zu beurteilen und zu nutzen, um die Gesundheit erhalten, sich bei Krankheiten die nötige Unterstützung durch das Gesundheitssystem sichern oder sich kooperativ an der Behandlung und Versorgung beteiligen und die dazu nötigen Entscheidung treffen zu können. International wird diese basale Kompetenz als Health Literacy bezeichnet.
Laut einer Studie zur Gesundheitskompetenz in Deutschland verfügen 54 % der Bevölkerung über eine inadäquate bzw. eingeschränkte Gesundheitskompetenz (Schaeffer et al. 2016). Insbesondere vulnerable Gruppen mit niedrigem Bildungsstatus und chronisch kranke Patienten sind besonders benachteiligt. Ein Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz wurde am 19. Februar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt und an die Politik übergeben (www.nap-gesundheitskompetenz.de). Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in allen Lebenswelten zu fördern, das Gesundheitssystem nutzerfreundlich und gesundheitskompetent zu gestalten, für Menschen mit chronischer Erkrankung ein gesundheitskompetentes Leben zu ermöglichen und die Gesundheitskompetenz systematisch zu erforschen. Für die Onkologie ist insbesondere das Ziel wichtig: für Menschen mit chronischer Erkrankung ein gesundheitskompetentes Leben zu ermöglichen. Dazu gehört, die
  • Gesundheitskompetenz in die Versorgung von Menschen mit chronischer Erkrankung zu integrieren,
  • einen gesundheitskompetenten Umgang mit dem Krankheitsgeschehen und seinen Folgen zu ermöglichen und zu unterstützen,
  • Fähigkeit zum Selbstmanagement von Menschen mit chronischer Erkrankung und ihren Familien zu stärken sowie
  • Gesundheitskompetenz zur Bewältigung des Alltags mit chronischer Erkrankung zu fördern.
Bei der Umsetzung der Ziele des Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz sind onkologisch tätige Ärzte sowie an der Behandlung und Betreuung beteiligte Berufsgruppen besonders gefragt. Denn gesundheitskompetente Patienten sind besser in der Lage, sich an allen Entscheidungen zu ihrer Behandlung zu beteiligen und in gemeinsamer Verantwortung auch mehr bewusste Therapietreue („adherence“) zu zeigen.

Patientenleitlinien in der Onkologie

Zu den wichtigsten Informationsmaterialien, die onkologisch tätige Ärzte an ihre Patienten weiterreichen können, gehören Patientenleitlinien. Sie enthalten eine allgemein verständliche „Übersetzung“ der wissenschaftlich begründeten Empfehlung der evidenzbasierten Leitlinie für Ärzte und medizinisches Fachpersonal, Hilfestellungen zur Präferenzklärung für anstehende Entscheidungen, Vorschläge zur Vorbereitung des Arzt-Patienten-Gesprächs in Form von Fragenchecklisten und Anregungen, Tipps und Hinweise anderer betroffener Patienten zur Krankheitsbewältigung und zum Selbstmanagement im täglichen Leben. Erstellt werden diese Patientenleitlinien nach einem strikten methodischen Vorgehen von einem Team zusammengesetzt aus medizinischen Fachexperten, Methodikern und Patientenvertretern in enger Abstimmung mit den Autoren der entsprechenden ärztlichen Leitlinie. Das Vorgehen beim Erstellen evidenzbasierter Patientenleitlinien wird transparent in einem begleitenden Dokument, einem Methodenreport, beschrieben. Für den Bereich der Onkologie stehen die Patientenleitlinien kostenfrei zum Download bereit unter: http://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/patientenleitlinien/
Der Vorteil beim Einsatz von Patientenleitlinien in Verbindung mit der S3-Leitlinie für Fachexperten ist die adressatengerechte Vermittlung der gleichen Inhalte. Patienten können in ihrer Kompetenz gestärkt werden und nutzen Informationen, die denen der ärztlichen Empfehlungen nicht widersprechen. Gleichzeitig werden Patientenleitlinien als ein wichtiges Implementierungsinstrument der S3-Leitlinien für medizinische Fachexperten angesehen (Sänger et al. 2007a).

Was Ärzte tun können

Auch ein Patient, der seinem Arzt vertraut, kann, darf und soll sich sogar selbst informieren. Er stellt damit nicht die ärztliche Autorität infrage, sondern übernimmt die im § 1 SGB V festgeschriebene Mitverantwortung für seine Gesundheit. Um den selbstinformierten Patienten kommt heute kein Arzt mehr herum. Ärzte können aber einen Beitrag dazu leisten, dass Patienten „richtig“ informiert sind, indem sie ihre Patienten auf vertrauenswürdige Angebote hinweisen (siehe Kap. „Internetportale für die Hämatologie und Onkologie“), ihnen die Patientenleitlinie zu ihrer Erkrankung aushändigen (siehe unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/patientenleitlinien/) und sie darüber informieren, woran sie eine gute Gesundheitsinformation selbst erkennen können. Entsprechende Checklisten zu einer ersten Einschätzung der Qualität sind im Internet frei verfügbar:
Es ist sinnvoll für Ärzte, sich selbst auch über Quellen vertrauenswürdiger Informationen und Entscheidungshilfen zu informieren und die Kriterien für gute Gesundheitsinformationen zu kennen. So kann man Patienten ermutigen, sich selbst gezielt zu informieren und mithilfe dieser Informationen das nächste Arztgespräch (ggf. mit einer Fragencheckliste) vorzubereiten. Patienten sollten ebenfalls stets ermutigt werden, Fragen zu stellen, Unklarheiten und Ängste anzusprechen sowie nach der „Teach-back“-Methode zu wiederholen, was sie im Aufklärungsgespräch verstanden haben. Das ist kein großer zusätzlicher Arbeitsaufwand, der auf onkologisch tätige Ärzte zukommt, es ist vielmehr eine Frage der Einstellung. Die Förderung der Gesundheitskompetenz kann beispielsweise in entsprechenden Veranstaltungen der studentischen Ausbildung trainiert werden (Sänger und Gensichen 2016). Für die ärztliche Fort- und Weiterbildung stehen Material- und Methodensammlungen zur Verfügung (Schmidt-Kähler et al. 2017).
Aber auch „Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit erhalten, sich Wissen zur Recherche, Interpretation und individuellen Anwendung evidenzbasierter Gesundheitsinformationen anzueignen“ (Sänger und Lang 2011). Dieses Wissen können sie zum Beispiel in einer Patientenuniversität (Dierks und Seidel 2013) oder im Rahmen von Veranstaltungen von Kliniken, Tumorzentren, Landeskrebsgesellschaften erwerben. Besonders wertvoll ist die Einbindung der Selbsthilfe. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer Selbsthilfegruppe kann ebenfalls Patienten dabei unterstützen, gezielt nach qualitativ guten Informationen zu suchen und kompetent in eigener Sache zu werden.
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