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Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention von Krebserkrankungen: Grundlagen und Prinzipien

Verfasst von: Hajo Zeeb und Klaus Giersiepen
Primäres Ziel aller Präventionsbemühung ist die Vermeidung von Erkrankungen bzw. die Minderung der Inzidenz von Krebserkrankungen. Zur Primärprävention werden Impfungen, Maßnahmen für ein gesundheitsförderliches Verhalten und die Vermeidung von Gefahrstoffen gerechnet.
Ist die Erkrankung bereits eingetreten, ist nur noch sekundäre Prävention möglich. Diese kann individuell im Kontext der Krebsfrüherkennung stattfinden („graues“ oder opportunistisches Screening), sollte aus Gründen der Qualitätssicherung aber eher als bevölkerungsbezogenes organisiertes Screening für asymptomatische Personen durchgeführt werden. Zu derartigen Screeningprogrammen gehören zeitlich getaktete Einladungen, Terminvorschläge und klar definierte messbare Zielvorgaben bezüglich der eingesetzten Tests und der Messung von Outcomes. Screeningprogramme sollten nach international anerkannten Vorgaben der WHO bzw. einschlägiger Evidenz entwickelt, implementiert und evaluiert werden.
Maßnahmen der Rehabilitation nach erfolgter primärer Krebstherapie und Anstrengungen zur Früherkennung von Rezidiven werden zur tertiären Prävention gezählt.

Primärprävention

Die Primärprävention zielt generell darauf ab, Neu-Erkrankungen und Verletzungen zu verhindern, bevor sie auftreten. Primärprävention im Kontext der Krebsprävention kann geschehen, indem Risikofaktoren für Krebserkrankungen minimiert oder abgestellt werden, ungesunde oder unsichere Verhaltensweisen geändert werden, und die Widerstandsfähigkeit gegenüber (Krebs-)Erkrankungen bzw. den zugrunde liegenden Risikofaktoren gesteigert wird.
Impfungen gegen (Krebs-)Erkrankungen sind ein Beispiel der primären Krebsprävention, aber auch die einschlägige Gesetzgebung zur Verwendung von Gefahrstoffen (z. B. Verbot von Asbest oder der Ersatz von Benzol durch weniger gefährdende Substanzen). Auch die Aufklärung über gesundheitsförderliches Verhalten (z. B. gesund essen, weniger Alkohol trinken, regelmäßig Sport treiben, nicht rauchen) gehört in diese Kategorie.
Maßnahmen der Primärprävention werden oft auch als Vorsorge (vor Erkrankung) bezeichnet (linke Box in Abb. 1 zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keine Tumorerkrankung vorliegt). Bei gelingender Primärprävention lässt sich somit die Inzidenz der Zielerkrankung verringern.

Abgrenzung primäre/sekundäre Prävention

Abgrenzungen der primären zur sekundären Prävention können nach Fachrichtung variieren. So zählen Arbeitsmediziner den Ersatz eines karzinogenen Arbeitsstoffes durch eine weniger gefährdende Substanz zur Primärprävention (bevorzugte Strategie), während sie die Ausstattung der Beschäftigten mit Schutzausrüstung zur Vermeidung eines Körperkontaktes mit dem Karzinogen oder der Aufnahme in den Körper als sekundäre Prävention bezeichnen (2. Wahl bei der Präventionsstrategie: wenn sich der Gefahrstoff z. B. technisch nicht ersetzen lässt). Beide Strategien würden Epidemiologen als primäre Prävention bezeichnen, da beide der Minderung der Inzidenz dienen.
Die Übergänge zur sekundären Prävention sind manchmal fließend, je nachdem, ob man die Vorstufe einer Erkrankung durch Früherkennung detektiert und beseitigt, um damit die in der Folge erwartete maligne Krebserkrankung zu verhindern, oder ob man nur die maligne Erkrankung im Fokus hat und die Frühformen nicht als Zielerkrankung definiert.
Ein typisches Beispiel wäre die Detektion und Beseitigung eines noch benignen Polypen anlässlich einer Koloskopie, um damit das Auftreten eines invasiven Karzinoms in der Folge an dieser Stelle zu verhindern.
Wird bereits der Darm-Polyp als Zielerkrankung angesehen, dann wäre dessen Früherkennung und Beseitigung Sekundärprävention. Wird jedoch der Fokus auf das invasive Kolonkarzinom gerichtet, das durch die Abtragung des Polypen verhindert wird, so kann die Detektion und Beseitigung des Polypen als primärpräventiv für das nicht mehr auftretende Kolonkarzinom eingeschätzt werden, denn es gelingt, die Inzidenz des Kolonkarzinoms zu senken.
Analog wäre die Beseitigung von zervikalen intraepithelialen Neoplasien (CIN) als primäre Prävention eines invasiven Zervixkarzinoms zu verstehen, könnte aber auch als sekundäre Prävention im Sinne einer Früherkennung von Vorstufen einer noch nicht maligne agierenden Ziel-Erkrankung eingeordnet werden.

Sekundärprävention

Die Sekundärprävention zielt darauf ab, eine bereits vorhandene Erkrankung früher zu erkennen, um damit die Folgen und Auswirkungen der Erkrankung zu verringern. Typisches Beispiel wäre die Detektion eines Mammakarzinoms anlässlich einer Screening-Mammografie.
Die Probandinnen, d. h. die Teilnehmerinnen an einer Screening-Mammografie, werden nicht symptombezogen zur Untersuchung eingeladen. Sie haben zu diesem Zeitpunkt keine einschlägigen Symptome und fühlen sich gesund, weshalb man sie auch nicht als Patientinnen bezeichnen sollte.

Screeningtests

Screeningtests sollten einfache und von breiten Kreisen der Bevölkerung akzeptierte Tests sein. Grundlegende Kriterien für Screening, die auch die WHO übernommen hat, wurden von Wilson und Jungner 1968 entwickelt (siehe Tab. 2). Screeningtests entscheiden in der Regel nur darüber, ob Auffälligkeiten vorliegen, die in absehbarer Zeit einer weiteren diagnostischen Abklärung bedürfen, oder ob derzeit keine weiteren Maßnahmen bis zum Ablauf des Screeningintervalls nötig sind. Nur in Ausnahmefällen werden mit dem Screeningtest Diagnosen gestellt (z. B. blutendes Kolonkarzinom anlässlich einer Koloskopie). Meist bedarf es im Anschluss an einen positiven Screeningtest einer Serie positiv verlaufender diagnostischer Tests, bis die Zielerkrankung bestätigt wird. So führt z. B. ein positiver Befund anlässlich einer Screeningmammografie bei einer asymptomatischen Frau zu deren Wiedereinbestellung, um eine professionelle Palpation der Brust vorzunehmen (Test 2). Folgt ein positiver Tastbefund, führt dieser zur Sonografie (Test 3), und ein unklarer Ultraschallbefund führt zu weiteren Röntgenaufnahmen in weiteren Ebenen (Test 4) und diese bei weiter unklarem Befund letztlich zur Biopsie (Test 5). Erst bei einem positiven Biopsiebefund steht die Karzinomdiagnose am Ende der Test-Batterie fest – oder sie wurde mit hoher Sicherheit ausgeschlossen.

Organisiertes und opportunistisches Screening

Je nach Ausgestaltung und Verlauf des konkreten Angebots kann ein organisiertes Screening vom opportunistischen Screening abgegrenzt werden. Spricht die Ärztin die Zielperson an oder geht die Initiative von dieser aus, ist der Anlass opportunistisch (Gelegenheit). Fast alle von den Krankenkassen gezahlten Screeningangebote werden in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie indirekt als opportunistisches Screening definiert (Gemeinsamer Bundesausschuss 2018). Nur beim Mammografiescreening löst der 50. Geburtstag einer Frau eine erste Einladung zum Screening mit Nennung eines Termins in einer konkreten Screeningeinheit aus. Weitere Einladungen in zweijährlichen Abständen folgen bis zum Abschluss des 70. Lebensjahres.
Screening ist eine organsierte bevölkerungsbezogene Maßnahme nach den Regeln der WHO (Wilson und Jungner 1968; Andermann et al. 2008) mit einem Einladungsmodell und einer vor Implementierung des Programms definierten Evaluation aller relevanten Prozessparameter und Endpunkte. Der Begriff „Krebsfrüherkennung“ oder „Vorsorge“ hat eher die Einzelperson mit ihrem Schicksal im Fokus und achtet weniger auf bevölkerungsbezogene Parameter. Der Begriff Vorsorge ist im Kontext des dreistufigen Krebspräventionskonzeptes wenig spezifisch und sollte daher nicht verwendet werden.

Screeningintervalle

Je nach Entität bedarf es einer einmaligen Untersuchung (bei zu detektierenden Genveränderungen, z. B. unmittelbar nach der Geburt) oder regelmäßig wiederkehrender Untersuchungen zur Erkennung von Krankheiten in den frühesten Stadien (z. B. zweijährliche Mammografie zur Erkennung von Brustkrebs). Hier entscheiden Abwägungen über die Tumor-Wachstumsgeschwindigkeit, die unerwünschten Wirkungen des Tests (z. B. Strahlenbelastung) und der nötige Aufwand für die Untersuchung über die Festlegung der Intervalle.
Während beim Brustkrebs 2 Jahre (Deutschland) bzw. 3 Jahre (Großbritannien) als angemessenes Intervall unter Beachtung von Aufwand, Nutzen und Strahlenrisiko gelten, wäre diese Zeitspanne beim eher schnell wachsenden Bronchialkarzinom wenig zielführend. Beim Zervixkarzinom wurde das früher in Deutschland geltende einjährige Screeningintervall für den PAP-Abstrich kürzlich in Kombination mit der Einführung von HPV-Tests risikoadaptiert verlängert.
Beim kolorektalen Karzinom werden in einigen Ländern die Screeningkoloskopie bzw. Sigmoidoskopie einmalig angeboten und nur bei Polypträgern wiederholt, während in Deutschland die Möglichkeit besteht, die erste Früherkennungs-Koloskopie grundsätzlich nach 10 Jahren als Kassenleistung zu wiederholen. Bei allen Entitäten gelten zudem Altersgrenzen für die Einbeziehung in das organisierte Screening (z. B. Mammografie-Screening: 50-<70 Jahre).

Überdiagnose/Übertherapie

Erkrankungen, die nie symptomatisch geworden wären und nur durch Screening entdeckt wurden, nennt man Überdiagnosen. Im Unterschied zum falsch-positiven Befund haben Personen mit Überdiagnose wirklich die Erkrankung, diese wäre aber in der Lebenszeit der Person nicht bedeutsam geworden. Bei der Behandlung einer Person mit Überdiagnose handelt es sich dementsprechend um Übertherapie. Überdiagnosen und Übertherapien tragen nur zum Schaden eines Screeningprogrammes bei und sind ohne Nutzen. Zum Zeitpunkt der Diagnosestellung kann niemand sagen, ob es sich letztlich um eine Überdiagnose oder eine Erkrankung mit progredientem Verlauf handeln wird. Ein Verdacht auf Überdiagnosen entsteht dann, wenn im Zeitverlauf der Anteil der Frühstadien unter allen detektierten Tumoren zwar ansteigt, während die absolute Zahl von fortgeschrittenen Tumoren konstant bleibt oder nur unbedeutend abfällt. Ein weiteres Verdachtsmoment für Überdiagnosen wäre, wenn in der ältesten Zielgruppe im Screeningprogramm die Inzidenz nach Programmbeginn ansteigt und in der nächst-älteren Gruppe kein kompensatorischer Rückgang der Inzidenz zu beobachten wäre. Hier müssten die eigentlich in dieser Gruppe symptomatisch auftretenden Tumore zuvor bei der jüngeren Altersklasse durch das hier bestehende Screeningangebot „abgefischt“ worden sein.

Schaden und Nutzen von Screening-Untersuchungen

Bei Screening-Untersuchungen kommt es zu einer beabsichtigten zeitlichen Vorverlagerung der Diagnose (lead time). Nehmen wir an, dass eine Frau im Alter von 66 Jahren einen Knoten in ihrer Brust tastet und dass bei ihr noch im selben Jahr ein Mammakarzinom diagnostiziert und therapiert wird. Nehmen wir weiter an, dass sie bei einem Szenario ohne Screening trotz Therapie mit 70 Jahren an einem Mammakarzinom verstirbt. Sie hätte dann 4 Jahre ab Diagnosezeitpunkt überlebt.
Bei einem Szenario mit Screening hätte sie definitionsgemäß nicht bis zum Auftreten von Symptomen gewartet, sondern wäre z. B. mit 64 Jahren zur Mammografie eingeladen worden, bei der dann auch das Karzinom entdeckt wurde: Wäre sie auch in diesem Szenario mit 70 Jahren an einem Mammakarzinom verstorben, hätte die Überlebenszeit nach Diagnose 6 statt 4 Jahre betragen. Dieser scheinbare Überlebenszeitgewinn von 2 Jahren wird als lead time bias bezeichnet: Die Verzerrung entsteht durch den vorverlegten Beginn der Erkrankungsphase bei der Messung der Überlebensdauer. Die Beispielperson verstirbt in diesem Szenario ebenfalls mit 70 Jahren und hätte keinerlei Nutzen durch das Screening gehabt: im Gegenteil, ihre Lebensqualität wäre schon 2 Jahre früher durch die vorgezogene Diagnose und Behandlung des Karzinoms beeinträchtigt gewesen.
Tab. 1 gibt einen Überblick über Verzerrungsfaktoren beim Screening.
Tab. 1
Typische Verzerrungsformen (Bias) bei Screeningstudien (adaptiert nach Croswell et al. 2018)
Bias
Definition
Freiwilligen-Bias
Auswahlfehler, der durch Unterschiede zwischen (oft insgesamt gesünderen) Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern an Screening-Untersuchungen resultiert.
Vorverlagungs (Lead-time) – Bias
Die scheinbare Verlängerung der Überlebenszeit bei im Screening detektierten gegenüber erst beim Auftreten von Symptomen erkannten Tumoren. Hier gibt es keine wirkliche Verbesserung beim Überleben.
Length-Time Bias
Periodische Screening-Untersuchungen entdecken präferenziell langsam wachsende und wenig schmerzhafte, symptomarme Tumoren. Schnell wachsende Tumoren fallen eher zwischen Screening-Intervalle und werden klinisch auffällig.
Überdiagnose
Entdeckung von tendenziell sehr langsam voranschreitenden – Erkrankungen im Screening, die nie symptomatisch geworden wären. Im Unterschied zum falsch-positiven Befund haben Personen mit Überdiagnose wirklich die Erkrankung, diese wäre aber in der Lebenszeit der Person nicht bedeutsam geworden.
Ein Nutzen durch Screening entsteht erst, wenn der Tod – im obigen Rechenbeispiel – messbar später als mit 70 Jahren bei in Summe verbesserter Lebensqualität auftritt. Ein solcher Nachweis ist methodisch im Grunde nur durch randomisierte kontrollierte Studien möglich, bei denen eine Teilpopulation zum Screening eingeladen wird und die Verbleibenden nicht, um dann die tumorspezifische Mortalitätsraten für beide Gruppen zu vergleichen. Wünschenswert wäre darüber hinaus auch eine Absenkung der Gesamtmortalität in der eingeladenen Gruppe, doch ein solcher Nachweis konnte bislang nur einmal im Kontext von Screening auf Bronchialkarzinome mittels Spiral-Computertomografien geführt werden (National Lung Screening Trial Research Team 2011).
Diese Kriterien in Tab. 2 wurden 40 Jahre später von Andermann (Andermann et al. 2008) überarbeitet und auf moderne Begebenheiten angepasst (Tab. 3).
Tab. 2
Screening-Kriterien nach Wilson und Jungner 1968
1. Screening nur für häufige und bedeutende Erkrankungen
2. Eine anerkannte Behandlungsmethode muss zur Verfügung stehen
3. Möglichkeiten für die weitergehende diagnostische Abklärung müssen vorhanden sein
4. Ein erkennbares Frühstadium muss diagnostizierbar sein
5. Ein anerkannter Früherkennungs-Test muss zur Verfügung stehen
6. Der Früherkennungs-Test muss für breite Bevölkerungsgruppen akzeptabel sein
7. Der natürliche Verlauf der Erkrankung sollte hinreichend bekannt sein
8. Konsens muss bestehen, welche/r Patient/in behandelt werden soll
9. Die Kosten der Untersuchung und der resultierenden diagnostischen Abklärung und Behandlung der gefundenen Fälle sollten in Beziehung gesetzt werden zu den insgesamt für die medizinische Versorgung aufgewendeten Kosten
10. Screening ist ein kontinuierlicher Prozess und keine Einmal-Aktion
Tab. 3
Überarbeitete Screening Kriterien nach Andermann et al. 2008
1. Das Screeningprogramm sollte auf einen anerkannten Bedarf zugeschnitten sein
2. Die Ziele des Screenings sollten zu Beginn festgelegt werden.
3. Es sollte eine definierte Zielpopulation geben.
4. Die Wirksamkeit des Programms sollte wissenschaftlich belegt sein.
5. Das Programm sollte die Ausbildung der im Programm Beschäftigten, die Tests, die klinischen Dienstleistungen und das Programmmanagement mit einbeziehen.
6. Es sollte eine Qualitätssicherung geben, um potenzielle Screening-Risiken zu minimieren.
7. Das Programm sollte informierte Entscheidungen der Zielpersonen gewährleisten sowie Vertraulichkeit und Achtung der Autonomie.
8. Das Programm sollte für alle Personen der Zielpopulation zugänglich sein.
9. Die Programmevaluierung sollte zu Beginn des Programms definiert werden.
10. Der Gesamtnutzen des Screenings sollte den Schaden überwiegen.

Tertiäre Prävention

Tertiäre Prävention zielt darauf ab, die Auswirkungen einer chronischen Erkrankung oder einer Verletzung abzuschwächen. Es gilt, die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern und die Lebenserwartung zu steigern.
Im Kontext von Krebserkrankungen geht es bei der tertiären Prävention um die Früherkennung und Vermeidung von Rezidiven sowie um Rehabilitationsmaßnahmen für tumorbedingte Folgeerkrankungen.
Auch hier wird die Zählweise nicht immer stringent durchgehalten. Dies lässt sich anhand eines Beispiels aus dem Bereich kardiovaskulärer Erkrankungen gut illustrieren: so werden Maßnahmen zur Vermeidung eines Reinfarktes oft als Sekundärprävention bezeichnet, obwohl es sich nach obiger Definition um tertiäre Prävention handelt. Da es keine Früherkennung des Herzinfarktes gibt, wird bei korrekter Einordnung als Tertiärprävention eine Präventionsphase „übersprungen“.
Literatur
Andermann A, Blancquaert I, Beauchamp S, Déry V (2008) Revisiting Wilson and Jungner in the genomic age: a review of screening criteria over the past 40 years. Bull World Health Organ 86(4):317–319. https://​www.​ncbi.​nlm.​nih.​gov/​pmc/​articles/​PMC2647421/​. Zugegriffen am 28.05.2019CrossRef
Croswell JM, Harris RP, Kramer BS (2018) Cancer screening. Chapter 63. In: Thun M et al (Hrsg) Schottenfeld and Fraumeni cancer epidemiology and prevention, 4. Aufl. Oxford University Press, New York
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krebsfrüherkennungs-Richtlinie. Letzte Änderung:19.07.2018 Bundeanzeiger AT 18.10.2018 B3. https://​www.​g-ba.​de/​richtlinien/​17/​. Zugegriffen am 28.05.2019
The National Lung Screening Trial Research Team (2011) Reduced lung-cancer mortality with low-dose computed tomographic screening. N Engl J Med 365:395–409. https://​www.​ncbi.​nlm.​nih.​gov/​pubmed/​21714641. Zugegriffen am 28.05.2019CrossRef
Wilson JMG, Jungner G (1968) Principles and practice of screening for disease. WHO, Geneva. http://​www.​who.​int/​bulletin/​volumes/​86/​4/​07-050112BP.​pdf. Zugegriffen am 28.05.2019