Die Richtlinie definiert individuell für ca. 90 klinisch-chemische
Messgrößen anhand der Bewertungsgrenzen den zuverlässigen Bereich für die
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prozentuale relative Abweichung eines einzelnen Messergebnisses eines
Kontrollmaterials vom Zielwert,
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prozentuale relative Abweichung der Quadratwurzel des quadratischen Mittelwerts der
Messabweichung,
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