In-vivo-Bioassays: Hier wird dem zu Testzwecken ausgewählten Tier (z. B. Kröten, Mäuse, Ratten, Kaninchen) das Untersuchungsmaterial mit dem zu bestimmenden Analyten injiziert und die spezifische Wirkung zu einem festgelegten Zeitpunkt gemessen. Beispiele: früher eingesetzte biologische Schwangerschaftsnachweise wie Krötentest und Mäuseversuch, weitere Hormonbestimmungen, z. B. für die
Steroidhormone. Die Untersuchungen am Gesamttier sind nur im Einklang mit den Tierschutzgesetzen und den entsprechenden ethischen Normen bei strenger Indikationsstellung erlaubt. Sie sind vorher mit einem Versuchsplan zu beantragen, der im Detail zu dokumentieren und unter den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen ist.