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Gelbfieber-Viren

Verfasst von: W. Stöcker
Gelbfieber-Viren
Englischer Begriff
yellow fever virus
Beschreibung des Erregers
Familie: Flaviviridae; Gattung: Flavivirus; Spezies: Gelbfieber-Virus. Plusstrang-RNA-Genom, behüllt, 50 nm Durchmesser.
Erkrankungen
Gelbfieber.
Verbreitung: in den Tropen und Subtropen Afrikas (90 % der Fälle), Mittelamerikas und Südamerikas.
Vektor: Stechmücken (Aedes, Haemagogus).
Wirte: Primaten, Vögel, Fledermäuse, Schlangen, Mensch (im Dschungel als Nebenwirt, in den Städten als Hauptwirt über direkten Blutkontakt).
Klinik: Virämie mit plötzlich auftretendem hohen Fieber und Grippe-ähnlicher Symptomatik, Bradykardie, bei 15 % der Erkrankten zweite, toxische Phase mit Hämorrhagie, Gerinnungsstörungen, Ikterus, Nephritis, ZNS-Störungen. Letalität 10–20 %, am höchsten bei 20- bis 30-Jährigen.
Therapie und Prophylaxe: nur symptomatische Behandlung möglich. Es gibt einen Lebendimpfstoff, der z. B. in Deutschland wegen eines erhöhten Risikos von Nebenwirkungen nur von Gelbfieber-Impfstellen verabreicht werden darf. Schutz vor Mückenstichen, Bekämpfung der Vektoren.
Analytik
Das Arbeiten mit dem Erreger erfordert ein Laboratorium der Sicherheitsklasse 3.
Direktnachweis des Virus mittels RT-PCR (PCR (Polymerase-Kettenreaktion)) oder Virusanzucht in Zellkultur.
Serologie: Nachweis spezifischer Antikörper (IgG, IgM) im Serum durch indirekte Immunfluoreszenz (Immunfluoreszenz, indirekte), Enzyme-linked Immunosorbent Assay (ELISA), Neutralisationstest und Hämagglutinationshemmtest.
Untersuchungsmaterial – Probenstabilität
Direktnachweis und Kultur: Blut oder Blutbestandteile (PCR). Die Proben sollten bei +4 bis +8 °C transportiert und innerhalb von 6 Stunden (PCR) und 24 Stunden (Kultur, direkte Immunfluoreszenz) analysiert werden.
Serologie: Serum oder Plasma sind für den Nachweis der Antikörper bei +4 °C bis zu 2 Wochen lang beständig, bei −20 °C über Monate und Jahre hinweg. Zur Tiefkühlkonservierung des IgM kann man den Proben 80 % gepuffertes Glyzerin beifügen.
Diagnostische Wertigkeit
Direktnachweis: während der ersten Krankheitstage möglich.
Serologie: Spezifische IgM-Antikörper können kurz nach dem Auftreten der ersten Symptome nachgewiesen werden, IgG-Antikörper um ca. 2 Tage versetzt. Zu beachten sind Kreuzreaktionen mit anderen Flaviviren (FSME-Viren, Dengue-Viren, West-Nil-Fieberviren, Japanische Enzephalitis;-Viren etc.). Des Weiteren müssen impfinduzierte Antikörper beachtet werden.
Differenzialdiagnosen: andere virusbedingte hämorrhagische Fieberkrankheiten (Dengue-, Krim-Kongo-, Rift-Valley-, Ebola-, Marburg-Fieber), Leptospirose.
Durch die Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung), die am 01.05.2016 in Kraft getreten ist, wurde die Meldepflicht für Labore nach § 7 Abs. 1 Satz 1 IfSG auf den direkten oder indirekten Nachweis von Chikungunya-Viren, Dengue-Viren, West-Nil-Fieberviren, Zika-Viren und sonstige Arboviren ausgedehnt, soweit der Nachweis eine akute Infektion anzeigt. Darüber hinaus können allgemeine nicht erreger- oder krankheitsspezifische Meldepflichten bestehen.
Literatur
Barrett AD, Higgs S (2007) Yellow fever: a disease that has yet to be conquered. Annu Rev Entomol 52:209–229CrossRefPubMed
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Tomori O (2004) Yellow fever: the recurring plague. Crit Rev Clin Lab Sci 41(4):391–427CrossRefPubMed
World Health Organization (2009) Yellow fever. Fact sheet N°100