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Gemeinschaftspraxis

Verfasst von: T. Arndt
Gemeinschaftspraxis
Synonym(e)
GP
Definition
Form der ärztlichen Gruppenpraxis.
Beschreibung
Zusammenschluss von zwei oder mehreren Ärzten zur gemeinsamen Ausübung des ärztlichen Berufes in einer Praxis dergestalt, dass sie in gemeinsamen Räumen mit gemeinsamer Praxiseinrichtung, Karteiführung und mit Unterstützung gemeinsamen Personals eine gemeinsame Klientel auf gemeinsame Rechnung unter gemeinsamen Namen behandeln. Beim Zusammenschluss von Ärzten verschiedener Fachrichtungen spricht man von einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis.
Literatur
Armin Trautmann (2005) Der Vertrag über die ärztliche Gemeinschaftspraxis. Centaurus Verlag & Media UG, Herbholzheim.