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Nahrungsergänzungsmittel

Verfasst von: D. Meißner und T. Arndt
Nahrungsergänzungsmittel
Synonym(e)
Nahrungsergänzungsstoffe
Englischer Begriff
Definition
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die Defizite in der Vitamin- (Vitamine), Mineralstoff- und Spurenelementversorgung (Spurenelemente) ausgleichen.
Beschreibung
Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, zusätzlich zur üblichen Kost verzehrt zu werden. Sie dienen der Ergänzung der täglichen Nahrung gesunder Personen, wenn die Versorgung durch die gewöhnliche Nahrung unzureichend oder die Ergänzung erwünscht ist. Ihre Zufuhr kann über spezielle Darreichungsformen, wie Tabletten, Pulver, Sirupe o. Ä., oder durch Anreicherung von Lebensmitteln erfolgen. Nahrungsergänzungsmittel sind von Lebensmitteln, die für eine „besondere Ernährung“ (z. B. bei Verdauungs- oder Stoffwechselstörungen) bestimmt sind, und von Arzneimitteln zu unterscheiden. Ihre Anwendung ist durch nationale und EU-Gesetzgebung (EU-Richtlinie 2004/46/EG) streng geregelt. Nach der deutschen Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) sind folgende Mineralstoffe erlaubt: Ca, Cl, Cr, Cu, F, Fe, J, K, Mg, Mn, Mo, Na, P, Se und Zn.
Literatur
Großklaus R (2013) Nutzen-Risiko-Abschätzung von Mineralstoffen – ein Problem bei der Festlegung von Grenzwerten zwischen Essentialität und Toxizität. In: Michalke B (Hrsg) Nutzen-Risiko-Bewertung von Mineralstoffen und Spurenelementen. KIT Scientific Publishing, Karlsruhe
Kraus A (2009) Mengen- und Spurenelemente in Nahrungsergänzungsmitteln – erlaubte Substanzen, Mengen, Werbeaussagen. In: Stiefel T (Hrsg) Anwendung und Bedeutung ausgewählter Spurenelemente und Mineralstoffe in der Medizin. Herbert Utz Verlag, München, S 4–7
Mette T (2002) Nahrungsergänzung – Rechtliche Aspekte. In: Biesalski HK, Köhrle J, Schümann K (Hrsg) Vitamine, Spurenelemente und Mineralstoffe. Georg Thieme Verlag, Stuttgart/New York, S 728–739