Lexikon der Medizinischen Laboratoriumsdiagnostik
Info
Verfasst von:
T. Arndt
Publiziert am: 19.09.2017

Praxisgemeinschaft

Praxisgemeinschaft
Definition
Organisationsform der ärztlichen Gruppenpraxis.
Beschreibung
Zusammenschluss von zwei oder mehreren Ärzten gleicher und/oder verschiedener Fachrichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen und/oder Praxiseinrichtungen und/oder zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Praxispersonal bei sonst selbstständiger Praxisführung mit eigener Klientel und Patientenkartei.
Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis hat die Praxisgemeinschaft nicht die gemeinsame, jederzeit austauschbare ärztliche Tätigkeit an gemeinsamen Patienten zum Ziel, sondern ausschließlich die Einsparung von Praxiskosten unter Beibehaltung selbstständiger Praxisführung und -abrechnung. Die Laborgemeinschaft kann als Sonderform der Praxisgemeinschaft bezeichnet werden.