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Serologische Verträglichkeitsprobe

Verfasst von: K. Kleesiek, C. Götting, J. Diekmann, J. Dreier und M. Schmidt
Serologische Verträglichkeitsprobe
Synonym(e)
Kälteabhängige Kreuzprobe; Kreuzprobe; Major- oder Minorkreuzprobe
Englischer Begriff
cross-matching; major or minor cross-match
Definition
Die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) ist eine In-vitro-Prüfung der blutgruppenserologischen Verträglichkeit von Spender- und Empfängerblut vor jeder Transfusion von Erythrozytenpräparaten (AB0-Kompatibilität/-Inkompatibilität). Sie wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer rechtlich gefordert. Nur in Notfallsituationen zur Abwendung einer Lebensgefahr oder eines ernsten Schadens des Empfängers kann davon abgewichen werden.
Beschreibung
Funktion und Methode: In einer serologischen Verträglichkeitsprobe wird das Serum des Transfusionsempfängers mit den Erythrozyten des Blutspenders inkubiert (Majorkreuzprobe). Eine Minorkreuzprobe (Verträglichkeit zwischen Spenderserum und Empfängererythrozyten) erfolgt aufgrund der in der Regel weitgehenden Plasmafreiheit transfundierter Erythrozytenkonzentrate nur in seltenen Einzelfällen und ist nach den Richtlinien der Bundesärztekammer nicht erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kreuzprobe ist der indirekte Antihumanglobulitest (indirekter Coombs-Test) als empfindliche Methode zum Nachweis von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (Alloantikörper). Alle benutzten methodischen Verfahren müssen rechtlich hinsichtlich analytischer Spezifität und Sensitivität den Stand der Wissenschaft und Technik aufweisen.
Eine wesentliche Aufgabe der Kreuzprobe ist es auch, vorausgegangene Fehlbestimmungen und Verwechslungen zu erkennen. So erfolgt bei jeder neu entnommenen Blutprobe des Probanden eine Kontrolle der AB0-Merkmale. Um transfusionsrelevante Antikörper infolge einer Sensibilisierung (z. B. durch Transfusionen, Schwangerschaften) innerhalb der letzten 3 Monate auch in anamnestisch fraglichen Fällen zu erfassen, ist nach spätestens 3 Tagen erneut eine Kreuzprobe für weitere Transfusionen mit einer frisch entnommenen Empfängerprobe durchzuführen. Das Ergebnis der serologischen Verträglichkeitsprobe ist zu dokumentieren.
Eine Sonderform stellt die kälteabhängige Kreuzprobe dar, die indiziert eingesetzt wird. Sie ist dann erforderlich, wenn beim Transfusionsempfänger therapeutische Maßnahmen unter systemischer Hypothermie notwendig sind, z. B. bei Herzoperationen, die Temperaturen von <28 °C erfordern können. Um eine Agglutination der Spendererythrozyten oder patienteneigenen Erythrozyten aufgrund des Vorliegens von kältereaktiven Antikörpern (Kälteantikörper) oder Autoantikörpern (s. Autoantikörper) zu verhindern, wird ein Temperaturschwellenwert ermittelt, der im Rahmen der Hypothermiemaßnahme nicht unterschritten werden darf. Dazu wird in der kältereaktiven Kreuzprobe ein direkter Agglutinationstest in physiologischer NaCl-Lösung durchgeführt. Ausgehend von 37 °C wird in 2–3 °C Abstufungen die Temperatur in der Kreuzprobe schrittweise bis zu jener Temperatur erniedrigt, bei der die ersten Anzeichen einer Agglutination nachweisbar sind. Die Einhaltung der Temperaturbedingungen ist sowohl beim Abkühlen des Patienten als auch bei der Transfusion der Blutprodukte geboten.
Literatur
Bundesärztekammer (2005) Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), Aufgestellt gemäß Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Gesamtnovelle, Zweite Richtlinienanpassung 2010, Deutscher Ärzteverlag, Köln
Eckstein R, Zimmermann R (2015) Immunhämatologie und klinische Transfusionsmedizin, 7. Aufl. Urban & Fischer/Elsevier Verlag, München
Kiefel V (Hrsg) (2010) Transfusionsmedizin: Grundlagen – Therapie – Methodik, 4. Aufl. Springer, Berlin/Heidelberg/New York