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Strahlenschutzverordnung

Verfasst von: T. Arndt
Strahlenschutzverordnung
Synonym(e)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen.
Definition
Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden. Die jeweils aktuelle Fassung ist über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter http://www.gesetze-im-internet.de/ verfügbar.