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Basishygienemaßnahmen im Krankenhaus

Verfasst von: Sybille Barkhausen und Regina Babikir
Zu den Kernaufgaben der Krankenhaushygiene gehören die Prävention von Erregerübertragungen und somit der Schutz vor im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Ein grundlegender Bestandteil dieser Prävention sind die verschiedenen Maßnahmen der Basishygiene, deren konsequente Einhaltung signifikant zur Vermeidung von Erregerübertragungen und somit zur Senkung der Rate nosokomialer Infektionen führt. Die Maßnahmen gelten ausnahmslos beim Umgang mit allen Patienten, unabhängig von ihrem Erregerstatus. Die wichtigsten Maßnahmen der Basishygiene sind die Hygienische Händedesinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten, Desinfektion der patientennahen Umgebung, Verwendung von Schutzkleidung und die Einbeziehung von Patienten und Besuchern in das Hygienemanagement.
Zu den Kernaufgaben der Krankenhaushygiene gehören die Prävention von Erregerübertragungen und somit der Schutz vor im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Ein grundlegender Bestandteil dieser Prävention sind die verschiedenen Maßnahmen der Basishygiene, deren konsequente Einhaltung signifikant zur Vermeidung von Erregerübertragungen und somit zur Senkung der Rate nosokomialer Infektionen führt. Die Maßnahmen gelten ausnahmslos beim Umgang mit allen Patienten, unabhängig von ihrem Erregerstatus. Die wichtigsten Maßnahmen der Basishygiene sind die Hygienische Händedesinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten, Desinfektion der patientennahen Umgebung, Verwendung von Schutzkleidung und die Einbeziehung von Patienten und Besuchern in das Hygienemanagement.

Einleitung

Ziele der Basishygiene

Zu den Kernaufgaben der Krankenhaushygiene gehören die Prävention von Erregerübertragungen und somit der Schutz vor im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Ein grundlegender Bestandteil dieser Prävention sind die verschiedenen Maßnahmen der Basishygiene, deren konsequente Einhaltung zur Vermeidung von Erregerübertragungen und somit zur Senkung der Rate nosokomialer Infektionen führt. Die Maßnahmen gelten ausnahmslos beim Umgang mit allen Patienten, unabhängig von ihrem Erregerstatus. Die wichtigsten Maßnahmen der Basishygiene sind die hygienische Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten, Verwendung von Schutzkleidung und Hygieneinformationen auch für nicht medizinische Mitarbeiter, Patienten und Besucher.
Im klinischen Alltag wird Patienten mit multiresistenten und/oder hochinfektiösen Erregern ganz besondere Beachtung geschenkt: Ist eine Besiedlung oder Infektion bekannt, werden in der Regel sowohl die Basishygienemaßnahmen strikter eingehalten als auch spezielle Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel eine Isolierung der Patienten ergriffen, um eine Übertragung des Erregers zu verhindern. Dabei besteht die Gefahr, dass das hygienische Hauptaugenmerk auf diese Patienten gelegt wird, während Hygienemaßnahmen bei anderen weniger konsequent oder zum Teil gar nicht durchgeführt werden. Doch Vorsicht: Auch diese vermeintlichen „Normalpatienten“ können unbekannt mit einem multiresistenten Erreger (MRE) besiedelt sein. Der Prozentsatz ist sogar sehr hoch: In diesbezüglichen Untersuchungen wurden Dunkelziffern von 61–79 % nachgewiesen (Crnich et al. 2005). In dieser Studie kamen auf einen bereits bekannten mit MRSA, VRE, MRGN oder C. difficile besiedelten/infizierten Patienten 3–5 Patienten, bei denen eine Kolonisation nicht bekannt war. Des Weiteren sollte man sich immer wieder vergegenwärtigen: Zum Schutz der Patienten muss eine Übertragung jeglicher Erreger verhindert werden, unabhängig davon, ob diese resistent oder sensibel sind. So verursacht beispielsweise ein nicht resistenter Staphylococcus aureus genauso häufig Wundinfektionen wie ein Methicillin-resistenter und die Übertragung einer sensiblen Klebsiella pneumoniae kann ebenso zu einer Pneumonie führen wie die einer multiresistenten.
Um bei ausnahmslos allen Patienten eine Erregerübertragung zu verhindern, ist es zwingend notwendig, auch bei ausnahmslos allen Patienten die Basishygienemaßnahmen konsequent durchzuführen. Nur so können Patienten optimal vor nosokomialen Besiedlungen und Infektionen geschützt werden.

Wichtigste Maßnahmen der Basishygiene

Die wichtigsten Maßnahmen der Basishygiene sind:
  • Hygienische Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Verwendung von Schutzkleidung: Kittel, Mund-Nasenschutz, Handschuhe
  • Einbeziehung von Patienten, Besuchern und nichtmedizinischen Mitarbeitern in das Hygienemanagement

Händehygiene

Die Hände stellen den Hauptübertragungsweg von Erregern zwischen medizinischen Mitarbeitern und Patienten dar. Deshalb kommt der Händehygiene, speziell der Händedesinfektion, eine herausragende Bedeutung in der Basishygiene zu. Prinzipiell gehören auch das Händewaschen mit Seife und die Händedekontamination mit antiseptischer Seifenlösung zur Händehygiene, diese sind jedoch wenigen Indikationen vorbehalten. Ausschließlich die Desinfektion mit einem alkoholhaltigen Händedesinfektionsmittel führt zu einer wirksamen Erregerelimination. Voraussetzungen für eine wirksame Händedesinfektion sind die indikationsgerechte Anwendung, die vollständige Benetzung der Hände und Handgelenke, der Verzicht auf das Tragen jeglichen Handschmuckes und eine regelmäßige Hautpflege.

Hygienische Händedesinfektion

Die Händedesinfektion ist die einzige Maßnahme, die zu einer wirksamen Keimreduktion bzw. -eliminierung auf den Händen führt. Da die Hände der medizinisch tätigen Mitarbeiter der Hauptübertragungsweg für Erreger sind, ist sie die wichtigste Maßnahme zur Prophylaxe von Erregerübertragungen und nosokomialen Infektionen.
Von der hygienischen ist grundsätzlich die chirurgische Händedesinfektion zu unterscheiden. Dies betrifft insbesondere die Indikation (Basishygienemaßnahme versus Erregerelimination vor operativen Eingriffen), die Dauer (30 Sekunden versus 1,5 bzw. 3 Minuten) und die Anzahl und Art der abgetöteten Keime (residente versus transiente Hautflora).
Unsere Haut ist mit einer Vielzahl von Bakterien besiedelt, wobei zwischen der residenten und der transienten Hautflora unterschieden wird. Die residente Flora oder Standortflora (resident = ansässig, wohnhaft) ist eine physiologische, sehr nützliche Besiedlung. Sie besitzt eine wichtige Schutzfunktion, indem sie als „Schutzwall“ die Ansiedlung anderer pathogener Mikroorganismen verhindert oder zumindest erschwert. Die Bakterien der residenten Flora stellen keine Infektionsgefahr dar, solange die Haut intakt ist. Bei invasiven Maßnahmen (z. B. Anlage eines zentralen Venenkatheters, Anlage eines Blasendauerkatheters, operative Eingriffe) oder bei Kontakt mit nicht intakter Haut (z. B. chronischen Wunden) können sie jedoch zu Infektionen führen. Somit stellt die residente Flora des Patienten selbst eine wesentliche Quelle für Erreger nosokomialer Infektionen dar. Maßnahmen, die verhindern, dass Erreger der residenten Flora zu Infektionen führen, sind ein wesentlicher Bestandteil der Basishygiene.
Die transiente Hautflora, auch Anflugsflora genannt (transient = flüchtig, vergänglich), besteht aus Mikroorganismen, die von extern auf die Haut gelangen, sich jedoch bei intakter Haut und intakter residenter Flora in der Regel nur vorübergehend dort befinden, weil sie von der Standortflora „überwuchert“ werden. Dabei kann es sich auch um pathogene Mikroorganismen handeln, die eine Infektionsgefahr darstellen.
Die hygienische Händedesinfektion hat in erster Hinsicht das Ziel, die transiente Flora zu entfernen. Hierdurch kann im praktischen Klinikalltag eine Reduktion der Bakterienmenge auf den Händen um 2–3 Logarithmusstufen erreicht werden (Pittet und Widmer 2001).

Durchführung der hygienischen Händedesinfektion

Die Abb. 1 zeigt die einzelnen Schritte der hygienischen Händedesinfektion, wobei deren Reihenfolge keine Rolle spielt: Hauptsache, alle Bereiche der Hände und die Handgelenke werden vollständig benetzt.
Für eine wirksame Händedesinfektion sind folgende Punkte zu beachten:
  • Die Hände müssen trocken sein, um eine Verdünnung des Mittels zu vermeiden.
  • Immer ausreichend Händedesinfektionsmittel (eine Hohlhand voll, d. h. 3–5 ml) nehmen, um eine vollständige Benetzung zu gewährleisten.
  • Das Mittel innerhalb 30 Sekunden gründlich und mehrfach verreiben, bis die Hände trocken sind. Dabei die Fingerkuppen und -zwischenräume sowie die Daumen und Handgelenke nicht vergessen. (Abb. 2).
  • Schmuck wie Ringe, Armbänder oder Uhren sowie künstliche Fingernägel dürfen nicht getragen werden. Sie machen eine gründliche und effektive Händedesinfektion unmöglich (s. unter „Schmuck“).
Tipp
Um ein Gefühl dafür zu bekommen,
  • wie lange 30 Sekunden dauern, ist es sinnvoll, die Händedesinfektion ein paar Mal mit der Stoppuhr durchzuführen.
  • wie gründlich sie durchgeführt werden muss, kann man sich vorstellen, man wolle seine Hände mit einer farbigen Creme so vollständig benetzen, dass letztendlich kein Fleckchen Haut oder Nagel mehr zu sehen ist.

Indikationen zur hygienischen Händedesinfektion

Die Durchführung einer Händedesinfektion ist keine optionale Tätigkeit oder eine Sache der Gelegenheit. Um Erregerübertragungen wirksam zu verhindern, ist es unverzichtbar, die Situationen im klinischen Alltag zu kennen, bei denen eine Händedesinfektion notwendig ist.
Aufgrund der Vielfältigkeit an Indikationen wurde von der WHO ein Modell geschaffen, mit dessen Hilfe jede Situation aus dem Alltag der Patientenversorgung einer von 5 Gruppen zugeordnet werden kann: „My 5 Moments of Hand Hygiene“ (Abb. 3) (Sax et al. 2007). Diese 5 Indikationsgruppen sind in allen Bereichen des Gesundheitswesens anwendbar und eine sinnvolle Hilfestellung, um Situationen sicher zu erkennen, die eine Händedesinfektion erfordern. Das Modell ist inhaltlich konform mit den Empfehlungen zur Händehygiene des Robert Koch-Institutes (RKI 2016).
Eine Händedesinfektion ist nicht nur bei direktem Patientenkontakt, sondern auch bei Kontakt mit der patientennahen Umgebung erforderlich, d. h. mit allen Gegenständen, die sich in unmittelbarer Nähe des Patienten befinden. Da davon auszugehen ist, dass die unmittelbare Umgebung des Patienten mit denselben Erregern kontaminiert ist wie er selbst, kann eine Übertragung auch mit Keimen erfolgen, die beispielsweise von seinem Nachttisch oder Überwachungsmonitor auf die Hände des Personals gelangen. Hier verhindert eine hygienische Händedesinfektion ebenfalls wirksam eine Übertragung auf andere Patienten oder Gegenstände.
Bei allen im Folgenden genannten Beispielen erfolgt eine Händedesinfektion grundsätzlich auch dann, wenn bei der jeweiligen Tätigkeit Handschuhe getragen wurden:
1.
Vor Patientenkontakt; Beispiele:
  • Vor jeglichem direkten Patientenkontakt, z. B. Begrüßung mit Händedruck, Blutdruck messen, Lagern, Hilfe beim Umziehen, Auskultieren, Palpieren
 
2.
Vor Tätigkeiten mit Infektions- und Kontaminationsgefahr und vor invasiven Maßnahmen; Beispiele:
  • Venöse Zugänge: Legen eines venösen Zuganges, Zuspritzen eines Medikamentes, Anhängen von Infusionslösungen, Konnektion/Diskonnektion von Infusionssystemen, Venenpunktion zur Blutentnahme
  • Blasendauerkatheter (BDK): Legen eines BDK, Manipulationen am BDK (z. B. Urin abnehmen für mikrobiologische Untersuchungen, Pflege des BDK)
  • Beatmung: Intubation, Wechsel von Teilen des Beatmungssystems, Absaugen von Sekret
  • Wunden: Kontakt mit Wunden sowie nicht intakter Haut und Schleimhaut, vor und nach Verbandswechsel, zwischen septischen und aseptischen Arbeitsschritten beim Verbandswechsel
  • Parenterale Medikamente: Vorbereitung, Aufziehen und Verabreichung von parenteral zu verabreichenden Medikamenten und Infusionslösungen
  • Vor jeglichen Injektionen und Punktionen
 
3.
Nach Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien; Beispiele:
  • Nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Exkreten (Blut, Urin, Stuhl, Sputum, Trachealsekret, Erbrochenes, Wundsekret), mit Schleimhäuten, nicht intakter Haut oder Wundverbänden
  • Nach Kontakt mit kolonisierten/kontaminierten Körperbereichen eines Patienten (wobei dies z. B. auch bedeuten kann, dass eine Händedesinfektion zwischen zwei Tätigkeiten am selben Patienten erfolgen muss, beispielsweise zwischen einer Wundversorgung und darauffolgender Manipulation am ZVK)
 
4.
Nach Patientenkontakt; Beispiele:
  • Waschen, Blutdruck und Puls messen, Auskultieren, Palpieren
 
5.
Nach Kontakt mit der Patientenumgebung; Beispiele:
  • Direkter Kontakt zu Oberflächen und medizinischen Geräten in unmittelbarer Umgebung des Patienten (z. B. Nachttisch, Bett, Perfusoren, Überwachungsmonitor, Beatmungseinheit, dem Patienten zugeordnete Medizinprodukte, persönliche Utensilien des Patienten)
 
Wenngleich in den WHO-Kriterien nicht ausdrücklich aufgeführt, ist es sinnvoll, die Indikation 1 „Vor Patientenkontakt“ durch den Zusatz „und vor Kontakt mit der Patientenumgebung“ zu erweitern, um Erregerübertragungen von den Händen des Personals auf patientennahe Flächen zu vermeiden. Dies trifft zu, wenn Tätigkeiten ohne direkten Patientenkontakt wie beispielsweise Veränderung einer Monitoreinstellung, Regulierung der Tropfgeschwindigkeit am Infusionssystem oder Verstellen des Kopfteils am Bett erfolgen.
In bestimmten Fällen werden mit einer einzigen Händedesinfektion 2 Indikationen erfüllt, zum Beispiel wenn man sich nach einer Tätigkeit bei Patient X sofort Patient Y zuwendet. Hier ist die Indikation „nach Patientenkontakt“ gleichzeitig die Indikation „vor Patientenkontakt“, und die Hände müssen selbstverständlich nicht zweimal desinfiziert werden.
Unabhängig vom direkten Kontakt mit einem Patienten oder seiner nahen Umgebung gibt es im Krankenhaus weitere Indikationen zur Händedesinfektion, wie zum Beispiel:
  • Vor dem Betreten der reinen Seite der Personalschleuse von Operationsabteilungen, Sterilisationsabteilungen und anderen Reinraumbereichen
  • Vor Betreten ambulanter OP-Bereiche und von Intensivstationen
  • Vor Verlassen der OP-Umkleide bzw. vor Betreten des OP
  • Beim Wechsel von der unreinen zur reinen Seite in ZSVA (zentrale Sterilgutversorgungsabteilung), Wäscherei und Küche
  • Vor Betreten der Küche

Händedesinfektionsmittel

Zur Händedesinfektion werden grundsätzlich Präparate auf Alkoholbasis verwendet Die mikrobiozide Wirkung, die auf einer Proteindenaturierung beruht, erstreckt sich auf alle Bakterien und Pilze, allerdings zum Teil nur eingeschränkt auf Viren: Nur behüllte Viren werden zuverlässig abgetötet, gegen unbehüllte Viren wie beispielsweise Adeno-, Polio- und Noroviren besteht unter Umständen eine verminderte Wirksamkeit, man spricht von begrenzt viruziden Händedesinfektionsmitteln. Zur sicheren Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren sind spezielle, so genannte voll viruzide Mittel einzusetzen. Alternativ können begrenzt viruzide Mittel mit einer verlängerten Einwirkzeit von 1–2 Minuten angewendet werden, wobei hier die Herstellerangaben zu beachten sind.
Alkohole wirken nicht gegen Sporen (z. B. Clostridium difficile), auch gegen Prionen (z. B. Creuzfeld-Jacob-Krankheit) besteht keine Wirksamkeit.
Alle alkoholischen Händedesinfektionsmittel enthalten pflegende, rückfettende Substanzen zur besseren Hautverträglichkeit. Auf die Verwendung von Farb- und Parfümstoffen sollte wegen der allergisierenden Wirkung verzichtet werden. Trotzdem können Hautirritationen, insbesondere bei sehr häufiger Anwendung und bei empfindlicher Haut, auftreten. Deshalb ist eine regelmäßige und intensive Hautpflege von großer Bedeutung (s. unter „Hautpflege“).

Organisatorische Voraussetzungen, um eine gute Compliance zur Händedesinfektion zu erreichen

Ein großes Problem ist, dass die hygienische Händedesinfektion als wichtigste und am häufigsten erforderliche Einzelmaßnahme der Basishygiene zu selten durchgeführt wird. Es gibt verschiedene Studien, in denen die Compliance (engl.: Einwilligung, Bereitschaft) zur Händehygiene beim medizinischen Personal untersucht wurde. Die Ergebnisse sind durchweg enttäuschend: Es wurden Compliancewerte von 22,1 % (Kim et al. 2003) über 25 % (Smith et al. 2012) bis zu 57 % (Pittet et al. 2004) beobachtet. In einer Übersichtsarbeit über 96 Studien, die die Händehygienecompliance messen, fanden Erasmus et al. eine mittlere Compliance von 40 % (Erasmus et al. 2010). Das bedeutet, dass zum Teil nicht einmal die Hälfte aller Patientenkontakte mit desinfizierten Händen erfolgt. Je nach Station oder Einrichtung können es auch erheblich weniger sein.
Die Gründe der zu niedrigen Compliance sind vielfältig. Generell wird die Bedeutung der Händedesinfektion für die Prävention von Infektionen nicht ausreichend gewürdigt, was zum Teil an Unwissenheit, zum Teil jedoch auch an unzureichender Einsicht liegt. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt der Zeitmangel infolge zunehmender Arbeitsverdichtung und Personalmangel. Auch fehlende Auswahlmöglichkeiten an verschiedenen Präparaten sowie eine unzureichende Ausstattung der Räume mit Händedesinfektionsmittelspendern senken die Compliance.
Eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass eine Händedesinfektion jederzeit durchgeführt werden kann, ist die ausreichende Anzahl und gute Erreichbarkeit von Händedesinfektionsmittelspendern in Patientenzimmern und allen Räumen, in denen diagnostische oder therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden. Die Aktion Saubere Hände (ASH), die deutsche Variante der WHO-Kampagne „Clean Care Is Safer Care“ empfiehlt, Patientenzimmer auf Normalstationen mit 1 Spender pro 2 Patientenbetten auszustatten. Auf Intensivstationen wird ein Verhältnis von 1:1 gefordert (Reichardt et al. 2014). Es kommt jedoch nicht nur auf die ausreichende Anzahl von Spendern an, sondern auch darauf, dass diese vom Patientenbett bzw. Behandlungsplatz aus gut sicht- und problemlos erreichbar sind (Kampf 2004; Boyce und Pittet 2002). Die WHO empfiehlt die Erreichbarkeit der Spender in Armlänge vom Patientenbett (Pittet et al. 2009). In speziellen medizinischen Fachabteilungen, wie zum Beispiel in der Pädiatrie oder der Psychiatrie, in denen aufgrund einer möglichen Patientengefährdung infolge Missbrauch (z. B. orale Aufnahme) keine Spender in den Patientenzimmern angebracht werden können, ist die Verwendung von Kitteltaschenflaschen eine geeignete Alternative. Generell ist deren Einsatz auch auf Stationen sinnvoll, wo z. B. aus baulichen Gründen die Anbringung von fest installierten Spendern schwer zu realisieren ist. Zum Teil werden Kitteltaschenflaschen von Mitarbeitern auch einfach gern benutzt, weil das Mittel somit stets griffbereit ist.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance sind regelmäßige Schulungen, die das Wissen über die Indikationen und die Durchführung der Händedesinfektion sowie zu Übertragungsrisiken vertiefen und die Einsicht in die Notwendigkeit einer konsequenten Händehygiene erhöhen. Sehr effektiv ist es, Fortbildungen mit praktischen Übungen zu kombinieren, bei denen beispielsweise mit einem mit Fluoreszenzfarbstoff versetzten Händedesinfektionsmittel unter UV-Licht ungenügend desinfizierte Hautareale sichtbar gemacht werden.
Mit mehr Aufwand verbunden, aber sehr effektiv ist der Einsatz von so genannten stillen Beobachtern, die über einen gewissen Zeitraum hinweg für mehrere Stunden auf den Stationen die Händehygiene beobachten, dokumentieren und vor allem an die Mitarbeiter zurückmelden, um mit ihnen gemeinsam Lösungswege zur Verbesserung zu erarbeiten. Weitere Maßnahmen sind Aktionstage, an denen mit Ausstellungen, Postern, Vorträgen und vor allem im direkten Gespräch die Notwendigkeit einer konsequenten Händehygiene veranschaulicht wird.
Ein fester Bestandteil aller Schulungen zur Händedesinfektion sollten Informationen zum regelmäßigen Hautschutz und zur Hautpflege sein.

Hautpflege

Für medizinische Mitarbeiter ist eine regelmäßige und intensive Pflege der Hände besonders wichtig, denn schon kleinste Verletzungen der Haut können Erregerreservoire bilden und eine Eintrittspforte für pathogene Keime sein. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeitern, die regelmäßig Händedesinfektionen durchführen, Präparate zum Hautschutz und zur Hautpflege zur Verfügung zu stellen (TRBA 250 2014). Grundsätzlich ist farb- und parfümstofffreien Produkten der Vorzug zu geben, um das Risiko von Allergien zu minimieren. Bei Anzeichen für eine Hautschädigung sowie bei bestehender Neurodermitis oder anderen chronischen Hauterkrankungen sollte der Betriebsarzt hinzugezogen werden. Häufig ist es möglich, individuelle Lösungen zu finden, zum Beispiel durch einen Präparatwechsel und/oder eine intensivierte Hautpflege.

Schmuck

Das Tragen von Schmuck an den Händen während der Arbeit ist ein viel diskutiertes Thema unter medizinisch tätigen Mitarbeitern, obwohl die rechtlichen Vorschriften dieses Verhalten untersagen und keinen Diskussionsspielraum zulassen.
In der TRBA 250 (Technische Regel für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, gültig in allen Bereichen, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden, also explizit auch in Krankenhäusern/Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen) heißt es:
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine Schmuckstücke, Ringe, einschließlich Eheringe, Armbanduhren, Piercings, künstlichen Fingernägel und sogenannte Freundschaftsbänder getragen werden. Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen. Hinweis: Lackierte Fingernägel können den Erfolg einer Händedesinfektion gefährden. Deswegen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob auf Nagellack verzichtet werden muss. (TRBA 250 2014).
Ein Zusammenhang zwischen dem Tragen künstlicher Nägel und nosokomialen Ausbrüchen ist belegt (Gupta et al. 2004; Parry et al. 2001; Passaro et al. 1997).
Unabhängig von Studienergebnissen, die einen Zusammenhang zwischen dem Tragen von Schmuck und Ausbrüchen beschreiben, lassen schon einfache rationale Überlegungen folgende Schlüsse zu:
  • Erreger, die bei unzureichender Händedesinfektion aufgrund des Tragens von Schmuck nicht abgetötet werden, stellen eine Gefahr für die Patienten dar. Des Weiteren nimmt man diese Erreger unter bzw. an seinen Schmuckstücken mit nach Hause.
  • Unter Ringen, auch unter ganz glatten Eheringen, können sich aus folgenden Gründen Keimreservoire bilden: Einerseits ist es möglich, dass kein oder nicht ausreichend Desinfektionsmittel unter die Ringe gelangt. Andererseits kann, erfolgte doch eine Benetzung, das Mittel dort nicht ausreichend verdunsten, sodass sich infolge einer Alkoholpfütze Hautmazerationen entwickeln können, die wiederum einen hervorragenden Unterschlupf für Keime darstellen.
  • Wer Schmuck trägt, wird – bewusst oder unbewusst – darauf achten, dass dieser nicht mit Händedesinfektionsmittel benetzt wird, um das Material zu schonen. Dies gilt auch für Uhren und Armbänder. Die Desinfektion der Handgelenke gehört jedoch zu einer korrekten hygienischen Händedesinfektion dazu.
  • Alkohol kann dazu führen, dass Nagellack unansehnlich wird. Es ist deshalb zu vermuten, dass die Händedesinfektion bewusst oder unbewusst nicht korrekt durchgeführt wird, um den Lack zu schonen. Des Weiteren können sich bei nicht frisch aufgetragenem Lack feine Risse bilden, die einen guten Unterschlupf für Erreger darstellen.
  • Frauen, die Nagellack benutzen, tragen in der Regel auch längere Fingernägel, sodass eine vollständige Desinfektion der Fingerkuppen nicht möglich ist und Erregerreservoire unter den Nägeln nicht erreicht werden können.
  • In Operationsabteilungen ist das Tragen von Handschmuck streng untersagt. Dies wird von allen Mitarbeitern widerspruchslos akzeptiert. Mit Ringen oder Uhren an den OP-Tisch? Ein unvorstellbares Verhalten. Dieselben Mitarbeiter (und natürlich auch die anderer Abteilungen) haben jedoch teilweise kein Problem damit, bei der stationären Patientenversorgung, die ebenfalls Händedesinfektionen erfordert, Schmuck zu tragen.
Es gibt Arbeitsplätze im Krankenhaus, in denen das Tragen von Ringen aus hygienischer Sicht erlaubt ist, wie z. B. an der Pforte und in der Verwaltung. In Grenzbereichen (z. B. Stationssekretärin) sollte hinsichtlich des Tätigkeitsspektrums festgelegt werden, ob die TRBA 250 zutrifft oder nicht. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit mit direkten Patientenkontakten, die wiederum eine Händedesinfektion erforderlich machen, verbunden ist oder nicht.

Chirurgische Händedesinfektion

Siehe dazu auch Kap. Operative Medizin: Hygienische Maßnahmen.
Die chirurgische Händedesinfektion soll zusätzlich zur transienten Flora auch eine vorübergehende Eliminierung der residenten Hautflora bewirken. Sie dauert deshalb länger (90 Sekunden) und wird vor operativen Eingriffen durchgeführt.

Händewaschen

Durch das Waschen mit Wasser und Seife wird eine Reinigung und durch den Abschwemmeffekt eine Reduktion der Keimzahl erreicht.
Aus krankenhaushygienischer Sicht gibt es lediglich 2 Indikationen für das Händewaschen:
  • Bei sichtbarer Verschmutzung.
  • Nach Kontamination mit Clostridium difficile, um rein mechanisch die Sporen abzuspülen, da alkoholische Händedesinfektionsmittel keine sporozide Wirkung haben. Die zusätzlich erforderliche Händedesinfektion bewirkt lediglich eine Abtötung der vegetativen Form der Clostridien.
Eine Verschmutzung der Hände soll grundsätzlich durch den Gebrauch von Handschuhen vermieden werden. Kommt es doch einmal zu ungeschütztem Kontakt mit z. B. Blut oder Erbrochenem, ist individuell zu entscheiden, ob die Reihenfolge Waschen und dann Händedesinfektion oder zuerst Abwischen mit einem mit Händedesinfektionsmittel getränkten Tuch, dann Waschen und abschließend Händedesinfektion durchgeführt wird.
Beim Händewaschen kommt es häufig zum Verspritzen, sodass die Umgebung kontaminiert werden kann. Befindet sich direkt neben dem Waschbecken eine reine Arbeitsfläche, auf der beispielsweise Medikamente vorbereitet werden, ist eine Trennwand als Spritzschutz sinnvoll. Nach dem Waschen werden die Hände mit einem Einmalhandtuch gut abgetrocknet. Stückseifen sowie Handtücher, die mehrmals benutzt werden, sind ideale Nährböden für Mikroorganismen, weshalb sie in medizinischen Bereichen heutzutage obsolet sind. Um das Auftreten von Allergien beim Personal zu minimieren, ist parfüm- und farbstofffreien Präparaten der Vorzug zu geben.
Bezüglich der Hautbelastung ist generell zu sagen, dass das Händewaschen mit Wasser und Seife die Haut schnell austrocknet und daher wesentlich schädlicher ist als die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln. Deshalb sollte, bis auf Ausnahmen, gänzlich auf das Händewaschen verzichtet werden. Alle Händedesinfektionsmittel enthalten Rückfetter, die der Hautpflege dienen und mit jeder Anwendung dazu beitragen, einen Schutzfilm auf der Haut zu bilden. Vor allem die Kombination aus Waschen und nachfolgender Desinfektion schädigt die Haut, wobei ein gelegentliches Anwenden dieser Kombination (z. B. nach Kontakt mit Clostridium-difficile-haltigem Material oder ungeschütztem Kontakt mit Sekreten und Exkreten) von gesunder Haut gut toleriert wird.

Händedekontamination

Eine Möglichkeit, die Hände zu reinigen und gleichzeitig zu desinfizieren, bietet das Händewaschen mit einem Händedekontaminationspräparat (z. B. Antiseptika enthaltende Seifen). Diese Präparate beinhalten sowohl reinigende als auch antiseptisch wirkende Substanzen. Sie töten Mikroorganismen nicht genauso effektiv ab wie reine Händedesinfektionsmittel, haben aber den Vorteil, dass sie die Haut nicht so stark strapazieren wie sequenzielles Händewaschen und Händedesinfektion. Händedekontaminationsmittel werden im Krankenhausbereich in erster Linie in Küchen angewendet, da die Hände dort besonders häufig sowohl gereinigt als auch desinfiziert werden müssen.

Verwendung von Schutzkleidung

Handschuhe

Im medizinischen Bereich wird zwischen keimarmen („unsterilen“) und sterilen Handschuhen unterschieden.
Sterile Handschuhe dienen sowohl dem Schutz des Personals als auch dem Schutz des Patienten vor Infektionen bei invasiven (z. B. ZVK-Anlage, BDK-Anlage, Lumbal- oder Knochenmarkpunktion) und operativen Eingriffen.
Keimarme Handschuhe dagegen dienen ausschließlich dem Personalschutz, in der Regel sind diese gemeint, wenn von Schutzhandschuhen die Rede ist. Sie werden immer dann angelegt, wenn bei pflegerischen, diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen davon ausgegangen werden muss, dass es zu Kontakt mit potenziell erregerhaltigen Materialien kommt oder kommen kann. Beispiele hierfür sind Blutentnahmen, endotracheales Absaugen oder der Umgang mit Urin, Stuhl und Erbrochenem. Neben dem zu erwartenden Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien sind auch der Kontakt mit Schleimhäuten und Wunden sowie nicht intakter Haut Indikationen, um Schutzhandschuhe anzuziehen.
Nach Beendigung einer Tätigkeit müssen die Handschuhe sofort ausgezogen werden. Es kommt immer noch vor, dass Handschuhe nach Abschluss einer Einzeltätigkeit weiter getragen werden und somit zu Erregerübertragungen führen. Dies kann einerseits der Fall sein, wenn am selben Patienten von einer Tätigkeit zu einer anderen gewechselt wird (z. B. vom Entleeren des Urinbeutels zum Verbandswechsel des zentralen Venenkatheters), andererseits, wenn mit den benutzten Handschuhen die Umgebung kontaminiert wird (z. B. Bedienung eines Monitors, Benutzung eines Kugelschreibers, Anfassen einer Türklinke, einer Schublade). Die Suggerierung „Mit Handschuhen arbeite ich per se sauber“ ist weit verbreitet. Fakt ist jedoch, dass Krankheitserreger mit Handschuhen genauso leicht übertragen werden wie mit bloßen Händen.
Nach dem Ausziehen der Handschuhe ist stets eine hygienische Händedesinfektion erforderlich, da es beim Abstreifen zu einer Kontamination der Hände kommen und man nicht davon ausgehen kann, dass die Handschuhe einen hundertprozentigen Schutz bieten. Es ist bekannt, dass unsterile Handschuhe werkseitig Mikroperforationen aufweisen können, und es wurde nachgewiesen, dass auch während der Benutzung Läsionen entstehen können (McBryde et al. 2004; Hansen et al. 1998; Olsen et al. 1993).
Unsterile Handschuhe
  • dienen ausschließlich dem Personalschutz.
  • dürfen nur patienten- und tätigkeitsbezogen eingesetzt werden. Ggf. ist ein Wechsel zwischen verschiedenen Tätigkeiten am selben Patienten notwendig.
  • ersetzen nicht die Händedesinfektion.
  • schützen vor grober Kontamination, reduzieren die Erregerlast und „vereinfachen“ die nachfolgende Händedesinfektion.
  • ermöglichen eine Erregerübertragung genauso wie mit bloßen Händen.
  • können fälschlicherweise suggerieren: „Ich arbeite sauber“.
Vergegenwärtigt man sich die Indikationen zum Tragen von Schutzhandschuhen, so lassen sich im Umkehrschluss zahlreiche Tätigkeiten nennen, bei denen ein Handschuhgebrauch nicht notwendig ist (Beispiele):
  • Infusionen bereitstellen, an-/abhängen oder wechseln
  • Medikamente aufziehen
  • Medikamente über einen Dreiwegehahn spritzen
  • Bereitstellen von nicht invasivem Beatmungszubehör und Sauerstoffsonden
  • Temperatur, Blutdruck und Puls messen
  • Patiententransport
  • Kontakt zu Patienten mit MRE
Eine Händedesinfektion ist allerdings in jedem Fall erforderlich!
Immer wieder wird diskutiert, ob aus hygienischer Sicht eine Desinfektion der Handschuhe erlaubt ist, um sich den Wechsel zu ersparen. Gründe, die gegen eine Handschuhdesinfektion sprechen, sind zum Beispiel die Gefahr einer unzureichenden Desinfektion infolge einer eingeschränkten Sensorik, ob alle Bereiche benetzt sind, sowie mögliche Materialunverträglichkeiten mit der Folge von Mikroperforationen.
Die bisher allgemein vertretene grundsätzliche Ablehnung der Handschuhdesinfektion anstelle eines Handschuhwechsels erfährt inzwischen eine differenzierte Betrachtung. Die Zusammenschau neuer Erkenntnisse insbesondere bezüglich der Chemikalienbeständigkeit von aus Nitril gefertigten Handschuhen lässt in umschriebenen Standardarbeitssituationen die Handschuhdesinfektion durchaus zu, so zum Beispiel bei Routinetätigkeiten am selben Patienten, bei denen ein Wechsel von unreinen und reinen Tätigkeiten erforderlich ist, sowie bei aufeinanderfolgenden Blutabnahmen an verschiedenen Patienten. Eine Handschuhdesinfektion ist bei den zugelassenen Situationen nur unter Einhaltung definierter Voraussetzungen zulässig. Diese sind sowohl in einem von der ASH (Aktion Saubere Hände) in Absprache mit der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) veröffentlichten Positionspapier (Gruber 2015) als auch in den aktuellen Empfehlungen der KRINKO (RKI 2016) veröffentlicht. Dazu gehören beispielsweise:
  • Keine sichtbare Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten
  • Keine sichtbare Perforation
  • Einhaltung der maximalen Tragedauer der Handschuhe von 30 Minuten und maximal 5 Desinfektionen
  • Eindeutige Festlegung der Indikationen einer Handschuhdesinfektion im Hygieneplan

Schutzkittel

Um eine Kontamination der Arbeitskleidung zu vermeiden, ist es in manchen Situationen sinnvoll, zusätzlich einen unsterilen langärmeligen Schutzkittel oder bei Durchfeuchtungsgefahr eine Schürze bzw. einen Kittel mit Nässeschutz zu tragen. Schürzen werden zunehmend gern und häufig verwendet, da sie leicht an- und auszuziehen und nicht so warm wie langärmelige Kittel sind. Zu beachten ist bei Verwendung einer Schürze lediglich, dass bei der Händedesinfektion auch die Unterarme bis zum Ellenbogen mit einbezogen werden.
Unsterile Schutzkittel bzw. Schürzen sind in folgenden Situationen sinnvoll:
  • Bei vorhersehbarer Gefahr der Kontamination der Arbeitskleidung
  • Bei immunsupprimierten Patienten, insbesondere KMT-/PBSZT-Patienten in der Neutropenie
  • Bei der Betreuung von Frühgeborenen außerhalb des Inkubators
  • Generell bei Pflegetätigkeiten mit engem Patientenkontakt (z. B. beim Umlagern)
  • Bei engem Körperkontakt in der Physiotherapie
Schutzkittel und Schürzen können, soweit sie nicht sichtbar verschmutzt sind, beim selben Patienten mehrfach verwendet werden. Sie sollten auf Intensivstationen einmal pro Schicht und auf Pflegestationen einmal täglich sowie bei sichtbarer Kontamination natürlich sofort gewechselt werden. Schutzkittel und Schürzen verbleiben grundsätzlich im Patientenzimmer, sie werden nicht vor der Tür aufgehängt. Im Mehrbettzimmer muss eine eindeutige Zuordnung zum entsprechenden Patienten gewährleistet sein, um Verwechslungen zu vermeiden. Beim Aufhängen der Kittel bzw. Schürzen wird die Außenseite gekennzeichnet, damit der Kittel bei der nächsten Verwendung richtig herum angezogen werden kann.

Schutzmasken

Schutzmasken werden überwiegend von medizinischem Personal getragen, aber auch von Patienten. Grundsätzlich sind 2 Gruppen zu unterscheiden: der medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS) und die partikelfiltrierende Halbmaske (FFP, fine filtering piece).
Im Alltag der Patientenversorgung spielt der medizinische Mund-Nasen-Schutz die größte Rolle und dient vor allem dem Schutz der Patienten vor respiratorischen Tröpfchen des Personals. Er muss grundsätzlich bei operativen Eingriffen (deshalb auch die häufige Bezeichnung „chirurgischer MNS“), bei aerosolproduzierenden Tätigkeiten (z. B. Absaugen oder Bronchoskopie) sowie zum Beispiel bei der Pflege und Behandlung von immunsupprimierten Patienten getragen werden, da er die Abgabe von potenziell infektiösen Tröpfchen in die Umgebung verhindert.
Ein MNS wird jedoch auch zum Schutz der Mitarbeiter bei der Versorgung von Patienten mit Infektionskrankheiten, die über Tröpfchen übertragen werden, eingesetzt. Diese stammen in der Regel aus dem Respirationstrakt, wie beispielsweise bei akuter Bronchitis oder Keuchhusten, daher ist die Maske nur bei direktem Patientenkontakt erforderlich, da ausgehustete oder ausgenieste Tröpfchen lediglich eine Reichweite von 1–2 m haben. Bei Kontakt mit Patienten mit einer ebenfalls über Tröpfchen übertragbaren Infektion wie zum Beispiel Noroviren, die höchstinfektiös sind und vor allem beim Erbrechen freigesetzt werden, sollte bereits beim Betreten des Zimmers ein MNS getragen werden. Des Weiteren schützt ein medizinischer MNS Mund und Nase vor Berührungen mit den eigenen potentiell kontaminierten Händen.
Patienten mit unbehandelter offener Lungentuberkulose müssen bei Verlassen des Isolierzimmers eine MNS tragen, um eine Verbreitung der Mykobakterien in die Umgebung zu verhindern.
FFP-Masken werden entsprechend ihrer Schutzwirkung in die drei Klassen 1, 2 und 3 eingeteilt, wobei letztere in der Basishygiene keine Rolle spielen. FFP1-Masken verhindern die Durchgängigkeit größerer Tröpfchen, die beim Husten und Niesen freigesetzt werden. FFP2-Masken werden zum Schutz des Personals vor Erregern verwendet, die an Tröpfchenkerne gebunden und damit aerogen übertragbar sind. Deshalb werden sie insbesondere empfohlen bei
  • Kontakt mit Patienten mit Verdacht auf oder bestätigter offener Lungentuberkulose,
  • Husten provozierenden Maßnahmen (z. B. Bronchoskopie, Absaugen) bei Patienten mit respiratorischen Infektionen mit (noch) unbekannten Erregerstatus.
Wesentlich für die Schutzwirkung ist die richtige Anpassung an die Gesichtsform: Die Maske muss gut auf der Haut anliegen, um eine Undichtigkeit an den Rändern zu vermeiden. Bei FFP2-Masken ist eine Einweisung in die Handhabung unabdinglich.
Grundsätzlich ist der Atemwiderstand einer Maske umso höher, je größer die Filterleistung ist. Hierdurch wird der Tragekomfort beeinträchtigt, weshalb zur Erleichterung der Atmung Masken mit Ausatemventil angeboten werden. Diese dürfen jedoch nur zum Eigenschutz verwendet werden, keinesfalls für Patienten mit einer Atemwegsinfektion, vor der andere Personen geschützt werden sollen.
Tragedauer von FFP-Masken: Aus Sicht des Arbeitsschutzes sollten FFP-Masken nach jeder Benutzung entsorgt werden. Eine mehrfache Verwendung ist nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. Vermeidung einer Kontamination mit Erregern des Patienten, Gewährleistung einer personenbezogenen Benutzung), jedoch längstens über eine Arbeitsschicht, zulässig (TRBA 250 2014). Bei Durchfeuchtung verlieren FFP-Masken ihre Filterleistung und müssen sofort gewechselt werden.
Vor und nach Verwendung einer Schutzmaske ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.

Schutzbrillen

Schutzbrillen werden immer dann getragen, wenn mit dem Verspritzen von potenziell infektiösem Material gerechnet werden muss. Solche Situationen können beispielsweise bei bestimmten Operationen oder beim Absaugen von Sekreten auftreten. Auch beim Aufbereiten von kontaminierten Medizinprodukten ist eine Schutzbrille aufzusetzen. Dabei ersetzt das Tragen einer Brille mit optischen Gläsern bei Fehlsichtigkeit nicht die Schutzbrille, die größere Gläser hat und zusätzlich einen seitlichen Schutz bietet.

Schutzhauben

Schutzhauben spielen in der normalen Pflege und Behandlung von Patienten auf den Stationen keine Rolle. Hier ist es ausreichend, lange Haare zusammenzubinden.
Generell werden Schutzhauben zum Schutz des Patienten und weniger zum Selbstschutz getragen. Bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen sollen sie verhindern, dass Haare oder Hautschuppen das Operationsgebiet kontaminieren. Wichtig für die protektive Wirkung ist, dass alle Haare darunter Platz finden und auch die Ohren bedeckt sind. Für Bartträger gibt es spezielle Schutzhauben, die auch den Bart abdecken.

Weitere Maßnahmen zum Personalschutz

Wie in Abschn. 3 verdeutlicht, gehören auch Maßnahmen zum Personalschutz zur Basishygiene. Ergänzend seien hier der korrekte Umgang mit scharfen bzw. spitzen Instrumenten sowie Impfungen genannt.
Ein unkorrekter Umgang mit beispielsweise Kanülen oder Skalpellen birgt ein hohes Risiko für Erregerübertragungen durch Stich- und Schnittverletzungen, deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten. Derartige Instrumente sind sofort und möglichst ohne Zwischenlagerung in durchstichfesten, bruchsicheren und verschließbaren Behältern zu entsorgen.
Krankenhauspersonal sollte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut grundsätzlich neben den generell empfohlenen Impfungen (Tetanus, Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Poliomyelitis, und Pertussis) gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Varizellen und Influenza geimpft sein (STIKO 2015).

Aufbereitung von Medizinprodukten: Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten und Gegenständen

Siehe dazu auch Kap. Medizinprodukte: Sichere und umweltschonende Aufbereitung.
Medizinprodukte (MP) sind Instrumente und Gegenstände, die zu diagnostischen, therapeutischen oder pflegerischen Zwecken bei der Patientenversorgung eingesetzt werden. Wie ein Medizinprodukt aufbereitet werden muss, ist vom Infektionsrisiko abhängig, das von diesem ausgeht. Analog zu 3 festgelegten Risikostufen werden 3 Aufbereitungsmethoden unterschieden: Reinigung, Desinfektion und Sterilisation. Die Risikoeinstufung und entsprechende Anforderung an die Aufbereitung sind in den gemeinsamen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt (RKI 2012).

Reinigung und Desinfektion der patientennahen Umgebung

Siehe dazu auch Kap. Umweltschonende Krankenhausreinigung und Flächendesinfektion.
Häufige Handkontaktflächen in der unmittelbaren Umgebung des Patienten können eine Quelle für die Übertragung von Krankheitserregern darstellen. Dazu gehören beispielsweise Nachttische, Monitore, Klingel, Handlauf und Griffe am Bett, Fernbedienung von Bett und TV, Armlehnen an Stühlen, Tragen, medizinische Geräte und deren Bedienoberflächen (z. B. Blutzuckermessgeräte, Touchscreens). Die Reinigung und Desinfektion von patientennahen Oberflächen ist daher Bestandteil der Basishygiene (RKI 2004).
Hierbei wird zwischen einer routinemäßigen, in festgelegten Intervallen durchzuführenden und einer sofortigen, gezielten Desinfektion unterschieden.
Das Intervall einer routinemäßigen Reinigung oder Wischdesinfektion patientennaher Oberflächen ist insbesondere von der Stationsart abhängig. So ist es in Patientenzimmern auf Normalstationen in der Regel ausreichend, diese einmal täglich zu reinigen. Auf Intensivstationen dagegen wird empfohlen, die patientennahe Umgebung einmal pro Schicht zu desinfizieren, um die Erregerlast bei Risikopatienten in regelmäßigen Abständen zu verringern. In ambulanten Behandlungsräumen und Räumen zur Narkoseeinleitung ist eine Wischdesinfektion nach jedem Patienten erforderlich.
Bei sichtbarer Kontamination mit potenziell infektiösen Materialien wie Blut oder Exkrementen muss selbstverständlich ausnahmslos sofort gezielt wischdesinfiziert werden. Hierbei ist zu beachten, dass tatsächlich gewischt und nicht gesprüht wird, um eine Verteilung der Erreger zu vermeiden.
Fußböden, die zur patientenfernen Umgebung zählen, haben für das Infektionsgeschehen im Krankenhaus eine vernachlässigbare Bedeutung, sodass hier im Rahmen der Basishygiene in der Regel eine Reinigung ausreichend ist. Bei Kontamination ist allerdings auch hier eine unverzügliche, gezielte Wischdesinfektion notwendig.

Hygienisches Verhalten von Patienten, Besuchern und nicht medizinischen Mitarbeitern

Um die Übertragung von Krankheitserregern zu reduzieren, müssen auch Patienten, Besucher und nicht medizinische Mitarbeiter in das Hygienemanagement einbezogen werden. Es ist von großer Bedeutung, diese Zielgruppe zu motivieren, ebenfalls hygienische Grundregeln einzuhalten. Eine gute und verständliche Information über die Übertragungswege von Krankheitserregern ist die Grundlage dafür, dass diese auch durchgeführt werden. Neben dem persönlichen Gespräch ist der Einsatz von Flyern, Plakaten und Schildern (z. B. zur Händedesinfektion) sehr effektiv. Im Idealfall liegen diese in verschiedenen Sprachen vor. Längst besteht in der Öffentlichkeit ein zunehmendes Interesse an hygienischen Themen, insbesondere zu im Krankenhaus erworbenen Infektionen und deren Vermeidung.
Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die empfohlenen Maßnahmen auch durchgeführt werden können, zum Beispiel durch gut sicht- und erreichbare Händedesinfektionsmittelspender insbesondere in den Patientenzimmern, jedoch auch in den Eingangs- und Wartebereichen der Klinik, Bereitstellen von Einmaltaschentüchern sowie Abwurfbehältern in Wartebereichen. In einigen Krankenhäusern werden in Zeiten gehäuft auftretender Atemwegsinfektionen für die Besucher auch chirurgische Mund-Nasen-Schutze angeboten.
Es ist sinnvoll, mithilfe von Schildern oder Flyern über die Notwendigkeit der Händedesinfektion vor Betreten und vor Verlassen des Zimmers sowie über folgendes Verhalten zu informieren:
  • „Niesétiquette“:
    • Benutzung von Einmaltaschentüchern und sofortiger Abwurf
    • Händedesinfektion nach Kontakt zu Sekreten der Atemwege
    • Husten und Niesen in die Ellenbeuge statt in die Hand
    • Ggf. Benutzung eines Mund-Nasenschutzes
  • Toilettenhygiene:
    • Händewaschen mit Wasser und Seife nach jedem Toilettenbesuch, ggf. Händedesinfektion
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