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Baumaßnahmen und Krankenhaushygiene

Verfasst von: Ernst Tabori und Markus Dettenkofer
„Alles fließt! – Die stete Veränderung ist die einzige Konstante im Krankenhaus“ (Frank Jackman, Architekt). Die Aussage des irischen Architekten von 1988 bleibt nach 30 Jahren weiterhin aktuell. Fast alle Kliniken und medizinisch-pflegerische Versorgungseinrichtungen werden im Laufe der Zeit umgebaut, renoviert oder erweitert. Fehlplanungen können zu hygienischen Problemen und Behinderung des sicheren Arbeitsablaufes führen sowie unnötige Kosten verursachen. Daher sind sorgfältige Planung, Abstimmung sowie die Einbindung eines Hygienikers unerlässlich. Allerdings sind auf wissenschaftlicher Ebene nur wenige kontrollierte Studien verfügbar, die den Einfluss verschiedener Baumaßnahmen bei Einrichtungen des Gesundheitswesens auf die Rate nosokomialer Infektionen untersucht haben.
„Alles fließt! – Die stete Veränderung ist die einzige Konstante im Krankenhaus“ (Frank Jackman, Architekt). Die Aussage des irischen Architekten von 1988 bleibt nach 30 Jahren weiterhin aktuell. Fast alle Kliniken und medizinisch-pflegerische Versorgungseinrichtungen werden im Laufe der Zeit umgebaut, renoviert oder erweitert. Fehlplanungen können zu hygienischen Problemen und Behinderung des sicheren Arbeitsablaufes führen sowie unnötige Kosten verursachen. Daher sind sorgfältige Planung, Abstimmung sowie die Einbindung eines Hygienikers unerlässlich. Allerdings sind auf wissenschaftlicher Ebene nur wenige kontrollierte Studien verfügbar, die den Einfluss verschiedener Baumaßnahmen bei Einrichtungen des Gesundheitswesens auf die Rate nosokomialer Infektionen untersucht haben.
In einigen Publikationen werden daher Untersuchungen zur Umgebungskontamination herangezogen, um die Anforderungen an die baulich-funktionelle Ausstattung von Krankenhäusern zu definieren oder zum Teil auch um bestimmte Forderungen durchzusetzen. Eine Reihe von Empfehlungen zu baulichen Maßnahmen orientiert sich an technischen Regelwerken. Das technisch Machbare muss allerdings nicht zwangsläufig mit einem tatsächlichen infektionspräventiven Nutzen für Patient und Personal einhergehen. Bei einem Krankenhausneubau oder -umbau kann über die baulich-funktionellen Gegebenheiten positiv auf die Einhaltung essenzieller Hygienestandards eingewirkt und auf diesem Weg zur Prävention beigetragen werden. Baumaßnahmen im Bestand bergen allerdings aus hygienischer Sicht potenzielle Infektionsrisiken, zum Beispiel durch Sporen des Schimmelpilzes Aspergillus im Baustaub (Weems et al. 1987). Hier sind konsequente Schutzmaßnahmen wie Staubschutzwände erforderlich.

Evidenz baulicher Maßnahmen zur Prävention von nosokomialen Infektionen

Die bauliche Gestaltung von Krankenhäusern kann zur Verbesserung der Infektionsprävention beitragen, vor allem durch die Bereitstellung adäquater Räumlichkeiten für Behandlung und Pflege infektionsgefährdeter oder infektiöser Patienten (z. B. Intensivstationen oder Operationsabteilungen; Noskin und Peterson 2001). Es ist aber berechtigt zu hinterfragen, ob der infektionsverhütende Nutzen einzelner baulich-funktioneller Maßnahmen durch wissenschaftliche Daten belegt ist. Unstreitig ist, dass bei Bautätigkeiten im Bestand gezielte Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um Patienten keiner erhöhten Infektionsgefahr auszusetzen.

Systematische Literaturrecherche

Die Bedeutung von Baumaßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen war Gegenstand einer systematischen Literaturrecherche mit Erfassung und Auswertung der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur zu diesem Themengebiet (Dettenkofer et al. 2004). Diese Recherche erfolgte in Zusammenarbeit mit dem deutschen Cochrane-Zentrum. Die identifizierten Artikel wurden durch 2 Personen unabhängig beurteilt und im Sinne eines „critical appraisals“ eingruppiert. Von 382 potenziell relevanten Publikationen wurden 178 eingeschlossen (davon 17 Kohortenstudien mit verwertbaren Ergebnissen) und evaluiert. Keine der gefundenen Literaturstellen konnte in Level I (Metaanalyse) oder Level II (randomisierte kontrollierte Studie) eingeteilt werden (Evidenzlevel nach Mindorff und Cook 1999). Die meisten basierten auf Expertenmeinungen (Level V, Expertenmeinung; Dettenkofer et al. 2004).

Ergebnisse der publizierten Kohortenstudien

Die unter Level IIIa und IIIb erfassten Kohortenstudien erbrachten folgende Ergebnisse:
Intensivstationen
Von 8 Studien zeigten 5 keine signifikante Senkung der Rate nosokomialer Infektionen (NI) durch bauliche Verbesserungen. Bei denjenigen Studien, die eine Reduktion nachweisen konnten, lag der wesentliche Grund in einer Verminderung von Übertragungen durch Kontakt, bedingt durch Personalaufstockung (Goldmann et al. 1981), mehr Platz pro Patient (Goldmann et al. 1981; Vincent et al. 1995), einer höheren Anzahl von Waschbecken (Mullin et al. 1997) oder einer insgesamt höheren Personaldisziplin (Smith et al. 1980).
Operationsabteilungen
Hier konnten 3 von 4 Studien keine signifikante Senkung der NI-Rate durch baulich-funktionelle Maßnahmen feststellen, trotz zum Teil aufwendiger Baumaßnahmen (Leisner 1976; Van Griethusen et al. 1996; Hansis et al. 1997). Die davon abweichende Untersuchung (Millar 1979) ging von einer mit heutigen Standards nicht vergleichbaren baulichen Situation aus.
Krankenhaus allgemein
Kibbler et al. (1998) fanden einen Anstieg der nosokomialen Infektionsrate durch ein geringeres Platzangebot und sinkenden Pflegeschlüssel (relativ weniger Personal) auf einer Pflegestation. Die Studie von Maki et al. (1982) wies keinen Rückgang der Infektionsraten eines Krankenhauses beim Umzug in ein neu errichtetes Gebäude auf, obwohl die mikrobielle Kontamination der Umgebung zeitweise signifikant vermindert war.
Isolierstationen
Die zwei einbezogenen Studien bestätigen das Ergebnis aus dem Bereich der Intensivstationen: Chattopadhyay (2001) fand keinen signifikanten Rückgang der nosokomialen Infektionsrate durch Einrichtung von Einzelzimmern zur Isolierung; bei McKendrick und Edmond (1976) korrelierte die Übertragungsrate mit großen Stationen und wenig Personal.
In den genannten Bereichen berichteten eine Vielzahl von Studien über die Ergebnisse hygienisch-mikrobiologischer Umgebungsuntersuchungen bei unterschiedlichen baulichen Verhältnissen; als Outcomeparameter wurde jedoch nur die Keimbelastung der jeweils untersuchten Bereiche mit einbezogen, nicht aber die Rate nosokomialer Infektionen. Ein einfacher kausaler Zusammenhang zwischen dem Kontaminationsgrad von Oberflächen (z. B. in Patientenzimmern oder OP-Sälen) und der Häufigkeit von nosokomialen Infektionen ist in der wissenschaftlichen Literatur nicht belegt. Allerdings gibt es Hinweise, dass kontaminierte Oberflächen diesbezüglich relevant sein können (Yezli et al. 2014; Otter et al. 2011).
Wichtig
Baumaßnahmen in Krankenhäusern können erst in Kombination mit einem adäquaten Personalschlüssel, einem ausreichenden Kontingent an Material (Instrumente) und der konsequenten Einhaltung grundlegender hygienischer Maßnahmen (insbesondere Händedesinfektion) eine signifikante Reduktion nosokomialer Infektionen ermöglichen. Eine sorgfältige Planung zur Vermeidung unnötiger Ausgaben sowie zur sinnvollen Verteilung der Ressourcen ist unabdingbar.

Bauen und Krankenhaushygiene

Zusammenfassend war in den meisten Untersuchungen die Rate nosokomialer Infektionen durch bauliche Verbesserungen nicht signifikant zu senken. Lediglich eine prozessdienliche Bauplanung in Kombination mit einem adäquaten Personalschlüssel sowie vor allem die konsequente Compliance bei der Umsetzung der hygienischen Standards bei der Patientenversorgung führen zu einer Reduktion der Rate nosokomialer Infektionen (Tabori 2010; Beldi et al. 2009; Hauer et al. 2002).

Allgemeine Aspekte

Es ist die Aufgabe des Projektsteuerers, erfahrene Architekten und Bereichsplaner sowie alle anderen Fachplaner und Berater auszuwählen. Zu einer guten Organisation der Zusammenarbeit gehören die Koordination und die Kommunikation sowie die Transparenz für alle Beteiligten. Mittlerweile ist es üblich und in den Hygieneverordnungen verankert, dass ein Krankenhaushygieniker zur Beratung der Bau- und Umbaumaßnahmen eingebunden wird und die Baupläne beurteilt. Als Rahmenbedingungen sind die Medizinhygieneverordnungen der Bundesländer sowie Krankenhausbauverordnungen und die Empfehlungen der KRINKO heranzuziehen. Der Bauherr bzw. der Projektsteuerer müssen von vornherein sicherstellen, dass bereits in der Planungsphase ein bauhygienisch erfahrener Krankenhaushygieniker mit einbezogen wird.
An dieser Stelle können lediglich die wichtigsten bauhygienischen Themen Berücksichtigung finden. Ausführungs-, bau-, brandschutz- und sicherheitstechnische Auflagen werden allenfalls am Rande erwähnt. Daher wird zu diesen Themen auf die einschlägigen Vorgaben der zuständigen Stellen und Verbände verwiesen.
Wichtig
Eine Planung, die sicherstellt, dass die Arbeitsprozesse sinnvoll, koordiniert und effizient ablaufen, hilft im klinischen Alltag die Hygienestandards umzusetzen.
Aus hygienischer Sicht steht im Vordergrund, dass die Räume der Einrichtung ihren Funktionen entsprechend zweckorientiert gestaltet sein müssen und bei den klinischen Arbeitsprozessen einen kontaminationsfreien Ablauf ermöglichen. Um die praktischen Erfordernisse gebührend berücksichtigen zu können, ist es bereits in der Planungsphase ratsam, das in diesem Bereich/Fach tätige Personal und die Krankenhaushygiene in die Planung generell sowie zu speziellen Fragestellungen hinzuzuziehen. Darüber hinaus wird eine frühzeitige Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt empfohlen. In den USA sind als einschlägiges Regelwerk 2010 die „Guidelines for Design and Construction of Hospital and Healthcare Facilities“ publiziert worden (Bartley 2000; Bartley et al. 2010). Für spezielle Einheiten zur Isolierung von Patienten mit hochkontagiösen Erkrankungen gelten spezielle Empfehlungen (Bannister et al. 2009).
Folgende Empfehlungen sollten beachtet werden:
Fenster von Behandlungs-, Funktions- und insbesondere von Eingriffsräumen sind mit fugendicht angebrachten Insektenschutzgittern zu versehen. Die Oberflächen der Fensterrahmen wie auch eventueller Fensterbänke werden mit einer glatten, leicht reinigbaren und desinfektionsmittelbeständigen Oberfläche ausgestattet.
Allgemein gilt für sämtliche Bereiche des Krankenhauses mit Patientenkontakt, dass alle verwendeten Oberflächen materialien für die jeweils in der Einrichtung zur Anwendung kommenden Desinfektionsmittel geeignet sind. Alle eingesetzten Oberflächen (v. a. Mobiliar, Fußboden- und Wandbeläge) müssen glatt und geschlossenporig sein, damit eine feuchte Reinigung und Desinfektion möglich ist. Darüber hinaus müssen die Oberflächen unempfindlich gegenüber Spritzern von Händedesinfektionsmitteln (v. a. Alkohol) sein.
Im Allgemeinen sind Fußbodenabläufe nicht erforderlich. Unbenutzte Abläufe trocknen aus und können zu einer Geruchsbelästigung führen oder sogar eine Zugangsmöglichkeit für Ungeziefer darstellen. Darüber hinaus können sich in Abwasserabflüssen Insektenlarven (z. B. von Schmetterlingsmücken) entwickeln, die dann nach dem Schlüpfen in großen Mengen in die umgebenden Bereiche ausfliegen, zum Teil über nicht vorhersehbaren Zugangswegen. So kam es nach einem Wasserschaden im Keller einer Einrichtung zu einer Verbreitung in der OP-Abteilung sogar über die Steckdosen (Schulz-Stübner et al. 2014; Fritz und Tabori 2016a).
Wichtig
Grundsätzlich müssen alle hygieneverantwortlichen Personen frühzeitig mit in die Bauplanung einbezogen werden, um Mängeln und eventuell später notwendigen Änderungen vorzubeugen. Eine enge Zusammenarbeit des Projektsteuerers sowie der Bau- und Fachplaner mit dem Krankenhaushygieniker, dem hygienebeauftragten Arzt und der Hygienefachkraft ist unerlässlich. Sie sollten bei allen Fragen, die hygienerelevant sein können mit eingebunden werden. Bei Umbaumaßnahmen sind alle in die Baumaßnahmen involvierten Bereiche und verantwortlichen Mitarbeiter über Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer der Bautätigkeiten und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu informieren. Die Verantwortlichkeiten müssen dokumentiert und die Planungsschritte sowie alle Absprachen protokolliert werden.

Räumlichkeiten

Patientenzimmer
Auf allgemeinen Pflegestationen ist aus Sicht der Hygiene die Unterbringung der Patienten in Ein- und Zweibettzimmern mit einem zugehörigen Sanitärraum (Nassbereich) günstig. In Zweibettzimmern wird ein Bettenabstand von ca. 1,20–1,50 m empfohlen, um ein berührungs- und kontaminationsfreies Arbeiten zu ermöglichen. Der Abstand zur Wand sollte üblicherweise 1 m betragen. Auch wenn die Vorteile standardisierter Empfehlungen auf der Hand liegen, muss dennoch bei jeder Planung der Bedarf der jeweiligen Einrichtung genau betrachtet werden. In Abhängigkeit spezieller medizinisch-pflegerischer Anforderungen werden individuelle Modifikationen erforderlich. 10–25 % der Betten einer Station sollten in Einbettzimmern (die auch eine Isolierung des Patienten ermöglichen) eingeplant werden. Stiller et al. (2016) kamen nach einer Metaanalyse zu der Frage, ob Einzelzimmer einen Einfluss auf die Vermeidung von Infektionsübertragungen haben, zu dem Schluss, dass Einzelzimmer zur Reduktion der Übertragung von Keimen und zur Verringerung des Risikos der Besiedlung mit MRE beitragen können. Bereits heute sollte der Anteil an Einzelzimmern auf Intensivstationen bei zumindest 30 % liegen. Nähere Hinweise sind auch zu finden bei Kesecioglu et al. (2012).
Um der herausragende Bedeutung der Händehygiene gerecht zu werden, müssen ausreichend viele Händedesinfektionsmittelspender eingeplant werden, die an geeigneter Stelle so zu installieren sind, dass sie weder für den Patienten noch das Personal zum Hindernis werden. Im Zimmer müssen sie auf jeden Fall im Zugangsbereich sowie zusätzlich bettennah (Arbeitsplatz) installiert sein. Leicht zugängliche Händedesinfektionsmittelspender tragen generell zur Verbesserung der Händehygiene des Personals bei, und ihre Bereitstellung in der Nähe der Patientenbetten ist eine wichtige Einzelmaßnahme innerhalb der vielfältigen Strategie zur Infektionsreduktion (Stiller et al. 2016).
Mobile Spenderflaschen mit Pumpaufsatz sowie Kittelflaschen sind eine geeignete ergänzende Möglichkeit. Im Übrigen stellt die Aktion Saubere Hände eine gute Orientierung für Strategien zur Verbesserung der Händehygiene dar (http://www.aktion-sauberehaende.de).
Verfügt das Patientenzimmer über eine Sanitäreinheit mit Waschbecken und Hygieneausstattung, sind innerhalb des Zimmers keine zusätzlichen Waschbecken erforderlich.
Sanitärraum
Es gehört zum heutigen Ausstattungsstandard von Krankenhäusern, die Patientenzimmer der Bettenstationen mit einem eigenen Sanitärraum auszustatten (zum Teil auch geteilt mit einem angrenzenden Patientenzimmer). Er ist mit Toilette, Wasch- und Duschmöglichkeit ausgestattet. Das Waschbecken muss eine Mindestgröße und -tiefe haben, um ein Händewaschen ohne anzustoßen zu ermöglichen. Der Wasserstrahl darf bei keiner Strahlstärke direkt auf die Abflussöffnung des Waschbeckens treffen, da sonst eine unkontrollierbare Kontamination der Umgebung durch hochspritzendes Wasser aus dem Siphon verursacht wird. Die Wasserstrahlregler sind bedarfsangepasst in regelmäßigen Zeitintervallen zu reinigen und zu entkalken beziehungsweise erforderlichenfalls durch neue zu ersetzen. Die Waschbecken sollen so konstruiert sein, dass sie in den Funktionsbereichen sowie Untersuchungs- und Behandlungszimmern ohne den Einsatz der Hände bedient werden können. Hierzu werden Ellenbogenmischhebel empfohlen, die besonders geeignet sind. Lichtelektronisch gesteuerte Armaturen bieten aus hygienischer Sicht keine Vorteile. In einer Untersuchung war im Gegenteil bei den elektronisch gesteuerten Wasserarmaturen eine höhere Besiedlung mit Legionellen nachweisbar als bei mechanisch gesteuerten Wasserhähnen (Sydnor et al. 2012).
Zur Hygieneausstattung des Waschbeckens gehören Seifen-, Einweghandtuchspender sowie Händedesinfektionsmittelspender und ein Abwurfbehälter in unmittelbarer Nähe.
Toilettenbecken (immer mit Deckel; bei jedem Spülen zu schließen, um die Umgebung beim Spülvorgang vor Spritzwasser aus der Toilette zu schützen), Bürstenhalter sowie Abfallbehälter sind wandständig mit dauerelastischer Dichtmasse zu montieren, um die Reinigung zu erleichtern. Der Einbau von spülrandlosen WC-Becken sollte erwogenen werden (vor der Anschaffung eines bestimmten Modells Informationen eingeholten, um dessen Eignung bezüglich Reinigung einschätzen zu können). Beim Spülen dürfen keine bauartbedingten Wasserspritzer aus dem WC nach außen dringen. Eine Haltemöglichkeit für Patienten ist einzuplanen.
Die Duschwannen und -wände müssen beständig gegenüber einer desinfizierenden Reinigung sein. Die Duschköpfe sollten leicht (de-)montierbar sein, um sie in festzulegenden Intervallen überprüfen, reinigen, entkalken und bei Bedarf auswechseln zu können.
Um Luftfeuchtigkeit sowie Gerüche wirksam und zügig abführen zu können, müssen die Sanitärräume über ausreichend starke Zwangsentlüfter verfügen. Gemäß DIN 18017–3:2009–09 ist ein Entlüftungsvolumen von 60 m3 (in Österreich 100 m3) pro Stunde zu bewältigen und eine Nachlaufzeit von 15 min zu gewährleisten. Die Luftauslässe sollten im Reinigungsplan aufgenommen und vonseiten der technischen Abteilung in den festgelegten Zeitintervallen kontrolliert und bei Bedarf die Filter ersetzt werden.
Wichtig
Es scheint sinnvoll, alle Toiletten einer medizinischen Einrichtung mit Waschbecken, Seifen- und (Papier-)Handtuchspendern als auch mit Händedesinfektionsmittelspendern auszustatten (hier bietet sich die farbige Variante des Händedesinfektionsmittelspenders besonders an, um Verwechslungen mit der Seife zu verhindern).
Verkehrswege
Zu enge und für die Lagerung von Geräten und Gebrauchsmitteln „missbrauchte“ Stations- und Krankenhausflure müssen konsequent vermieden werden, da dies nicht nur ein hygienisches, sondern auch für den Brandschutz ein großes Problem darstellt. Eine vorausschauende Planung von bedarfsangepasst großen Lager- und Abstellräumen sowie beispielsweise Nischenabstellflächen an geeigneten Stellen verhindert das „wilde“ Abstellen und Lagern. Generell sind genügend dezentral gelegene großzügig geplante Lagerräume vorzusehen.
Ausstattung
Sauberkeit ist Pflicht: Von Oberflächen, mit denen Patienten in direkten Kontakt kommen, darf kein Infektionsrisiko ausgehen. Sie müssen folglich glatt, geschlossenporig sein und einer regelmäßigen feuchten Reinigung unterzogen werden können, ohne Schäden davon zu tragen. Weiter muss die Desinfektionsmittelbeständigkeit sowohl gegen die in der Einrichtung eingesetzten Produkte wie auch gegen Spritzer der üblichen Händedesinfektionsmittel gegeben sein.
Mobiliar
Als Oberflächen eignen sich neben Edelstahlausführungen auch glatte, geschlossenporige Kunststoffoberflächen, wie zum Beispiel Corian, Resopal oder Eternit. Die Oberflächen der Kanten von Tischen, Arbeitsflächen, Regalen etc. müssen allseits mit einem fugendichten Umleimer (Plattenschmalseitenbeschichtung) ausgestattet sein. Weiter müssen auch Stühle und Liegen einer routinemäßigen Reinigung zugänglich sein und gegebenenfalls desinfiziert werden können. Textile Bezüge, die nicht feucht gereinigt werden können, eignen sich ebenso wenig wie Oberflächen aus offenporigem Holz. Sofern bereits Holz- und Holzfurnieroberflächen vorhanden sind und nicht ersetzt werden, müssen diese mit desinfektionsmittelbeständigem (Klar-)Lack ausgerüstet sein, damit die notwendige feuchte Reinigung und Wischdesinfektion regelmäßig durchgeführt werden kann.
Wichtig
In medizinischen Einrichtungen sind unbehandelte Holzoberflächen generell ungeeignet und ihre Verwendung wird nicht empfohlen.

Fußbodenbelag

Abrieb- und Rutschfestigkeit sowie Haltbarkeit sind wichtige Qualitätskriterien an einen Fußbodenbelag im Krankenhaus. In medizinischen Einrichtungen muss sich der Fußboden aus hygienischer Sicht gut reinigen lassen und gegen die gebräuchlichen Flächendesinfektionsmittel beständig sein. Vor allem gegen alkoholische Händedesinfektionsmittel muss er unempfindlich sein, da im klinischen Alltag bei angemessen durchgeführter Händedesinfektion unvermeidlich mit Spritzern zu rechnen ist, die weder zu Material- noch zu Farbveränderungen führen dürfen. Die Eignung ist beim Hersteller oder Vertreiber nachzufragen. Weiterhin sollten umweltmedizinische Aspekte und eventuelle spätere Entsorgungsprobleme bei der Wahl des Belages Berücksichtigung finden (Umweltbundesamt 2007).
Materialien
In sämtlichen Funktions- und Arbeitsräumen, in denen Patienten und Patientenmaterial (z. B. Blut, Urin) untersucht und behandelt werden, sind aus hygienischer Sicht glatte und geschlossenporige Materialien zu wählen. Geeignet sind Materialien wie z. B. Kunstkautschuk, Linoleum oder auch PVC. Unabhängig vom gewählten Material ist es günstig, den Fußbodenbelag gerundet an der Wand ca. 10 cm emporzuführen und mit dem Wandbelag bündig zu verbinden. So werden runde Boden-Wand-Abschlüsse geschaffen, die ohne Fugen und Ritzen die Reinigung vereinfachen und die Wand beim Bodenwischen vor Verschmutzung schützen. Der Einbau zusätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich.
Gelegentlich wünscht der Bauherr, einen textilen Bodenbelag oder Holzparkettboden in der Einrichtung zu verlegen. In allgemein zugänglichen Bereichen wie Empfangszone, Verwaltungsabteilung, Schreibzimmer sowie Büro- und „öffentlichen“ Aufenthaltsräumen (Cafeteria), in denen regelmäßig keine Patientenbehandlungen erfolgen, stellen diese Bodenbeläge nicht prinzipiell ein Problem dar. Dennoch müssen die grundlegenden hygienischen Anforderungen an die Reinigung gewährleistet sein, und sie müssen im Bedarfsfall einer desinfizierenden Reinigung unterzogen werden können.
Die Unterhaltsreinigung eines Teppichbodens erfolgt in der Regel durch mindestens tägliches Staubsaugen, vorzugsweise durch Bürstsaugen. Je nach Nutzung und Bedarf sollte zusätzlich eine feuchte Grundreinigung beispielsweise per Sprühextraktion erfolgen. Allgemeine Qualitätskriterien wie Abriebfestigkeit und Haltbarkeit des Bodenbelags, aber auch die üblichen Feuerschutzauflagen sind unabhängig hiervon ebenfalls zu beachten.
In anderen Bereichen einer Gesundheitseinrichtung, insbesondere in Funktionsbereichen, in Patientenzimmern und in Nasszonen sind textile Bodenbeläge ungeeignet. Daher wird die Verlegung von Teppichböden und Holzparkettböden in allen Bereichen, in denen eine Patientenversorgung und -unterbringung erfolgt, prinzipiell nicht empfohlen.
Wichtig
In Bereichen mit immunsupprimierten Patienten sind Teppichböden und Polstermöbel generell ungeeignet (KRINKO 2010). Ebenso werden textile Bodenbeläge (z. B. Teppichboden) und Holzparkettböden für alle Funktionsbereiche (Untersuchungs- und Behandlungsräume, Arbeitsräume, Nasszonen etc.) sowie zur Ausstattung von Patientenzimmern grundsätzlich nicht empfohlen.

Wandbelag

Der Wandbelag sollte generell fugendicht ausgeführt werden. Wände können mit (feucht reinigbaren) Tapeten (z. B. Gitterfasertapeten) belegt oder glatt verputzt sein und mit einem gut zu reinigenden und für den Bedarfsfall desinfizierbaren Anstrich (z. B. auf Latexbasis) versehen werden. Im Gegensatz zu den Glasfasertapeten ist letztgenannte Ausführung weniger stoßempfindlich und Beschädigungen lassen sich im Gegensatz zu diesen leicht ausbessern.
Tipp
Zum Schutz des Wandbelags bei der Reinigung sowie um Fugenbildung zu vermeiden, ist es günstig, den Fußbodenbelag gerundet emporgeführt mit dem Wandbelag bündig abschließen zu lassen. Umlaufende Rammschutzleisten an den Wänden der Verkehrswege und Gänge schützen vor Schäden beim Bettentransport.

Bauhygienische Anforderungen an OP-Einheiten

Allgemeine Voraussetzungen

Da Operationsabteilungen eines Krankenhauses oder großen ambulanten Operationszentrums (AOZ) meist von vielen verschiedenen operativen Fachdisziplinen genutzt wird, müssen sich der Flächenbedarf, die Gestaltung und Ausstattung der geplanten OP-Einheit am Bedarf orientieren. Dieser ist abhängig von dem angebotenen Eingriffsspektrum, der OP-Zahl, der Zahl der Mitarbeiter und schließlich vom Spektrum der Patienten. Hiervon werden die Anzahl an OP-Sälen, die Größe der Umkleide- und Lagerräume etc. letztlich bestimmt. Für die Hygiene müssen bei der Raumgestaltung und Ausstattung vor allem die Funktionalität und der medizinisch sinnvolle wie hygienisch sichere, kreuzkontaminationsfreie Ablauf der einzelnen Arbeitsprozesse gesichert sein, um die hygienisch notwendigen Maßnahmen ordnungsgemäß durchführen können. Ebenso beantwortet sich die Frage, ob eine Belüftung aus klimatischen Gründen erforderlich oder gewünscht und welche raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) für die Einrichtung aus infektionspräventiven Gründen notwendig ist, anhand des geplanten Eingriffsspektrums, der örtlichen wie räumlichen Gegebenheiten und natürlich anhand der arbeitsphysiologischen Erfordernisse. Selbstverständlich sind die Wünsche der Nutzer einzuholen und – soweit hygienisch vertretbar – zu beachten. Maßnahmen, die innerhalb der OP-Einheit tatsächlich zu einer Prävention oder Reduktion postoperativer Wundinfektionen positiv beitragen, müssen grundsätzlich mit einem erfahrenen Krankenhaushygieniker festgelegt werden, der die aktuelle Studienlage und die anerkannten Empfehlungen hierzu kennt.
Es ist üblich, zwischen Eingriffsraum und Operationsraum zu unterscheiden. Das Robert Koch-Institut hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Einteilung vorgenommen, was als Eingriff im Eingriffsraum oder als Operation (mit erhöhten Anforderungen an die Keimarmut) im OP-Saal durchzuführen ist (RKI 1997).
Wichtig
Jenseits der modernen technischen Möglichkeiten gehören nach heutigem Verständnis der Hygiene die konsequente Beachtung der Standardhygiene und weiterer Hygieneempfehlungen gerade auch für OP-Mitarbeiter zu den maßgeblichen Mitteln, um das postoperative Infektionsrisiko im OP zu verringern.

Eingriffsräume

Die Planung des Eingriffsraums orientiert sich an den Erfordernissen der voraussichtlichen Nutzung. Der Eingriffsraum stellt eine abgeschlossene Raumeinheit dar, technisch für die hier stattfindenden Eingriffe geeignet ausgestattet. Er ist im Gegensatz zum OP-Saal nicht notwendigerweise innerhalb einer OP-Abteilung angesiedelt. Ist er einer OP-Abteilung angegliedert, so kann der Zugang sowohl von der Krankenhaus- wie von der OP-Seite ermöglicht werden. Vor allem in ambulanten OP-Abteilungen kann dies von Vorteil sein, um dem Operateur unnötige Wege und Zeitverlust bei kurz hintereinander stattfindenden Operationen im OP-Saal als auch kleineren Eingriffen im Eingriffsraum zu ersparen. Die Zugangsbereiche der Eingriffsräume sind mit Händedesinfektionsmittelspendern auszustatten.
Ein neu geplanter Eingriffsraum in einem Krankenhaus sollte in etwa eine Fläche von 30 m2 haben (Weidenfeller et al. 2011).
Die Lagerung des Sterilguts erfolgt staub-, feuchtigkeits-, kontaminations- und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt in einem separaten (reinen) Lagerraum sowie in geschlossenen Schränken oder Schubläden.
Ein Hybrid-OP ist vonseiten der Hygiene wie ein OP-Saal zu betrachten. Durch seine technische Ausstattung (CT, MRT, DSA-Anlage für interventionell-radiologische Verfahren) ist der Flächenbedarf deutlich höher, ermöglicht dadurch aber auch eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit. Neben der Größe, dem technischen Ausstattungsbedarf und der erweiterten Nutzungsmöglichkeiten stellt er höhere Ansprüche an die Disziplin des Personals. Der Hybrid-OP ist mit einer dreistufig filternden RLT-Anlage entsprechend der Raumklasse I nach DIN 1946–4:2008–12 auszustatten (Kap. Technische Hygiene).

Operationsabteilung

OP-Abteilungen sind spezialisierte Funktionseinheiten, die neben den OP-Sälen auch über die erforderlichen Funktionsbereiche sowie Nebenräume verfügen und somit im Routinebetrieb autark sind. Sie sind gegenüber dem übrigen Klinikbereich klar abgetrennt und verfügen über eine definierte stringente Zugangsregelung mit eindeutigen Verhaltensmaßgaben für Personal und Patienten. Die OP-Abteilungen von Krankenhäusern sowie großen ambulanten Operationszentren (AOZ) verfügen im Allgemeinen über mehrere Operationssäle, die in der Regel von verschiedenen Operateuren unterschiedlicher chirurgischer Fachdisziplinen genutzt werden.
Der Flächenbedarf der OP-Abteilung sowie deren Gestaltung, das heißt die Größe der Umkleide-, Neben- und Lagerräume, die Zahl der OP-Säle und deren Größe, Vorbereitungs- und Nebenräume etc., orientieren sich am jeweiligen Bedarf, in Abhängigkeit von Eingriffsspektrum und OP-Frequenz, sowie an der Zahl der Mitarbeiter.
Die bauliche und organisatorische Struktur der OP-Abteilung muss Folgendes beinhalten:
  • Klare Trennung von allgemeinem Klinik- und OP-Bereich
  • Patientenumkleideraum und -übergabebereich
  • Personalumkleideräume mit für den Bedarf angemessener Raumgröße mit Toiletten und Möglichkeiten zum Händewaschen auf der unreinen Seite
  • Räume für die präoperative Vorbereitung der Patienten sind erforderlich, und sollten unabhängig vom OP-Saal sein
  • Angemessen große geschützte Arbeitsflächen, beispielsweise zum Anrichten von Infusionen und Injektionen (z. B. im Vorbereitungs- oder Einleitungsbereich)
  • An den Bedarf angepasste Anzahl ausreichend großer OP-Säle
  • Geschützte Nischen für die chirurgische Händedesinfektion müssen in der Nähe der jeweiligen OP-Säle vorhanden sein; das heißt, eine durchdachte Installation von dezentralen Desinfektionseinheiten ist erforderlichen
  • Reine Räume mit Schränken/Regalen zur Lagerung von Sterilgut, Medikamenten, Infusionen und OP-Wäsche und -Abdeckmaterial
  • Unreiner Arbeitsraum mit Ausgussbecken
  • Entsorgungsraum mit ausreichend Fläche für Sammelbehälter zur Zwischenlagerung der verschiedenen Abfallfraktionen
  • Putzraum zur Unterbringung von Putzwagen und Putzmitteln
  • Personalaufenthaltsraum
  • Dokumentationsarbeitsplätze
Aus infektionspräventiver Sicht bringt eine Aufteilung in aseptische und septische OP-Bereiche/Abschnitte mit gegebenenfalls separaten Zugangswegen keinen Vorteil. Dennoch wird mitunter von den Berufsgenossenschaften eine Unterteilung als Voraussetzung für die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren formal gefordert.
Wichtig
Der geforderte Hygienestandard muss gleichermaßen in jedem OP-Saal für jeden Patienten gegeben sein, unabhängig auch vom Kontaminationsgrad der Wunde.
Da das Händewaschen mit Wasser und Seife nicht mehr zur routinemäßigen finalen OP-Vorbereitung des Chirurgen und des OP-Teams gehört, ist ein abgeschlossener zentraler Waschraum nicht notwendig. Damit reduziert sich die Zahl der notwendigen Waschplätze innerhalb der OP-Abteilung deutlich und kann durch dezentrale, nah an den einzelnen OP-Sälen gelegene und seitlich geschützte Waschnischen optimiert werden. Dennoch muss selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, verschmutzte oder verschwitzte Hände ohne Umstände waschen zu können. Dafür sind einzelne gut erreichbare Handwaschplätze an geeigneten Stellen vorzusehen.
Die Organisation der Materialversorgung sowie der Entsorgung von Abfall und gebrauchten Instrumenten muss so geregelt sein, dass sowohl Kontaminationen als auch Beeinträchtigungen des Patienten sowie der Arbeitsabläufe des Personals ausgeschlossen werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass keine unkontrollierte Lagerung von Geräten, Material und Abfallsäcken im OP-Flur geduldet wird. Dafür müssen ausreichend Lagerkapazitäten eingeplant und der zeitnahe Abtransport der Abfallfraktionen sowie gebrauchter Instrumente sichergestellt werden.
Für die Lagerung von reinen Gütern (Sterilgüter, Medikamente, aufbereitete Geräte etc.) an geeigneter Stelle innerhalb der OP-Abteilung sind genügend Lagerräume und/oder geschlossene Schränke oder Regale mit Aufbewahrungsbehältnissen einzuplanen. Lagerschränke sind bündig mit Decke und Boden zu verbinden, damit Staubablagerungen verhindert und die Reinigungsarbeiten erleichtert werden. Für manche chirurgischen Disziplinen (z. B. Orthopädie) müssen viel Material und/oder Instrumente vorgehalten werden. Daher ist es erforderlich, hier entsprechend vorausschauend Lagerkapazitäten einzuplanen, um zum Beispiel auch Leihinstrumente fachgerecht unterbringen zu können. Die Planung der Lagerflächen sollte prinzipiell eher großzügig und vor allem weitsichtig erfolgen, das heißt bei der Kapazitätsplanung neben dem aktuellen Bedarf auch schon eventuell geplante oder für die Zukunft vorgesehene Erweiterungen des OP-Angebotes zu ermitteln und berücksichtigen.
Wichtig
Die Bodenlagerung von Material ist generell unzulässig und muss unterbunden werden. Insbesondere reine Güter dürfen keinen Bodenkontakt haben.
Instrumente und Instrumententische sind stets gezielt und zeitnah für den anstehenden Eingriff zu richten, im oder unter vergleichbaren reinen Bedingungen wie im OP-Saal. Erfolgt das Richten der Instrumente nicht im OP-Saal, müssen die vorbereiteten Instrumententische steril abgedeckt, sicher abgestellt und eindeutig gekennzeichnet (für welchen OP-Programmpunkt und OP-Saal vorgesehen sowie Handzeichen des Mitarbeiters) werden. Die vorbereiteten Tische werden kontaminationsgeschützt auf kürzestem Weg in den OP-Saal gebracht. Zu keinem Zeitpunkt darf das vorbereitete, sterile OP-Besteck unbeaufsichtigt sein. Unkontrolliertes Abstellen oder Lagern von vorbereiteten Instrumententischen im Sterilgutlagerflur ist risikobehaftet. Es muss mit höchster Sicherheit gewährleistet sein, dass kontaminierte oder potenziell kontaminierte Instrumententische und Medizinprodukte nicht zum Einsatz kommen. Die aufgeführten Empfehlungen sind organisatorisch mit einer für die Mitarbeiter verbindlichen Arbeitsanweisung zu regeln und die Verantwortlichkeiten festzulegen sowie die konsequente Umsetzung zu kontrollieren.
Operationssäle
Der Operationssaal ist in die OP-Abteilung integriert. Die Anzahl an OP-Sälen sollte sich an der realistischen Zahl der unabhängig voneinander operierenden OP- sowie Anästhesieteams orientieren. Die einzelnen OP-Säle können über einen Einleitungsraum oder direkt vom OP-Flur aus zugänglich sein. OP-Säle sind geschlossene Räume mit möglichst wenigen, aber ausreichend dimensionierten Türen. Raumsparende Schiebetüren, die ohne Handkontakt (z. B. mit dem Fuß) geöffnet und geschlossen werden können, sind geeignet und günstig, da sie sowohl die Investitions- wie auch die Betriebskosten für Wartung, mögliche Reparaturen und zu einem kleinen Teil auch die Energiekosten ohne Qualitätseinbußen senken (Tabori 2012). Aus hygienischer Sicht bieten elektrisch betriebene Schiebetüren keinen Vorteil.
Raumangebot
Der OP-Saal muss für die vorgesehenen Eingriffe ausreichend groß konzipiert werden, damit sich das OP-Team einschließlich Anästhesie und der OP-Springer trotz aller Einbauten und zusätzlich benötigter Geräte (Videoturm, Absaugeinheit etc.), Instrumententische sowie dem OP-Tisch mit eventuellen Extremitätenauslegern (z. B. Handchirurgie) ungehindert und ohne Berührungs- und Kontaminationsgefahr im Saal bewegen können. Als Orientierungsmaß sollte ein neugeplanter OP-Saal einer Klinik eine Fläche von mindestens 40 m2 haben. OP-Säle mit interdisziplinärer Nutzung für große operative Eingriffe und solche mit großem gerätetechnischen Aufwand (Videoturm, Bildwandler etc.) werden mit einer Fläche von mindesten 50 m2, Hybrid-OP-Säle über 60 m2 geplant. Sind die Säle kleiner, steigen erfahrungsgemäß Organisationsdruck, Improvisationsbedarf und letztlich das Kontaminationsrisiko.
Wand-/Deckenbeläge
Der Wandbelag sollte glatt, geschlossenporig und ohne Fugen sein. In jedem Fall müssen die Oberflächen leicht (feucht) zu reinigen und desinfektionsmittelbeständig sein. Gleiches gilt für die Oberflächen des Inventars einschließlich der Geräte.
Fußbodenbelag
Der Fußbodenbelag muss glatt, geschlossenporig und eben verlegt sein. Das verwendete Material muss gut zu reinigen, desinfektionsmittelbeständig und belastbar sein, das heißt vor allem abrieb- und rutschfest sein (R9 nach BGR 181). Stoßkanten sind fugenfrei zu verschweißen.
Damit am Boden-Wand-Übergang keine Fugen oder Ritzen geschaffen werden und um die Reinigung auch in den Raumecken unproblematisch zu gestalten, sollten die Abschlüsse des Bodenbelags geschlossen gerundet ausgeführt werden. Daher ist es günstig, den Fußbodenbelag an der Wand geschlossen ca. 10 cm gerundet emporzuführen und mit dem Wandbelag bündig abschließen zu lassen. Die Installation zusätzlicher Hohlkehlenprofile ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Ob der Boden in einem OP-Saal auch heute noch ableitfähig sein muss (Potenzialausgleich), wird zum Teil kontrovers diskutiert und muss von technischer Seite entschieden werden.
Wasseranschluss und -ablauf
Wasseranschlüsse und -abläufe (einschließlich Bodeneinläufe) innerhalb des OP-Saals, das heißt der Einbau von Handwaschbecken, Wasseranschlüssen sowie Fußbodenabläufen ist nicht gestattet (KRINKO 2000). Bei transurethral durchgeführten urologischen Eingriffen sind Spülungen unerlässlich, und dementsprechend müssen große Mengen an Spülflüssigkeit angemessen abgeführt werden. Aus diesem Grunde werden urologische OP-Säle sowie Räume für transurethrale Resektionen (TUR), die in der Regel ausschließlich für urologische Eingriffe genutzt werden, mit einem speziellen Fußbodenablauf ausgestattet. In einer Studie zeigte sich, dass auch bei Eingriffen mit Hautschnitt, die in einem urologischen OP-Saal mit Bodenablauf durchgeführt wurden, keine Erhöhung von postoperativen Wundinfektionen gegenüber der Rate der Eingriffe, die im OP-Saal ohne Bodenablauf erfolgten (Borgmann et al. 2014), festzustellen war. Um eine flexible Nutzung urologischer Operationssäle auch für andere chirurgische Eingriffe zu ermöglichen, sollten die Fußbodenabläufe mit einem dicht schließenden Abflussverschluss ausgestattet werden (Kramer et al. 2011).
Personalumkleideraum
Die Personalumkleideräume (Personalschleuse) sind der Übergangsbereich vom Krankenhaus in die OP-Abteilung. Hier wird eine an der Mitarbeiterzahl orientierte angemessene Bedarfs- und Größenplanung dringend empfohlen. Es sollte für beide Geschlechter jeweils eine unabhängige Berechnung zuzüglich der Zahl an Studenten, Auszubildenden, Gästen, Medizinproduktevertretern etc. erfolgen (Fritz und Tabori 2016b).
Eine starre räumliche Unterteilung der Personalschleuse in 3 Kammern wird heute in der Regel nicht gefordert, sondern die Schleuse kann flächensparend auch als Einkammerschleuse ausgeführt werden. Davon unbeeinflusst muss weiterhin eine klare Bereichseinteilung in eine unreine und eine reine Zone vorhanden sein. In den meisten Fällen ist die unreine Seite die kritische Seite, da hier sehr oft zu wenig Lagerraum und Stellfläche für Dienstkleidung, Schuhe, Kleiderablage sowie Bewegungsraum vorhanden sind. Daher muss das Augenmerk primär auf diese unreine Zone der Personalschleuse gerichtet werden. Um das zu erreichen, können neben der Erweiterung des Flächenangebots statt raumeinnehmender Spinde platzsparende Kleiderhaken und Stangen sowie abschließbare Wertfächer vorgesehen werden. In der unreinen Zone muss zudem die Möglichkeit zum routinemäßigen Waschen der Hände (Waschbecken mit Hygieneausstattung) vorhanden sein (KRINKO 2007). Ebenso erfolgt der Zugang zur Personaltoilette von dieser Seite. Der Einbau einer Dusche ist nur dann zu erwägen, wenn ein tatsächlicher Bedarf besteht und die Dusche im Alltag nachweislich regelmäßig genutzt wird.
Auf der reinen Seite werden saubere OP-Bereichskleidung, OP-Schuhe, Mund-Nasen-Schutz sowie OP-Hauben in Regalen kontaminationsgeschützt untergebracht. Vor der Zugangstür zum OP-Flur ist zwingend ein Händedesinfektionsmittelspender zu installieren. Ein hygienischer Vorteil von einer separaten zusätzlichen („unreinen“) Tür vom OP-Flur in die Personalschleuse zurück ist weder belegt noch ist er zu vermuten, weshalb keine zweite OP-Tür empfohlen wird. Für die sich ausschleusenden Mitarbeiter muss allerdings für die benutzte OP-Kleidung ein geeigneter, ausreichend großer Abwurfbehälter bereitstehen.
Tipp
Trennlinien als quergestellte Bänke oder gar Mäuerchen sind aus hygienischer Sicht überflüssig. Diese Barrieremaßnahmen stellen außerdem vermeidbare Stolperfallen dar.
Einleitungsräume
Einzelne Einleitungsräume können flexibel für mehrere beieinander liegende Operationssäle genutzt werden. Ausleitungsräume werden heute kaum noch vorgesehen, da in den meisten Fällen die Ausleitung innerhalb des OP-Saals erfolgt. Die Narkoseausleitung ist prinzipiell auch im Einleitungsraum möglich, wenn dadurch der Arbeitsablauf und weitere Patiententransporte nicht behindert werden.
Für den Tagesbedarf benötigte Materialien werden in geschlossenen Schränken staub-, licht- und kontaminationsgeschützt gelagert. Sind Einbaukombinationen aus Unter- und Oberschränken mit einer Arbeitsfläche und Waschbecken vorgesehen, so sollten diese randständig platziert und mit einem Spritzschutz ausgestattet werden, um die angrenzende Arbeitsfläche und Materialien zu schützen. Wird im Einleitungsraum kein Waschbecken gewünscht, so muss in der Nähe eine Möglichkeit zum Händewaschen bestehen. Händedesinfektionsmittelspender sind immer vorzusehen.
Entsorgungs- und Putzraum
Ausreichend große Räume für Ausguss, zur Lagerung von Putzmitteln, zur Zwischenlagerung des Putzwagens sowie zur Entsorgung der Abfall- und Schmutzwäschesäcke sind einzuplanen. Bei günstiger Positionierung des Entsorgungsraums kann der Abtransport direkt von außen erfolgen. Ein separates Ausgussbecken für Schmutzwasser ist einzubauen. Der Wasserstrahl darf nicht auf den Wasserablauf treffen.
Grundsätzlich ist ein kombinierter Raum möglich (KRINKO 2000). Dieser muss dann allerdings ausreichend groß konzipiert werden. Wie in allen Arbeitsräumen sind auch hier Händedesinfektionsmittelspender zu installieren. Aus Gründen des Arbeitsschutzes kann ein Abzug erforderlich sein, wenn Biopsate oder Organteile in Formaldehyd konserviert werden. Zu diesem Aspekt sollte im Bedarfsfall eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Planung hinzugezogen werden.
Aufwachraum
Günstig ist die Angliederung des Aufwachraumes als so genannte „grün/weiße Zone“, die als Übergang von der OP-Abteilung zum allgemeinen Klinikbereich fungiert.
Der Pflegestützpunkt des Aufwach- und Überwachungsbereiches sollte über einen ausreichend großen Dokumentationsarbeitsplatz (z. B. für PC) sowie geschlossene Schränke für die geschützte Lagerung von Medikamenten, Hilfsmaterial, Bettwäsche etc. verfügen. Ein geschützter reiner Bereich mit einer Arbeitsfläche zum Anrichten von Medikamenten und Infusionen ist vorzusehen. Hier sowie in der Nähe jeden Bettplatzes muss ein Händedesinfektionsmittelspender zur Verfügung stehen. Die Anordnung der Bettplätze muss ein berührungsfreies Arbeiten und eine suffiziente Abschirmung der Privatsphäre der Patienten (z. B. durch leicht zu reinigende und wischdesinfizierbare Falt- oder mobile Trennwände) ermöglichen. Nicht wischdesinfizierbare Stoffvorhänge sind hingegen ungünstig. Weiter sind in der Nähe des Aufwachraums Handwaschbecken, unreiner Arbeitsraum mit Steckbeckenspüle und Toiletten für Patienten und das Personal einzuplanen.
Wird der Aufwachraum als postanästhesiologische Überwachungsstation (PACU) mit gegebenenfalls 24-Stunden-Aufenthalt der Patienten geführt, muss der Platzbedarf der Bettplätze entsprechend großzügig kalkuliert werden. Außerdem sind in Abhängigkeit von der Behandlungsintensität (z. B. Nachbeatmung) die Maßstäbe einer Intermediate-Care- oder Intensivstation anzulegen.

Schutzvorkehrungen bei Umbau- und Baumaßnahmen im Krankenhaus

Im Laufe der Zeit werden in jeder Klinik An- und Umbaumaßnahmen erforderlich, die meist im laufenden Betrieb eines Krankenhauses erfolgen (müssen). Neben den mit jeder Baumaßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten und der Lärmbelastung stellt insbesondere die erhebliche Verschmutzung ein Problem dar. Vonseiten der Hygiene ist besonders die Staubbelastung, hauptsächlich bei Abbruch-, Abriss- und Schleifarbeiten massiv auftretend, zu nennen. Die erhöhte Freisetzung und Aufwirbelung von kleinen und kleinsten Partikeln ist ein „lufthygienisches“ Problem: Schwebstoffe können Mikroorganismen als „Vehikel“ dienen und diese über größere Strecken transportieren. Die Luftkeimzahlen (z. B. von Aspergillus-Sporen), sind während umfänglicher Bautätigkeiten höher und steigern das potenzielle Infektionsrisiko, insbesondere bei immungeschwächten Patienten (Vonberg und Gastmeier 2006; KRINKO 2010; Kanamori et al. 2015; Goodley et al. 1994; Lentino et al. 1982; Sarubbi et al. 1982). Daher ist überall dort, wo sich kranke, speziell immungeschwächte Menschen aufhalten, besondere Vorsicht geboten, und es sind umfängliche Staubschutzmaßnahmen erforderlich (Fritz und Tabori 2016b).
Wichtig ist es, Vorkehrungen zu treffen, um den Baubereich und die dazugehörigen Verkehrswege wirksam vom Krankenhaus abzutrennen. Dazu sind bei größeren Bautätigkeiten mit Stemm- und Abbrucharbeiten hermetisch abgedichtete Trennwände erforderlich. Fenster und Verbindungstüren zwischen den Bereichen sind zu vermeiden. Falls Türen unverzichtbar sind, müssen sie lückenlos eingesetzt sein und dicht schließen. Bei Schleif-, Abriss- und Abbrucharbeiten sollten nasse Arbeitsweisen gewählt und nach Bartley (2004) mit Unterdruck im Vergleich zu dem sie umgebenden Bereich belüftet werden. Die abgesaugte Luft muss dann über Partikelfilter geführt werden. Falls Stationen mit Hochrisikopatienten (stark abwehrgeschwächte Patienten, Knochenmarktransplantationspatienten und Patienten mit Stammzelltransplantation, Neu-, vor allem aber Frühgeborenenstationen, Sterilgutlagerraum) betroffen sind, sollten diese Patienten für die Dauer der Baumaßnahmen in einen anderen geeigneten Klinikbereich ausgelagert werden (Pannuti 1993).
Wichtig
Der Baustellenbereich sollte über eine separate, nach Möglichkeit von außen erschlossene Zugangsmöglichkeit und getrennte Wegführungen (Zugang zur Baustelle, Treppen, Aufzüge) verfügen, damit die Wege der Bauarbeiter soweit möglich nicht durch die Klinik führen. Baustellentüren im Krankenhaus stets geschlossen halten.
Die Durchführungsverantwortung liegt auf der Leitungsebene der Klinik, weshalb sie sich regelmäßig berichten lassen und sich (zumindest im Intervall) selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen sollte.
Wichtig
Die zu treffenden Schutzmaßnahmen werden im Vorfeld der Bauarbeiten identifiziert und dokumentiert. Dann wird festgelegt, wer während der Bauphase für ihre konsequente Umsetzung sorgt, diese überwacht und dokumentiert.
Wird Schutt aus oberen Stockwerken entsorgt, müssen geschlossene Staubrutschen und geschlossene Schuttcontainer verwendet werden. Da dennoch der Schmutzeintrag in den angrenzenden Klinikbereich nicht gänzlich zu vermeiden sein wird, ist eine deutlich erhöhte Reinigungsfrequenz durch feuchtes Aufwischen zwingend erforderlich. Fenster von Patientenzimmern vor oder in der Nähe der Baustelle müssen während der Bautätigkeiten geschlossen sein und ggf. abgedichtet werden.
Größere Baumaßnahmen innerhalb einer OP-Abteilung stellen eine ganz besondere Herausforderung für die Hygiene dar.
Wichtig
Umbauarbeiten innerhalb der OP-Abteilung sollten nicht während des laufenden OP-Betriebs stattfinden. Andernfalls muss eine zuverlässige (hermetische) Abtrennung und sichere Abschirmung des OP-Bereichs von der Baustelle sichergestellt sein. Die aus hygienischer Sicht sicherste, allerdings nicht immer realisierbare Variante ist, den OP-Betrieb für diese Phase einzustellen oder auszulagern (z. B. OP-Container).
Grundsätzlich sinnvolle Maßnahmen während Bau- und Umbauphasen:
  • Frühzeitige Einbindung der Hygiene (Hygieniker, Hygienefachkraft, Hygienebeauftragte Ärzte) in Planung, Ausführung, Schutzmaßnahmen und Kontrolle der Bautätigkeiten
  • Information der Patienten und der Mitarbeiter über Art und Dauer der Umbaumaßnahmen
  • Effektive Staubschutzmaßnahmen planen, durchführen und überwachen (Staubschutzwände, Schutt- und Staubbeseitigung, Reinigung). Festlegen der Verantwortlichkeiten
  • Getrennte Wegführung von Klinik und Baustelle
Während der Bautätigkeiten müssen die Schutzmaßnahmen engmaschig kontrolliert und dokumentiert werden. Vor allen Baumaßnahmen sollte eine rechtzeitige Terminabsprache mit den betroffenen und angrenzenden Stationen durchgeführt werden. Bei der Reinigung kommen feuchte Staubaufnehmer zum Einsatz (kein trockenes Fegen).
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