Neben der Entfernung von sichtbaren Verschmutzungen und nicht unbedingt sichtbaren potenziell infektiösen Kontaminationen beinhaltet die Hausreinigung eine ganze Reihe weiterer Aspekte, die gern vergessen oder unterschätzt werden. Reinigung oder Desinfektion sollen zwar wirksam, aber nicht schädlich sein: Die Gesundheit von Personal und Patienten darf durch die verwendeten Produkte nicht unnötig gefährdet, Gebäude und Ausstattung sollen im Wert erhalten, Betriebsabläufe nicht gestört und die Umwelt nicht belastet werden. Diese Dienstleistung ist personalintensiv, sie soll aber trotzdem möglichst kostengünstig erbracht werden. Hier muss unter Berücksichtigung aller Anforderungen und der vielen krankenhausspezifischen Eigenheiten ein Optimum gefunden werden. Wichtige
Schnittstellen innerhalb des Krankenhauses gibt es für die Hausreinigung zur Hygiene, zur Materialwirtschaft, zur Bau- und Technischen Abteilung und zur Arbeitssicherheit. Es sollte nicht vergessen werden, dass jeder Patient mit seinem Eindruck von der Sauberkeit und der täglich im eigenen Umfeld wahrgenommenen Reinigung auch eine wichtige Visitenkarte eines Hauses mitnimmt.
Reinigung und Desinfektion
Desinfektionsmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind (TRGS 525
2014). Diese Notwendigkeit zur Infektionsprävention konnte beispielsweise für die routinemäßige Fußbodendesinfektion nicht wissenschaftlich belegt werden (Dettenkofer et al.
2004). Die KRINKO am
Robert Koch-Institut hat dazu in ihrer Empfehlung festgestellt, dass Flächen eine den Aspekten der Händehygiene, Instrumentenaufbereitung und Pflegemaßnahmen nachgeordnete Hygienerelevanz besitzen (KRINKO
2004). Relevant sind ggf. Flächen mit Hautkontakt, insbesondere, wenn diese patientennah sind. Immer relevant sind Kontaminationen durch Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen. Für Bereiche mit besonderem Infektionsrisiko oder Bereiche im Umfeld von einzelnen infektiösen Patienten wird die routinemäßige Desinfektion von Flächen mit häufigem Hand-/Hautkontakt und von Fußböden empfohlen. Die KRINKO stellt fest, dass die Wirksamkeit beider Empfehlungen wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Die nachdrückliche Empfehlung einer routinemäßigen Desinfektion aller Kontaktflächen erfolgte aufgrund eines Konsenses in der Kommission. Für die routinemäßige Desinfektion von Fußböden wurde deshalb eine eingeschränkte Empfehlung ausgesprochen (
Kat. II).
Ist eine Desinfektion nicht erforderlich, so ist eine Substitution durch eine gesundheitlich weniger riskante Reinigung vorrangig (§§ 6 und 7 GefStoffV). Soweit Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, müssen sie entsprechend den in der GefStoffV formulierten Grundsätzen ausgeführt werden. Dabei sind die Vorgaben der TRGS 525 zu beachten.
Die Fußbodendesinfektion
sollte, abhängig von den jeweiligen Verhältnissen, in folgenden Bereichen stattfinden:
-
Im OP nach dem Eingriff das Umfeld des OP-Tisches
-
In Patientenzimmern Schlussdesinfektion nach Belegung mit isolierten, infektiösen Patienten, vor allem mit folgenden Erregern/Erkrankungen: infektiöse Enteritis (z. B.
Campylobacter,
Salmonella, enteropathogene
Escherichia coli,
Clostridium difficile, Noroviren, Rotaviren),
Hepatitis A/E,
Tuberkulose, stark sezernierender
Abszess, virusbedingtes hämorrhagisches
Fieber,
MRSA,
VRE,
MRGN
-
Bei stark infektionsgefährdeten Patienten (z. B. bei Immunsuppression, Transplantation, Schwerstverbrennung)
Die routinemäßige Desinfektion
sonstiger Oberflächen
(jeweilige Verhältnisse sind stets zu berücksichtigen) ist in folgenden Bereichen sinnvoll:
-
Im OP patientennahe Oberflächen (Lafette, Instrumententische, Kabel von Überwachungsgeräten, Bedienoberflächen von Geräten, Infusionsständer etc.)
-
Auf Intensivstationen sämtliche patientennahe Oberflächen (z. B. dreimal täglich Handkontaktflächen von Monitoren etc.)
Ansonsten grundsätzlich auf allen Flächen sämtliche Kontaminationen mit potenziell infektiösem Material sofort gezielt wischdesinfizieren.
Besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf die Reinigung und Flächendesinfektion ist auch in folgenden Bereichen nötig: unreine Seite von ZSVA (zentrale Sterilgutversorgungsabteilung) und Endoskopie, Notfallaufnahme.
Im Vergleich zu Reinigungsmitteln enthalten Flächendesinfektionsmittel mehr Gefahrstoffe. Vor allem sind dies zusätzliche Desinfektionskomponenten (z. B. Aldehyde, quartäre Ammoniumtenside, Biguanide, Oxidationsmittel), aber auch die Desinfektion unterstützende Substanzen (z. B.
EDTA, NTA, organische Lösungsmittel). Desinfektionsmittel sind in der Regel stärker eingefärbt und zur Überdeckung des oft unangenehmen Eigengeruchs (Aldehyde,
Phenole, Chlor- oder Sauerstoffabspalter) intensiver parfümiert. Sie werden höher dosiert als die modernen, meist hochkonzentrierten Unterhaltsreiniger.
In der Summe aller Aspekte ist der Gebrauch von Unterhaltsreinigern
ungefährlicher, emissionsärmer, umweltschonender und wirtschaftlicher als der Gebrauch von Flächendesinfektionsmitteln
. Auf die Risiken, die von den Konzentraten ausgehen, weisen die Gefahrstoffkennzeichnungen hin. Die Produkte können auch für Patienten gefährlich sein (BgVV
2000,
2002). Bei Personal im Gesundheitsdienst war insbesondere eine erhöhte Allergisierung gegenüber Desinfektionswirkstoffen festzustellen (Schnuch et al.
1998). Um die Risiken aus dem Gebrauch von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln besser beurteilen zu können, ist es wichtig, dass behandelnde Ärzte aufgetretene Gesundheitsschäden gemäß § 16e Abs. 2 des
Chemikaliengesetzes (ChemG
2013) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) melden (ärztliche Mitteilungspflicht;
http://www.bfr.bund.de/de/meldung_von_vergiftungsfaellen-9373.html).
Zu ergänzen ist, dass sich einige Aspekte von Unterhaltsreinigung und Desinfektionserfolg grundsätzlich widersprechen. Manche Desinfektionswirkstoffe verschlechtern das Reinigungsergebnis:
-
Aldehyde bewirken bei eiweißhaltigem Schmutz eine Gerinnung.
-
Oxidationsmittel können zu Korrosionsschäden führen.
-
Quartäre Ammoniumverbindungen lagern sich leicht an Oberflächen an und können diese verschmutzen.
-
Quartäre Ammoniumverbindungen und andere kationenaktive Substanzen bilden mit anionischen Tensiden, die häufig in Reinigungsmitteln und somit in Resten auf vielen Oberflächen vorhanden sind, unlösliche Salze.
Hygieneplan und Umgang mit Produkten
Für Kliniken ist es Pflicht (IfSG
2000, § 36 Abs. 1; TRBA 250 Nr. 4.1.5
2015), die für Reinigung und Desinfektion geltenden Regularien in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen. Der Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln unterliegt auch der Arbeitsschutzregelung „Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen der humanmedizinischen Versorgung“ (TRGS 525
2014). Der Hygieneplan sollte die genannten Vorgaben berücksichtigen und Hinweise zum sachgerechten Umgang mit den Produkten enthalten. Für gefährliche Produkte sind nach GefStoffV Betriebsanweisungen
zu erstellen. Bereits ein regelmäßiges Aufweichen der Haut durch Feuchte kann die Haut nachhaltig schädigen, der Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln verschärft das Problem. Hautgeschädigte Hände können im Gesundheitsdienst zum Hygienerisiko werden, beispielsweise durch die residente Besiedlung mit
S. aureus (Larson
2001). Zur Prävention sind Hautschutzpläne (Kap. Arbeitsmedizin und
Gesundheitsschutz im Krankenhaus) erforderlich.
Produktauswahl
Neben der grundsätzlichen Entscheidung, eine Fläche routinemäßig desinfizierend oder normal zu reinigen, ist ein jeweils für den vorgesehenen Zweck optimales Produkt zu wählen. Oft wird eine verwirrende und nicht mehr zu überschauende Vielfalt von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln verwendet. In Zusammenarbeit von Hauswirtschaft, Hygiene, Materialwirtschaft und Arbeitssicherheit sollte die grundsätzlich benötigte Produktpalette festgelegt werden.
Für jeden dieser Produkttypen sollte möglichst nur ein Produkt ausgewählt werden (Positivliste). Es muss darauf geachtet werden, dass sich nicht erneut eine unnötige Artikelvielfalt einbürgert. Auch bei der Vergabe an Fremdreinigungen sollten Kliniken die Produkte, mit denen im eigenen Haus gereinigt bzw. desinfiziert wird, prüfen oder selbst festlegen.
Verpackung
Die optimale Gebindegröße und Verpackung richtet sich nach den jeweiligen Verbrauchsmengen. Bei geringem Verbrauch können Kleingebinde angemessen sein, da alle Reinigungs- und Desinfektionsmittel nur begrenzt lagerfähig sind. Am wenigsten Verpackungsabfälle fallen bei der Nutzung von Zumischstationen an. Gebrauchslösungen sollten immer direkt und nicht über zwischengeschaltete Vorratstanks abgegeben werden. Der Einsatz hochkonzentrierter Produkte reduziert den Aufwand für Beschaffung, Transport, Lagerhaltung und Verpackungsabfälle, erfordert aber eine exakte Dosierung. Eine gute Lösung sind hier nachfüllbare Dosierflaschen.
Produktinformationen des Herstellers
Die nachfolgend beschriebenen Informationen kann man für die Bewertung von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln anfordern. Meist sind diese Dokumente „online“ beim Hersteller oder Lieferanten zugänglich.
Daten- und Formblätter
Zu beachten ist, dass alle unter „Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen“ (SDB Nr. 3) genannten Gefahren nur für die unverdünnten gefährlichen Chemikalien der Rezeptur gelten. Das SDB informiert an dieser Stelle nicht über die Risiken der tatsächlich im Produkt enthaltenen Konzentrationen dieser Chemikalien. Die sich für den Anwender tatsächlich ergebenden Gefahren sind unter Nr. 2 („Mögliche Gefahren“) und Nr. 15 („Rechtsvorschriften“) genannt. Ein SDB informiert niemals über verdünnte Gebrauchslösungen, sondern immer nur über das unverdünnte Produkt.
Aufgrund der häufigen Nachfragen erstellen viele Hersteller auch für ungefährliche Zubereitungen (Produkte) freiwillig ein „Sicherheitsdatenblatt“.
Ökologische Beurteilung und weitere Werbeaussagen
Unabhängige Produktinformationen
Biologische Abbaubarkeit
Im Gegensatz zu früher müssen reinigungsaktive Substanzen (Tenside) mittlerweile vollständig biologisch abbaubar sein (Europäische Tensidverordnung, EG 648/
2004). Die geltenden gesetzlichen Vorschriften können erheblich übertroffen werden, etwa wenn ein Hersteller nachweist, dass die vollständige biologische Abbaubarkeit („Mineralisierung“) für das gesamte Produkt gilt und nicht nur für die Tenside. Die Testmethode sollte genannt sein, da hier erhebliche Unterschiede bestehen. Meist werden Tests der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) durchgeführt:
-
Leichte biologische Abbaubarkeit (ready biodegradability): Die Tests der OECD 301-Serie (A–F) weisen eine leichte und vollständige biologische Abbaubarkeit nach. Substanzen, die den Test bestehen, sind „leicht biologisch abbaubar“.
-
Inhärente biologische Abbaubarkeit (inherent biodegradability): Die Tests der OECD 302-Serie (A–C) weisen eine zwar eingeschränkte, aber grundsätzlich mögliche biologische Abbaubarkeit nach. Substanzen, die solche Tests bestehen, sind lediglich „grundsätzlich biologisch abbaubar“. Hersteller von Produkten, die nicht leicht und vollständig biologisch abbaubar sind, verweisen in der Regel auf Ergebnisse dieser Testkategorie.
Ohne weitere Angaben kann „Biologische Abbaubarkeit“ sowohl eine sehr gute oder eine gering ausgeprägte Abbaubarkeit bedeuten.
Der zuweilen verwendete Terminus „Elimination“ hat mit biologischem Abbau nichts zu tun. Elimination meint, dass eine Substanz durch Sedimentation/Filtration aus dem Abwasser entfernt wird. Die Substanz ist dann an den Klärschlamm gebunden und dort immer noch vorhanden. Nur wenn der Klärschlamm als Abfall entsorgt und verbrannt wird, werden „eliminierte“ Stoffe endgültig beseitigt. Falls solcher Klärschlamm in der Landwirtschaft eingesetzt wird, können sie erneut freigesetzt werden.
Meldung von Wasch- und Reinigungsmitteln
Damit im Notfall die Giftinformationszentren gezielt Auskunft geben können, müssen die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln gemäß WRMG (
2013) ihre vollständigen Rezepturen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) melden. Auf der Verpackung werden keine Hinweise auf die beim BfR erfolgte Meldung gegeben, und die Informationen sind nicht öffentlich zugänglich. Die frühere Meldung von Wasch- und Reinigungsmitteln beim Umweltbundesamt (UBA, „UBA-Registrierung
“), die mit einer auf der Verpackung abgedruckten achtstelligen Nummer verbunden war, gibt es nicht mehr. Falls sich bei früher vom UBA registrierten Produkten die Rezeptur nicht geändert hat, können Hersteller aber ihre alte „UBA-Nummer“ weiterhin verwenden.
Abzulehnende bzw. problematische Inhaltsstoffe und Produktgruppen
Reinigungs- oder Desinfektionsmittel können verschiedene Belastungen aller 3 Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) sowie Gesundheits- oder Materialschäden verursachen. Aus folgenden Gründen sind einzelne Inhaltsstoffe abzulehnen bzw. als problematisch anzusehen:
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Fehlender oder unvollständiger Abbau in der Kläranlage (Persistenz), ggf. Tendenz zur Bioakkumulation
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Bildung von toxischen Reaktionsprodukten (z. B. AOX)
-
Entfernung aus dem Abwasser lediglich durch Elimination
-
Luftbelastung durch Verdunstung flüchtiger organischer Stoffe (VOC)
-
Gefahr von Gesundheitsschäden beim Gebrauch, inklusive Allergieauslösung
-
Gefahr von Materialschäden beim Gebrauch
Reinigungsmittel
Folgende Inhaltsstoffe sollen in den Reinigungs- und Pflegemitteln nicht bzw. nur in speziellen Ausnahmefällen enthalten sein und in der Regel abgelehnt werden (alphabetische Reihenfolge):
Desinfektionsmittel
In diesem Abschnitt werden aus Umweltsicht nachteilige Eigenschaften von Desinfektionswirkstoffen zusammengefasst (auch Kap.
Medizinprodukte: Sichere und umweltschonende Aufbereitung). Ansonsten gelten auch für Desinfektionsmittel die bereits oben unter „Reinigungsmittel“ genannten Punkte.
Produktanwendung
Da alle Reinigungs- und Desinfektionsmittel mehr oder weniger umweltbelastend sind (eine wirklich „umweltfreundliche“ Reinigung oder Desinfektion gibt es nicht) sollte die Beachtung folgender Punkte eine möglichst umweltverträgliche Produktanwendung sicherstellen.
Dem Personal müssen die für jede Aufgabe richtigen Produkte bekannt und vertraut sein. Im Reinigungs- bzw. Hygieneplan sollte klar beschrieben sein, welche Produkte für welchen Zweck zum Einsatz kommen und wie sie anzuwenden sind. Der Hautschutzplan sollte schildern, wie das Risiko der Hautschädigung vermieden werden kann. Regelmäßige Schulungen (Abschn.
5) sind unerlässlich, um das Wissen bei allen Mitarbeitern präsent und auf dem aktuellen Stand zu halten.
Für den Umgang mit gefährlichen Produkten müssen nach § 6 der GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung und ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Für die Beschäftigten sind nach § 14 entsprechende Betriebsanweisungen zu erstellen (Kap. Arbeitsmedizin und
Gesundheitsschutz im Krankenhaus).
Alle Gebinde von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln müssen korrekt und gut lesbar beschriftet oder etikettiert sein.
Korrekte Dosierung
Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen nach Herstellerangabe korrekt dosiert werden. Eine Unterdosierung beeinträchtigt die Wirkung. Es können sich Verschmutzungen aufbauen oder Desinfektionen können wirkungslos bleiben. Überdosierungen können durch Ablagerungen von Produktresten ebenfalls zu Verschmutzungen oder zu Materialschäden führen, abgesehen davon, dass sie unnötig teuer und umweltbelastend sind.
Wird die Menge per „Schussmethode“ abgeschätzt, so führt dies bereits bei herkömmlichen Reinigungsmitteln zu erheblichen Überdosierungen; exakt abgemessene Dosierungen sind unverzichtbar, gerade bei den heute verbreiteten Konzentraten und Hochkonzentraten.
Empfehlenswerte Dosierhilfen
:
Nicht empfehlenswerte Dosiermethoden:
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Schussmethode (Fehldosierungen zwangsläufig)
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Schraubkappen als Dosierbecher (Fehldosierungen, Gefahr des Hautkontakts)
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Messbecher (werden nicht benutzt, gehen verloren)
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Portionsbeutel (umständliches Öffnen, schlechte Durchmischung, teuer – für manche Desinfektionsmittel, die nur als Pulver zur Verfügung stehen, sind Portionsbeutel akzeptabel)
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Mischanlagen mit Speichertank für die Gebrauchslösung (führt zu mikrobiellen Kontaminationen)
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Zentrale Mischanlagen mit Weiterleitung der Gebrauchslösung (häufig mikrobiell kontaminiert, ungenau, teuer)
Vermischungsverbot
Solange nicht ausdrücklich dafür vorgesehen, darf kein Reinigungsmittel mit einem anderen oder gar mit einem Desinfektionsmittel vermischt werden. Es kann zu Unverträglichkeiten, Inaktivierung oder Schadwirkungen kommen. Mögliche Probleme sind:
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Lebensgefährliche Chlorgasentwicklung bei Vermischung eines sauren Produkts mit einem hypochlorithaltigen Produkt
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Inaktivierung von Hypochlorit und Aldehyden durch peroxidhaltige Produkte
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Hitzeentwicklung bei Vermischung eines stark sauren mit einem stark alkalischen Reiniger
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Inaktivierung kationischer oder amphoterer Desinfektionswirkstoffe (z. B. QUATS, Biguanide) durch anionische Tenside
-
Zersetzung von Peroxidwirkstoffen und Aldehyden durch Einwirkung von Alkalien
Systeme für Reinigung oder Desinfektion
Für Reinigung und Desinfektion werden eine Vielzahl von Produkten und Systemen angeboten, auf die im Folgenden nicht detailliert eingegangen werden kann. Problematisch für die Beurteilung von Reinigungssystemen ist, dass es keine etablierte Methode gibt, die Reinigungsleistung schnell und einfach zu messen. Da die Reinigungsleistung in der Praxis beispielsweise von Art und Ausmaß der Anschmutzungen und von den Bodenbelägen und deren Zustand abhängt, müssen vor der Einführung neuer Produkte oder Systeme stets eigene Anwendungstests und Bewertungen durchgeführt werden.
Reinigungstextilien
Reinigungstextilien (Wischbezüge/Mopps für Fußböden bzw. Wischtücher für sonstige Oberflächen) unterscheiden sich zum Beispiel bezüglich des Fasermaterials (Natur- oder Kunstfasern), der Textilkonstruktion (Schlingen, Fransen, Vliese), des Flächengewichts, der Abmessungen (z. B. Arbeitsbreite) sowie bezüglich des Befestigungssystems.
Aus Umweltsicht sind Mehrwegmaterialien Einwegmaterialien vorzuziehen. Allgemein sind folgende Anforderungen zu stellen:
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Gute Schmutzlösung und -aufnahme vom Boden bei guter Schmutzabgabe in der Wäscherei: Kunstfasern lösen Schmutz gut ab, die Kombination mit Baumwolle oder Viskose ergibt eine gute Schmutzaufnahme bei gleichzeitig guter Waschbarkeit. Normale Kunstfasern nehmen abgelösten Schmutz nur schlecht auf. Mikrofasern sind vorteilhafter, bei Mikrofasermopps sind Probleme beim Waschergebnis möglich (z. B. Reste von Fusseln und Haaren). Mikrofasertücher zeigen diesen Effekt seltener.
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Hohe mechanische Haltbarkeit: Geringes Flusen, Schlingen dürfen sich aus der Textilkonstruktion nicht herausziehen lassen. Bewährt haben sich Mischungen aus Baumwolle oder Viskose und Polyester (Erhöhung der Scheuerfestigkeit).
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Thermische Unempfindlichkeit bis mindestens 60 °C: Die Textilien müssen für die Krankenhauswäscherei geeignet sein. Baumwolle und Polyester sind besonders robust, Polyamid (Nylon) und Viskose sind empfindlicher.
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Leichtes Trocknen: Die Textilien sollen leicht und sicher zu trocknen sein (restfeuchte Wischtextilien können massiv verkeimen).
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Geringes Gewicht: Um den Aufwand in der Wäscherei zu reduzieren, sollten die Bezüge die gewünschten Eigenschaften erzielen und dabei möglichst leicht sein.
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Verschieden eingefärbte Wischtücher sind sinnvoll, um ein Farbleitsystem zu unterstützen: Alle für eine aus hygienischen und reinigungstechnischen Gründen zusammengehörenden Reinigungsutensilien (Eimer, Bürsten, Tücher) sind einheitlich eingefärbt und sollten einheitlich verwendet werden (z. B. nur für Toilettenreinigung, Desinfektion etc.). Auch die Gebinde (Kappen, Etiketten) können in das Farbleitsystem integriert sein, eine Einfärbung der Reinigungsmittel selbst ist hierfür nicht erforderlich.
Reinigungsmaschinen
Aus Arbeitsschutzgründen sind Reinigungsmaschinen der manuellen Reinigung vorzuziehen. In Kliniken beschränkt sich der Einsatz meist auf Eingangs- und Flurbereiche.
In Krankenhäusern erfolgt die Reinigung meist am Vormittag und oft während der Visite. Laute Reinigungsgeräte sind dann problematisch, da sie die Konzentration und die Kommunikation stören. Auch für Patienten können Lärmemissionen sehr belastend sein, besonders wenn die Geräte im Zimmer oder gar nachts zum Einsatz kommen.
Staubsauger
Bei betriebenen Geräten sind Staubbeutel, Motor- und Mikrofilter, ggf. auch HEPA-Filter, der mittlerweile oft Standard ist, regelmäßig zu wechseln. Bei guten Altgeräten mit einer funktionierenden Gehäuseabdichtung und dicht sitzendem Beutel und
Filtern sind auch ohne HEPA-Filter messbare Raumluftbelastungen durch Keime oder Partikel wenig wahrscheinlich. Ein fehlerhaftes oder falsch bedientes Gerät fällt meist durch Verstaubungen im Gehäuse auf. Teure spezielle „Medizin“-Staubsauger sind nicht erforderlich.
Schulung des Personals
Eine effektive und materialschonende Reinigung und wirksame Desinfektion kann nur mit qualifiziertem, d. h. insbesondere auch mit dem Klinikbetrieb vertrautem und motiviertem Personal erzielt werden. Dazu gehören Hauswirtschaftsleitung, Vorarbeiter und Reinigungskräfte. Regelmäßige Schulungen, in die Hygienefachkräfte eingebunden sind, sollten Reinigungstechnik, Arbeitssicherheit, Materialkunde, Hygiene und Umweltschutz betreffen. In den Schulungen müssen die Kenntnisse und der Gebrauch der relevanten Dokumente vermittelt werden. Insbesondere sind dies der Hygieneplan, der Hautschutzplan, Betriebsanweisungen sowie die Sicherheitsdatenblätter und die technischen Merkblätter der Produkte. Hygiene- und Hautschutzpläne sind in den Arbeitsbereichen auszuhängen. Gegebenenfalls ist eine Übersetzung des Hygiene- und Hautschutzplanes und anderer wichtiger Informationen in andere Landessprachen sinnvoll.
Bauliche Aspekte
Sauberlaufzonen
Der beste Schmutz ist der, der gar nicht erst ins Gebäude kommt. Die Eingangsbereiche sollten über großzügig bemessene Sauberlaufzonen inklusive Schmutzfangkonstruktionen verfügen. Dadurch kann der Schmutzeintrag drastisch reduziert werden. Schmutzfänger müssen regelmäßig gereinigt werden und dürfen keine Stolperfallen darstellen. Im Winter können zusätzliche, waschbare Schmutzfangmatten, zum Beispiel vor Aufzügen, sehr sinnvoll sein.
Sonstige Konstruktionsmerkmale
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Heizkörper und Rohre mit genügend Bodenfreiheit installieren – Bodenständer vermeiden.
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WCs, Urinale und Abfallsammler mit genügend Bodenfreiheit installieren.
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Treppengeländer seitlich ansetzen.
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Durchgänge so bemessen, dass sie mit Reinigungsmaschinen befahrbar sind.
Hauswirtschaftsräume
Funktionsgerechte Räume sind wichtig, um Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorzuhalten und Utensilien und Maschinen in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Pro Gebäude sollte ein größerer Zentralraum zur Aufnahme der Reinigungswagen, der verwendeten Maschinen und zur Lagerung von Verbrauchsmaterial vorhanden sein. Auf jeder Etage sollte ein abschließbarer Putzraum, der den gleichen Zwecken dient, vorhanden sein. Diese Räume sollten über eine eigene Wasserversorgung und einen Ausguss verfügen und an eine RLT-Anlage angeschlossen sein, damit die dort anfallende Feuchtigkeit effektiv abgeführt wird. Reinigungs- und Desinfektionsmittel sollten sicher gelagert und dosiert werden können. Wichtige Dokumente wie Reinigungsplan, Hautschutzplan und Betriebsanweisungen sollten aushängen.