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Umweltschonende Krankenhausreinigung und Flächendesinfektion

Verfasst von: Armin Schuster und Markus Dettenkofer
Neben der Entfernung von sichtbaren Verschmutzungen und nicht unbedingt sichtbaren potenziell infektiösen Kontaminationen beinhaltet die Hausreinigung eine ganze Reihe weiterer Aspekte, die gern vergessen oder unterschätzt werden. Reinigung oder Desinfektion sollen zwar wirksam, aber nicht schädlich sein: Die Gesundheit von Personal und Patienten darf durch die verwendeten Produkte nicht unnötig gefährdet, Gebäude und Ausstattung sollen im Wert erhalten, Betriebsabläufe nicht gestört und die Umwelt nicht belastet werden. Diese Dienstleistung ist personalintensiv, sie soll aber trotzdem möglichst kostengünstig erbracht werden. Hier muss unter Berücksichtigung aller Anforderungen und der vielen krankenhausspezifischen Eigenheiten ein Optimum gefunden werden. Wichtige Schnittstellen innerhalb des Krankenhauses gibt es für die Hausreinigung zur Hygiene, zur Materialwirtschaft, zur Bau- und Technischen Abteilung und zur Arbeitssicherheit. Es sollte nicht vergessen werden, dass jeder Patient mit seinem Eindruck von der Sauberkeit und der täglich im eigenen Umfeld wahrgenommenen Reinigung auch eine wichtige Visitenkarte eines Hauses mitnimmt.
Neben der Entfernung von sichtbaren Verschmutzungen und nicht unbedingt sichtbaren potenziell infektiösen Kontaminationen beinhaltet die Hausreinigung eine ganze Reihe weiterer Aspekte, die gern vergessen oder unterschätzt werden. Reinigung oder Desinfektion sollen zwar wirksam, aber nicht schädlich sein: Die Gesundheit von Personal und Patienten darf durch die verwendeten Produkte nicht unnötig gefährdet, Gebäude und Ausstattung sollen im Wert erhalten, Betriebsabläufe nicht gestört und die Umwelt nicht belastet werden. Diese Dienstleistung ist personalintensiv, sie soll aber trotzdem möglichst kostengünstig erbracht werden. Hier muss unter Berücksichtigung aller Anforderungen und der vielen krankenhausspezifischen Eigenheiten ein Optimum gefunden werden. Wichtige Schnittstellen innerhalb des Krankenhauses gibt es für die Hausreinigung zur Hygiene, zur Materialwirtschaft, zur Bau- und Technischen Abteilung und zur Arbeitssicherheit. Es sollte nicht vergessen werden, dass jeder Patient mit seinem Eindruck von der Sauberkeit und der täglich im eigenen Umfeld wahrgenommenen Reinigung auch eine wichtige Visitenkarte eines Hauses mitnimmt.

Reinigung und Desinfektion

Desinfektionsmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind (TRGS 525 2014). Diese Notwendigkeit zur Infektionsprävention konnte beispielsweise für die routinemäßige Fußbodendesinfektion nicht wissenschaftlich belegt werden (Dettenkofer et al. 2004). Die KRINKO am Robert Koch-Institut hat dazu in ihrer Empfehlung festgestellt, dass Flächen eine den Aspekten der Händehygiene, Instrumentenaufbereitung und Pflegemaßnahmen nachgeordnete Hygienerelevanz besitzen (KRINKO 2004). Relevant sind ggf. Flächen mit Hautkontakt, insbesondere, wenn diese patientennah sind. Immer relevant sind Kontaminationen durch Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen. Für Bereiche mit besonderem Infektionsrisiko oder Bereiche im Umfeld von einzelnen infektiösen Patienten wird die routinemäßige Desinfektion von Flächen mit häufigem Hand-/Hautkontakt und von Fußböden empfohlen. Die KRINKO stellt fest, dass die Wirksamkeit beider Empfehlungen wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Die nachdrückliche Empfehlung einer routinemäßigen Desinfektion aller Kontaktflächen erfolgte aufgrund eines Konsenses in der Kommission. Für die routinemäßige Desinfektion von Fußböden wurde deshalb eine eingeschränkte Empfehlung ausgesprochen (Kat. II).
Tipp
Auf die tägliche Routinedesinfektion von Böden sollte in vielen Fällen verzichtet werden. Obwohl Flächendesinfektionsmittel theoretisch sehr wirksam sind, werden die Keimzahlen auf dem Boden in der Praxis nur um 80–99 % reduziert. Die Fußbodendesinfektion hat keine Langzeitwirkung.
Ist eine Desinfektion nicht erforderlich, so ist eine Substitution durch eine gesundheitlich weniger riskante Reinigung vorrangig (§§ 6 und 7 GefStoffV). Soweit Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, müssen sie entsprechend den in der GefStoffV formulierten Grundsätzen ausgeführt werden. Dabei sind die Vorgaben der TRGS 525 zu beachten.
Die Fußbodendesinfektion sollte, abhängig von den jeweiligen Verhältnissen, in folgenden Bereichen stattfinden:
  • Im OP nach dem Eingriff das Umfeld des OP-Tisches
  • In Patientenzimmern Schlussdesinfektion nach Belegung mit isolierten, infektiösen Patienten, vor allem mit folgenden Erregern/Erkrankungen: infektiöse Enteritis (z. B. Campylobacter, Salmonella, enteropathogene Escherichia coli, Clostridium difficile, Noroviren, Rotaviren), Hepatitis A/E, Tuberkulose, stark sezernierender Abszess, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, MRSA, VRE, MRGN
  • Bei stark infektionsgefährdeten Patienten (z. B. bei Immunsuppression, Transplantation, Schwerstverbrennung)
Die routinemäßige Desinfektion sonstiger Oberflächen (jeweilige Verhältnisse sind stets zu berücksichtigen) ist in folgenden Bereichen sinnvoll:
  • Im OP patientennahe Oberflächen (Lafette, Instrumententische, Kabel von Überwachungsgeräten, Bedienoberflächen von Geräten, Infusionsständer etc.)
  • Auf Intensivstationen sämtliche patientennahe Oberflächen (z. B. dreimal täglich Handkontaktflächen von Monitoren etc.)
Ansonsten grundsätzlich auf allen Flächen sämtliche Kontaminationen mit potenziell infektiösem Material sofort gezielt wischdesinfizieren.
Besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf die Reinigung und Flächendesinfektion ist auch in folgenden Bereichen nötig: unreine Seite von ZSVA (zentrale Sterilgutversorgungsabteilung) und Endoskopie, Notfallaufnahme.
Im Vergleich zu Reinigungsmitteln enthalten Flächendesinfektionsmittel mehr Gefahrstoffe. Vor allem sind dies zusätzliche Desinfektionskomponenten (z. B. Aldehyde, quartäre Ammoniumtenside, Biguanide, Oxidationsmittel), aber auch die Desinfektion unterstützende Substanzen (z. B. EDTA, NTA, organische Lösungsmittel). Desinfektionsmittel sind in der Regel stärker eingefärbt und zur Überdeckung des oft unangenehmen Eigengeruchs (Aldehyde, Phenole, Chlor- oder Sauerstoffabspalter) intensiver parfümiert. Sie werden höher dosiert als die modernen, meist hochkonzentrierten Unterhaltsreiniger.
In der Summe aller Aspekte ist der Gebrauch von Unterhaltsreinigern ungefährlicher, emissionsärmer, umweltschonender und wirtschaftlicher als der Gebrauch von Flächendesinfektionsmitteln. Auf die Risiken, die von den Konzentraten ausgehen, weisen die Gefahrstoffkennzeichnungen hin. Die Produkte können auch für Patienten gefährlich sein (BgVV 2000, 2002). Bei Personal im Gesundheitsdienst war insbesondere eine erhöhte Allergisierung gegenüber Desinfektionswirkstoffen festzustellen (Schnuch et al. 1998). Um die Risiken aus dem Gebrauch von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln besser beurteilen zu können, ist es wichtig, dass behandelnde Ärzte aufgetretene Gesundheitsschäden gemäß § 16e Abs. 2 des Chemikaliengesetzes (ChemG 2013) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) melden (ärztliche Mitteilungspflicht; http://www.bfr.bund.de/de/meldung_von_vergiftungsfaellen-9373.html).
Zu ergänzen ist, dass sich einige Aspekte von Unterhaltsreinigung und Desinfektionserfolg grundsätzlich widersprechen. Manche Desinfektionswirkstoffe verschlechtern das Reinigungsergebnis:
  • Aldehyde bewirken bei eiweißhaltigem Schmutz eine Gerinnung.
  • Oxidationsmittel können zu Korrosionsschäden führen.
  • Quartäre Ammoniumverbindungen lagern sich leicht an Oberflächen an und können diese verschmutzen.
  • Quartäre Ammoniumverbindungen und andere kationenaktive Substanzen bilden mit anionischen Tensiden, die häufig in Reinigungsmitteln und somit in Resten auf vielen Oberflächen vorhanden sind, unlösliche Salze.

Hygieneplan und Umgang mit Produkten

Für Kliniken ist es Pflicht (IfSG 2000, § 36 Abs. 1; TRBA 250 Nr. 4.1.5 2015), die für Reinigung und Desinfektion geltenden Regularien in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen. Der Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln unterliegt auch der Arbeitsschutzregelung „Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen der humanmedizinischen Versorgung“ (TRGS 525 2014). Der Hygieneplan sollte die genannten Vorgaben berücksichtigen und Hinweise zum sachgerechten Umgang mit den Produkten enthalten. Für gefährliche Produkte sind nach GefStoffV Betriebsanweisungen zu erstellen. Bereits ein regelmäßiges Aufweichen der Haut durch Feuchte kann die Haut nachhaltig schädigen, der Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln verschärft das Problem. Hautgeschädigte Hände können im Gesundheitsdienst zum Hygienerisiko werden, beispielsweise durch die residente Besiedlung mit S. aureus (Larson 2001). Zur Prävention sind Hautschutzpläne (Kap. Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz im Krankenhaus) erforderlich.

Produktauswahl

Neben der grundsätzlichen Entscheidung, eine Fläche routinemäßig desinfizierend oder normal zu reinigen, ist ein jeweils für den vorgesehenen Zweck optimales Produkt zu wählen. Oft wird eine verwirrende und nicht mehr zu überschauende Vielfalt von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln verwendet. In Zusammenarbeit von Hauswirtschaft, Hygiene, Materialwirtschaft und Arbeitssicherheit sollte die grundsätzlich benötigte Produktpalette festgelegt werden.
Tipp
Benötigte Produkttypen für die Reinigung oder Desinfektion von Flächen:
  • Neutralreiniger für die Unterhaltsreinigung (möglichst exakt dosierbare Hochkonzentrate)
  • Wischpflegeprodukt, das keine Grundreinigung erfordert
  • Sauer eingestellter Sanitärreiniger zur Kalkentfernung
  • Quarzfreie Scheuermilch zur Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen
  • Grundreiniger
  • Flächendesinfektionsmittel
Für jeden dieser Produkttypen sollte möglichst nur ein Produkt ausgewählt werden (Positivliste). Es muss darauf geachtet werden, dass sich nicht erneut eine unnötige Artikelvielfalt einbürgert. Auch bei der Vergabe an Fremdreinigungen sollten Kliniken die Produkte, mit denen im eigenen Haus gereinigt bzw. desinfiziert wird, prüfen oder selbst festlegen.

Verpackung

Die optimale Gebindegröße und Verpackung richtet sich nach den jeweiligen Verbrauchsmengen. Bei geringem Verbrauch können Kleingebinde angemessen sein, da alle Reinigungs- und Desinfektionsmittel nur begrenzt lagerfähig sind. Am wenigsten Verpackungsabfälle fallen bei der Nutzung von Zumischstationen an. Gebrauchslösungen sollten immer direkt und nicht über zwischengeschaltete Vorratstanks abgegeben werden. Der Einsatz hochkonzentrierter Produkte reduziert den Aufwand für Beschaffung, Transport, Lagerhaltung und Verpackungsabfälle, erfordert aber eine exakte Dosierung. Eine gute Lösung sind hier nachfüllbare Dosierflaschen.

Produktinformationen des Herstellers

Die nachfolgend beschriebenen Informationen kann man für die Bewertung von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln anfordern. Meist sind diese Dokumente „online“ beim Hersteller oder Lieferanten zugänglich.

Daten- und Formblätter

Sicherheitsdatenblatt
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss gemäß REACH-Verordnung (EG 1907/2006) erstellt werden, wenn eine Zubereitung (hier ein Reinigungs- oder Desinfektionsmittel) ein definiertes Gefährlichkeitskriterium erfüllt (entzündbare Flüssigkeit, Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, gewässergefährdend etc., vgl. GefStoffV 2010). Inhaltlich ist es stets gleich gegliedert.
Cave
SDB geben keinen Überblick über die gesamte Rezeptur. Das SDB muss nur über die Inhaltsstoffe informieren, die für die Gefahrenkennzeichnung verantwortlich sind. Für das Gesamtverständnis eines Produktes eignen sich die meisten SDB nicht. Es ist möglich, dass die Hauptkomponenten eines Produktes im SDB gar nicht genannt werden, wenn diese weder gefährlich noch besonders ökotoxisch sind, beispielsweise die mineralischen Putzkörper in einer Scheuermilch oder die Wachse bzw. Polymere in einer Bodenbeschichtung.
Zu beachten ist, dass alle unter „Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen“ (SDB Nr. 3) genannten Gefahren nur für die unverdünnten gefährlichen Chemikalien der Rezeptur gelten. Das SDB informiert an dieser Stelle nicht über die Risiken der tatsächlich im Produkt enthaltenen Konzentrationen dieser Chemikalien. Die sich für den Anwender tatsächlich ergebenden Gefahren sind unter Nr. 2 („Mögliche Gefahren“) und Nr. 15 („Rechtsvorschriften“) genannt. Ein SDB informiert niemals über verdünnte Gebrauchslösungen, sondern immer nur über das unverdünnte Produkt.
Aufgrund der häufigen Nachfragen erstellen viele Hersteller auch für ungefährliche Zubereitungen (Produkte) freiwillig ein „Sicherheitsdatenblatt“.
Technisches Datenblatt
Das Technische Datenblatt (Produktblatt) ist eine werblich geprägte Information zum Produkt und gibt wichtige Informationen zur korrekten Anwendung. Oft liefert es bessere Angaben zu allen Inhaltsstoffen als das SDB. Hier ist beschrieben, welchen Zweck das Produkt erfüllt und wie es zu verwenden ist. Es wird angegeben, welche Dosierung einzuhalten ist und welche Gebindegrößen es gibt.
Cave
Dosierungsangaben können für Verwirrung sorgen:
  • Eine Verdünnung z. B. von 1:5 bedeutet, dass 1 Teil Produkt mit 4 Teilen Wasser zu vermischen ist. Die Einsatzkonzentration ist dann 20 %.
  • Ein Mischungsverhältnis von 1:5 bedeutet, dass 1 Teil Produkt auf 5 Teile Wasser kommt. Die Verdünnung ist dann 1:6, und die Einsatzkonzentration beträgt 17 %.
Lückenlose Deklaration von Inhaltsstoffen oder Stoffgruppen
Einige Hersteller informieren nicht nur über gefährliche Inhaltsstoffe (wie im Sicherheitsdatenblatt) oder grob über einige Stoffgruppen (wie im Technischen Datenblatt). Sie informieren über sämtliche in der Rezeptur enthaltene Stoffgruppen oder Einzelstoffe und deren Konzentrationen.
Abgleich von Angaben
Die Angaben von Herstellern oder Lieferanten in Sicherheitsdatenblättern, Technischen Datenblättern und ggf. Inhaltsstofftabellen sollten miteinander verglichen werden, Unstimmigkeiten sind nicht selten.

Ökologische Beurteilung und weitere Werbeaussagen

Beurteilungen
Teilweise bieten Hersteller eigene ökologische Beurteilungen oder Gutachten an. Solche Informationen haben unterschiedliche Qualität. In der Regel sind sie Werbeinstrumente, sie betonen die positiven Aspekte und vermeiden Aussagen zu kritischen Punkten. Bei der Bewertung muss besonders darauf geachtet werden, ob die Aussagen für das gesamte Produkt oder nur für einen Teil der Inhaltsstoffe gelten. Grundsätzlich sollte über sämtliche in einem Produkt enthaltenen Substanzen oder Substanzgruppen informiert werden. Von besonderem Interesse sind Untersuchungen zur biologischen Abbaubarkeit von Bestandteilen oder des kompletten Produkts (Abschn. 2.4).
Nachwachsende Rohstoffe
Inhaltsstoffe (Tenside) als biologisch nachwachsende Rohstoffe (im Gegensatz zu Erdölprodukten) sind nur vorteilhaft, wenn der Anbau der entsprechenden Pflanzen (Ölpalmen) nachhaltig und umweltverträglich ist.
Bio-Produkt
Bezeichnungen wie „Biologisch“, „Bio“ oder „Bio-Produkt“ sind wenig brauchbar. Teilweise werden Produkte mit „aktiven Mikroorganismen“ als „biologisch“ beworben. Dass enthaltene Bacillus-Sporen reinigungsaktiv sind, ist wenig plausibel.
Phosphatgehalt
Die Werbung mit Bezug zum Phosphatgehalt (phosphatfrei, phosphatreduziert) macht nur dann Sinn, wenn Vergleichsprodukte immer noch oder mehr Phosphat enthalten bzw. wenn Phosphat durch einen umweltverträglicheren Stoff (nicht z. B. durch EDTA) ersetzt worden ist.

Unabhängige Produktinformationen

Umweltzeichen
Neben dem in Deutschland sehr bekannten Blauen Engel (www.blauer-engel.de) spielt für Wasch- und Reinigungsmittel auch die Euroblume – das Umweltzeichen der Europäischen Union – eine wichtige Rolle (www.eu-ecolabel.de). Der Blaue Engel ist für Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger (RAL-UZ 194), Waschmittel (RAL-UZ 202), Maschinengeschirrspülmittel (RAL-UZ 201) und Rohrreiniger (RAL-ZU 24) vergeben worden. Die Euroblume kann für umweltverträgliche Allzweckreiniger und Sanitärreiniger vergeben werden, ebenso für Handgeschirrspülmittel, Maschinengeschirrspülmittel und für Waschmittel. Die Kriterien sind jeweils unabhängig festgelegt, überprüfbar und damit transparent.
Umweltmanagement
Zertifikate oder Logos, die das Umweltmanagement betreffen (EMAS, Öko-Audit, ISO 14.001), sagen nichts über die Umweltverträglichkeit eines Produktes aus. Sie betreffen die Betriebsführung und die Produktionsbedingungen, d. h. die Art und Weise, wie ein Hersteller die Umweltauswirkungen eines Produktionsstandortes erfasst und damit umgeht. Ein verantwortungsvolles, ernsthaftes Umweltmanagement sollte zu fortlaufenden Optimierungen und geringeren Umweltbelastungen durch die Produktion führen.
Tipp
Um zu einem Produkt Informationen zur Umweltverträglichkeit zu erhalten, sollten vom Hersteller bzw. Lieferanten folgende Unterlagen angefordert werden (die Informationen sind in der Regel über das jeweilige Internetangebot einsehbar):
  • Sicherheitsdatenblatt (Hinweise zu gefährlichen Inhaltsstoffen und Risiken)
  • Technisches Datenblatt (pauschale Rezeptur, Anwendungshinweise)
  • Vollständige Inhaltsstoffangabe (Gesamtrezeptur aufgeschlüsselt in Stoffgruppen oder Einzelstoffe und deren Konzentrationen)
  • Ökologische Beurteilung
Auf folgende Umweltzeichen sollte geachtet werden:
  • Euroblume der EU
  • Blauer Engel des Umweltbundesamtes
Zusätzlich beachtenswert ist das Umweltmanagement (gilt nicht für das konkrete Produkt).

Biologische Abbaubarkeit

Im Gegensatz zu früher müssen reinigungsaktive Substanzen (Tenside) mittlerweile vollständig biologisch abbaubar sein (Europäische Tensidverordnung, EG 648/2004). Die geltenden gesetzlichen Vorschriften können erheblich übertroffen werden, etwa wenn ein Hersteller nachweist, dass die vollständige biologische Abbaubarkeit („Mineralisierung“) für das gesamte Produkt gilt und nicht nur für die Tenside. Die Testmethode sollte genannt sein, da hier erhebliche Unterschiede bestehen. Meist werden Tests der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) durchgeführt:
  • Leichte biologische Abbaubarkeit (ready biodegradability): Die Tests der OECD 301-Serie (A–F) weisen eine leichte und vollständige biologische Abbaubarkeit nach. Substanzen, die den Test bestehen, sind „leicht biologisch abbaubar“.
  • Inhärente biologische Abbaubarkeit (inherent biodegradability): Die Tests der OECD 302-Serie (A–C) weisen eine zwar eingeschränkte, aber grundsätzlich mögliche biologische Abbaubarkeit nach. Substanzen, die solche Tests bestehen, sind lediglich „grundsätzlich biologisch abbaubar“. Hersteller von Produkten, die nicht leicht und vollständig biologisch abbaubar sind, verweisen in der Regel auf Ergebnisse dieser Testkategorie.
Ohne weitere Angaben kann „Biologische Abbaubarkeit“ sowohl eine sehr gute oder eine gering ausgeprägte Abbaubarkeit bedeuten.
Der zuweilen verwendete Terminus „Elimination“ hat mit biologischem Abbau nichts zu tun. Elimination meint, dass eine Substanz durch Sedimentation/Filtration aus dem Abwasser entfernt wird. Die Substanz ist dann an den Klärschlamm gebunden und dort immer noch vorhanden. Nur wenn der Klärschlamm als Abfall entsorgt und verbrannt wird, werden „eliminierte“ Stoffe endgültig beseitigt. Falls solcher Klärschlamm in der Landwirtschaft eingesetzt wird, können sie erneut freigesetzt werden.

Meldung von Wasch- und Reinigungsmitteln

Damit im Notfall die Giftinformationszentren gezielt Auskunft geben können, müssen die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln gemäß WRMG (2013) ihre vollständigen Rezepturen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) melden. Auf der Verpackung werden keine Hinweise auf die beim BfR erfolgte Meldung gegeben, und die Informationen sind nicht öffentlich zugänglich. Die frühere Meldung von Wasch- und Reinigungsmitteln beim Umweltbundesamt (UBA, „UBA-Registrierung“), die mit einer auf der Verpackung abgedruckten achtstelligen Nummer verbunden war, gibt es nicht mehr. Falls sich bei früher vom UBA registrierten Produkten die Rezeptur nicht geändert hat, können Hersteller aber ihre alte „UBA-Nummer“ weiterhin verwenden.
Wichtig
Mit der Meldung von Reinigungsmitteln ist keine Zulassung, Prüfung der Gebrauchstauglichkeit oder ein Nachweis positiver Eigenschaften wie Umweltverträglichkeit verbunden.

Abzulehnende bzw. problematische Inhaltsstoffe und Produktgruppen

Reinigungs- oder Desinfektionsmittel können verschiedene Belastungen aller 3 Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) sowie Gesundheits- oder Materialschäden verursachen. Aus folgenden Gründen sind einzelne Inhaltsstoffe abzulehnen bzw. als problematisch anzusehen:
  • Fehlender oder unvollständiger Abbau in der Kläranlage (Persistenz), ggf. Tendenz zur Bioakkumulation
  • Bildung von toxischen Reaktionsprodukten (z. B. AOX)
  • Entfernung aus dem Abwasser lediglich durch Elimination
  • Luftbelastung durch Verdunstung flüchtiger organischer Stoffe (VOC)
  • Gefahr von Gesundheitsschäden beim Gebrauch, inklusive Allergieauslösung
  • Gefahr von Materialschäden beim Gebrauch

Reinigungsmittel

Folgende Inhaltsstoffe sollen in den Reinigungs- und Pflegemitteln nicht bzw. nur in speziellen Ausnahmefällen enthalten sein und in der Regel abgelehnt werden (alphabetische Reihenfolge):
Ammoniak (Salmiak)
Ammoniak wird als Lösungsmittel eingesetzt. Es ist flüchtig und verursacht Raumluftbelastungen.
Antibakterielle Zusätze
Als „antibakteriell“ deklarierte Reinigungsmittel haben ein schlechteres Umweltprofil als normale Reinigungsmittel und bergen oft weitere Risiken (z. B. Sensibilisierung).
Wichtig
Eine „antibakterielle Reinigung“ bringt wie die ungezielte Desinfektion keine hygienischen Vorteile. Muss gezielt desinfiziert werden, so eignen sich dafür nur geprüfte Desinfektionsmittel. Antibakterielle Zusätze in niedriger Konzentration, die als Konservierungsmittel dienen, um ein wasserhaltiges Produkt vor Verkeimung und Zersetzung (Verderb) zu schützen, sind jedoch sinnvoll und erwünscht.
Aromatische Lösungsmittel
Stoffe wie z. B. Xylol oder Toluol können Bestandteil von Bohnerwachsen, Beschichtungsmitteln, Wachsentfernern, Fleckenentfernungsmitteln, Edelstahlreinigern, Grundreinigern und Cleanern sein. Sie belasten die Raumluft.
CKW und FCKW
Chlor- bzw. Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe belasten die Raumluft, teilweise sind auch für die fortschreitende Zerstörung der Ozonschicht verantwortlich. Die Anwendung der gefährlichsten Substanzen, z. B. als Treibgas für Spraydosen oder als Lösungsmittel in Spezialreinigern (z. B. Kaltreiniger, Backofenreiniger, Fleckenentferner) ist mittlerweile verboten. Ein generelles Verbot von halogenierten Kohlenwasserstoffen besteht jedoch noch nicht.
Duft- und Farbstoffe
Duft- und Farbstoffe haben mit Produktwirksamkeit oder guter Reinigungsleistung nichts zu tun. Sie dienen allein der Psychologie: Die Produktwirksamkeit soll durch Farbstoffe optisch suggeriert werden bzw. der Reinigungserfolg durch das Duften belegt werden. Einige Duftstoffe sind als Auslöser von Kontaktallergien bekannt, derzeit müssen 26 allergene Duftstoffe auf der Verpackung namentlich deklariert werden. Vielen Patienten sind die täglichen Reinigungsmittelgerüche sehr lästig. Duftstoffe aus der Gruppe der Moschus-Xylole sind schwer abbaubar und sogar in Fischen und Muttermilch nachgewiesen worden. Angebote parfümfreier bzw. ungefärbter Produkte sollten bevorzugt werden.
EDTA
Ethylendiamintetraacetat wird als Enthärter bzw. Stabilisator von Oxidationsmitteln oder Wirkungsverstärker von Desinfektionsmitteln eingesetzt. Es baut sich nur schwer ab und steht im Verdacht, in Gewässern Schwermetalle zu mobilisieren.
Essig
Essighaltige Sanitärreiniger lösen Kalk nur schlecht, an Kupfer oder Messing (z. B. an Armaturen oder Spiegeln) wirken sie korrosiv und belasten die Raumluft.
Formaldehyd als Konservierungsmittel
Formaldehyd ist ein Kontaktallergen und sollte bei Reinigungsmitteln nicht als Konservierungsstoff enthalten sein. Eine Formaldehydkonzentration über 0,2 % ist in Wasch- und Reinigungsmitteln verboten.
Lineare Alkylbenzolsulfonate (LAS)
Sie gehören zu den anionischen Tensiden. Die technische Mischung enthält Fraktionen, die nicht leicht biologisch abbaubar sind. Diese werden lediglich eliminiert, d. h., sie wechseln in den Klärschlamm über. LAS sollten durch leicht und vollständig abbaubare Tenside ersetzt werden.
Organische Lösemittel (allgemein)
Diese Lösemittel (z. B. Alkohole, Mineralölprodukte wie Naphtha) belasten die Raumluft und sollten nur in Spezialprodukten zum Einsatz kommen. Die normale Unterhaltsreinigung sollte weitgehend frei von organischen Lösungsmitteln sein. Reinigungsmittel, die Tenside teilweise oder als „tensidfreie Reiniger“ ganz ersetzen, werden kritisch gesehen. Zu beachten ist, dass es Definitionen gibt, die Stoffe nicht mehr als Lösemittel ansehen, wenn deren Siedepunkt über 200 bzw. 250 °C liegt. Auch solche hochsiedenden Lösemittel sollten in Unterhaltsreinigern nicht enthalten sein. Hochkonzentraten können geringe Lösemittelanteile als Lösungsvermittler zugesetzt sein, was aufgrund der praktischen Vorteile dieser Produktgruppe dort akzeptabel ist.
Oxidationsmittel
Reiniger mit Oxidationsmittelzusätzen sind gefährlicher als übliche Reiniger und können Korrosion verursachen, insbesondere stark alkalische Reiniger mit Chlorbleiche.
Phosphat
Phosphat dient vor allem dem Schutz der härteempfindlichen anionischen (A-)Tenside. Phosphat ist schädlich für Gewässer und muss in der Kläranlage gesondert entfernt werden. Insbesondere nicht ionische (N-)Tenside sind unempfindlich gegenüber hartem Wasser. Reinigungsmittel sollten deshalb ohne Phosphat auskommen können. Phosphatalternativen sind beispielsweise Zitrate oder auch NTA.
Quarz
Quarzhaltige Scheuerpulver zerstören Oberflächen von Armaturen, Kunststoffen oder Fliesen. Man sollte nur materialschonende Pulver oder Scheuermilch auf der Basis von beispielsweise Kalk, Marmor oder Kaolin verwenden.
Starke Laugen
Sie werden in Spezialreinigern eingesetzt (z. B. Natronlauge, Kalilauge), etwa im Küchenbereich zur Fettentfernung. Dort sind sie sinnvoll. Aufgrund der Abwasserbelastung durch Alkalien sollten für die normale Unterhaltsreinigung pH-neutrale Reinigungsmittel (Neutralreiniger) genügen. Materialschäden gibt es beispielsweise bei Aluminium.
Starke Mineralsäuren
Solche Säuren (z. B. Salzsäure, Phosphorsäure in manchen Sanitärreinigern) werden angeboten, um Urinstein oder Verkalkungen zu lösen, teilweise auch, um eine antibakterielle oder gar desinfizierende Wirkung zu erzielen. Regelmäßige Unterhaltsreinigung ohne oder nur mit schwächeren Säuren (z. B. Zitronensäure oder Amidosulfonsäure) verhindert solche Ablagerungen. Starke Säuren wirken korrosiv, zum Beispiel an empfindlicher Emaille, Zementfugen oder Aluminium.
Weichmacher
Manche Bodenbeschichtungen enthalten Weichmacher (z. B. Phthalate). Diese belasten die Raumluft und sind beim „Fogging“ (schwarze Ablagerungen in Innenräumen) beteiligt. Dies gilt auch für hochsiedende Lösemittel (s. oben).

Desinfektionsmittel

In diesem Abschnitt werden aus Umweltsicht nachteilige Eigenschaften von Desinfektionswirkstoffen zusammengefasst (auch Kap. Medizinprodukte: Sichere und umweltschonende Aufbereitung). Ansonsten gelten auch für Desinfektionsmittel die bereits oben unter „Reinigungsmittel“ genannten Punkte.
Chlor (Hypochlorit oder Chlorabspalter)
Aktivchlor bildet im Abwasser abbauresistente und toxische Kohlenwasserstoffe (AOX). Hypochloritprodukte sind immer deutlich alkalisch und können zu Korrosionsschäden führen (z. B. an Aluminium). In Verbindung mit sauren Sanitärreinigern können bei unsachgemäßer gemeinsamer Anwendung sehr giftige Chlorgase entstehen.
Guanidine
Guanidinderivate, Biguanid, Chlorhexidin sind biologisch nur schwer abbaubar und belasten das Abwasser.
Halogenierte Phenole
Chlorphenole sind nur schwer biologisch abbaubar und belasten die Gewässer, sie können in der Umwelt Dioxinquellen sein.
QUATS
Quartäre Ammoniumtenside, auch quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) genannt, sind kationische Tenside. sind biologisch nicht leicht abbaubar (auf Abbautests achten!).
Sauerstoffabspalter (Peroxide)
Es gibt unterschiedliche Wirkstoffe, und es besteht das Risiko von Korrosion durch Oxidationswirkung. Perborat ist pflanzengiftig. Teilweise sind Sauerstoffabspalter mit bedenklichen Substanzen (z. B. EDTA) stabilisiert.
Durch Anwendung milder Reiniger und zusätzlich mechanischer Verfahren kann die Benutzung aggressiver und umweltbelastender Reinigungsmittel vermieden werden. In Tab. 1 sind Alternativen für Reinigungsmittel aufgeführt, die aus Umweltschutzgründen nicht verwendet werden sollen. Vielfach ist auch im Krankenhaus der Einsatz von Trockenreinigungsverfahren auf der Basis von schmutz- und staubbindenden Vliesbezügen möglich – diese Verfahren kommen ganz ohne Wasser und Reinigungsmittel aus.
Tab. 1
Abzulehnende Produktgruppen und umweltverträglichere Alternativen
Produktgruppe
Alternative
Flächendesinfektionsmittel mit sehr umweltbelastenden Inhaltsstoffen (Chlor, schwer abbaubare QUATS, Biguanide, Phenole etc.)
Produkte auf Basis von Alkylaminen, schwer flüchtigen Aldehyden wie Glutaral, Succinal u. a. (auf unnötige Desinfektion verzichten)
Bodenbeschichtungen mit wasserunlöslichen Kunststoffpolymeren oder Wachsen, nur durch Grundreinigungen entfernbar
Regelmäßig Wischpflegemittel auf Seifenbasis oder mit wasserlöslichen Polymeren verwenden (Rhythmus unterschiedlich)
Grundreiniger (enthalten Lösemittel bzw. Atzalkalien; nötig nur bei Bodenbeschichtungen, s. oben)
Bei Verzicht auf grundreinigungspflichtige Bodenbeschichtungen sind regelmäßige Grundreinigungen praktisch entbehrlich
Rohrreiniger, Abflussreiniger
Mechanische Verfahren anwenden (RAL-UZ 24)
Sanitärreiniger mit Bleichmittel (Chlor oder Sauerstoff) bzw. mit Phosphorsäure oder Salzsäure oder Essigsäure
Laufende Sanitärreinigung ohne Bleichmittel und Säuren: Neutralreiniger, Scheuermilch – wenn saure Reiniger nötig, dann mit Zitronensäure oder Amidosulfonsäure
Intensivreiniger, alkalische Allzweckreiniger, ausgesprochene „Duftreiniger“
Neutralreiniger, pH-neutrale Alkoholreiniger
Lösemittelbasierte, tensidfreie oder tensidarme Reiniger
Emissionsarme tensidbasierte Reiniger
Alkoholhaltige Fenster- und Glasreiniger
Neutralreiniger verwenden, Flüssigkeit mit Fensterwischer abziehen
Reiniger mit ausgeprägtem Anteil an Komplexbildnern, insbesondere EDTA oder Phosphat
Reiniger ohne oder mit wenig Komplexbildnern; als Enthärter sind Zitrat, NTA oder geringe Mengen Phosphonate zu bevorzugen
Sämtliche Duftpräparate für Urinale, WC-Becken, Wasserkästen, Raumluft
Ersatzlos streichen

Produktanwendung

Da alle Reinigungs- und Desinfektionsmittel mehr oder weniger umweltbelastend sind (eine wirklich „umweltfreundliche“ Reinigung oder Desinfektion gibt es nicht) sollte die Beachtung folgender Punkte eine möglichst umweltverträgliche Produktanwendung sicherstellen.
Dem Personal müssen die für jede Aufgabe richtigen Produkte bekannt und vertraut sein. Im Reinigungs- bzw. Hygieneplan sollte klar beschrieben sein, welche Produkte für welchen Zweck zum Einsatz kommen und wie sie anzuwenden sind. Der Hautschutzplan sollte schildern, wie das Risiko der Hautschädigung vermieden werden kann. Regelmäßige Schulungen (Abschn. 5) sind unerlässlich, um das Wissen bei allen Mitarbeitern präsent und auf dem aktuellen Stand zu halten.
Für den Umgang mit gefährlichen Produkten müssen nach § 6 der GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung und ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Für die Beschäftigten sind nach § 14 entsprechende Betriebsanweisungen zu erstellen (Kap. Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz im Krankenhaus).
Alle Gebinde von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln müssen korrekt und gut lesbar beschriftet oder etikettiert sein.
Cave
Ungeeignete Beschriftungen können durch herunterlaufende Flüssigkeit schnell unlesbar werden oder sich ablösen. Werden Desinfektionsgebrauchslösungen angesetzt, die länger als einen Tag verwendet werden, so müssen das Herstellungsdatum und das Verfallsdatum angegeben werden. Auf allen Behältern, die gefährliche Zubereitungen enthalten, müssen die gesetzlich vorgegebenen Kennzeichnungen angebracht sein.

Korrekte Dosierung

Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen nach Herstellerangabe korrekt dosiert werden. Eine Unterdosierung beeinträchtigt die Wirkung. Es können sich Verschmutzungen aufbauen oder Desinfektionen können wirkungslos bleiben. Überdosierungen können durch Ablagerungen von Produktresten ebenfalls zu Verschmutzungen oder zu Materialschäden führen, abgesehen davon, dass sie unnötig teuer und umweltbelastend sind.
Wird die Menge per „Schussmethode“ abgeschätzt, so führt dies bereits bei herkömmlichen Reinigungsmitteln zu erheblichen Überdosierungen; exakt abgemessene Dosierungen sind unverzichtbar, gerade bei den heute verbreiteten Konzentraten und Hochkonzentraten.
Empfehlenswerte Dosierhilfen:
  • Dosierflaschen mit integrierten Dosierhilfen, z. T. aufschraubbar
  • Dezentrale Dosiergeräte (optimal: liefern richtige Dosierung unabhängig von der Menge, für OP-Bereiche unerlässlich, regelmäßige Kontrolle der Dosierfunktion nötig) (KRINKO 2004)
  • Dosierpumpen
Nicht empfehlenswerte Dosiermethoden:
  • Schussmethode (Fehldosierungen zwangsläufig)
  • Schraubkappen als Dosierbecher (Fehldosierungen, Gefahr des Hautkontakts)
  • Messbecher (werden nicht benutzt, gehen verloren)
  • Portionsbeutel (umständliches Öffnen, schlechte Durchmischung, teuer – für manche Desinfektionsmittel, die nur als Pulver zur Verfügung stehen, sind Portionsbeutel akzeptabel)
  • Mischanlagen mit Speichertank für die Gebrauchslösung (führt zu mikrobiellen Kontaminationen)
  • Zentrale Mischanlagen mit Weiterleitung der Gebrauchslösung (häufig mikrobiell kontaminiert, ungenau, teuer)

Vermischungsverbot

Solange nicht ausdrücklich dafür vorgesehen, darf kein Reinigungsmittel mit einem anderen oder gar mit einem Desinfektionsmittel vermischt werden. Es kann zu Unverträglichkeiten, Inaktivierung oder Schadwirkungen kommen. Mögliche Probleme sind:
  • Lebensgefährliche Chlorgasentwicklung bei Vermischung eines sauren Produkts mit einem hypochlorithaltigen Produkt
  • Inaktivierung von Hypochlorit und Aldehyden durch peroxidhaltige Produkte
  • Hitzeentwicklung bei Vermischung eines stark sauren mit einem stark alkalischen Reiniger
  • Inaktivierung kationischer oder amphoterer Desinfektionswirkstoffe (z. B. QUATS, Biguanide) durch anionische Tenside
  • Zersetzung von Peroxidwirkstoffen und Aldehyden durch Einwirkung von Alkalien

Systeme für Reinigung oder Desinfektion

Für Reinigung und Desinfektion werden eine Vielzahl von Produkten und Systemen angeboten, auf die im Folgenden nicht detailliert eingegangen werden kann. Problematisch für die Beurteilung von Reinigungssystemen ist, dass es keine etablierte Methode gibt, die Reinigungsleistung schnell und einfach zu messen. Da die Reinigungsleistung in der Praxis beispielsweise von Art und Ausmaß der Anschmutzungen und von den Bodenbelägen und deren Zustand abhängt, müssen vor der Einführung neuer Produkte oder Systeme stets eigene Anwendungstests und Bewertungen durchgeführt werden.

Methoden

Nassreinigung
Dieses Reinigungssystem hinterlässt auf dem Boden einen Nässefilm. Es sind unterschiedliche Flüssigkeitsmengen möglich. Mit zunehmendem Flüssigkeitseinsatz steigen der Verbrauch von Reinigungslösung, die körperliche Belastung, die benötigte Arbeitszeit und die Unfallgefahr durch Ausrutschen.
Zweieimerverfahren
Hierbei handelt es sich um ein veraltetes Nasswischverfahren, das nicht mehr eingesetzt werden sollte. Ein Nasswischmopp wurde dabei in die Reinigungslösung getaucht, zur Reinigung verwendet, in einem Schmutzwassereimer ausgepresst, wieder in die Reinigungslösung getaucht und so fort, was zu einer Keimverschleppung geführt hat. Zweieimerverfahren sind körperlich sehr anstrengend, und sie verbrauchen sehr viel Wasser und Reinigungsmittel. Da meist nicht trockengewischt wird, besteht nach dem Wischen erhöhte Unfallgefahr.
Bezugwechselverfahren
Bei diesem Nasswischverfahren wird in jedem Zimmer ein frischer Mopp (meist ein hochwertiger Mehrweg-Wischbezug) aufgezogen und mit Reinigungslösung versetzt. Es ist auch möglich, die Wischmopps in Behältern vorzutränken. Wegen des Verkeimungsrisikos darf dies erst unmittelbar vor der Reinigungstour erfolgen. Nach dem Nasswischen wird der Bezug abgeworfen. Bei einstufigem Wischen ist die Reinigung damit beendet, beim aufwendigeren zweistufigen Wischen werden die Flächen mit einem neuen Bezug trockengewischt (was die Reinigungswirkung erhöht und die Unfallgefahr senkt). Beim Bezugwechselverfahren wird die Reinigungslösung ohne Verschmutzen verbraucht, und es gibt keine Keimverschleppung. Obwohl viele Bezüge anfallen, die gewaschen werden müssen, ist das Bezugwechselverfahren gegenüber dem Zweieimerverfahren insgesamt ökologisch und ökonomisch im Vorteil (Wasser, Reinigungschemie), und die Körperbelastung ist reduziert.
Feuchtreinigung
Bei der Feuchtreinigung werden ebenfalls Wechselbezüge eingesetzt, oft sind dies Einmalbezüge aus dünnen Vliesstoffen. Die Bezüge werden zum Wischen lediglich („nebelfeucht“) eingesprüht. Das Einsprühen der Bezüge (Druckbehälter am Mopphalter) kann zu einer Raumluftbelastung führen. Solche Geräte müssen gut gewartet werden, damit sie ordnungsgemäß funktionieren und nicht verkeimen. Die Feuchtreinigung hat eine geringere Reinigungswirkung, sie ist ein einstufiges Verfahren (jede Fläche wird nur einmal durchgewischt).
Trockenreinigung
Neuere Reinigungssysteme arbeiten ganz ohne Wasser mit Mehrweg-Mikrofaserbezügen oder schmutzbindend imprägnierten Einweg-Vliesstoffen. Diese werden ebenfalls zimmerweise gewechselt. Hier wird der Schmutz ohne Zugabe von Reinigungschemie an der Faseroberfläche gebunden. Trockenreinigungssysteme können auch im Patientenbereich für die tägliche Unterhaltsreinigung völlig ausreichend sein und dort die überwiegende Reinigungsmethode darstellen. Die Reinigung ist schnell, kraftschonend und reduziert den Einsatz von Reinigungschemie. Parallel zur Trockenreinigung muss ein Nasswischsystem vorgehalten werden, um für die Trockenreinigung nicht geeignete Verschmutzungen zu entfernen und ggf. eine Flächendesinfektion durchführen zu können.
Maschinelle vs. manuelle Reinigung
Manuelle Reinigungsarbeiten sind zeitaufwendig, körperlich anstrengend und durch den Kontakt mit Wasser, ggf. Reinigungsmitteln sowie durch das Arbeiten mit Schutzhandschuhen potenziell hautschädigend. Deshalb ist die manuelle Reinigung zugunsten der maschinellen so weit wie möglich zu reduzieren. Reinigungsautomaten sind auch aus Umweltsicht vorteilhaft, denn sie weisen einen geringeren Verbrauch von Wasser und Reinigungschemie auf, und es fallen keine Wischbezüge an (Abschn. 4.2). Praktische Probleme können durch eingeschränkte Erfassung von Rändern und Ecken, häufig verstellte Flächen sowie die Geräuschentwicklung entstehen.
Flächendesinfektion
Die Flächendesinfektion kann als völlig separater Vorgang nach einer Reinigung erfolgen oder (als häufiger Fall) kombiniert als desinfizierende Reinigung. Dabei steht immer die erwartete Desinfektionswirkung im Vordergrund, die Reinigungswirkung kann beeinträchtigt sein (oben).
Bei der Flächendesinfektion sind folgende zusätzliche Aspekte bedeutsam (auch KRINKO 2004):
  • Nur Produkte mit zuverlässigem Wirksamkeitsnachweis verwenden (z. B. VAH- oder RKI-Listung).
  • RKI-geprüfte Verfahren (Konzentrationen!) sind nur auf Anordnung des Gesundheitsamtes Pflicht, im Klinikalltag sind die niedrigeren Konzentrationen nach VAH völlig ausreichend, in der Regel reicht die Konzentration des 1-Stunden-Wertes aus dem Suspensionstest (meist ist dies die 0,5 %ige Gebrauchslösung).
  • Desinfizierte Flächen sind nach Trocknung sofort begehbar (d. h. bereits vor Ablauf der „Einwirkdauer“).
  • Desinfizierte Flächen nicht vor Ablauf der Einwirkzeit mit Wasser oder Reinigungslösung erneut wischen.
  • Anwendungslösungen nur mit kaltem Wasser herstellen und Volumina abmessen.
  • Desinfektionsmittel im Überschuss (deutlich nass) auftragen.
  • Bei Vortränkung im Behälter auf Flüssigkeitsüberschuss achten (Wirkstoffadsorption an Textilfasern).
  • Desinfektionswirkung mechanisch verstärken (wischen!).
  • Desinfektionsmittel nie mit anderen Produkten vermischen, wenn dies nicht vorgesehen ist.
  • Keine Sprühdesinfektion durchführen. Es entstehen schädliche Aerosole – ohne mechanisch unterstütztes Wischen ist die Desinfektionswirkung fraglich.
  • Geeignete Handschuhe benutzen.

Reinigungstextilien

Reinigungstextilien (Wischbezüge/Mopps für Fußböden bzw. Wischtücher für sonstige Oberflächen) unterscheiden sich zum Beispiel bezüglich des Fasermaterials (Natur- oder Kunstfasern), der Textilkonstruktion (Schlingen, Fransen, Vliese), des Flächengewichts, der Abmessungen (z. B. Arbeitsbreite) sowie bezüglich des Befestigungssystems.
Aus Umweltsicht sind Mehrwegmaterialien Einwegmaterialien vorzuziehen. Allgemein sind folgende Anforderungen zu stellen:
  • Gute Schmutzlösung und -aufnahme vom Boden bei guter Schmutzabgabe in der Wäscherei: Kunstfasern lösen Schmutz gut ab, die Kombination mit Baumwolle oder Viskose ergibt eine gute Schmutzaufnahme bei gleichzeitig guter Waschbarkeit. Normale Kunstfasern nehmen abgelösten Schmutz nur schlecht auf. Mikrofasern sind vorteilhafter, bei Mikrofasermopps sind Probleme beim Waschergebnis möglich (z. B. Reste von Fusseln und Haaren). Mikrofasertücher zeigen diesen Effekt seltener.
  • Hohe mechanische Haltbarkeit: Geringes Flusen, Schlingen dürfen sich aus der Textilkonstruktion nicht herausziehen lassen. Bewährt haben sich Mischungen aus Baumwolle oder Viskose und Polyester (Erhöhung der Scheuerfestigkeit).
  • Thermische Unempfindlichkeit bis mindestens 60 °C: Die Textilien müssen für die Krankenhauswäscherei geeignet sein. Baumwolle und Polyester sind besonders robust, Polyamid (Nylon) und Viskose sind empfindlicher.
  • Leichtes Trocknen: Die Textilien sollen leicht und sicher zu trocknen sein (restfeuchte Wischtextilien können massiv verkeimen).
  • Geringes Gewicht: Um den Aufwand in der Wäscherei zu reduzieren, sollten die Bezüge die gewünschten Eigenschaften erzielen und dabei möglichst leicht sein.
  • Verschieden eingefärbte Wischtücher sind sinnvoll, um ein Farbleitsystem zu unterstützen: Alle für eine aus hygienischen und reinigungstechnischen Gründen zusammengehörenden Reinigungsutensilien (Eimer, Bürsten, Tücher) sind einheitlich eingefärbt und sollten einheitlich verwendet werden (z. B. nur für Toilettenreinigung, Desinfektion etc.). Auch die Gebinde (Kappen, Etiketten) können in das Farbleitsystem integriert sein, eine Einfärbung der Reinigungsmittel selbst ist hierfür nicht erforderlich.
Aufbereitung (Wäscherei)
Reinigungstextilien müssen, wie sonstige Krankenhauswäsche auch, desinfizierend gewaschen werden. Eine hygienische Verpflichtung, dafür separate Waschmaschinen einzusetzen, besteht nicht, ist aber sinnvoll. Das Waschprogramm sollte auf den hohen Anteil von Schmutzpartikeln (Flusen, Sand, Haare etc.) und die störenden Bodenreinigungsmittel (Schaumbildung) abgestimmt sein (Kap. Krankenhauswäsche: Hygienische Maßnahmen).
Wichtig
Aus hygienischen Gründen ist es erforderlich, nur vollständig durchgetrocknete Mopps an die Hausreinigung auszuliefern. Ansonsten drohen Verkeimung, Geruchsbildung und Stockflecken. Die ausreichende Trocknung muss kontrolliert werden, ggf. ist nachzutrocknen.
Reinigungswagen und -utensilien
Reinigungswagen sollen einen zügigen Arbeitsablauf gewährleisten. Um Verwechslungen der verschiedenen Reinigungslösungen zu vermeiden und hygienisch sicher zu arbeiten, ist es sinnvoll, die Behälter sowie die jeweils verwendeten Putztücher durch ein Farbleitsystem zu kennzeichnen. Ausrüstung, die nass wird, ist bei Arbeitsende vollständig zu trocknen und regelmäßig zu reinigen (Behälter, Mopphalter, Abtropfsiebe etc.). Insbesondere sind folgende Punkte wichtig:
  • Alle Reinigungslösungen arbeitstäglich erst unmittelbar vor Arbeitsbeginn frisch ansetzen und möglichst rasch aufbrauchen (falls Reinigungstextilien vorgetränkt werden, darf dies ebenfalls nur unmittelbar vor der Verwendung erfolgen).
  • Nicht mehr benötigte Reinigungslösungen beim Arbeitsende wegschütten (Behälter müssen über Nacht trocknen können).
  • Mopphalter nach Arbeitsende aufklappen und so stellen, dass sie über Nacht trocknen können.
  • Bei Arbeitsende nicht benötigte, aber bereits getränkte Mopps und Tücher in die Wäsche geben.

Reinigungsmaschinen

Aus Arbeitsschutzgründen sind Reinigungsmaschinen der manuellen Reinigung vorzuziehen. In Kliniken beschränkt sich der Einsatz meist auf Eingangs- und Flurbereiche.
Cave
Wasserführende bzw. nass werdende Teile können verkeimen und müssen in hygienisch einwandfreiem Zustand sein. Bei manchen Reinigungsgeräten sind Lärmemissionen problematisch.
In Krankenhäusern erfolgt die Reinigung meist am Vormittag und oft während der Visite. Laute Reinigungsgeräte sind dann problematisch, da sie die Konzentration und die Kommunikation stören. Auch für Patienten können Lärmemissionen sehr belastend sein, besonders wenn die Geräte im Zimmer oder gar nachts zum Einsatz kommen.
Einscheibenmaschinen
Sie werden (auch als „High-Speed-Maschinen“) zum Polieren von Pflegefilmen oder zum Scheuern eingesetzt. Ein Spritzschutz sollte angebracht sein. Der Treibteller der Scheibenmaschinen kann mit Tellerbürsten oder Bodenreinigungsscheiben (Pads) bestückt werden. Diese sind nach Arbeitsende auszuspülen und so aufzubewahren, dass sie rasch trocknen.
Scheuersaugmaschinen oder Sprühextraktionsgeräte
Bei Arbeitsende müssen sämtliche Behälter und Leitungssysteme vollständig entleert und ggf. gereinigt werden. Siebe und Düsen sind regelmäßig zu prüfen und ggf. zu reinigen. Sprühextraktionsgeräte können die Raumluft durch Aerosole, flüchtige organische Verbindungen (VOC) oder Lärm belasten.

Staubsauger

Bei betriebenen Geräten sind Staubbeutel, Motor- und Mikrofilter, ggf. auch HEPA-Filter, der mittlerweile oft Standard ist, regelmäßig zu wechseln. Bei guten Altgeräten mit einer funktionierenden Gehäuseabdichtung und dicht sitzendem Beutel und Filtern sind auch ohne HEPA-Filter messbare Raumluftbelastungen durch Keime oder Partikel wenig wahrscheinlich. Ein fehlerhaftes oder falsch bedientes Gerät fällt meist durch Verstaubungen im Gehäuse auf. Teure spezielle „Medizin“-Staubsauger sind nicht erforderlich.

Schulung des Personals

Eine effektive und materialschonende Reinigung und wirksame Desinfektion kann nur mit qualifiziertem, d. h. insbesondere auch mit dem Klinikbetrieb vertrautem und motiviertem Personal erzielt werden. Dazu gehören Hauswirtschaftsleitung, Vorarbeiter und Reinigungskräfte. Regelmäßige Schulungen, in die Hygienefachkräfte eingebunden sind, sollten Reinigungstechnik, Arbeitssicherheit, Materialkunde, Hygiene und Umweltschutz betreffen. In den Schulungen müssen die Kenntnisse und der Gebrauch der relevanten Dokumente vermittelt werden. Insbesondere sind dies der Hygieneplan, der Hautschutzplan, Betriebsanweisungen sowie die Sicherheitsdatenblätter und die technischen Merkblätter der Produkte. Hygiene- und Hautschutzpläne sind in den Arbeitsbereichen auszuhängen. Gegebenenfalls ist eine Übersetzung des Hygiene- und Hautschutzplanes und anderer wichtiger Informationen in andere Landessprachen sinnvoll.
Wichtig
In Bereichen, an die besonders hohe hygienische Anforderungen gestellt werden, wie Infektionsstation, Intensivstationen, Frühgeborenenstation oder OP-Abteilung, soll speziell ausgebildetes Reinigungspersonal eingesetzt werden. Besonders wichtig sind Informationen über den korrekten Umgang mit Desinfektionsmitteln und die Anforderungen an die Hausreinigung bei besonderen Situationen (z. B. Ausbrüche, Isolierung von Patienten mit problematischen Erregern). Auch nicht klinische Bereiche wie Apotheke oder andere Bereiche mit Reinraumanforderungen, mikrobiologische Laboratorien, Küchen etc. haben erhöhte Anforderungen.

Bauliche Aspekte

Sauberlaufzonen

Der beste Schmutz ist der, der gar nicht erst ins Gebäude kommt. Die Eingangsbereiche sollten über großzügig bemessene Sauberlaufzonen inklusive Schmutzfangkonstruktionen verfügen. Dadurch kann der Schmutzeintrag drastisch reduziert werden. Schmutzfänger müssen regelmäßig gereinigt werden und dürfen keine Stolperfallen darstellen. Im Winter können zusätzliche, waschbare Schmutzfangmatten, zum Beispiel vor Aufzügen, sehr sinnvoll sein.

Sonstige Konstruktionsmerkmale

  • Heizkörper und Rohre mit genügend Bodenfreiheit installieren – Bodenständer vermeiden.
  • WCs, Urinale und Abfallsammler mit genügend Bodenfreiheit installieren.
  • Treppengeländer seitlich ansetzen.
  • Durchgänge so bemessen, dass sie mit Reinigungsmaschinen befahrbar sind.

Bodenbeläge

Allgemeine Aspekte
Im Klinikbereich sind vor allem elastische Bodenbeläge aus Linoleum, Kautschuk, Polyolefine, Polyurethan oder PVC verbreitet. Beläge können homogen oder beschichtet sein. Der Verbrauch von Reinigungsmitteln hängt vor allem vom Zustand und der Qualität der Oberfläche ab. Je poröser die Oberfläche, desto schneller ist die Wiederanschmutzung und desto höher der Reinigungsmittelverbrauch, desto höher ist auch der Kraftaufwand beim Wischen und die Tendenz, umweltbelastende Grundreinigungen durchzuführen. Oberflächlich angegriffene Linoleumbeläge sind besonders reinigungsintensiv. Bodenbeläge sollten die Raumluft nicht durch Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (inklusive schwerflüchtiger Substanzen) belasten und langlebig sein. PVC-Beläge können ggf. besonders aggressive Brandgase erzeugen. Bodenbeläge sollten nicht zu hell und innerhalb eines Reinigungsbereiches möglichst einheitlich sein.
In Bereichen mit speziellen Anforderungen müssen weitere Vorgaben erfüllt werden, die hier nicht umfassend genannt werden können. In OPs oder Laboratorien erhöhter Sicherheitsstufen müssen Bodenbeläge fugenfrei verlegt und an den Wänden hochgezogen sein (Hohlkehle). Wo elektrostatische Aufladungen problematisch sind, müssen Bodenbeläge elektrisch leitfähig sein, dies gilt beispielsweise für Operationssäle. Weitere Anforderungen können die Nassfestigkeit (Küche), Aufnahme schwerer Lasten (Werkstätten), Kälteresistenz (Flüssigstickstoff) oder spezielle Chemikalienresistenzen (Laboratorien) betreffen.
Teppichböden
In ausgewählten Patientenbereichen eines Krankenhauses (z. B. psychosomatische Medizin) können textile Bodenbeläge (Vlies oder Schlingenware) eingesetzt werden (nicht in Intensivstationen und anderen Sicherheitsbereichen). Grundvoraussetzung ist, dass der Bodenbelag über einen flüssigkeitsdichten Rücken verfügt und praxisrelevante Verschmutzungen (z. B. Fäkalien, Blut) entfernt werden können. Der Belag muss desinfizierbar sein. Flüchtige Wirkstoffe wie Aldehyde sollten in Sprühextraktionsgeräten nicht zum Einsatz kommen. Es sollte ein ständig verfügbarer Fleckendienst organisiert sein. Wesentliche Vorteile eines Teppichs sind mehr Wohnlichkeit, Schalldämmung, Staubbindung, Tritt- und Rutschsicherheit sowie Verminderung von Verletzungsgefahren bei Stürzen. Befürchtungen hinsichtlich der Entstehung von Allergenen (Hausstaubmilben) sind unbegründet. Probleme können durch eine zu hohe Lärmbelastung durch Geräte (Staubsauger, Sprühextraktionsgerät) oder für das Personal durch einen erhöhten Rollwiderstand, beispielsweise beim Schieben der Betten, entstehen. Die Lebensdauer sollte grundsätzlich mit der eines Hartbodens vergleichbar sein (Zusagen des Herstellers einfordern).

Hauswirtschaftsräume

Funktionsgerechte Räume sind wichtig, um Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorzuhalten und Utensilien und Maschinen in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Pro Gebäude sollte ein größerer Zentralraum zur Aufnahme der Reinigungswagen, der verwendeten Maschinen und zur Lagerung von Verbrauchsmaterial vorhanden sein. Auf jeder Etage sollte ein abschließbarer Putzraum, der den gleichen Zwecken dient, vorhanden sein. Diese Räume sollten über eine eigene Wasserversorgung und einen Ausguss verfügen und an eine RLT-Anlage angeschlossen sein, damit die dort anfallende Feuchtigkeit effektiv abgeführt wird. Reinigungs- und Desinfektionsmittel sollten sicher gelagert und dosiert werden können. Wichtige Dokumente wie Reinigungsplan, Hautschutzplan und Betriebsanweisungen sollten aushängen.
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