01.05.2012 | FORUM POLITIK
Ende der GEMA-Gebühr?
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 8/2012
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Im März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ein italienischer Zahnarzt für Wartezimmer-Musik aus dem Radio keine Wiedergabe-Gebühren zahlen muss. Dafür ist die Zuhörerschar zu diffus, außerdem zieht der Arzt keinen nennenswerten Nutzen aus dem Abspielen der Musik. Deutsche Gerichte sind zwar nicht unmittelbar an diese Rechtsauslegung gebunden — die Signalwirkung ist aber groß.