08.02.2021 | Endokrinologische Notfallmedizin | CME-Kurs | Kurs
Endokrinologische Notfälle
- Zeitschrift:
- Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 1/2021
- Anzahl Versuche:
- 2
Endokrinologische Notfälle sind insgesamt selten in der Notfallmedizin, mit allerdings steigender Inzidenz. Dieser Beitrag zielt darauf ab, das Verständnis der Regelkreise der Hormone zu vermitteln, um in der Erkennung und Notfalltherapie endokrinologischer Notfälle von Schilddrüse, Nebenniere und Hypophyse sicher zu werden. Der Fokus liegt auf dem Notfallmanagement. Die thyreotoxische Krise und das Myxödemkoma (hypothyreotes Koma) sind lebensbedrohliche Erkrankungen, die einer Intensivtherapie bedürfen. Morbus Cushing, Phäochromozytom und Hyperaldosteronismus können als hypertensive Krise in Erscheinung treten und bedürfen einer spezifischen Therapie. Der Cortisolmangel ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, die bei ihrer Manifestation häufig zunächst übersehen wird, da sie nur zu einer unspezifischen Allgemeinzustandsverschlechterung führt. Als gefährliche hypophysäre Erkrankung wird der Diabetes insipidus besprochen, der schnell in einen hypovolämischen Schock münden kann.
Nach der Lektüre dieses Beitrages sind Sie in der Lage,
- Hypophysenerkrankungen, die zu einem Notfall führen können, zu erkennen und zu beherrschen.
- den Diabetes insipidus und den sekundären Cortisolmangel als lebensbedrohliche hypophysäre Erkrankung zu erkennen.
- Schilddrüsenüber- und Schilddrüsenunterfunktion zu erkennen und die Initialtherapie zu beherrschen.
- Nebennierenüberfunktionen (Phäochromozytom, Hyperaldosteronismus) und -unterfunktion (M. Addison) zu erkennen und die Initialtherapie zu beherrschen.
Für Ärzte: Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013]. – Für Rettungsdienstfachpersonal: Die Fortbildung für das Rettungsdienstfachpersonal wird durch das jeweils zuständige Landesrettungsdienstgesetz geregelt, wonach die Anerkennung dem jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes obliegt. Die Teilnahmebescheinigung dieser Fortbildung ist dem Arbeitgeber zur Prüfung der Anerkennung vorzulegen. Es gelten folgende Anerkennungen: – Der Malteser Hilfsdienst erkennt 1,5 Fortbildungsstunden bei erfolgreichem Abschluss dieser Fortbildung an. Es wird ein Umfang von max. 10 Fortbildungsstunden jährlich für dieses Fortbildungsformat anerkannt. – Diese Fortbildung wird von der Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr der Landesfeuerwehrschule Hamburg und der Feuerwehr München/Branddirektion mit 3 Stunden Fortbildung anerkannt.
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