Erschienen in:
01.11.2010 | Originalarbeit
Enthemmung genügt nicht
Zur Seltenheit manischer Verbrechen
verfasst von:
Univ.-Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 4/2010
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Zusammenfassung
Während gesichert überdurchschnittlich viele schizophren Erkrankte wegen erheblicher rechtswidriger Taten im Maßregelvollzug untergebracht werden, finden sich in diesen Kliniken nur sehr wenige Patienten mit bipolarer Erkrankung, die ihre Tat in manischer Verfassung begangen haben. Der Beitrag prüft die Frage, ob die manische Akutsymptomatik wirklich dazu angetan ist, das Begehen von Straftaten zu befördern. Dies wird in Beziehung gesetzt zu der Persönlichkeit Bipolarer und der Entwicklungsvorteile, die sie bei einem eher späteren Erkrankungsbeginn nach Festigung der Persönlichkeit haben. Es spricht viel für die These, dass rechtzeitig erworbene prosoziale Einstellungen und Fertigkeiten auch einer krankhaften Enthemmung und Antriebssteigerung standhalten.