Erschienen in:
01.10.2019 | Praxis konkret
Entwarnung beim Datenschutz
verfasst von:
red
Erschienen in:
Orthopädie & Rheuma
|
Ausgabe 5/2019
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Auszug
Arztpraxen müssen künftig erst ab 20 Mitarbeitern (bisher: 10) einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das hat der Bundestag Anfang Juli beschlossen. Damit wurden die Vorgaben des Datenschutzes für Kleinunternehmen nach der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelockert. Mit der Veränderung soll „vor allem eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen“ erreicht werden, heißt es in der Begründung zur Gesetzesänderung des Zweiten Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes. …