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Erschienen in: Orthopädie & Rheuma 5/2019

01.10.2019 | Praxis konkret

Entwarnung beim Datenschutz

verfasst von: red

Erschienen in: Orthopädie & Rheuma | Ausgabe 5/2019

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Auszug

Arztpraxen müssen künftig erst ab 20 Mitarbeitern (bisher: 10) einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das hat der Bundestag Anfang Juli beschlossen. Damit wurden die Vorgaben des Datenschutzes für Kleinunternehmen nach der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelockert. Mit der Veränderung soll „vor allem eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen“ erreicht werden, heißt es in der Begründung zur Gesetzesänderung des Zweiten Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes. …
Literatur
Zurück zum Zitat Deutscher Bundestag Drucksache 19/11447; (hib 818/2019) Deutscher Bundestag Drucksache 19/11447; (hib 818/2019)
Metadaten
Titel
Entwarnung beim Datenschutz
verfasst von
red
Publikationsdatum
01.10.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Orthopädie & Rheuma / Ausgabe 5/2019
Print ISSN: 1435-0017
Elektronische ISSN: 2196-5684
DOI
https://doi.org/10.1007/s15002-019-1727-z

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