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Mit der 2018 auf Englisch erschienenen und 2022 grundsätzlich in Kraft getretenen (jedoch bisher noch nicht validiert ins Deutsche übersetzten) ICD-11 findet eine grundlegende Neuordnung des bisherigen 6. Kapitels (F) der ICD-10 statt. Insbesondere im Bereich der neuromentalen Entwicklungsstörungen (neurodevelopmental disorders) zeigt sich dabei ein Fortschritt weg vom statischen Defizitbegriff hin zu einem dynamischeren und prozessbetonten Störungsbegriff. Die Intelligenzminderung (ICD-10) wird somit zur Intelligenzentwicklungsstörung und es kommt dabei zu einer stärkeren Betonung des adaptiven Funktionsniveaus gegenüber der reinen Beurteilung des Intelligenzquotienten. Der Begriff der Autismus-Spektrum-Störung wird anstelle der bisher separaten Störungsbilder des frühkindlichen, atypischen und Asperger-Austismus eingeführt und die bisherigen Ticstörungen werden vorrangig dem ICD-11-Kapitel 08 „Krankheiten des Nervensystems“ als „Primäre Tics oder Ticstörungen“ (8A05.0) zugeordnet. Zusätzlich werden die in der ICD-11 primär-idiopathischen neuromentalen Entwicklungsstörungen von sekundären Störungsvarianten durch die neu geschaffene Unterkategorie „Sekundäres neuromentales Entwicklungssyndrom“ 6E60 klar getrennt. Im vorliegenden Artikel werden diese Unterschiede auch anhand eines realitätsnahen Fallbeispiels dargestellt.
Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Einleitung
Seit der Einführung der ICD-10 Anfang der 1990er-Jahre haben sich Neurowissenschaften, Psychiatrie und klinische Psychologie tiefgreifend weiterentwickelt. Die damalige Klassifikation spiegelte eine Zeit wider, in der das Verständnis psychischer Störungen noch stark von der Dichotomie „Nervensystem“ versus „Psyche“ geprägt war. Besonders sichtbar war dies an der Kategorie der „Neurotischen Störungen“, die historisch den Versuch darstellte, Symptome mit unklarer organischer Basis dennoch innerhalb eines medizinischen Modells zu verorten.
Die ICD-11 verabschiedet sich von diesem dualistischen Modell und integriert stärker entwicklungspsychologische, neurobiologische und psychosoziale Dimensionen. Damit verschiebt sich die Perspektive von einem „Defizit- und Krankheitsmodell“ hin zu einem entwicklungsorientierten Verständnis psychischer Störungen.
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Neurotische Störungen in der ICD-10: Relikte eines alten Verständnisses
In der ICD-10 firmierten Angststörungen, Zwangsstörungen, somatoforme Störungen und stressbezogene Syndrome unter der Überschrift „Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen“ (F40–F48). Diese Klassengruppe setzte eine gewisse Nähe zum Nervensystem voraus: Störungen, die funktionell erschienen, also ohne klare organische Ursache, wurden als dennoch körperlich bedingt angesehen. Der Begriff „neurotisch“ war dabei schon damals ein historisches Relikt der Freud’schen Tradition.
Mit der ICD-11 wird diese Gruppe aufgelöst und die Störungen nach ihren Kernmerkmalen klassifiziert: Die Angst- (6B0) und Zwangsstörungen (6B2) werden jeweils in eine eigene übergeordnete Kapitelstruktur, enger an die jeweilige klinische Symptomatik, gebunden; die Spezifisch Belastungs-assoziierten Störungen (6B4) sind mit klarer Trennung von Anpassungsreaktion, posttraumatischer Belastungsstörung und komplexer posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) gegliedert; die Somatischen Belastungsstörungen (6C2) sind neu definiert, mit Betonung des Leidensdrucks und Funktionsniveaus statt der Abwesenheit organischer Befunde und ersetzen die Somatoformen Störungen. Damit verabschiedet sich die ICD-Klassifikation von einem unscharfen neurotischen Sammelbegriff und ersetzt ihn durch klinisch und nosologisch konsistentere Diagnosen (Abb. 1).
Entwicklungsorientierung als neues Ordnungsprinzip
Eine zentrale Innovation der ICD-11 ist die stärkere Berücksichtigung der Entwicklung. Während ICD-10 Störungen eher statisch beschrieb, hebt ICD-11 Entwicklungsdynamiken hervor – sowohl im Kindes- und Jugendalter als auch in der lebenslangen Perspektive. Dies unterstützt die Entwicklung der Transitionspsychiatrie, jenes Übergangs von der Kindheit und Jugend zum Erwachsenenalter: Die Neurodevelopmental Disorders (6A00–6A0Z), zu Deutsch neuromentale Entwicklungsstörungen, bilden eine neue diagnostische Kategorie, welche die Störungen der Intelligenzentwicklung (6A00), Störungen der Sprech- und Sprachentwicklung (6A01), Autismus-Spektrum-Störung (6A02), Lernentwicklungsstörungen (6A03), Entwicklungsstörungen der motorischen Koordination (6A04), ADHS (6A05) und stereotype Bewegungsstörungen (6A06) umfasst. Eine wichtige Gemeinsamkeit dieser Diagnosegruppe ist das Auftreten von Symptomen innerhalb der ersten Lebensdekade, auch wenn dies selbstverständlich nicht bedeutet, dass die Störung auch dann bereits diagnostiziert sein muss.
Die bisher unter F95 angeführten Ticstörungen werden in der ICD-11 vorrangig dem Kapitel 08 „Krankheiten des Nervensystems“ als „Primäre Tics oder Ticstörungen“ (8A05.0) zugeordnet. Zusätzlich werden die in der ICD-11 primär-idiopathischen neuromentalen Entwicklungsstörungen von sekundären Störungsvarianten durch die neu geschaffene Unterkategorie „Sekundäres neuromentales Entwicklungssyndrom“ 6E60 getrennt. Beispiele hierfür wären autismusähnliche Merkmale beim Rett-Syndrom oder (Auto‑)Aggression beim Lesch-Nyhan-Syndrom. Eine Codierung dafür in der ICD-10 wäre bisher unter „Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen“ (F0) erfolgt.
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Die Betonung liegt bei den neuromentalen Entwicklungsstörungen nicht auf einem Defizit, sondern auf Abweichungen oder Besonderheiten der neuropsychischen Entwicklung. Klassifikatorisch wird damit anerkannt, dass viele psychische Störungen in einem neurobiologisch-entwicklungspsychologischen Kontinuum stehen und nicht nur als „frühe Erkrankungen“ des erwachsenen Nervensystems zu verstehen sind. Damit wird sich auch der Krankheitsbegriff der schizophrenen Störungen und der bipolaren Störungen differenzieren (Abb. 2).
Abb. 2
Die vormals getrennten Kategorien F7–F9 gehen in der ICD-11 als neuromentale Entwicklungsstörungen auf und können somit künftig auch diagnostisch besser im Erwachsenalter vergeben werden. Asterisk Ausnahme: Die bisher unter F95 angeführte Unterkategorie „Ticstörungen“ wird in der ICD-11 vorrangig dem Kapitel 08 „Krankheiten des Nervensystems“ als „Primäre Tics oder Ticstörungen (8A05.0)“ zugeordnet
Von der „Intelligenzminderung“ zur „Intelligenzentwicklungsstörung“ – ein paradigmatisches Beispiel
Besonders augenfällig wird dieser Perspektivwechsel am Beispiel der Intelligenzminderung (ICD-10: F70–F79). Die ICD-11 ersetzt diesen Begriff durch Störungen der Intelligenzentwicklung (6A00 Disorders of intellectual development).
Der alte Begriff „Minderung“ implizierte eine statische Defizitdiagnose („no future“), die Menschen auf eine reduzierte Leistungsfähigkeit festschrieb. Der neue Begriff „Entwicklungsstörung“ betont den Prozess: Er beschreibt eine Störung des Erwerbs kognitiver Fähigkeiten während der Entwicklung, ohne die Menschen auf ihre Defizite zu reduzieren. Gleichzeitig integriert die ICD-11 Funktionsniveaus (mild, moderat, schwer, tiefgreifend), die sich an adaptiven Fähigkeiten im Alltag orientieren – nicht mehr allein an IQ-Werten. Damit findet auch eine sinnvolle und vor allem praxisorientierte Angleichung an das amerikanische DSM‑V (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, 5. Auflage) statt, welches schon bisher nicht anhand des (oftmals bei schwerer oder tiefgreifender Störung nicht zu bestimmenden) IQ-Wertes, sondern anhand des adaptiven Funktionsniveaus unterschied.
Dies zeigt den Paradigmenwechsel: von einem statischen Defizitmodell hin zu einer ressourcenorientierten, entwicklungsbezogenen Perspektive, die Interventionen, Teilhabe und individuelle Förderung stärker in den Mittelpunkt rückt.
Im Folgenden soll anhand einer Fallvignette veranschaulicht werden, dass im Rahmen von neuromentalen Entwicklungsstörungen ein individualisiertes ressourcenorientiertes Betreuungssetting erforderlich ist, welches je nach Lebensphase und Schweregrad der Einschränkung ein abgestuftes Konzept erfordert. Hier ist auch die Einbeziehung von Angehörigen und Betreuungspersonen von großer Wichtigkeit.
Infobox Fallvignette
Falldarstellung eines prototypischen, fiktiven Patienten. Jegliche Ähnlichkeit zu realen Personen ist unbeabsichtigt und zufällig.
Der 21-jährige Herr S. wird aufgrund von nicht zu unterbrechenden stereotypen autoaggressiven Bewegungsmustern und Impulsdurchbrüchen von der Rettung und in Polizeibegleitung an eine akutpsychiatrische Abteilung gebracht. Da der Patient auch auf der Station weiterhin potenziell lebensbedrohliche Selbstverletzungshandlungen setzt, muss aufgrund einer unmittelbar bestehenden Selbstgefährdung eine Unterbringung ausgesprochen werden, der Patient für einige Stunden schutzfixiert werden und im Zuge dessen auch eine Akutmedikation erhalten. Eine akute Intoxikation oder eine organische Ursache wurde zuvor mittels Urin- und Bluttests sowie der Anamnese ausgeschlossen. Nach der intravenösen Verabreichung eines mittellang wirksamen Benzodiazepins sowie Valproinsäure kommt es zu einer Unterbrechung des Raptus.
Bei Herrn S. ist ein seit dem 2. Lebensjahr bestehender frühkindlicher Autismus (ICD-10: F84.0) vorbekannt. Ab seinem 4. Lebensjahr ist er in verschiedenen Betreuungseinrichtungen untergebracht, da die Familie zunehmend mit Pflege und Erziehung überfordert war und sich mit zunehmendem Alter des Patienten immer mehr von ihm distanzierte und schließlich den Kontakt vollends einstellte. Familienanamnestisch sind mehrere Fälle von neuromentalen Entwicklungsstörungen (ADHS und Autismus) entfernter Verwandter auffällig, wobei Mutter, Vater und mehrere (Halb‑)Geschwister gesund sind. Eine entwicklungspsychologische Austestung konnte im Alter von 13 Jahren aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft des Patienten nur in sehr begrenztem Umfang stattfinden und bestätigte im Wesentlichen die Diagnose Autismus. In der zerebralen Bildgebung mittels cMRT und laborchemischen Blutuntersuchungen fand sich in der Vergangenheit kein Hinweis auf eine sekundäre Genese der Entwicklungsstörung. Fremdanamnestisch ist durch seine Betreuer zu erheben, dass Herr S. seine Bedürfnisse nur begrenzt mittels nonverbaler Kommunikation wie Gestik und Mimik zum Ausdruck bringen kann, wobei das Sprachverständnis für sehr einfache Inhalte und Aufforderungen gegeben ist. Zur Bewältigung des Alltags (Körperpflege, Ernährung) ist eine umfassende Hilfe durch das Betreuungspersonal nötig; der Entwicklungsstand entspricht ca. dem eines Zweijährigen und somit einer schwergradigen Störung der Intelligenzentwicklung. Motorisch sind stereotype und repetitive Manierismen der Hände und der Finger sowie teils stundenlanges Wippen des Oberkörpers auffällig. Der Patient benötigt eine ausgeprägte Tagesstruktur, um sich wohlzufühlen und neigt bei Reizüberflutung zu unkontrollierbaren Impulsdurchbrüchen, selbstverletzendem Verhalten und motorischen Stereotypien (Schaukeln), welche häufig zu Konflikten mit Mitbewohnern und zu Belastungen des Betreuungspersonals führen und auch bereits in der Vergangenheit zu mehreren Krankenhausaufenthalten führten. Seit der Unterbringung in einer neuen Betreuungseinrichtung vor 4 Jahren kommt es jedoch vermehrt zu zuvor kaum erfolgten zwischenmenschlichen Interaktionen; so lässt sich Herr S. ab und zu von seinen Mitbewohnern körperlich berühren oder sucht manchmal aktiv Gesellschaft in einem Gemeinschaftsraum; eine klar positive Entwicklung ist somit zu bemerken. Nach ICD-11 liegt eine Autismus-Spektrum-Störung mit Störung der Intelligenzentwicklung und Fehlen der funktionellen Sprache (6A02.5) vor, da anhaltende Defizite in der Fähigkeit, wechselseitige soziale Interaktionen und soziale Kommunikation zu initiieren und aufrechtzuerhalten vorhanden sind (1. Hauptkriterium nach ICD-11) und der Patient eingeschränkte, sich wiederholende und unflexible Verhaltensmuster, Interessen oder Aktivitäten (2. Hauptkriterium nach ICD-11) zeigt.
Nach dem Abklingen des oben angeführten akuten Zustandsbildes kann Herr S. auf eine Dauermedikation mittels Aripiprazol, Valproinsäure und Sertralin eingestellt und nach einigen Tagen zurück in die Betreuungseinrichtung entlassen werden. Da es mehrere Monate nach dem ersten Aufenthalt wieder zu einer stationären psychiatrischen Aufnahme mit Unterbringung und Fixierung wegen heftiger Impulsdurchbrüche kommt, wird die Medikation angepasst und Aripiprazol abgesetzt und durch Risperidon ersetzt. In einer Studie an Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung zeigte sich Risperidon als gut wirksam zur Behandlung von Impulsdurchbrüchen und (Auto‑)Aggression bei gleichzeitig tolerablem Nebenwirkungsprofil [1].
Insgesamt können anhand des Fallbeispiels zwei der wichtigsten Neuerungen der ICD-11 dargestellt werden:
1.
Die in der ICD-10 noch angeführte Unterscheidung zwischen frühkindlichem Autismus (F84.0), atypischem Autismus (F84.1) und Asperger-Syndrom (F84.5) wird zugunsten des Konzepts eines Autismus-Spektrums aufgegeben. Damit folgt man im Wesentlichen dem DSM‑V, graduiert aber im Gegensatz zu diesem nicht nach Schweregrad der Autismus-Spektrum-Störung selbst, sondern führt eine Subklassifizierung anhand des Funktionsniveaus der Sprache und des Intelligenzniveaus ein. Somit kann eine Autismus-Spektrum-Störung mit oder ohne Beeinträchtigung des Intelligenzniveaus und der funktionellen Sprache subklassifiziert werden.
2.
Durch die Aufgabe der Kategorie F9 „Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend“ und deren Überführung in die breitere Kategorie der neuromentalen Entwicklungsstörungen kann die im ICD-10 noch bestehende „diagnostische Versorgungsdiskontinuität“ zwischen Jugend- und Erwachsenenalter behoben werden. Somit fällt die Hemmschwelle geringer aus, die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung auch im Erwachsenenalter zu vergeben und man folgt somit dem Konzept einer Betrachtung von psychischen Erkrankungen über die gesamte Lebensspanne hinweg.
Implikationen für Klinik und Praxis
Für Fachärzte der Neurologie und Psychiatrie bedeutet dieser Wandel: Die diagnostische Sprache verändert sich – weg von stigmatisierenden Begriffen, hin zu entwicklungs- und funktionsorientierten Konzepten. Therapeutische Strategien gewinnen an Bedeutung, die auf Förderung von Entwicklung, Teilhabe und Resilienz abzielen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Pädagogik, Psychologie und Sozialmedizin wird noch relevanter, da die Entwicklung nur multiprofessionell angemessen gefördert werden kann, und die Forschung stärker transdisziplinär sein muss: Neurobiologie, Psychopathologie, Entwicklungspsychologie und soziale Teilhabe müssen ineinandergreifen.
Umschriebene (spezifische) und komplexe Entwicklungsstörungen
Die Differenzierung zwischen umschriebenen (spezifischen) und komplexen Entwicklungsstörungen ist in der ICD-11 (wie schon in der ICD-10) zentral, wird aber jetzt deutlicher entlang funktionaler und neurobiologischer Kriterien durchgeführt. Die definitorische Abgrenzung und die Prävalenzdaten sind in Tab. 1 dargestellt.
Die umschriebenen Entwicklungsstörungen betreffen einzelne Funktionsbereiche: Sprache, Lesen, Rechtschreibung, Rechnen, Motorik. In der ICD-10 werden sie als „Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ (F81) und Sprache/Sprechen (F80) klassifiziert, in der ICD-11 als Developmental learning disorder (6A03), Developmental speech or language disorders (6A01), Developmental motor coordination disorder (6A04). Typisch dafür sind Kinder mit ansonsten unauffälliger kognitiver und sozial-emotionaler Entwicklung, die aber in einem klar abgrenzbaren Funktionsbereich persistierende Schwierigkeiten haben.
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Komplexe Entwicklungsstörungen
Komplexe Entwicklungsstörungen umfassen mehrere Funktionsbereiche und gehen mit breit beeinträchtigter Entwicklung einher. In der ICD-10 werden die Intelligenzminderung (F70–79) und die tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (F84) definiert. In der ICD-11 können die Disorders of intellectual development (6A00), Autism spectrum disorder (ASD) (6A02) und auch eine komorbide ADHS (6A03) dazu gezählt werden. Typisch sind früh einsetzende, multiple Entwicklungsdefizite, häufig mit Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe.
Klinische Relevanz der Unterscheidung
Die umschriebenen Störungen können eher durch schul- oder sprachtherapeutische Förderungen gebessert werden und haben oft eine gute Prognose bei früher Intervention. Die komplexen Störungen haben oft eine lebenslange Entwicklungsproblematik und machen eine multiprofessionelle Behandlung notwendig, häufige Komorbiditäten sind Epilepsie und psychiatrische Störungen. Die ICD-11 unterstreicht dabei, dass auch bei komplexen Störungen die Entwicklungsdynamik und Teilhabe im Mittelpunkt stehen – nicht mehr primär Defizit oder „Minderung“.
Biopsychosozial-ökologische Faktoren bei umschriebenen und komplexen Entwicklungsstörungen
Mit der ICD-11 werden die Entwicklungsstörungen nicht monokausal gedacht, sondern als Ergebnis multipler Risiko- und Schutzfaktoren im Zusammenspiel. Im Folgenden soll eine strukturierte Übersicht nach dem biopsychosozial-ökologischen Modell (angelehnt an Bronfenbrenner und die moderne Entwicklungspsychopathologie) gegeben werden.
Zusammenspiel – das transaktionale Modell.
Entwicklungsstörungen entstehen nicht durch einen Faktor allein, sondern durch das Zusammenwirken biologischer Vulnerabilitäten mit psychosozialen und ökologischen Kontextbedingungen.
Beispiel: Ein genetisch vulnerables Kind (biologisch) entwickelt eine Lese-Rechtschreib-Störung → bei unterstützendem Elternhaus und gutem Schulsystem (sozial, ökologisch) ist die Prognose günstig; bei Armut, geringer Förderung und psychischen Belastungen in der Familie verschärfen sich die Defizite (Tab. 2).
Tab. 2
Biopsychosozial-ökologische Faktoren bei Entwicklungsstörungen
Die ICD-11 markiert einen Wendepunkt in der Klassifikation psychischer Störungen. Mit der Abkehr von unscharfen Konzepten wie den „neurotischen Störungen“ und der Einführung entwicklungsorientierter Diagnosen wie der Intellektuellen Entwicklungsstörung trägt sie den Fortschritten der letzten Jahrzehnte Rechnung und kann zu einer möglichen Entstigmatisierung dieser Erkrankungen beitragen.
Für die klinische Praxis eröffnet sich damit die Chance, psychische Störungen weniger defizitär, mehr prozessorientiert und stärker interdisziplinär zu begreifen. Der Weg führt weg vom „Nervensystem vs. Psyche“ hin zu einem integrativen Verständnis, welches Entwicklung, Kontext und Ressourcen gleichermaßen berücksichtigt.
ICD-11 versteht Entwicklungsstörungen als multifaktoriell, wobei das Zusammenspiel von Genetik, neurobiologischen Prozessen, psychischer Selbstregulation, familiären Bedingungen und gesellschaftlich-ökologischen Kontexten die Entwicklung prägt.
Bei komplexen Entwicklungsstörungen reicht eine reine akutpsychiatrische Versorgung oft nicht aus. Eine spezialisierte, vernetzte Struktur (z. B. Spezialambulanz) bietet Vorteile, die auch über den Rahmen einer Einzelordination hinausgehen.
Zentrale Punkte für den Aufbau vernetzter Strukturen
Zeit und Kontinuität: Mehr Raum für differenzierte Diagnostik und individuelle Behandlungsplanung als im Akutsetting.
Entwicklungsorientierung: Spezifische Expertise für neuronal- und entwicklungsbedingte Störungen
Multidisziplinarität: Zugang zu verschiedenen Fachrichtungen (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neuropädiatrie, Psychologie, Logopädie, Ergotherapie, Sozialarbeit).
Niedrigschwelliger Zugang: Weniger belastend für die Patient:innen und ihre Familien als ein Aufenthalt in einer Akutpsychiatrie.
Vertrauensaufbau: Bessere Möglichkeit, eine tragfähige therapeutische Beziehung zu entwickeln.
Langfristige Perspektive: Entwicklung von individuellen Förder- und Therapieplänen mit Blick auf Alltag, Schule und Familie.
Vernetzung: Strukturierte Zusammenarbeit mit Schulen, niedergelassenen Therapeut:innen, Sozialdiensten und Familien.
Es erscheint wichtig solche Entwicklungsambulanzen als vernetzte Strukturen mit kleinen Pflegeeinrichtungen zu entwickeln, die im Nahbereich von Akutinterventionen sind, damit eine möglichst gut vernetzte Struktur entwickelt werden kann. Ideal erscheinen sie als Anschlusseinrichtungen von Eltern-Kind-Einrichtungen.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
L. Kamenski, A. Höflich und M. Aigner geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de.
Hinweis des Verlags
Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
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